Es gibt keinen amtlichen Stundenansatz
Wer in der Schweiz nach dem «offiziellen Stundenansatz» für sein Gewerk sucht, findet ihn nicht, weil es ihn nicht gibt. Verbindlich geregelt sind Mindestlöhne, nicht Verkaufspreise: durch allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) und in einzelnen Kantonen und Städten durch einen gesetzlichen Mindestlohn. Richtpreislisten und Kalkulationshilfen von Verbänden sind Empfehlungen und keine Vorschrift. Zahlen, die im Netz als «üblicher Stundensatz» kursieren, stammen fast nie aus einer nachprüfbaren Quelle. Auf dieser Seite steht darum kein Richtwert, sondern der Rechenweg zu deiner eigenen Zahl.
Der allgemeine Rechenweg mit Jahreskosten, Anwesenheit und Gewinnzuschlag steht im Ratgeber Stundensatz berechnen. Diese Seite geht den umgekehrten Weg und rechnet mit den Ist-Zahlen des letzten Geschäftsjahres, weil die bereits bezahlt und von der Treuhandstelle geprüft sind. Dazu ordnet sie die Begriffe, die im Alltag durcheinandergeraten.
Vier Begriffe, die nicht dasselbe meinen
| Begriff | Was er bedeutet | Wer ihn sieht |
|---|---|---|
| Kostensatz oder Selbstkostensatz | Was eine verrechenbare Stunde den Betrieb kostet, ohne einen Rappen Gewinn | Nur du und deine Treuhandstelle |
| Stundenansatz oder Verrechnungssatz | Der Preis pro Stunde auf Offerte und Rechnung, immer ohne Mehrwertsteuer gerechnet | Der Kunde |
| Regieansatz | Der Stundenansatz für Arbeit, die nach Aufwand abgerechnet wird statt zu einem festen Preis | Der Kunde |
| Mischsatz | Ein Durchschnitt über mehrere Personen oder Qualifikationen. Bequem für die Offerte, unbrauchbar für die Nachkalkulation | Intern |
Der Rechenweg aus den Zahlen des letzten Jahres
- 01
Erfolgsrechnung nehmen
Nimm den Gesamtaufwand des letzten Geschäftsjahres. Fehlt dir eine Erfolgsrechnung, weil du unter CHF 500'000.00 Umsatz liegst und nur Einnahmen und Ausgaben führst, nimm die Ausgaben des Jahres.
- 02
Material und Fremdleistungen abziehen
Material, Handelswaren und zugekaufte Fremdleistungen verrechnest du separat mit eigenem Aufschlag, nicht über den Stundenansatz. Sonst werden Aufträge mit viel Material zu billig und reine Arbeitsaufträge zu teuer.
- 03
Deinen eigenen Lohn prüfen
Bei einer GmbH oder AG steht dein Lohn im Personalaufwand, bei einer Einzelfirma nicht. Dort rechnest du den Betrag dazu, den du zum Leben brauchst, samt AHV und Vorsorge. Sonst kalkulierst du dich zum Nulltarif ein.
- 04
Verrechenbare Stunden zählen
Nicht die Anwesenheit, sondern die Stunden, die auf einer Rechnung gelandet sind. Diese Zahl steht in deiner Zeiterfassung, wenn du Aufträge und Büro getrennt erfasst. Sonst schätzt du sie einmal ehrlich und misst sie im laufenden Jahr nach.
- 05
Teilen und Gewinn aufschlagen
Kosten ohne Material geteilt durch verrechenbare Stunden ergibt den Kostensatz. Darauf kommt der Gewinnzuschlag für Rücklagen, Ersatzinvestitionen und schlechte Jahre. Danach runden.
- Gesamtaufwand letztes Geschäftsjahr
- CHF 405'000.00
- ./. Material und Fremdleistungen
- CHF 95'000.00
- Kosten, die die Arbeit decken muss
- CHF 310'000.00
- Verrechenbare Stunden: 2 Angestellte à 1'450 h
- 2'900 h
- Verrechenbare Stunden der Inhaberin
- 600 h
- Total verrechenbare Stunden
- 3'500 h
- Kostensatz: 310'000.00 geteilt durch 3'500
- CHF 88.57
- Gewinnzuschlag 10 Prozent
- CHF 8.86
- Stundenansatz ohne Mehrwertsteuer, gerundet
- CHF 98.00
Im Beispiel steckt der Lohn der Inhaberin im Personalaufwand, wie bei einer GmbH. Bei einer Einzelfirma rechnest du ihn dazu, sonst fehlt er in den CHF 310'000.00. Die Inhaberin kommt hier nur auf 600 verrechenbare Stunden, weil Offerten, Disposition, Einkauf, Baustellenbesuche und Büro den Rest ihrer Zeit brauchen. Genau das ist der Grund, warum der Satz höher liegt, als viele erwarten: Die unproduktive Zeit verschwindet nicht, sie wird von den produktiven Stunden mitgetragen.
| Verrechenbare Stunden im Jahr | Kostensatz | Mit 10 Prozent Gewinnzuschlag |
|---|---|---|
| 3'100 h | CHF 100.00 | CHF 110.00 |
| 3'300 h | CHF 93.94 | CHF 103.33 |
| 3'500 h | CHF 88.57 | CHF 97.43 |
| 3'700 h | CHF 83.78 | CHF 92.16 |
Der Lohn ist nicht frei: GAV und kantonale Mindestlöhne
Bevor du mit Lohnzahlen rechnest, klär ab, welcher Boden für dich gilt. Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV bindet auch Betriebe, die keinem Verband angehören. Im Reinigungsgewerbe der Deutschschweiz liegt der Mindestlohn der Unterhaltsreinigung I seit dem 1. Januar 2026 zum Beispiel bei CHF 21.40 pro Stunde, und zwar als Basislohn, ohne Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Anteil. Ob für dein Gewerk und deinen Kanton ein GAV gilt, steht in der Liste des SECO.
| Woher die Lohnuntergrenze kommt | Was gilt | Wo du nachschaust |
|---|---|---|
| Allgemeinverbindlicher GAV | Mindestlöhne, Zuschläge, Ferien und oft Spesen sind verbindlich, auch ohne Verbandsmitgliedschaft | Liste der allgemeinverbindlichen GAV beim SECO |
| Kantonaler Mindestlohn | 2026 unter anderem Genf CHF 24.59 und Basel-Stadt CHF 22.20 pro Stunde; weitere Kantone und einzelne Städte haben eigene Beträge. Basel-Stadt nimmt Branchen mit einem allgemeinverbindlichen GAV aus | Amtsstelle des Kantons |
| Weder GAV noch kantonaler Mindestlohn | Der Lohn ist frei vereinbart | Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik als Anhaltspunkt |
Auf den Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge. Die amtliche Statistik gibt die Grössenordnung: Von den Arbeitskosten je geleistete Stunde entfallen 79.7 Prozent auf Löhne und Gehälter, 17.4 Prozent auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 2.9 Prozent auf weitere Kosten wie Ausbildung und Personalsuche (Erhebung 2020, Gesamtwirtschaft, durchschnittlich CHF 63.62 je Arbeitsstunde). Auf hundert Franken Lohn kommen damit rund 22 Franken Arbeitgeberbeiträge. In deinem Betrieb kann der Wert höher liegen, etwa mit einer grosszügigen Pensionskasse oder in einer teuren Unfall-Risikoklasse.
| Beitrag | Wer zahlt wie viel | Stand |
|---|---|---|
| AHV, IV, EO | 10.6 Prozent des Lohns, je 5.3 Prozent Betrieb und Mitarbeitende | 2026 |
| Arbeitslosenversicherung | 2.2 Prozent bis CHF 148'200.00 Jahreslohn, je hälftig; darüber keine Beiträge | 2026 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | Zuschlag zulasten des Betriebs, Satz je nach Kasse | je nach Kasse |
| Familienzulagen | Beitrag des Betriebs, Satz je nach Kanton und Kasse | je nach Kanton |
| Unfallversicherung | Berufsunfall zahlt der Betrieb, Nichtberufsunfall darf er den Mitarbeitenden abziehen; Prämie je nach Risikoklasse | je nach Vertrag |
| Berufliche Vorsorge | Der Betrieb zahlt mindestens die Hälfte der gesamten Beiträge (BVG Art. 66) | je nach Kasse |
| Krankentaggeld | Gesetzlich nicht obligatorisch, viele GAV schreiben es vor | je nach Vertrag |
Was im Stundenansatz nicht drin ist
- Material und Fremdleistungen. Getrennt ausweisen, mit eigenem Aufschlag. Wie Aufschlag und Marge zusammenhängen, zeigt der Marge- und Aufschlag-Rechner.
- Fahrzeit und Anfahrt. Entweder im Satz eingerechnet, dann sinkt die Zahl der verrechenbaren Stunden, oder getrennt verrechnet. Beides gleichzeitig ist doppelt kassiert. Welche Fahrzeit überhaupt Arbeitszeit ist, steht unter Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?.
- Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag. Die gehören obendrauf und nicht in den Grundsatz, siehe Zuschläge.
- Entsorgung, Deponiegebühren, Kleinmaterial. Entweder als eigene Position oder als klar benannte Pauschale. Was unsichtbar im Stundenansatz verschwindet, kannst du im Preisgespräch nicht verteidigen.
- Die Mehrwertsteuer. Kalkuliert wird immer ohne. Die Steuer ist kein Ertrag, sondern geht an die Steuerverwaltung.
Ein Satz genügt selten
Sobald mehr als eine Person arbeitet, brauchst du mehrere Sätze: nach Qualifikation (Lernender, Monteur, Vorarbeiter, Chef), nach Leistung (Servicearbeit, Regie, Notfall) und nach Kunde (ausgehandelte Konditionen im Rahmenvertrag). Bewährt hat sich diese Rangfolge beim Verrechnen: Die ausgehandelte Kondition des Kunden schlägt den Satz der Person, dieser den Satz der Leistung, dieser den Satz des Betriebs. Ein Mischsatz über alle hinweg ist bequem, verdeckt aber, dass die Lernendenstunde gedeckt ist und die Chefstunde nicht.
Dein Gewerk rechnet anders
| Gewerk | Kostenblöcke, die hier ins Gewicht fallen | Seite |
|---|---|---|
| Reinigung | Mindestlöhne aus dem GAV, Wegzeiten zwischen den Objekten, wenig Material | Stundensatz Reinigung |
| Hauswartung und Facility Management | Pikett, Winterdienst, viele kurze Wege, Schlüsselverwaltung | Stundensatz Hauswartung |
| Gartenbau | Maschinenstunden, Entsorgung von Grüngut, Saisonschwankungen | Stundensatz Gartenbau |
| Elektro | Messmittel, Installationsbewilligung, Weiterbildung, Sicherheitsnachweis | Stundensatz Elektriker |
| Maler und Gipser | Gerüst, Abdeckmaterial, Witterung, saisonale Auslastung | Stundensatz Maler |
| Sanitär und Heizung | Notfalldienst, Servicefahrzeug mit Lager, Bereitschaft am Wochenende | Stundenansatz Sanitär |
| Schreinerei | Werkstatt und Maschinen, Montage auswärts, Zuschnitt und Verschnitt | Stundensatz Schreiner |
| Garage und Carrosserie | Hebebühne, Diagnosegeräte, Auslastung der Arbeitsplätze | Stundenansatz Garage |
| IT und Beratung | Keine Fahrzeuge, dafür Akquise, Weiterbildung und Zeit zwischen den Mandaten | Stundensatz IT und Beratung |
Einmal im Jahr nachrechnen
Der beste Zeitpunkt ist direkt nach dem Abschluss mit der Treuhandstelle. Dann kennst du die tatsächlichen Kosten und kannst die verrechenbaren Stunden aus der Zeiterfassung dagegenhalten, statt sie zu schätzen. Steigen Löhne, Prämien oder Fahrzeugkosten, steigt dein Kostensatz, ob du den Preis anpasst oder nicht. Für die Teuerung liefert der Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamts für Statistik eine nachvollziehbare Begründung, die du dem Kunden nennen kannst. Wie du eine Erhöhung ankündigst, ohne Kunden zu verlieren, steht unter Preiserhöhung mitteilen.
Ob der Satz am Ende gehalten hat, zeigt erst die Nachkalkulation: offerierte gegen tatsächliche Stunden, je Auftrag und je Position. Dazu gibt es den Ratgeber zur Nachkalkulation und den Stundensatz-Rechner zum Durchspielen.
So macht es KIDESK
In KIDESK hinterlegst du je Mitarbeiter den Verrechnungssatz und den internen Kostensatz. Der Kostensatz bleibt Chefsache und ist nur für Inhaber und Administration sichtbar, er landet auf keinem Beleg. Beim Verrechnen löst KIDESK den Satz in dieser Reihenfolge auf: Kondition des Kunden, Satz der Person, Satz der Katalogleistung, Satz des Betriebs. Angebrochene Viertelstunden werden überall gleich aufgerundet. In den handwerklichen Branchen zeigt die Nachkalkulation hinterher je Auftrag und je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Deine Betriebskosten kennt KIDESK nicht: Die stehen in deiner Buchhaltung.
Aufträge und Stunden in KIDESK Stunden erfassen und freigeben
Häufige Fragen
Gibt es einen offiziellen Stundenansatz für Handwerker in der Schweiz?
Nein. Verbindlich sind nur Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen und aus kantonalen Mindestlohngesetzen. Diese regeln, was du deinen Mitarbeitenden mindestens zahlen musst, nicht, was du dem Kunden verrechnen darfst. Richtpreise von Verbänden sind Empfehlungen.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenansatz und Regieansatz?
Der Stundenansatz ist dein Preis pro Arbeitsstunde. Vom Regieansatz spricht man, wenn nach Aufwand abgerechnet wird statt zu einem festen Preis, also nach Rapport mit Stunden und Material. Der Betrag kann derselbe sein. Wichtig ist, dass in der Offerte steht, welche Arbeiten in Regie gehen und welche pauschal.
Wie viele Stunden im Jahr sind realistisch verrechenbar?
Bei rund 220 Arbeitstagen und 8.4 Stunden ergeben sich etwa 1'850 Stunden Anwesenheit pro Person. Wie viel davon auf einer Rechnung landet, hängt vom Gewerk und von der Organisation ab. Schätze die Zahl nicht wohlwollend: Miss sie ein Jahr lang und rechne danach neu.
Soll ich meinen Stundenansatz auf der Website zeigen?
Das ist eine Geschäftsentscheidung, keine Rechtsfrage. Ein genannter Satz spart Anfragen, die ohnehin nicht passen, macht dich aber vergleichbar, obwohl Leistungen selten vergleichbar sind. Wenn du ihn nennst, nenne dazu, was inbegriffen ist: Anfahrt, Kleinmaterial, Entsorgung.
Der gerechnete Satz liegt über dem, was meine Kunden zahlen. Was jetzt?
Zuerst die Annahmen prüfen: Stimmen die Kosten, sind die verrechenbaren Stunden zu tief angesetzt, steckt Material im falschen Topf? Bleibt die Lücke, ist ein tieferer Satz keine Antwort, sondern nur ein langsamerer Verlust. Die Hebel liegen dann bei weniger Leerlauf, weniger Fahrten pro Auftrag oder bei anderen Aufträgen.
Quellen
- SECO, KMU-Portal: Fallbeispiel für die korrekte Preisberechnung
- SECO, KMU-Portal: Betriebskalkulation und Deckungsbeitrag
- Bundesamt für Statistik: Arbeitskosten je geleistete Stunde
- Bundesamt für Statistik: Salarium, statistischer Lohnrechner
- SECO: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge des Bundes
- AHV/IV: Merkblatt 2.01, Beiträge an AHV, IV, EO und ALV
- Kanton Genf: Mindestlohn 2026, CHF 24.59 pro Stunde
- Kanton Basel-Stadt: Fragen zum kantonalen Mindestlohn
- ESTV: Mehrwertsteuersätze in der Schweiz
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
