Die Formel
Marge gleich Gewinn geteilt durch Verkaufspreis, mal 100. Der Gewinn ist dabei der Verkaufspreis minus die Kosten, die dieser Verkauf direkt verursacht hat: Einkaufspreis, Fracht, Zoll und alles, was du ohne diesen Auftrag nicht bezahlt hättest. Alle Beträge rechnest du ohne Mehrwertsteuer, sonst schlägst du auf die Steuer eine Marge auf, die dir nicht gehört.
- Einkauf beim Grosshändler, ohne MwSt
- CHF 900.00
- Verkauf an den Kunden, ohne MwSt
- CHF 1'350.00
- Unterschied
- CHF 450.00
- Aufschlag: 450.00 geteilt durch 900.00
- 50.00 %
- Marge: 450.00 geteilt durch 1'350.00
- 33.33 %
- Marge in Prozent des Verkaufspreises
- 33.33 %
Fünf Wörter, die im Gespräch dasselbe zu meinen scheinen
| Wort | Wie es gerechnet wird | Im Beispiel oben |
|---|---|---|
| Marge | Gewinn geteilt durch Verkaufspreis, in Prozent | 33.33 % |
| Aufschlag | Gewinn geteilt durch Einkaufspreis, in Prozent | 50.00 % |
| Deckungsbeitrag | Verkaufspreis minus variable Kosten, in Franken | CHF 450.00 |
| Bruttogewinn | Nettoerlöse minus Materialaufwand über das ganze Jahr | Zahl aus der Erfolgsrechnung |
| Reingewinn | Was nach allen Kosten und Steuern übrig bleibt | Jahresgewinn des Betriebs |
Im Alltag lohnt sich darum eine einzige Rückfrage: Prozent wovon? Sagt ein Lieferant, er gebe dir 25 Prozent Marge, meint er meist 25 Prozent Rabatt auf seine Listenpreise. Das ist für dich ein Einkaufsvorteil, noch kein Gewinn: Was bei dir bleibt, hängt davon ab, zu welchem Preis du weiterverkaufst.
Marge auf Material, Kostensatz auf Arbeit
Die Marge gehört auf zugekaufte Sachen und Fremdleistungen. Deine eigene Arbeitsstunde kalkulierst du nicht mit einem Aufschlag auf einen Einkaufspreis, weil es keinen gibt. Dort teilst du die Kosten des Betriebs durch die verrechenbaren Stunden und legst einen Gewinnzuschlag darauf, siehe Stundenansatz für Handwerker. Wer beides vermischt, macht Aufträge mit viel Material zu billig und reine Arbeitsaufträge zu teuer.
Margenbesteuerung ist etwas anderes
In der Mehrwertsteuer gibt es den Begriff Margenbesteuerung. Er hat mit der Kalkulation nichts zu tun. Nach MWSTG Art. 24a darf, wer Sammlerstücke wie Kunstgegenstände oder Antiquitäten gekauft hat, für die Steuerberechnung den Ankaufspreis vom Verkaufspreis abziehen, sofern auf dem Ankaufspreis keine Vorsteuer abgezogen wurde. Für Handwerk, Reinigung, Garage oder Beratung spielt diese Regel keine Rolle.
Wie viel Marge ist genug?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und wer eine nennt, hat sie meist aus einem fremden Betrieb. Die Frage ist immer dieselbe: Reicht die Summe aller Deckungsbeiträge eines Jahres, um die Fixkosten zu decken und darüber hinaus etwas übrig zu lassen? Das KMU-Portal des Bundes rechnet das an einem Beispiel vor: Bei einem Deckungsbeitragssatz von 30 Prozent und CHF 60'000.00 Fixkosten braucht der Betrieb mindestens CHF 200'000.00 Umsatz, nur um auf null zu kommen.
Häufige Fragen
Wie komme ich vom Einkaufspreis auf einen Verkaufspreis mit meiner Zielmarge?
Teile den Einkaufspreis durch (1 minus Zielmarge als Dezimalzahl). Für 25 Prozent Marge teilst du durch 0.75, für 33.33 Prozent durch 0.6667. Multiplizieren führt in die Irre: Einkauf mal 1.25 ergibt nur 20 Prozent Marge.
Ist die Marge dasselbe wie der Gewinn?
Nein. Die Marge einer Position ist nur der Beitrag, den diese Position an Löhne, Fahrzeug, Werkstatt und Versicherungen leistet. Der Gewinn des Betriebs entsteht erst, wenn alle Fixkosten eines Jahres gedeckt sind. Ein Betrieb kann auf jeder Position Marge machen und trotzdem ein Verlustjahr schreiben.
Rechne ich die Marge mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Ohne. Wer effektiv abrechnet, zieht die bezahlte Steuer als Vorsteuer wieder ab, für ihn ist sie weder Kosten noch Ertrag. Wer nach Saldosteuersatz abrechnet, zieht keine Vorsteuer einzeln ab, weil der Satz die branchenübliche Vorsteuer bereits berücksichtigt (MWSTG Art. 37 Abs. 3). Dort gehört die bezahlte Steuer in die Einkaufskosten.
Was bedeutet es, wenn ein Lieferant von 30 Prozent Marge spricht?
Fast immer meint er 30 Prozent Rabatt auf seine Listenpreise. Ob daraus bei dir 30 Prozent Marge werden, entscheidet dein Verkaufspreis. Verkaufst du zum Listenpreis, sind es tatsächlich 30 Prozent Marge und 42.86 Prozent Aufschlag; gibst du selbst Rabatt, wird es weniger.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 959b: Mindestgliederung der Erfolgsrechnung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24a: Margenbesteuerung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 37 Abs. 3: Saldosteuersätze und Vorsteuerquote
- SECO, KMU-Portal: Betriebskalkulation und Deckungsbeitrag
- SECO, KMU-Portal: Fallbeispiel für die korrekte Preisberechnung
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