Bürgschaft oder Garantie: ein Wort, zwei Wirkungen
Im Alltag heisst jedes solche Papier «Garantie». Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet darüber, wie leicht der Bauherr an das Geld kommt. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) bringt es in ihrem Leitfaden auf zwei Sätze: «Garantie: erst Geld, dann Streit» und «Solidarbürgschaft: erst Streit, dann Geld».
| Merkmal | Solidarbürgschaft | Garantie |
|---|---|---|
| Grundlage | OR Art. 492 ff., solidarisch nach Art. 496 | Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, laut KBOB stützt sich das Bundesgericht auf OR Art. 111 |
| Verhältnis zur Hauptschuld | Akzessorisch: Sie setzt eine zu Recht bestehende Hauptschuld voraus und geht mit ihr unter | Abstrakt: Die Zahlung ist unabhängig davon, ob die Leistung geschuldet ist |
| Einreden | Der Bürge kann die Einreden des Unternehmers erheben | Der Garant zahlt auf Aufforderung, Einreden nur, wenn sie im Garantieversprechen stehen |
| Wer muss beweisen | Der Bauherr, dass die Sicherheit zu Recht gezogen wird | Der Unternehmer, dass sie zu Unrecht gezogen wurde |
| Für den Betrieb | Günstiger und im Bau die Regel | Teurer als die Solidarbürgschaft. Wie jede Sicherheit Dritter beansprucht sie den Kreditrahmen des Betriebs |
Form: was auf dem Papier stehen muss
Die Bürgschaft braucht zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Erklärung des Bürgen und die Angabe des zahlenmässig bestimmten Höchstbetrags seiner Haftung in der Bürgschaftsurkunde selbst (OR Art. 493 Abs. 1). Für natürliche Personen kommt die öffentliche Beurkundung dazu, ausser der Haftungsbetrag übersteigt CHF 2'000.00 nicht (Abs. 2). Bürgt eine Bank oder eine Versicherung, genügt die Schriftform mit Höchstbetrag. Prüfe darum bei jedem Garantieschein drei Dinge: Höchstbetrag, Laufzeit und die genaue Bezeichnung der gesicherten Verpflichtung.
Wann welche Sicherheit verlangt wird
| Phase | Übliche Sicherheit | Wofür |
|---|---|---|
| Vorauszahlung | Solidarbürgschaft oder Anzahlungsgarantie | Rückvergütung der Anzahlung, wenn nicht geleistet wird |
| Bis zur Abnahme | Rückbehalt, bei grossen Verträgen eine Erfüllungsgarantie | Erfüllung deiner Verpflichtungen bis zur Abnahme |
| Nach der Abnahme | Solidarbürgschaft für die Mängelhaftung, alternativ Bargarantie | Behebung von Mängeln während der Rügefrist |
Drei Fehler mit dem Garantieschein
- Garantieschein und Garantie verwechseln. Der Schein ist eine Sicherheit für Geld. Die Haftung für Mängel folgt daneben aus dem Gesetz und endet nicht mit dem Papier, siehe Garantie auf Handwerkerarbeit.
- Zwei Sicherheiten gleichzeitig laufen lassen. Wird die Bürgschaft nach der Abnahme beigebracht, gehört der Rückbehalt ausbezahlt. Verlange die Freigabe schriftlich und mit Verweis auf die Vertragsziffer.
- Die Laufzeit vergessen. Läuft die Bürgschaft länger als die Rügefrist, zahlst du länger als nötig. Setz dir den Tag, an dem du das Original zurückverlangst.
Häufige Fragen
Muss ich einen Garantieschein ausstellen?
Nur, wenn der Werkvertrag es verlangt. Ohne Abrede besteht keine Pflicht zu einer Sicherheit Dritter. Bei öffentlichen Bauherren und bei Generalunternehmern steht sie meist in den Vertragsbedingungen, oft ab einer bestimmten Vergütungshöhe. Lies diese Ziffer, bevor du den Preis abgibst: Die Gebühr gehört in die Kalkulation.
Was kostet eine Bürgschaft oder Garantie?
Das hängt von Bonität, Art, Höhe und Laufzeit ab. Der KBOB-Leitfaden nannte im Stand von März 2014 für Garantien etwa 0.5 bis 1.5 Prozent der Garantiesumme und hielt fest, dass die Tendenz stark steigend sei. Verbindlich ist nur die Offerte deiner Bank oder Versicherung; Solidarbürgschaften sind laut demselben Leitfaden günstiger als Garantien.
Kann ich den Rückbehalt immer durch eine Bürgschaft ablösen?
Nur wenn der Vertrag das vorsieht. Ist die SIA 118 vereinbart, wird der Rückbehalt zur Zahlung fällig, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Schlussabrechnung übergeben und deren Prüfungsfrist abgelaufen ist und die vertraglich vereinbarte Sicherheit für die Mängelhaftung beigebracht ist. Ohne Norm und ohne Abrede bleibt es beim Geld auf dem Konto des Bauherrn.
Wie lange haftet die Bürgin?
So lange, wie es im Garantieschein steht, und nicht länger als die gesicherte Verpflichtung: Mit dem Erlöschen der Hauptschuld wird der Bürge frei (OR Art. 509 Abs. 1). Üblich ist die Dauer der Rügefrist. Nach der Behebung wesentlicher Mängel kann diese Frist für die instand gestellten Werkteile neu beginnen, dann ist die Sicherheit anzupassen.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 492: Begriff der Bürgschaft
- Obligationenrecht (OR), Art. 493: Form der Bürgschaft
- Obligationenrecht (OR), Art. 496: Solidarbürgschaft
- Obligationenrecht (OR), Art. 509: Beendigung der Bürgschaft
- KBOB: Leitfaden zur Festlegung von finanziellen Sicherheiten bei Werkleistungen, Stand März 2014
- SIA 118:2013, Inhaltsverzeichnis: Kapitel 6 6 Sicherheitsleistung nach der Abnahme, Art. 181 und 182
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