Ratgeber

Der Stundensatz im Gartenbau: Mensch, Maschine, Mulde.

Kurz gesagt

Rechne drei Sätze statt einen. Die Personalstunde aus deinen Kosten ohne Material und ohne Maschinen: im Beispiel unten CHF 87.00 ohne Mehrwertsteuer. Den Maschinenstundensatz je Gerät aus Abschreibung, Service, Abgaben und Treibstoff: für einen Kleinbagger im Beispiel CHF 39.00. Und die Entsorgung als eigene Position, weil Gebühren und Transport je Auftrag stark schwanken. Einen landesweit allgemeinverbindlichen Gärtner-Gesamtarbeitsvertrag gibt es nicht, nur regionale.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Ein Satz für den Menschen, ein Satz für die Maschine

Im Gartenbau kostet dich ein Tag Handarbeit etwas ganz anderes als ein Tag mit Bagger, Häcksler und Anhänger. Wer beides über denselben Stundenansatz verrechnet, macht zwei Fehler auf einmal: Die Handarbeit wird zu teuer und verliert Aufträge, die Maschinenarbeit wird zu billig und finanziert fremde Gärten. Trenn darum von Anfang an drei Töpfe: Arbeitszeit, Maschinenzeit und Material samt Entsorgung.

Schritt 1: die Personalstunde

Der belastbarste Weg führt über das letzte Geschäftsjahr. Vom Gesamtaufwand ziehst du alles ab, was du separat verrechnest: Pflanzen, Substrat, Baumaterial, zugekaufte Fremdleistungen, Entsorgungsgebühren. Und du ziehst die Maschinenkosten ab, die du über den Maschinenstundensatz hereinholst, sonst zahlt der Kunde sie zweimal.

Gartenbaubetrieb mit Inhaber und zwei Angestellten
Gesamtaufwand letztes Geschäftsjahr
CHF 430'000.00
./. Pflanzen, Material, Fremdleistungen und Entsorgung
CHF 105'000.00
./. Maschinenkosten, über Maschinenstunden verrechnet
CHF 48'000.00
Kosten, die die Personalstunde decken muss
CHF 277'000.00
Verrechenbare Stunden: 2 Angestellte à 1'400 h
2'800 h
Verrechenbare Stunden des Inhabers
700 h
Total verrechenbare Stunden
3'500 h
Kostensatz: 277'000.00 geteilt durch 3'500
CHF 79.14
Gewinnzuschlag 10 Prozent
CHF 7.91
Personalstunde ohne Mehrwertsteuer, gerundet
CHF 87.00

Die 1'400 verrechenbaren Stunden je Angestellten sind der Punkt, an dem sich die Saison versteckt. Sie liegen deutlich unter der Anwesenheit, weil Wegzeiten, Werkhof, Maschinenpflege, Offerten und die ruhigen Wochen im Winter mit drin sind. Wer für das ganze Jahr mit 1'700 Stunden rechnet und im Januar trotzdem Löhne zahlt, hat den Winter nicht kalkuliert, sondern verschoben. Im Beispiel steckt der Lohn des Inhabers im Personalaufwand, wie bei einer GmbH; bei einer Einzelfirma rechnest du den Betrag dazu, den du zum Leben brauchst, samt AHV und Vorsorge.

Schritt 2: der Maschinenstundensatz

Jede grössere Maschine bekommt ihren eigenen Satz. Er besteht aus einem festen Teil, der auch dann anfällt, wenn die Maschine im Schopf steht, und aus einem beweglichen Teil je Betriebsstunde. Der feste Teil ist Abschreibung, Service und Reparaturen, Versicherung und Abgaben. Der bewegliche Teil ist der Treibstoff.

Kleinbagger 1.8 Tonnen
Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer
CHF 42'000.00
Nutzungsdauer 8 Jahre, Abschreibung im Jahr
CHF 5'250.00
Service, Reparaturen, Verschleissteile im Jahr (Annahme)
CHF 1'800.00
Versicherung und Abgaben im Jahr (Annahme)
CHF 500.00
Feste Kosten im Jahr
CHF 7'550.00
Verteilt auf 250 Einsatzstunden
CHF 30.20
Treibstoff: 2.5 Liter je Stunde à CHF 1.80 (Annahme)
CHF 4.50
Selbstkosten je Maschinenstunde
CHF 34.70
Gewinnzuschlag 10 Prozent
CHF 3.47
Maschinenstundensatz ohne Mehrwertsteuer, aufgerundet
CHF 39.00

Die mit «Annahme» bezeichneten Zahlen sind Platzhalter für deine eigenen. Service und Treibstoffverbrauch stehen in deinen Belegen, der Treibstoffpreis ändert sich laufend. Die Abschreibungsdauer stimmst du mit deiner Treuhandstelle ab, sie muss zur Buchhaltung passen. Was die Rechnung zeigt, ist nicht der Betrag, sondern die Struktur: Der feste Teil trägt das Ergebnis, nicht der Treibstoff.

Einsatzstunden im JahrFeste Kosten je Maschinenstunde
150 hCHF 50.33
250 hCHF 30.20
400 hCHF 18.88
600 hCHF 12.58
Immer dieselben CHF 7'550.00 feste Kosten im Jahr. Die Maschine, die selten läuft, ist die teuerste. Kostet die Miete eines vergleichbaren Baggers CHF 220.00 pro Tag, sind das bei acht Stunden CHF 27.50 je Stunde: Unter rund 275 Einsatzstunden im Jahr fährst du mit Miete günstiger, Transport und Treibstoff in beiden Fällen dazugerechnet.
Miss die Einsatzstunden, statt sie zu schätzen. Die meisten Maschinen haben einen Betriebsstundenzähler, und ein Blick darauf am 31. Dezember genügt. Wer stattdessen mit der gefühlten Auslastung rechnet, kommt regelmässig auf das Doppelte der tatsächlichen Stunden und damit auf einen Satz, der die Maschine nie bezahlt.

Den Transport der Maschine rechnest du separat. Auf- und Abladen, Fahrt mit Anhänger und die Zeit für Sicherung und Kontrolle sind Arbeitszeit und keine Maschinenstunden. Entweder als Position «Transport Maschine» mit Pauschale oder über die Anfahrt. Welche Fahrzeit überhaupt Arbeitszeit ist, steht unter Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?, die Fahrzeugkosten selbst unter Fahrzeit und Anfahrt verrechnen.

Schritt 3: die Entsorgung gehört auf die Rechnung

Grüngut, Aushub, Wurzelstöcke, alte Platten und Zaunelemente verlassen den Garten nicht gratis. Die Entsorgung besteht aus vier Teilen, und jeder davon kostet Geld oder Zeit.

  • Sammeln und laden: Arbeitszeit zum Personalsatz, oft unterschätzt bei sperrigem Schnittgut.
  • Transport: Fahrzeug und Anhänger je Fuhre, plus die Fahrzeit hin und zurück.
  • Annahmegebühr: Die Kompostier- oder Vergärungsanlage rechnet nach Tonne oder Kubikmeter ab. Der Ansatz ist je Anlage und Gemeinde verschieden, frag ihn einmal ab und trag ihn in deine Kalkulation ein.
  • Mulde oder Container: Miete, Stellzeit und die Bewilligung, falls sie auf öffentlichem Grund steht.

Rechne die Entsorgung als eigene Position in die Offerte, mit Menge und Ansatz, und schreib dazu, was passiert, wenn mehr anfällt als geschätzt. Eine Entsorgungspauschale ohne Mengenangabe ist im Streitfall wertlos, weil niemand mehr weiss, wie viele Kubikmeter gemeint waren.

Achtung: Invasive gebietsfremde Pflanzen sind kein gewöhnliches Grüngut. Mit den Organismen nach Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung darf in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden; erlaubt sind nur Massnahmen, die ihrer Bekämpfung dienen (Art. 15 Abs. 2 FrSV). Für alles andere braucht es im Einzelfall eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Umwelt. Die Pflanzen nach Anhang 2.2 dürfen seit dem 1. September 2024 nicht mehr für den direkten Umgang in der Umwelt in Verkehr gebracht werden (Art. 15 Abs. 2bis FrSV). Und abgetragener Boden, der mit Organismen nach Anhang 2.1 belastet ist, muss am Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist (Art. 15 Abs. 3 FrSV). Für dich heisst das: getrennt sammeln, anderer Entsorgungsweg, anderer Preis. Klär mit deiner Annahmestelle, was sie nimmt, und schreib die Position getrennt in die Offerte.

Die Saison: der Winter ist im Sommer schon bezahlt

Deine festen Kosten laufen zwölf Monate, dein Umsatz nicht. Dagegen helfen zwei Hebel, und beide gehören in die Kalkulation, nicht ins Bauchgefühl. Der erste Hebel ist Arbeit, die im Winter stattfindet: Baum- und Gehölzschnitt, Planung und Gartenberatung, Reparaturen, Winterdienst. Der zweite Hebel ist die ehrliche Zahl der verrechenbaren Stunden. Wer mit 1'400 statt 1'700 Stunden je Person rechnet, hat den Winter eingerechnet, und sein Sommerpreis trägt ihn.

Den Winterdienst rechnest du dabei nicht als Fortsetzung des Gartenunterhalts, sondern als eigenes Geschäft mit Bereitschaft, Einsatz und Material. Dazu gibt es den Ratgeber Winterdienst: Haftung und Streuprotokoll und die Vorlage für den Winterdienstvertrag.

Schlechtwetterentschädigung: was sie deckt und was nicht

Der Landschaftsgartenbau gehört zu den Erwerbszweigen, in denen die Arbeitslosenversicherung eine Schlechtwetterentschädigung ausrichten kann (Art. 65 Abs. 1 Bst. d AVIV). Anspruch haben dabei deine Arbeitnehmenden, nicht du selbst: Wer selbständig erwerbend ist, ist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert (Art. 42 Abs. 1 AVIG). Das ist für die Kalkulation wichtig, aber es ist kein Vollkaskoschutz: Ein Teil des Ausfalls bleibt beim Betrieb, und er gehört in deinen Satz.

PunktWas giltGrundlage
UrsacheDer Arbeitsausfall muss ausschliesslich durch das Wetter verursacht sein, und die Arbeit muss trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar oder unzumutbar seinArt. 43 Abs. 1 AVIG
EinheitAngerechnet werden nur ganze oder halbe TageArt. 43 Abs. 2 AVIG
MeldungDer Ausfall muss ordnungsgemäss gemeldet werden; die kantonale Amtsstelle kann Einspruch erheben, wenn zu spät gemeldet wurdeArt. 43 Abs. 1 Bst. c und Art. 45 AVIG
Höhe80 Prozent des anrechenbaren VerdienstausfallsArt. 44 in Verbindung mit Art. 34 Abs. 1 AVIG
KarenztageZwei Karenztage für die 1. bis 6. Abrechnungsperiode, drei ab der 7.Art. 67a AVIV
DauerInnerhalb von zwei Jahren längstens sechs AbrechnungsperiodenArt. 44a Abs. 1 AVIG
Keinen Anspruch haben der mitarbeitende Ehegatte des Arbeitgebers und Personen, die als Gesellschafter oder als Mitglied eines obersten Entscheidungsgremiums die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen, ebenso deren mitarbeitende Ehegatten (Art. 42 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 31 Abs. 3 AVIG). Ebenfalls ausgeschlossen sind Arbeitnehmende, deren Arbeitsausfall nicht bestimmbar oder deren Arbeitszeit nicht ausreichend kontrollierbar ist.

Aus der letzten Zeile folgt eine praktische Regel: Ohne saubere Arbeitszeiterfassung gibt es keine Entschädigung. Wer Stunden je Person, Tag und Objekt erfasst, hat den Nachweis; wer sie am Monatsende aus dem Gedächtnis schreibt, hat ihn nicht. Mehr dazu unter Muss ich die Arbeitszeit erfassen? und Arbeitszeiterfassung in der Praxis.

Löhne: welcher Gesamtarbeitsvertrag gilt?

Hier kursieren im Netz die meisten falschen Zahlen. Einen landesweit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gärtnergewerbe gibt es nicht. Auf der Liste des Bundes stehen zwei regionale Verträge.

VertragWo er giltAllgemeinverbindlich bis
GAV für das GärtnergewerbeBasel-Stadt und Basel-Landschaft31.12.2026
GAV für den Garten- und LandschaftsbauFreiburg, Neuenburg, Jura, Berner Jura31.12.2027
Übrige KantoneAuf Bundesebene steht kein weiterer Gärtner-GAV auf der Liste der allgemeinverbindlichen Verträge. Kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen sind möglichje nach Kanton
Stand der Liste des SECO am 21.09.2026. Allgemeinverbindlicherklärungen werden regelmässig verlängert oder geändert; prüf die Liste, bevor du dich darauf verlässt. Beträge stehen hier keine, weil sie sich mit jeder Vertragsänderung verschieben: Sie stehen im Vertragstext und bei der paritätischen Kommission. Ist dein Betrieb Mitglied eines Verbands, der einem GAV beigetreten ist, bindet dich dieser Vertrag auch ohne Allgemeinverbindlicherklärung.

Dazu kommen kantonale Mindestlöhne. 2026 liegen sie im Kanton Genf bei CHF 24.59 und in Basel-Stadt bei CHF 22.20 pro Stunde, brutto und ohne Ferien- und Feiertagszuschlag; Genf kennt für Landwirtschaft und Floristik einen tieferen Ansatz. Weitere Kantone und einzelne Städte haben eigene Beträge. Auf jeden Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge: AHV, IV und EO machen zusammen 10.6 Prozent aus, je zur Hälfte getragen, dazu Arbeitslosenversicherung, Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, Familienzulagen, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge.

Was sonst noch auf den Satz drückt

  • Pflanzen und Substrat haben ihren eigenen Aufschlag und gehören nie in den Stundenansatz. Wie Marge und Aufschlag zusammenhängen, steht unter Marge und Aufschlag.
  • Kleinmaterial wie Dünger, Vlies, Befestigung und Bindematerial: entweder als benannte Pauschale je Einsatz oder im Satz, nie beides.
  • Anwachsgarantie: Wer sie gibt, verkauft eine Nachbesserung mit. Rechne einen Prozentsatz der Pflanzensumme als Rückstellung ein, statt jeden Ersatz aus der Marge zu zahlen.
  • Weiterbildung und Fachbewilligungen kosten Zeit und Geld. Was für deine Arbeiten verlangt wird, sagt dir die kantonale Fachstelle.
  • Werkhof, Lager und Kompostplatz: Miete, Strom und Wasser laufen das ganze Jahr, auch im Februar.
Privatkunden vergleichen brutto. CHF 87.00 ohne Mehrwertsteuer sind mit dem Normalsatz von 8.1 Prozent CHF 94.05 pro Stunde. Mehrwertsteuerpflichtig wirst du ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen; wer darunter liegt und nicht freiwillig abrechnet, darf auf der Rechnung keine Steuer ausweisen.

Den allgemeinen Rechenweg für jedes Gewerk findest du unter Stundenansatz für Handwerker und zum Durchspielen eigener Zahlen im Stundensatz-Rechner. Wie aus Einzeleinsätzen ein Pflegejahr mit einer Jahreszahl wird, steht unter Gartenunterhalt offerieren. Ob deine Sätze gehalten haben, zeigt die Nachkalkulation.

So macht es KIDESK

Für den Gartenunterhalt erstellst du in KIDESK das Pflichtenheft: Bereiche, Tätigkeiten, Häufigkeit und Aufwand in Minuten, daraus rechnet KIDESK die Stunden pro Monat. Eine Vorlage für den Gartenunterhalt und eine für den Winterdienst sind eingebaut. Aus dem Pflichtenheft wird der Offerten-Entwurf mit einer Pauschale je Bereich. Den Personalsatz hinterlegst du für den Betrieb, je Mitarbeiter oder als Kondition beim einzelnen Kunden; den Maschinensatz legst du als eigene Position im Katalog an und verrechnest die Maschinenstunden daneben. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Was KIDESK nicht kennt, sind deine Maschinen- und Betriebskosten: Die stehen in deiner Buchhaltung.

KIDESK für den Gartenbau Offerten in KIDESK

Häufige Fragen

Gibt es einen Mindestlohn für Gärtnerinnen und Gärtner in der Schweiz?

Nicht landesweit. Auf Bundesebene sind nur zwei regionale Gärtner-Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt: einer für Basel-Stadt und Basel-Landschaft, einer für den Garten- und Landschaftsbau in Freiburg, Neuenburg, Jura und dem Berner Jura. Dazu können kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen und kantonale Mindestlöhne kommen. Prüf die Liste des SECO und die kantonale Liste.

Soll ich Maschinenstunden separat verrechnen?

Ja, sobald eine Maschine mehr kostet als ein Handwerkzeug. Sonst zahlt der Kunde mit Handarbeit die Maschine mit, die er nie gesehen hat, und der Kunde mit Baggereinsatz zahlt zu wenig. Ein eigener Satz macht die Offerte ausserdem verständlicher: Der Kunde sieht, wofür er zahlt, und kann eine Variante ohne Maschine verlangen.

Wie verrechne ich die Entsorgung von Grüngut?

Als eigene Position mit Menge und Ansatz, getrennt von der Arbeitszeit. Die Annahmegebühr der Anlage ist je Gemeinde verschieden, frag sie ab. Rechne dazu das Laden, die Fahrt und die Muldenmiete. Schreib in die Offerte, welche Menge geschätzt ist und was gilt, wenn mehr anfällt.

Bekomme ich Schlechtwetterentschädigung, wenn es tagelang regnet?

Der Landschaftsgartenbau steht auf der Liste der Erwerbszweige, für die es sie geben kann. Sie geht an deine Arbeitnehmenden, nicht an dich selbst. Anspruch besteht nur, wenn der Ausfall ausschliesslich wetterbedingt ist, die Arbeit trotz Schutzvorkehrungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Ausfall rechtzeitig gemeldet wird. Angerechnet werden ganze oder halbe Tage, entschädigt werden 80 Prozent, und pro Abrechnungsperiode gehen zwei bis drei Karenztage ab.

Wie viele Stunden im Jahr kann ich pro Person verrechnen?

Das hängt an der Saison, an den Wegen und an der Organisation. Schätze die Zahl nicht wohlwollend, sondern nimm sie aus der Zeiterfassung des letzten Jahres: Stunden, die in einer Rechnung oder einer Pauschale gelandet sind, geteilt durch die bezahlten Stunden. Diese Quote rechnest du dann für das laufende Jahr hoch.

Darf ich im Winter einen anderen Satz verlangen?

Ja, Preise sind frei vereinbar. Sinnvoll ist ein anderer Satz dort, wo die Kosten anders sind: Winterdienst mit Bereitschaft rund um die Uhr, Einsätze vor Tagesanbruch, Arbeiten mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertage. Ein pauschaler Winterrabatt dagegen senkt nur den Ertrag in den Monaten, in denen du ihn am nötigsten hast.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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