Begriff

Krankentaggeld: freiwillig, aber selten verzichtbar.

Kurz gesagt

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) zahlt ein Taggeld, wenn eine angestellte Person wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Üblich sind 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Nach Bundesrecht ist sie freiwillig; viele Gesamtarbeitsverträge schreiben sie trotzdem vor. Sie kann die gesetzliche Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a ersetzen, aber nur, wenn die Lösung schriftlich vereinbart und für die angestellte Person mindestens gleichwertig ist (OR Art. 324a Abs. 4).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Ohne Versicherung zahlst du bei Krankheit den vollen Lohn, aber nur für eine begrenzte Zeit: im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach «eine angemessene längere Zeit» (OR Art. 324a Abs. 1 und 2). Für einen Kleinbetrieb ist das ein doppeltes Risiko. Der Ausfall trifft dich zweimal, weil die Arbeit liegenbleibt und der Lohn weiterläuft. Die KTG verwandelt dieses unberechenbare Risiko in eine Prämie.

Zwei Gesetze, zwei Welten

Krankentaggeldversicherungen gibt es in zwei Ausführungen. Die Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist freiwillig, kann als Kollektivversicherung vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossen werden und schreibt Mindestleistungen vor: Taggeld während mindestens 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, Anspruch ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent (KVG Art. 67 und 72). Die Taggeldversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der häufigere Weg für Unternehmen. Dort gibt es keine gesetzlichen Mindestleistungen, es gilt der Vertrag.

Das heisst für dich: Bei einer Police nach VVG steht alles Wesentliche in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Lies sie, bevor du unterschreibst, und nicht erst, wenn der erste Fall eintritt.

Die sechs Punkte, auf die es in der Police ankommt

Punkt in der PoliceWas er bedeutetWorauf du achtest
AufschubfristSo viele Tage zahlt die Versicherung nicht, den Lohn trägst in dieser Zeit duJe länger die Frist, desto tiefer die Prämie und desto höher dein eigenes Risiko
TaggeldhöheMeist 80 Prozent des versicherten LohnsUnter 80 Prozent ist die Gleichwertigkeit zu OR Art. 324a kaum noch gegeben
LeistungsdauerÜblich 720 Tage innerhalb von 900 Tagen, so auch in den meisten allgemeinverbindlichen GesamtarbeitsverträgenBei einer Police nach VVG kann die Dauer abweichen; kürzere Dauern verschieben das Risiko zurück zu dir
PrämienteilungWer wie viel der Prämie trägtFür die Gleichwertigkeit trägt der Betrieb nach der Praxis mindestens die Hälfte
Versicherter KreisWer gedeckt ist: alle, nur Kader, nur ab einem PensumAushilfen und Lernende geraten hier gern in die Lücke
ÜbertrittsrechtWas beim Austritt aus dem Betrieb mit der Deckung geschiehtBei einer Kollektivversicherung nach KVG besteht ein gesetzliches Übertrittsrecht in die Einzelversicherung (KVG Art. 71)
Dazu kommt die Frage, ob Unfall eingeschlossen ist. In der Regel ist er das nicht, weil dafür die obligatorische Unfallversicherung nach UVG zuständig ist.

Wann die KTG die Lohnfortzahlung ablöst

OR Art. 324a Abs. 4 erlaubt eine abweichende Regelung durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, «wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist». Zwei Dinge müssen also stimmen: die Schriftlichkeit und die Gleichwertigkeit. Fehlt die schriftliche Abrede im Arbeitsvertrag, bleibt es bei der gesetzlichen Lohnfortzahlung, und zwar zusätzlich zur Versicherung.

  • In den Arbeitsvertrag gehört: dass eine Krankentaggeldversicherung besteht, wie hoch das Taggeld ist, wie lange es läuft, wie lang die Aufschubfrist ist und wie die Prämie geteilt wird.
  • Während der Aufschubfrist zahlst du den Lohn. Dafür gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a, also der volle Lohn, solange nichts anderes schriftlich und mindestens gleichwertig vereinbart ist. Die Regel «mindestens vier Fünftel» aus OR Art. 324b Abs. 3 gilt nur für obligatorische Versicherungen wie die Unfallversicherung, nicht für die freiwillige KTG.
  • Ein Gesamtarbeitsvertrag geht vor. Gesamtarbeitsverträge schreiben eine Krankentaggeldversicherung oft vor, teils mit Mindestleistungen und einer längsten zulässigen Aufschubfrist. Prüfe deinen, bevor du Policen vergleichst.

Die KTG deckt Krankheit. Für Unfälle ist die Unfallversicherung nach UVG zuständig, und die ist im Gegensatz zur KTG ab der ersten angestellten Person Pflicht. Wie lange du ohne Versicherung zahlen müsstest und welche Skala dein Gericht anwendet, zeigt der Ratgeber zur Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Häufige Fragen

Was ist eine Aufschubfrist?

Die Zahl der Tage, für die die Versicherung noch kein Taggeld zahlt. In dieser Zeit trägt der Betrieb den Lohn selbst. Übliche Fristen reichen von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten; je länger sie ist, desto tiefer ist die Prämie. Rechne durch, wie viele Ausfalltage du pro Jahr realistisch selbst tragen kannst, bevor du die Frist wählst.

Wer zahlt die Prämie?

Das ist Verhandlungssache, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag schreibt etwas anderes vor. Nach dem Ratgeber des Bundesamts für Sozialversicherungen werden die Prämien «in der Regel je zur Hälfte» von Betrieb und angestellter Person getragen. Soll die Versicherung die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen, trägt der Betrieb nach der Praxis mindestens die Hälfte, sonst fehlt die Gleichwertigkeit.

Deckt die KTG auch Unfälle?

In der Regel nicht, weil dafür die obligatorische Unfallversicherung nach UVG zuständig ist. Manche Policen schliessen den Unfall trotzdem ein, etwa für Personen ohne Nichtberufsunfalldeckung. Steht im Vertrag «Krankheit und Mutterschaft», ist der Unfall nicht dabei.

Was passiert mit der Deckung, wenn jemand den Betrieb verlässt?

Bei einer Kollektivversicherung nach KVG hat die austretende Person das Recht, in die Einzelversicherung desselben Versicherers überzutreten, ohne neue Vorbehalte (KVG Art. 71). Der Versicherer muss sie schriftlich darauf hinweisen, und sie hat danach drei Monate Zeit. Bei einer Police nach VVG richtet sich das nach dem Vertrag; ein Übertrittsrecht ist dort üblich, aber nicht gesetzlich garantiert.

Zahlt die KTG auch, wenn jemand nur teilweise arbeitsunfähig ist?

Bei der Taggeldversicherung nach KVG entsteht der Anspruch ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, und bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend gekürzt (KVG Art. 72 Abs. 2 und 4). Bei einer Police nach VVG bestimmt der Vertrag die Schwelle; sie liegt oft tiefer, etwa bei 25 Prozent.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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