Begriff

Pfändung kurz erklärt.

Kurz gesagt

Die Pfändung ist die Einzelvollstreckung: Das Betreibungsamt beschlagnahmt so viel Vermögen des Schuldners, wie zur Deckung der betriebenen Forderung samt Zins und Kosten nötig ist, und verwertet es. Auf Pfändung betrieben wird, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, also die meisten Privatpersonen (SchKG Art. 42). Der häufigste Fall ist die Lohnpfändung: Sie läuft längstens ein Jahr und erfasst nur, was über dem Existenzminimum liegt.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Wann es zur Pfändung kommt

Die Pfändung ist keine eigene Betreibungsart, sondern die Art, wie eine Betreibung fortgesetzt wird. SchKG Art. 42 Abs. 1 sagt es negativ: In allen Fällen, in denen nicht auf Konkurs betrieben wird, wird auf dem Weg der Pfändung fortgesetzt. Auf Konkurs betrieben wird nur, wer im Handelsregister eingetragen ist. Dein Privatkunde, der eine Küche bestellt hat, wird also gepfändet, die GmbH nebenan geht in Konkurs.

Ausgelöst wird sie durch dein Fortsetzungsbegehren, frühestens zwanzig Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Danach hat das Betreibungsamt die Pfändung «unverzüglich» zu vollziehen (Art. 89). Der Schuldner muss dabei anwesend sein oder sich vertreten lassen und seine Vermögensgegenstände, Forderungen und Rechte angeben, unter Strafandrohung (Art. 91). Auch Dritte, die Sachen des Schuldners verwahren oder ihm etwas schulden, sind auskunftspflichtig.

Was gepfändet werden darf und was nicht

SchKG Art. 92 zählt auf, was unpfändbar ist. Die Liste ist kürzer, als viele denken, aber sie schützt genau das, was jemand zum Leben und zum Arbeiten braucht.

UnpfändbarBeispielGrundlage
Persönliche Gebrauchsgegenstände, soweit unentbehrlichKleider, Hausgeräte, MöbelArt. 92 Abs. 1 Ziff. 1
Haustiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werdenDer FamilienhundArt. 92 Abs. 1 Ziff. 1a
Werkzeuge, Gerätschaften, Instrumente und Bücher, soweit zur Berufsausübung notwendigDie Maschine, mit der ein Schreiner sein Geld verdientArt. 92 Abs. 1 Ziff. 3
Nahrungs- und Feuerungsmittel für zwei MonateVorrat oder das Geld dafürArt. 92 Abs. 1 Ziff. 5
Fürsorgeleistungen und UnterstützungenSozialhilfeArt. 92 Abs. 1 Ziff. 8
Merke: Das Berufswerkzeug ist geschützt, weil der Schuldner damit weiter verdienen soll. Ein zweites Fahrzeug oder eine Maschine, die er nicht braucht, ist es nicht.

Lohnpfändung: der häufigste Fall

Hat der Schuldner nichts Verwertbares, bleibt sein Einkommen. SchKG Art. 93 Abs. 1 erlaubt die Pfändung von Erwerbseinkommen jeder Art, aber nur so weit, als es «nach dem Ermessen des Betreibungsbeamten für den Schuldner und seine Familie nicht unbedingt notwendig ist». Diese Grenze heisst betreibungsrechtliches Existenzminimum. Das Amt rechnet es für jeden Fall neu: Grundbetrag, Wohnkosten, Krankenkasse, Berufsauslagen. Die Ansätze richten sich nach kantonalen Richtlinien, feste Zahlen im Gesetz gibt es nicht.

Wichtig für dich als Gläubiger: Eine Lohnpfändung dauert längstens ein Jahr ab Vollzug (Art. 93 Abs. 2). Ändern sich die Verhältnisse, passt das Amt den pfändbaren Betrag an. Nach Ablauf des Jahres ist Schluss, und wenn du weiter Geld sehen willst, musst du neu betreiben.

Gläubiger, die innert 30 Tagen nach dem Vollzug einer Pfändung ebenfalls das Fortsetzungsbegehren stellen, nehmen an derselben Pfändung teil (Art. 110). Sie bilden eine Gruppe und teilen den Erlös. Wer später kommt, bildet eine neue Gruppe und bekommt erst etwas, wenn die erste Gruppe befriedigt ist. Zügig zu sein lohnt sich hier wirklich.

Verwertung und Verlustschein

Gepfändet heisst noch nicht verwertet. Die Verwertung musst du verlangen, und zwar für bewegliche Sachen und Forderungen frühestens einen Monat und spätestens ein Jahr nach der Pfändung, für Grundstücke frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre (Art. 116). Versäumst du die Frist, erlischt nicht nur die Pfändung, sondern die ganze Betreibung (Art. 121): Du beginnst mit einem neuen Zahlungsbefehl von vorn.

War gar nichts Pfändbares vorhanden, bildet die Pfändungsurkunde direkt den Verlustschein (Art. 115 Abs. 1). Reicht das Gepfändete nach Schätzung des Beamten nicht, erhältst du einen provisorischen Verlustschein, der dich unter anderem berechtigt, innert Jahresfrist die Pfändung neu entdeckter Vermögensstücke zu verlangen (Art. 115 Abs. 3). Die im Verlustschein verurkundete Forderung verjährt erst 20 Jahre nach der Ausstellung (Art. 149a Abs. 1). Weggeworfen gehört er also nicht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Höchstens ein Jahr ab Vollzug der Pfändung (SchKG Art. 93 Abs. 2). Nehmen mehrere Gläubiger an derselben Pfändung teil, läuft die Frist ab der ersten Pfändung dieser Gruppe. Danach braucht es eine neue Betreibung, wenn weiter abgeschöpft werden soll.

Kann das Werkzeug eines selbständigen Handwerkers gepfändet werden?

Nicht, soweit er es zur Ausübung seines Berufs braucht: Werkzeuge, Gerätschaften, Instrumente und Bücher sind nach SchKG Art. 92 Abs. 1 Ziff. 3 unpfändbar. Was darüber hinausgeht, etwa eine Maschine, die stillsteht, oder ein zweites Fahrzeug, kann gepfändet werden. Die Abgrenzung trifft das Betreibungsamt.

Was bringt mir die Teilnahme an einer laufenden Pfändung?

Stellst du dein Fortsetzungsbegehren innert 30 Tagen nach dem Vollzug einer Pfändung, nimmst du nach SchKG Art. 110 an derselben Pfändung teil und teilst den Erlös mit dieser Gläubigergruppe. Kommst du später, stehst du in einer nachgelagerten Gruppe und erhältst erst etwas, wenn die erste befriedigt ist.

Muss ich die Verwertung selbst verlangen?

Ja. Das Betreibungsamt verwertet nicht von sich aus. Für bewegliche Sachen und Forderungen stellst du das Verwertungsbegehren frühestens einen Monat und spätestens ein Jahr nach der Pfändung, für Grundstücke frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren (SchKG Art. 116). Versäumst du die Frist, erlischt die Betreibung ganz (SchKG Art. 121), nicht nur die Pfändung.

Kann ein Betrieb gepfändet statt in Konkurs getrieben werden?

Ja, wenn er nicht im Handelsregister eingetragen ist, was bei kleinen Einzelfirmen unter CHF 100'000 Jahresumsatz vorkommt. Umgekehrt gilt: Wird ein Schuldner während eines hängigen Verfahrens neu eingetragen, werden die hängigen Fortsetzungsbegehren trotzdem durch Pfändung vollzogen (SchKG Art. 42 Abs. 2).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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