Ratgeber

Privatanteil Geschäftsfahrzeug: 0.9 Prozent pro Monat.

Kurz gesagt

Darf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Geschäftsfahrzeug auch privat benutzen und trägst du die Kosten, sind pro Monat 0.9 Prozent des Kaufpreises inklusive Sonderausstattungen und ohne Mehrwertsteuer zu deklarieren, mindestens aber CHF 150.00 pro Monat, wenn der Kaufpreis unter CHF 16'667.00 liegt. Das sind 10.8 Prozent im Jahr. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2022 und deckt seither auch den Arbeitsweg ab (Berufskostenverordnung Art. 5a, Wegleitung zum Lohnausweis Rz 21). Dieselbe Zahl brauchst du im Lohnausweis unter Ziffer 2.2, beim AHV-Lohn und, wenn du effektiv abrechnest, in der MwSt-Abrechnung.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Eine Zahl, drei Empfänger

Der Privatanteil ist kein Steuerposten, sondern ein Lohnbestandteil in Naturalform. Darum interessiert er drei Stellen gleichzeitig. Der Betrag ist überall derselbe, und das ist so gewollt: Leistungen des Arbeitgebers an das Personal, die im Lohnausweis zu deklarieren sind, gelten für die Mehrwertsteuer als entgeltlich erbracht, und die Steuer ist von jenem Betrag zu berechnen, der auch für die direkten Steuern massgebend ist (MWSTV Art. 47 Abs. 2). Pauschalen, die bei den direkten Steuern zulässig sind, dürfen ausdrücklich auch für die Mehrwertsteuer verwendet werden (Abs. 4).

Wer will die ZahlWo sie hingehörtGrundlage
SteuerverwaltungLohnausweis Ziffer 2.2, dazu Kreuz im Feld FBerufskostenverordnung Art. 5a, Wegleitung Rz 21 und 25
AusgleichskasseMassgebender Lohn, gleich bewertet wie bei der direkten BundessteuerWegleitung über den massgebenden Lohn, Rz 2078 und 2079
ESTV für die Mehrwertsteuer, wenn du effektiv abrechnestAls Umsatz zum Normalsatz in der Abrechnung, der Betrag gilt als inklusive SteuerMWSTV Art. 47, MWST-Info 08 Ziffer 1.5.2
Die Wegleitung zum Lohnausweis wird von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der ESTV gemeinsam herausgegeben. Derselbe Lohnausweis dient darum der direkten Bundessteuer und den Kantonssteuern.

So rechnest du den Privatanteil aus

  • Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis inklusive sämtlicher Sonderausstattungen, ohne Mehrwertsteuer.
  • Bei Leasing tritt an die Stelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne Mehrwertsteuer, allenfalls der dort angegebene Objektpreis.
  • Bei einem Mietfahrzeug zählt der Marktwert des Fahrzeugs zu Beginn des Mietverhältnisses. Wechseln die Fahrzeuge, der durchschnittliche Wert der jeweiligen Fahrzeugkategorie.
  • Beim Elektroauto mit gekauftem Fahrzeug und geleaster Batterie rechnest du vom Kaufpreis des Autos inklusive des Kaufpreises der Batterie, ohne Mehrwertsteuer (Wegleitung über den massgebenden Lohn, Rz 2079.1).
  • Der Mindestbetrag von CHF 150.00 pro Monat greift, wenn der Kaufpreis weniger als CHF 16'667.00 beträgt. Ein Occasionsauto für CHF 12'000.00 ergibt also nicht CHF 108.00, sondern CHF 150.00 pro Monat.
Montagefahrzeug für CHF 43'000.00, ganzjährige Privatnutzung
Kaufpreis inklusive Sonderausstattungen, ohne MwSt
CHF 43'000.00
Privatanteil pro Monat: 0.9 Prozent davon
CHF 387.00
Privatanteil im Jahr: 12 mal CHF 387.00
CHF 4'644.00
Darin enthaltene MwSt: 4'644.00 mal 8.1 geteilt durch 108.1
CHF 347.98
Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 und im AHV-Lohn
CHF 4'644.00

Dieses Beispiel steht so in der Wegleitung zum Lohnausweis und in der MWST-Info 08. Die Mehrwertsteuer rechnest du aus dem Betrag heraus und nicht darauf: Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage versteht sich als inklusive Mehrwertsteuer. Die ESTV rundet im selben Beispiel auf CHF 348.00. Für einzelne Beträge hilft der MwSt-Rechner.

Pauschal oder effektiv: die Rechnung entscheidet

Neben der Pauschale gibt es die effektive Erfassung. Voraussetzung dafür ist ein Bordbuch. Deklariert wird dann die Zahl der privat gefahrenen Kilometer inklusive Arbeitsweg, multipliziert mit dem Kilometeransatz. Die Wegleitung rechnet als Beispiel 8'500 Privatkilometer mal 75 Rappen, also CHF 6'375.00 (Rz 23). Warum es seit dem 1. Januar 2026 75 statt 70 Rappen sind, steht unter Kilometerentschädigung 2026.

VarianteWas du brauchstBeispielbetrag im Jahr
Pauschal, 0.9 Prozent pro MonatNur den Kaufpreis ohne MwStCHF 4'644.00 bei einem Fahrzeug für CHF 43'000.00
Effektiv, nach BordbuchLückenlose Aufzeichnung aller FahrtenCHF 6'375.00 bei 8'500 Privatkilometern
Wer viel privat fährt, fährt mit der Pauschale günstiger. Wer das Fahrzeug fast nur geschäftlich braucht, aber kein Bordbuch führt, zahlt mit der Pauschale zu viel. Die Beispielzahlen stammen aus der Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 21 und 23.

Wann gar kein Privatanteil aufgerechnet wird

  • Der Werkstattwagen. Ist der Privatgebrauch erheblich eingeschränkt, etwa durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen, unterbleibt die Aufrechnung (Wegleitung Rz 24). Gemeint ist der eingerichtete Servicebus, nicht der Kombi mit Dachträger.
  • Die Mitarbeitenden tragen beträchtliche Kosten selbst. Übernehmen sie sämtliche Kosten für Unterhalt, Versicherungen, Benzin und Reparaturen, wird im Feld 2.2 nichts aufgerechnet. Unter Ziffer 15 des Lohnausweises steht dann der Satz «Privatanteil Geschäftsfahrzeug im Veranlagungsverfahren abzuklären» (Rz 22).
  • Nur den Treibstoff zahlen genügt nicht. Die Wegleitung sagt das ausdrücklich: Weder die blosse Übernahme der Benzinkosten noch die Kosten für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs reichen aus.
  • Keine private Nutzung. Bleibt das Fahrzeug abends im Betrieb, gibt es keinen Privatanteil. Schon die Heimfahrt am Abend ist aber private Nutzung im Sinn dieser Regel: Die Berufskostenverordnung nennt in Art. 5a Abs. 1 ausdrücklich die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte neben den weiteren privaten Zwecken.
Das Kreuz im Feld F des Lohnausweises setzt du in allen Fällen, in denen dem Mitarbeitenden keine Kosten für den Arbeitsweg entstehen. Beim Geschäftsfahrzeug ist das die Regel, ausser er zahlt für den Arbeitsweg mindestens 75 Rappen pro Kilometer oder mindestens die Selbstkosten (Wegleitung Rz 9 und 25).

Die Mehrwertsteuer auf dem Privatanteil

Wer effektiv abrechnet, versteuert den Privatanteil als Leistung an das Personal zum Normalsatz. Massgebend ist derselbe Betrag wie bei den direkten Steuern, und er gilt als inklusive Mehrwertsteuer (MWST-Info 08, Ziffer 1.5.2). Bei einem Privatanteil von CHF 4'644.00 im Jahr sind das CHF 347.98 Steuer. Deklariert wird der Betrag mit den übrigen Umsätzen in der MwSt-Abrechnung. Vier Punkte gelten nur hier und nicht beim Lohnausweis.

  • Nur bei Personenwagen. Die pauschale Ermittlung ist bei der Mehrwertsteuer nur für Personenwagen zulässig, also für leichte Motorwagen bis 3'500 kg zulässiges Gesamtgewicht zur Beförderung von höchstens neun Personen einschliesslich Fahrer. Für den schweren Lieferwagen musst du den Privatanteil effektiv ermitteln.
  • Kaufbeleg ohne ausgewiesene Steuer. Hast du das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft und ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, gilt der auf dem Beleg festgehaltene Betrag als massgebender Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer.
  • Kostenbeiträge des Personals reduzieren den im Lohnausweis zu deklarierenden Wert und damit den steuerbaren Privatanteil. Zahlt jemand CHF 50.00 pro Monat, bleiben von CHF 387.00 noch CHF 337.00, im Jahr CHF 4'044.00. Die Beiträge selbst unterliegen dem Normalsatz.
  • Übernimmt der Mitarbeitende die Betriebs- und Unterhaltskosten, wird der Privatanteil um den Pauschalbetrag von CHF 150.00 pro Monat gekürzt. Die Bemessungsgrundlage darf dabei den Mindestansatz von CHF 150.00 pro Monat nicht unterschreiten.
  • Garagen und Fahrzeughändler haben eine eigene Branchenregelung. Sie steht in der MWST-Branchen-Info 05 Motorfahrzeuggewerbe unter Ziffer 2.2, nicht in der MWST-Info 08.
Achtung: Rechnest du nach Saldo- oder Pauschalsteuersatz ab, gilt für Privatanteile ein eigenes Kapitel der MWST-Info 08 (Ziffer 4). Wie du den Anteil dort deklarierst, klärst du einmal mit deiner Treuhandstelle oder direkt bei der ESTV, bevor du ein Jahr lang falsch abrechnest. Ob sich die Methode überhaupt lohnt, steht unter Saldosteuersatz oder effektive Methode.

Einzelfirma: derselbe Satz, ein anderer Weg

Führst du eine Einzelfirma und fährst dein Geschäftsfahrzeug auch privat, gibt es keinen Lohnausweis. Für die direkten Steuern gilt trotzdem derselbe Ansatz: Lassen sich die gesamten Betriebskosten und die geschäftlich wie privat gefahrenen Kilometer nicht anhand eines Bordbuchs nachweisen, sind pro Monat 0.9 Prozent des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer zu deklarieren, mindestens CHF 150.00 (Merkblatt N1/2007 der ESTV, Ziffer 5). Mit Bordbuch teilst du die tatsächlichen Kosten proportional auf geschäftliche und private Kilometer auf.

Bei der Mehrwertsteuer ist es kein Umsatz, sondern eine Vorsteuerkorrektur. Wird das Fahrzeug überwiegend unternehmerisch genutzt, ziehst du zuerst die Vorsteuer auf Anschaffung und üblichem Unterhalt ab und korrigierst danach wegen der privaten Nutzung (MWSTG Art. 30 Abs. 2). Die pauschale Berechnung dieser Korrektur erfolgt analog zum Privatanteil beim Personal, also mit denselben 0.9 Prozent pro Monat (MWST-Info 08, Ziffer 2.3). Wird das Fahrzeug nicht überwiegend unternehmerisch verwendet, ist der Vorsteuerabzug laufend im Verhältnis der Verwendung zu korrigieren (Art. 30 Abs. 1). Die effektive Ermittlung setzt auch hier voraus, dass die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer nachgewiesen werden, etwa mit einem Bordbuch.

Gärtnerin mit Einzelfirma, Occasionsbus für CHF 32'000.00, pauschal analog zum Personal
Kaufpreis ohne MwSt
CHF 32'000.00
Privatanteil pro Monat: 0.9 Prozent davon
CHF 288.00
Privatanteil im Jahr
CHF 3'456.00
Darin enthaltene MwSt: 3'456.00 mal 8.1 geteilt durch 108.1
CHF 258.96
Vorsteuerkorrektur in der MwSt-Abrechnung
CHF 258.96
Die ESTV hält in derselben Ziffer fest, dass eine Einzelunternehmerin in der Regel nur einen Personenwagen benötigt. Stehen mehrere Fahrzeuge im Geschäftsvermögen, musst du für jedes begründen, warum es unternehmerisch nötig ist. Massgebend ist dabei in erster Linie die Funktionalität des Fahrzeugs.

Was du im Betrieb ablegen musst

  1. Den Kaufpreis festhalten

    Kaufvertrag oder Leasingvertrag mit dem Barkaufpreis ohne Mehrwertsteuer, dazu die Rechnung über Sonderausstattungen. Aus diesen Belegen ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die ganze Haltedauer.

  2. Einmal im Jahr die Zahl bilden

    Kaufpreis mal 0.9 Prozent mal Anzahl Monate mit Privatnutzung. Wurde das Fahrzeug im Juli übernommen, sind es sechs Monate, nicht zwölf.

  3. Die Zahl an drei Orten eintragen

    Lohnausweis Ziffer 2.2, Lohnmeldung an die Ausgleichskasse und, bei effektiver Abrechnung, die MwSt-Abrechnung. Wer eine der drei Stellen vergisst, hat einen Widerspruch in den Akten, den jede Kontrolle findet.

  4. Beim Bordbuch: lückenlos führen

    Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand für jede Fahrt. Ein Bordbuch mit Lücken bringt nichts: Ohne Nachweis gilt die Pauschale, und zwar rückwirkend.

  5. Zehn Jahre aufbewahren

    Verträge, Berechnungen und Bordbücher gehören zu den Geschäftsunterlagen. Was wie lange liegen bleibt, steht unter Aufbewahrungsfristen.

Der Privatanteil ist nicht dasselbe wie die Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto. Dort geht es um Spesen, die du deinen Leuten vergütest, hier um einen geldwerten Vorteil, den du ihnen gewährst. Die beiden Fälle schliessen einander aus. Wie du Spesen sauber abrechnest, steht unter Spesen abrechnen im KMU.

Häufige Fragen

Gilt der Privatanteil auch, wenn ich nur zur Arbeit und zurück fahre?

Ja. Seit dem 1. Januar 2022 deckt der Satz von 0.9 Prozent pro Monat auch den Arbeitsweg ab. Vorher waren es 0.8 Prozent, und der Arbeitsweganteil musste separat behandelt werden. Im Lohnausweis wird zusätzlich das Feld F angekreuzt.

Wie hoch ist der Privatanteil bei einem günstigen Occasionsfahrzeug?

Mindestens CHF 150.00 pro Monat. Der Mindestbetrag greift, wenn der Kaufpreis unter CHF 16'667.00 liegt, weil 0.9 Prozent davon weniger als CHF 150.00 ergeben würden. Bei einem Auto für CHF 12'000.00 sind es also CHF 1'800.00 im Jahr statt CHF 1'296.00.

Zählt der Privatanteil zum AHV-pflichtigen Lohn?

Ja. Das Überlassen eines Geschäftswagens für Privatzwecke ist Naturaleinkommen und damit massgebender Lohn. Die Ausgleichskasse bewertet die private Nutzung gleich wie die direkte Bundessteuer, also mit denselben 0.9 Prozent pro Monat (Wegleitung über den massgebenden Lohn, Rz 2078 und 2079).

Muss ich auf dem Privatanteil Mehrwertsteuer abrechnen?

Wenn du effektiv abrechnest, ja. Der Privatanteil gilt als entgeltliche Leistung an das Personal, massgebend ist derselbe Betrag wie bei den direkten Steuern, und dieser versteht sich inklusive Steuer zum Normalsatz (MWSTV Art. 47, MWST-Info 08 Ziffer 1.5.2). Bei CHF 4'644.00 im Jahr sind das CHF 347.98.

Was gilt bei einem Elektroauto mit geleaster Batterie?

Dann rechnest du den Privatanteil vom Kaufpreis des Autos inklusive des Kaufpreises der Batterie, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Das hält die Wegleitung über den massgebenden Lohn in Randziffer 2079.1 ausdrücklich fest.

Kann ich den Privatanteil weglassen, wenn der Mitarbeiter das Benzin zahlt?

Nein. Die Übernahme ausschliesslich der Benzinkosten oder der Ladekosten genügt nicht. Erst wenn die Mitarbeitenden beträchtliche Kosten tragen, also etwa Unterhalt, Versicherungen, Benzin und Reparaturen zusammen, unterbleibt die Aufrechnung (Wegleitung Rz 22).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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