Ein Satz für den Menschen, ein Satz für die Maschine
Im Gartenbau kostet dich ein Tag Handarbeit etwas ganz anderes als ein Tag mit Bagger, Häcksler und Anhänger. Wer beides über denselben Stundenansatz verrechnet, macht zwei Fehler auf einmal: Die Handarbeit wird zu teuer und verliert Aufträge, die Maschinenarbeit wird zu billig und finanziert fremde Gärten. Trenn darum von Anfang an drei Töpfe: Arbeitszeit, Maschinenzeit und Material samt Entsorgung.
Schritt 1: die Personalstunde
Der belastbarste Weg führt über das letzte Geschäftsjahr. Vom Gesamtaufwand ziehst du alles ab, was du separat verrechnest: Pflanzen, Substrat, Baumaterial, zugekaufte Fremdleistungen, Entsorgungsgebühren. Und du ziehst die Maschinenkosten ab, die du über den Maschinenstundensatz hereinholst, sonst zahlt der Kunde sie zweimal.
- Gesamtaufwand letztes Geschäftsjahr
- CHF 430'000.00
- ./. Pflanzen, Material, Fremdleistungen und Entsorgung
- CHF 105'000.00
- ./. Maschinenkosten, über Maschinenstunden verrechnet
- CHF 48'000.00
- Kosten, die die Personalstunde decken muss
- CHF 277'000.00
- Verrechenbare Stunden: 2 Angestellte à 1'400 h
- 2'800 h
- Verrechenbare Stunden des Inhabers
- 700 h
- Total verrechenbare Stunden
- 3'500 h
- Kostensatz: 277'000.00 geteilt durch 3'500
- CHF 79.14
- Gewinnzuschlag 10 Prozent
- CHF 7.91
- Personalstunde ohne Mehrwertsteuer, gerundet
- CHF 87.00
Die 1'400 verrechenbaren Stunden je Angestellten sind der Punkt, an dem sich die Saison versteckt. Sie liegen deutlich unter der Anwesenheit, weil Wegzeiten, Werkhof, Maschinenpflege, Offerten und die ruhigen Wochen im Winter mit drin sind. Wer für das ganze Jahr mit 1'700 Stunden rechnet und im Januar trotzdem Löhne zahlt, hat den Winter nicht kalkuliert, sondern verschoben. Im Beispiel steckt der Lohn des Inhabers im Personalaufwand, wie bei einer GmbH; bei einer Einzelfirma rechnest du den Betrag dazu, den du zum Leben brauchst, samt AHV und Vorsorge.
Schritt 2: der Maschinenstundensatz
Jede grössere Maschine bekommt ihren eigenen Satz. Er besteht aus einem festen Teil, der auch dann anfällt, wenn die Maschine im Schopf steht, und aus einem beweglichen Teil je Betriebsstunde. Der feste Teil ist Abschreibung, Service und Reparaturen, Versicherung und Abgaben. Der bewegliche Teil ist der Treibstoff.
- Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer
- CHF 42'000.00
- Nutzungsdauer 8 Jahre, Abschreibung im Jahr
- CHF 5'250.00
- Service, Reparaturen, Verschleissteile im Jahr (Annahme)
- CHF 1'800.00
- Versicherung und Abgaben im Jahr (Annahme)
- CHF 500.00
- Feste Kosten im Jahr
- CHF 7'550.00
- Verteilt auf 250 Einsatzstunden
- CHF 30.20
- Treibstoff: 2.5 Liter je Stunde à CHF 1.80 (Annahme)
- CHF 4.50
- Selbstkosten je Maschinenstunde
- CHF 34.70
- Gewinnzuschlag 10 Prozent
- CHF 3.47
- Maschinenstundensatz ohne Mehrwertsteuer, aufgerundet
- CHF 39.00
Die mit «Annahme» bezeichneten Zahlen sind Platzhalter für deine eigenen. Service und Treibstoffverbrauch stehen in deinen Belegen, der Treibstoffpreis ändert sich laufend. Die Abschreibungsdauer stimmst du mit deiner Treuhandstelle ab, sie muss zur Buchhaltung passen. Was die Rechnung zeigt, ist nicht der Betrag, sondern die Struktur: Der feste Teil trägt das Ergebnis, nicht der Treibstoff.
| Einsatzstunden im Jahr | Feste Kosten je Maschinenstunde |
|---|---|
| 150 h | CHF 50.33 |
| 250 h | CHF 30.20 |
| 400 h | CHF 18.88 |
| 600 h | CHF 12.58 |
Den Transport der Maschine rechnest du separat. Auf- und Abladen, Fahrt mit Anhänger und die Zeit für Sicherung und Kontrolle sind Arbeitszeit und keine Maschinenstunden. Entweder als Position «Transport Maschine» mit Pauschale oder über die Anfahrt. Welche Fahrzeit überhaupt Arbeitszeit ist, steht unter Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?, die Fahrzeugkosten selbst unter Fahrzeit und Anfahrt verrechnen.
Schritt 3: die Entsorgung gehört auf die Rechnung
Grüngut, Aushub, Wurzelstöcke, alte Platten und Zaunelemente verlassen den Garten nicht gratis. Die Entsorgung besteht aus vier Teilen, und jeder davon kostet Geld oder Zeit.
- Sammeln und laden: Arbeitszeit zum Personalsatz, oft unterschätzt bei sperrigem Schnittgut.
- Transport: Fahrzeug und Anhänger je Fuhre, plus die Fahrzeit hin und zurück.
- Annahmegebühr: Die Kompostier- oder Vergärungsanlage rechnet nach Tonne oder Kubikmeter ab. Der Ansatz ist je Anlage und Gemeinde verschieden, frag ihn einmal ab und trag ihn in deine Kalkulation ein.
- Mulde oder Container: Miete, Stellzeit und die Bewilligung, falls sie auf öffentlichem Grund steht.
Rechne die Entsorgung als eigene Position in die Offerte, mit Menge und Ansatz, und schreib dazu, was passiert, wenn mehr anfällt als geschätzt. Eine Entsorgungspauschale ohne Mengenangabe ist im Streitfall wertlos, weil niemand mehr weiss, wie viele Kubikmeter gemeint waren.
Die Saison: der Winter ist im Sommer schon bezahlt
Deine festen Kosten laufen zwölf Monate, dein Umsatz nicht. Dagegen helfen zwei Hebel, und beide gehören in die Kalkulation, nicht ins Bauchgefühl. Der erste Hebel ist Arbeit, die im Winter stattfindet: Baum- und Gehölzschnitt, Planung und Gartenberatung, Reparaturen, Winterdienst. Der zweite Hebel ist die ehrliche Zahl der verrechenbaren Stunden. Wer mit 1'400 statt 1'700 Stunden je Person rechnet, hat den Winter eingerechnet, und sein Sommerpreis trägt ihn.
Den Winterdienst rechnest du dabei nicht als Fortsetzung des Gartenunterhalts, sondern als eigenes Geschäft mit Bereitschaft, Einsatz und Material. Dazu gibt es den Ratgeber Winterdienst: Haftung und Streuprotokoll und die Vorlage für den Winterdienstvertrag.
Schlechtwetterentschädigung: was sie deckt und was nicht
Der Landschaftsgartenbau gehört zu den Erwerbszweigen, in denen die Arbeitslosenversicherung eine Schlechtwetterentschädigung ausrichten kann (Art. 65 Abs. 1 Bst. d AVIV). Anspruch haben dabei deine Arbeitnehmenden, nicht du selbst: Wer selbständig erwerbend ist, ist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert (Art. 42 Abs. 1 AVIG). Das ist für die Kalkulation wichtig, aber es ist kein Vollkaskoschutz: Ein Teil des Ausfalls bleibt beim Betrieb, und er gehört in deinen Satz.
| Punkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ursache | Der Arbeitsausfall muss ausschliesslich durch das Wetter verursacht sein, und die Arbeit muss trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar oder unzumutbar sein | Art. 43 Abs. 1 AVIG |
| Einheit | Angerechnet werden nur ganze oder halbe Tage | Art. 43 Abs. 2 AVIG |
| Meldung | Der Ausfall muss ordnungsgemäss gemeldet werden; die kantonale Amtsstelle kann Einspruch erheben, wenn zu spät gemeldet wurde | Art. 43 Abs. 1 Bst. c und Art. 45 AVIG |
| Höhe | 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls | Art. 44 in Verbindung mit Art. 34 Abs. 1 AVIG |
| Karenztage | Zwei Karenztage für die 1. bis 6. Abrechnungsperiode, drei ab der 7. | Art. 67a AVIV |
| Dauer | Innerhalb von zwei Jahren längstens sechs Abrechnungsperioden | Art. 44a Abs. 1 AVIG |
Aus der letzten Zeile folgt eine praktische Regel: Ohne saubere Arbeitszeiterfassung gibt es keine Entschädigung. Wer Stunden je Person, Tag und Objekt erfasst, hat den Nachweis; wer sie am Monatsende aus dem Gedächtnis schreibt, hat ihn nicht. Mehr dazu unter Muss ich die Arbeitszeit erfassen? und Arbeitszeiterfassung in der Praxis.
Löhne: welcher Gesamtarbeitsvertrag gilt?
Hier kursieren im Netz die meisten falschen Zahlen. Einen landesweit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gärtnergewerbe gibt es nicht. Auf der Liste des Bundes stehen zwei regionale Verträge.
| Vertrag | Wo er gilt | Allgemeinverbindlich bis |
|---|---|---|
| GAV für das Gärtnergewerbe | Basel-Stadt und Basel-Landschaft | 31.12.2026 |
| GAV für den Garten- und Landschaftsbau | Freiburg, Neuenburg, Jura, Berner Jura | 31.12.2027 |
| Übrige Kantone | Auf Bundesebene steht kein weiterer Gärtner-GAV auf der Liste der allgemeinverbindlichen Verträge. Kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen sind möglich | je nach Kanton |
Dazu kommen kantonale Mindestlöhne. 2026 liegen sie im Kanton Genf bei CHF 24.59 und in Basel-Stadt bei CHF 22.20 pro Stunde, brutto und ohne Ferien- und Feiertagszuschlag; Genf kennt für Landwirtschaft und Floristik einen tieferen Ansatz. Weitere Kantone und einzelne Städte haben eigene Beträge. Auf jeden Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge: AHV, IV und EO machen zusammen 10.6 Prozent aus, je zur Hälfte getragen, dazu Arbeitslosenversicherung, Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, Familienzulagen, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge.
Was sonst noch auf den Satz drückt
- Pflanzen und Substrat haben ihren eigenen Aufschlag und gehören nie in den Stundenansatz. Wie Marge und Aufschlag zusammenhängen, steht unter Marge und Aufschlag.
- Kleinmaterial wie Dünger, Vlies, Befestigung und Bindematerial: entweder als benannte Pauschale je Einsatz oder im Satz, nie beides.
- Anwachsgarantie: Wer sie gibt, verkauft eine Nachbesserung mit. Rechne einen Prozentsatz der Pflanzensumme als Rückstellung ein, statt jeden Ersatz aus der Marge zu zahlen.
- Weiterbildung und Fachbewilligungen kosten Zeit und Geld. Was für deine Arbeiten verlangt wird, sagt dir die kantonale Fachstelle.
- Werkhof, Lager und Kompostplatz: Miete, Strom und Wasser laufen das ganze Jahr, auch im Februar.
Den allgemeinen Rechenweg für jedes Gewerk findest du unter Stundenansatz für Handwerker und zum Durchspielen eigener Zahlen im Stundensatz-Rechner. Wie aus Einzeleinsätzen ein Pflegejahr mit einer Jahreszahl wird, steht unter Gartenunterhalt offerieren. Ob deine Sätze gehalten haben, zeigt die Nachkalkulation.
So macht es KIDESK
Für den Gartenunterhalt erstellst du in KIDESK das Pflichtenheft: Bereiche, Tätigkeiten, Häufigkeit und Aufwand in Minuten, daraus rechnet KIDESK die Stunden pro Monat. Eine Vorlage für den Gartenunterhalt und eine für den Winterdienst sind eingebaut. Aus dem Pflichtenheft wird der Offerten-Entwurf mit einer Pauschale je Bereich. Den Personalsatz hinterlegst du für den Betrieb, je Mitarbeiter oder als Kondition beim einzelnen Kunden; den Maschinensatz legst du als eigene Position im Katalog an und verrechnest die Maschinenstunden daneben. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Was KIDESK nicht kennt, sind deine Maschinen- und Betriebskosten: Die stehen in deiner Buchhaltung.
Häufige Fragen
Gibt es einen Mindestlohn für Gärtnerinnen und Gärtner in der Schweiz?
Nicht landesweit. Auf Bundesebene sind nur zwei regionale Gärtner-Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt: einer für Basel-Stadt und Basel-Landschaft, einer für den Garten- und Landschaftsbau in Freiburg, Neuenburg, Jura und dem Berner Jura. Dazu können kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen und kantonale Mindestlöhne kommen. Prüf die Liste des SECO und die kantonale Liste.
Soll ich Maschinenstunden separat verrechnen?
Ja, sobald eine Maschine mehr kostet als ein Handwerkzeug. Sonst zahlt der Kunde mit Handarbeit die Maschine mit, die er nie gesehen hat, und der Kunde mit Baggereinsatz zahlt zu wenig. Ein eigener Satz macht die Offerte ausserdem verständlicher: Der Kunde sieht, wofür er zahlt, und kann eine Variante ohne Maschine verlangen.
Wie verrechne ich die Entsorgung von Grüngut?
Als eigene Position mit Menge und Ansatz, getrennt von der Arbeitszeit. Die Annahmegebühr der Anlage ist je Gemeinde verschieden, frag sie ab. Rechne dazu das Laden, die Fahrt und die Muldenmiete. Schreib in die Offerte, welche Menge geschätzt ist und was gilt, wenn mehr anfällt.
Bekomme ich Schlechtwetterentschädigung, wenn es tagelang regnet?
Der Landschaftsgartenbau steht auf der Liste der Erwerbszweige, für die es sie geben kann. Sie geht an deine Arbeitnehmenden, nicht an dich selbst. Anspruch besteht nur, wenn der Ausfall ausschliesslich wetterbedingt ist, die Arbeit trotz Schutzvorkehrungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Ausfall rechtzeitig gemeldet wird. Angerechnet werden ganze oder halbe Tage, entschädigt werden 80 Prozent, und pro Abrechnungsperiode gehen zwei bis drei Karenztage ab.
Wie viele Stunden im Jahr kann ich pro Person verrechnen?
Das hängt an der Saison, an den Wegen und an der Organisation. Schätze die Zahl nicht wohlwollend, sondern nimm sie aus der Zeiterfassung des letzten Jahres: Stunden, die in einer Rechnung oder einer Pauschale gelandet sind, geteilt durch die bezahlten Stunden. Diese Quote rechnest du dann für das laufende Jahr hoch.
Darf ich im Winter einen anderen Satz verlangen?
Ja, Preise sind frei vereinbar. Sinnvoll ist ein anderer Satz dort, wo die Kosten anders sind: Winterdienst mit Bereitschaft rund um die Uhr, Einsätze vor Tagesanbruch, Arbeiten mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertage. Ein pauschaler Winterrabatt dagegen senkt nur den Ertrag in den Monaten, in denen du ihn am nötigsten hast.
Quellen
- Verordnung über die Arbeitslosenversicherung (AVIV), Art. 65: Erwerbszweige mit Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 42 bis 45: Schlechtwetterentschädigung
- Freisetzungsverordnung (FrSV), Art. 15: Umgang mit gebietsfremden Organismen
- SECO: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge des Bundes
- KMU-Portal: Gesamtarbeitsverträge - Kantone
- ESTV: MWST-Steuerpflicht (Umsatzgrenze CHF 100'000)
- AHV/IV: Merkblatt 2.01, Beiträge an AHV, IV, EO und ALV
- Kanton Genf: Mindestlohn 2026, CHF 24.59 pro Stunde
- Kanton Basel-Stadt: Fragen zum kantonalen Mindestlohn
- ESTV: Mehrwertsteuersätze in der Schweiz
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