Begriff

Eigenverbrauch kurz erklärt.

Kurz gesagt

Eigenverbrauch ist kein Verbrauch, sondern eine Korrektur. MWSTG Art. 31 Abs. 1 sagt es genau: Fallen die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachträglich weg, ist der Abzug in jenem Zeitpunkt zu korrigieren, in dem sie weggefallen sind. Die früher abgezogene Vorsteuer musst du zurückerstatten. Typischer Fall: Du hast beim Kauf einer Maschine Vorsteuer abgezogen und nimmst sie später privat, gibst sie ohne unternehmerischen Grund her oder meldest dich von der Steuerpflicht ab.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die vier Fälle aus dem Gesetz

MWSTG Art. 31 Abs. 2 nennt die Fälle, in denen Eigenverbrauch «namentlich» vorliegt: wenn du aus deinem Betrieb Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmst und beim Bezug Vorsteuer abgezogen hast. Danach folgen vier Buchstaben. «Namentlich» heisst: Die Liste ist die Regel, nicht die äusserste Grenze.

FallBeispiel aus dem BetriebGrundlage
Verwendung ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere privatDu baust Material aus dem Lager im eigenen Haus einArt. 31 Abs. 2 Bst. a
Verwendung für eine Tätigkeit, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtEin Gerät wird künftig nur noch für von der Steuer ausgenommene Leistungen gebrauchtArt. 31 Abs. 2 Bst. b
Unentgeltliche Abgabe ohne unternehmerischen GrundDu verschenkst Material an einen BekanntenArt. 31 Abs. 2 Bst. c
Wegfall der Steuerpflicht, solange die Sachen noch in deiner Verfügungsmacht sindDu meldest dich von der MwSt ab, Fahrzeug und Lager gehören dir weiterArt. 31 Abs. 2 Bst. d
Für Geschenke gilt eine Entlastung: Bei Geschenken bis CHF 500.00 pro Person und Jahr sowie bei Werbegeschenken und Warenmustern zur Erzielung steuerbarer oder befreiter Umsätze wird der unternehmerische Grund nach Art. 31 Abs. 2 Bst. c «ohne weiteres vermutet». Der Kalender für die Stammkunden löst also keinen Eigenverbrauch aus.

Wie viel du zurückzahlst: der Zeitwert

Nicht immer die ganze Vorsteuer. Wurde der Gegenstand zwischen Kauf und Wegfall der Voraussetzungen in Gebrauch genommen, korrigierst du nur im Umfang des Zeitwerts. Art. 31 Abs. 3 gibt die Abschreibung fest vor: linear für jedes abgelaufene Jahr um einen Fünftel bei beweglichen Gegenständen und Dienstleistungen, um einen Zwanzigstel bei unbeweglichen Gegenständen. Wie du in der Buchhaltung abgeschrieben hast, ist dabei ausdrücklich «nicht von Bedeutung».

Kompressor, am 01.01.2027 ins Privatvermögen übernommen
Gekauft am 01.01.2025 für CHF 5'000.00 zuzüglich 8.1 Prozent MwSt
Vorsteuer CHF 405.00
Abgelaufene Jahre 2025 und 2026: je ein Fünftel
minus 40 Prozent
Zeitwert der Vorsteuer: 405.00 × 60 %
CHF 243.00
Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch
CHF 243.00

Was ungebraucht im Lager liegt, wird nicht abgeschrieben: Dort holst du dir die volle Vorsteuer zurück. Und wird ein Gegenstand nur vorübergehend ausserhalb des Betriebs verwendet, korrigierst du nach Art. 31 Abs. 4 bloss im Umfang der Steuer, die auf einer Miete unter unabhängigen Dritten anfallen würde. Wer eine Hebebühne über ein Wochenende privat braucht, zahlt also nicht die Vorsteuer auf der ganzen Maschine zurück.

Wo der Betrag in der Abrechnung steht

Die ESTV hält in der MWST-Info 10 «Nutzungsänderungen» unter Ziffer 1.4 fest: «Die ermittelten Vorsteuerkorrekturen werden unter Ziffer 415 (Eigenverbrauch) deklariert.» Das Gegenstück heisst Einlageentsteuerung (MWSTG Art. 32) und läuft nach derselben Stelle unter Ziffer 410: Kommt ein Gegenstand später doch in den steuerbaren Bereich, darfst du die Vorsteuer auf seinem Zeitwert nachträglich geltend machen.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Korrigiert wird in jener Abrechnungsperiode, in der die Voraussetzungen weggefallen sind, nicht rückwirkend im Quartal des Kaufs. Meldest du dich ab, gehört der Eigenverbrauch also in die letzte Abrechnung. Was dabei zusammenkommt, zeigt der Ratgeber MwSt abmelden.

Achtung: Wer nach der Saldosteuersatzmethode abrechnet, zieht keine Vorsteuer ab: Der Satz berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuerquote (MWSTG Art. 37 Abs. 2 und 3). Darum gibt es dort auch keine Eigenverbrauchskorrektur: «Der Eigenverbrauch ist mit der Anwendung der Saldosteuersatzmethode berücksichtigt» (MWSTV Art. 92). Prüf also zuerst, nach welcher Methode du abrechnest, bevor du rechnest.

Häufige Fragen

Ist Eigenverbrauch dasselbe wie ein Privatanteil?

Verwandt, aber nicht dasselbe. Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug ist eine pauschale Lösung für die laufende private Mitbenutzung. Eigenverbrauch nach MWSTG Art. 31 ist die Korrektur des Vorsteuerabzugs, wenn dessen Voraussetzungen nachträglich wegfallen, etwa weil ein Gegenstand ganz ins Privatvermögen wandert.

Löst jedes Kundengeschenk Eigenverbrauch aus?

Nein. Bei Geschenken bis CHF 500.00 pro Person und Jahr sowie bei Werbegeschenken und Warenmustern zur Erzielung steuerbarer oder von der Steuer befreiter Umsätze wird der unternehmerische Grund nach Art. 31 Abs. 2 Bst. c ohne weiteres vermutet. Erst darüber hinaus stellt sich die Frage.

Muss ich Eigenverbrauch abrechnen, wenn ich mich von der MwSt abmelde?

Ja. Art. 31 Abs. 2 Bst. d nennt ausdrücklich Gegenstände und Dienstleistungen, die sich bei Wegfall der Steuerpflicht noch in deiner Verfügungsmacht befinden. Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug und Lagerbestand gehören dazu. Gerechnet wird auf dem Zeitwert nach Abs. 3.

Wie rechne ich den Zeitwert aus?

Du nimmst die seinerzeit abgezogene Vorsteuer und reduzierst sie für jedes abgelaufene Jahr linear: bei beweglichen Gegenständen und Dienstleistungen um einen Fünftel, bei unbeweglichen um einen Zwanzigstel (MWSTG Art. 31 Abs. 3). Die buchhalterische Abschreibung spielt dabei keine Rolle.

Wo trage ich die Korrektur in der Abrechnung ein?

Unter Ziffer 415 der MWST-Abrechnung. Das schreibt die ESTV in der MWST-Info 10 «Nutzungsänderungen» unter Ziffer 1.4. Die umgekehrte Korrektur, die Einlageentsteuerung nach MWSTG Art. 32, steht dort unter Ziffer 410.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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