Welche Frist für deine Forderung gilt
Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre (OR Art. 127). Art. 128 zählt danach auf, was schon nach fünf Jahren verjährt, und diese Aufzählung trifft die meisten Rechnungen eines Kleinbetriebs. Der schnellste Weg zur Antwort: Suche deine Forderung in der Liste. Steht sie nicht dort, sind es zehn Jahre. Den letzten Tag rechnet dir der Verjährungs-Rechner aus.
| Typischer Fall im Betrieb | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Malerarbeit, Reparatur, Reinigung nach Umzug, Gartenunterhalt | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 3 (Handwerksarbeit) |
| Verkauf einzelner Artikel über die Theke oder ab Fahrzeug | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 3 (Kleinverkauf von Waren) |
| Mietzins, wiederkehrende Pauschale aus einem Unterhaltsvertrag | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 1 (periodische Leistungen) |
| Essen und Getränke, Wirtsschulden | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 2 |
| Lohnforderung einer Mitarbeiterin gegen den Betrieb | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 3 |
| Darlehen an einen Geschäftspartner, Rückforderung einer Anzahlung | 10 Jahre | OR Art. 127 |
| Mängelrechte des Kunden am unbeweglichen Werk, ab Abnahme | 5 Jahre | OR Art. 371 Abs. 2 |
| Forderung aus einem Verlustschein | 20 Jahre ab Ausstellung | SchKG Art. 149a Abs. 1 |
Ab wann die Frist läuft
Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung (OR Art. 130 Abs. 1), nicht mit dem Tag der Arbeit und nicht mit dem Rechnungsdatum. Bei einer Rechnung mit Zahlungsfrist ist das der Verfalltag. Ist nichts vereinbart, kann die Leistung sogleich gefordert werden (OR Art. 75), die Forderung ist dann sofort fällig. Bei der Berechnung zählt der Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, nicht mit, und die Verjährung ist erst eingetreten, wenn der letzte Tag unbenützt verstrichen ist (OR Art. 132 Abs. 1).
Bei Teilrechnungen zählt jede Teilforderung für sich. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, ist für jeden Teil bei dessen Ablieferung zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 2). Eine Akontorechnung aus dem Frühling 2021 kann darum verjährt sein, während die Schlussrechnung aus dem Herbst 2022 noch lebt. Zinsen und andere Nebenansprüche verjähren zusammen mit der Hauptforderung (OR Art. 133).
- Küchenmontage, Rechnung vom 03.06.2021, zahlbar in 30 Tagen
- CHF 12'400.00
- Fälligkeit und damit Beginn der Verjährung
- 03.07.2021
- Frist bei Handwerksarbeit (OR Art. 128 Ziff. 3)
- 5 Jahre
- Letzter Tag, an dem du unterbrechen kannst
- 03.07.2026
- Verjährt ab
- 04.07.2026
Was unterbricht und was nur so aussieht
Mit der Unterbrechung beginnt die Verjährung von Neuem (OR Art. 137 Abs. 1). Aus fünf Jahren werden also wieder fünf. Das ist der stärkste Hebel, den ein Betrieb mit alten offenen Posten hat, und er wird selten genutzt, weil viele glauben, Mahnen genüge.
| Handlung | Unterbricht? | Grundlage |
|---|---|---|
| Der Kunde zahlt eine Rate oder Zinsen | Ja, das ist eine Anerkennung | OR Art. 135 Ziff. 1 |
| Der Kunde unterschreibt eine Ratenvereinbarung oder Schuldanerkennung | Ja | OR Art. 135 Ziff. 1 |
| Du reichst ein Betreibungsbegehren ein | Ja | OR Art. 135 Ziff. 2 |
| Du reichst ein Schlichtungsgesuch oder eine Klage ein | Ja | OR Art. 135 Ziff. 2 |
| Du meldest die Forderung im Konkurs des Kunden an | Ja | OR Art. 135 Ziff. 2 |
| Du schickst die dritte Mahnung | Nein | OR Art. 135 nennt die Mahnung nicht |
| Du rufst an und der Kunde vertröstet dich | Nein, solange nichts anerkannt wird | OR Art. 135 Ziff. 1 |
In der Betreibung geht es sogar weiter: Erfolgt die Unterbrechung durch Schuldbetreibung, beginnt mit jedem Betreibungsakt die Verjährung von Neuem (OR Art. 138 Abs. 2). Zahlungsbefehl, Fortsetzungsbegehren und Pfändung setzen die Uhr also jedes Mal zurück. Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt oder durch ein Urteil festgestellt, beträgt die neue Frist immer zehn Jahre (OR Art. 137 Abs. 2). Eine unterschriebene Schuldanerkennung macht aus fünf Jahren zehn.
Zwei Werkzeuge, die kaum jemand kennt
Der Verjährungsverzicht statt der Betreibung
Der Schuldner kann ab Beginn der Verjährung jeweils für höchstens zehn Jahre auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten. Der Verzicht muss schriftlich erfolgen (OR Art. 141 Abs. 1 und 1bis). Das ist der freundliche Zwilling der Betreibung: Wenn ein Kunde zahlen will, aber gerade nicht kann, und du die Beziehung nicht zerstören willst, bittest du ihn um diese Erklärung statt um einen Zahlungsbefehl. In AGB kann übrigens nur die verwendende Partei selbst verzichten, nicht die Gegenseite.
Verzicht auf die Verjährungseinrede Die unterzeichnende Partei [Name, Adresse] verzichtet gegenüber [Firma, Adresse] auf die Erhebung der Verjährungseinrede für die folgende Forderung: Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] über CHF [Betrag], fällig am [Datum], betreffend [Leistung]. Der Verzicht gilt bis zum [Datum, höchstens zehn Jahre ab Beginn der Verjährung]. Er stellt keine Anerkennung der Forderung dar und bedeutet keinen Verzicht auf andere Einreden und Einwendungen. Ort, Datum: Unterschrift:
Stillstand während Vergleichsgesprächen
Die Verjährung steht still während der Dauer von Vergleichsgesprächen, eines Mediationsverfahrens oder anderer Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, sofern die Parteien dies schriftlich vereinbaren (OR Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8). Wer über Monate über eine Mängelrüge verhandelt, sollte diesen Satz kennen. Achte auf die Form: «Schriftlich» heisst im Obligationenrecht, dass alle Verpflichteten unterschreiben (OR Art. 13 Abs. 1). Eine Mail allein genügt dafür nicht, ein von beiden Seiten unterzeichneter Dreizeiler schon. Nach Ablauf des Tages, an dem die Gespräche enden, läuft die Verjährung weiter (Abs. 2).
Verjährt heisst nicht weg
Eine verjährte Forderung besteht weiter, sie lässt sich nur nicht mehr durchsetzen, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Das Gericht darf die Verjährung nicht von Amtes wegen berücksichtigen (OR Art. 142). Zahlt jemand eine verjährte Schuld freiwillig, ist die Rückforderung ausgeschlossen (OR Art. 63 Abs. 2). Eine höfliche Anfrage lohnt sich deshalb auch nach Jahren noch.
In der Betreibung muss der Schuldner die Verjährung selbst vorbringen. Bei der definitiven Rechtsöffnung ist das ausdrücklich vorgesehen: Das Gericht erteilt sie, wenn der Betriebene nicht durch Urkunden beweist, dass die Schuld getilgt oder gestundet ist, oder die Verjährung anruft (SchKG Art. 81 Abs. 1). Rechnen solltest du trotzdem damit. Eine Betreibung für eine offensichtlich verjährte Forderung kostet dich Gebühren und bringt dir nichts, siehe Rechtsvorschlag erhalten: was nun.
Ausbuchen: was mit der Mehrwertsteuer passiert
Fällt eine Forderung endgültig aus, korrigierst du nicht nur den Debitor. Das Mehrwertsteuergesetz sagt: Wird das mit dem Leistungsempfänger vereinbarte Entgelt korrigiert, ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt vereinnahmt wird, eine Anpassung der Umsatzsteuerschuld vorzunehmen (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, hat die Steuer noch gar nicht abgeliefert. Ob und wann du einen Forderungsausfall so behandeln musst, hängt an deiner Abrechnungsart und am Zeitpunkt der Buchung. Klär das einmal mit deiner Treuhänderin.
Der Jahresrundgang durch die offenen Posten
- 01
Einmal im Jahr nach Fälligkeit sortieren
Nicht nach Rechnungsdatum, nach Fälligkeit. Alles, was älter als vier Jahre ist, kommt auf eine eigene Liste. Der beste Zeitpunkt ist der Januar, weit weg von den Betreibungsferien im Juli.
- 02
Je Posten entscheiden
Eine kleine Abschlagszahlung, eine unterschriebene Ratenvereinbarung oder ein Verjährungsverzicht setzen die Frist neu in Gang. Bringt das nichts, unterbricht das Betreibungsbegehren, und zwar mit jedem weiteren Betreibungsakt erneut.
- 03
Unterlagen beisammenhalten
Offerte, Rapporte, Lieferscheine und Mahnungen. Was du nicht belegen kannst, kannst du nicht durchsetzen. Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher passt gut zur längeren Verjährungsfrist, siehe Aufbewahrungspflicht für Belege.
- 04
Den Rest ehrlich ausbuchen
Eine Forderung, die seit Jahren in der Liste steht und nie kommt, verfälscht dein Bild vom Betrieb. Abschreiben ist kein Scheitern, sondern Buchhaltung.
So macht es KIDESK
Für die Verjährung zählt die Fälligkeit, und die steht in KIDESK an jeder Rechnung. Auf der Startseite kannst du den Baustein «Forderungen nach Alter» einblenden, der die offenen Posten nach Alter gruppiert; so siehst du, was langsam kritisch wird. Was KIDESK nicht tut: Es rechnet keine Verjährungsfristen aus und erinnert dich nicht daran. Ob deine Forderung unter fünf oder zehn Jahre fällt, ist eine rechtliche Frage, keine Einstellung in einer Software.
Häufige Fragen
Verjährt eine Handwerkerrechnung wirklich schon nach fünf Jahren?
Ja, Forderungen aus Handwerksarbeit stehen in OR Art. 128 Ziff. 3. Bei grösseren Werkverträgen, die nicht mehr als gewöhnliche Handwerksarbeit gelten, kann die Zehnjahresfrist von OR Art. 127 zum Zug kommen. Weil die Abgrenzung nicht eindeutig ist, rechnest du als Gläubiger besser mit fünf Jahren.
Reicht es, wenn ich jedes Jahr eine Mahnung schicke?
Nein. OR Art. 135 nennt die Anerkennung durch den Schuldner sowie Betreibung, Schlichtungsgesuch, Klage, Einrede und Eingabe im Konkurs. Eine Mahnung steht nicht darin, so oft du sie auch schickst. Für den Verzugszins ist sie wichtig, für die Verjährung wirkungslos.
Was ist der Unterschied zwischen Stillstand und Unterbrechung?
Beim Stillstand pausiert die Uhr und läuft danach weiter (OR Art. 134). Bei der Unterbrechung beginnt sie vollständig neu (OR Art. 137 Abs. 1). Aus einer fünfjährigen Frist werden nach der Unterbrechung also nochmals fünf volle Jahre, beim Stillstand nur der verbliebene Rest.
Kann ich mit dem Kunden eine längere Verjährungsfrist vereinbaren?
Die Fristen selbst sind nicht abänderbar (OR Art. 129). Möglich ist etwas anderes: Der Schuldner kann schriftlich auf die Verjährungseinrede verzichten, jeweils für höchstens zehn Jahre ab Beginn der Verjährung (OR Art. 141). Das ergibt praktisch dasselbe Ergebnis auf dem zulässigen Weg.
Wie lange ist ein Verlustschein gültig?
Die durch den Verlustschein verurkundete Forderung verjährt zwanzig Jahre nach der Ausstellung, gegenüber den Erben des Schuldners spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs (SchKG Art. 149a Abs. 1). Ein Verlustschein ist also deutlich länger etwas wert als die ursprüngliche Rechnung.
Gilt die Verjährung auch für Forderungen des Kunden gegen mich?
Ja, und zwar mit eigenen Fristen. Mängelrechte am unbeweglichen Werk verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (OR Art. 371 Abs. 2). Bei Verträgen ab dem 01.01.2026 kann diese Frist nicht mehr zulasten des Bestellers abgeändert werden (Abs. 3). Rechne bei Bauarbeiten also fünf Jahre lang mit Rückfragen.
Quellen
- OR Art. 127 und 128: Zehn und fünf Jahre
- OR Art. 129 bis 133: Unabänderlichkeit, Beginn und Berechnung
- OR Art. 134 bis 138: Stillstand und Unterbrechung
- OR Art. 141 und 142: Verzicht auf die Verjährungseinrede
- OR Art. 371: Verjährung der Mängelrechte beim Werkvertrag
- SchKG Art. 81 und 149a: Verjährungseinrede und Verlustschein
- MWSTG Art. 41: Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
