Begriff

Privatentnahme: Geld aus dem eigenen Betrieb.

Kurz gesagt

Eine Privatentnahme ist, wenn die Inhaberin einer Einzelfirma oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betrieb ins Private nimmt. Das ist kein Aufwand und kein Lohn: Die Entnahme mindert das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Versteuert und mit AHV-Beiträgen belastet wird der Gewinn, unabhängig davon, wie viel du entnommen hast. Nimmst du einen Gegenstand aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen, gilt das steuerlich als Veräusserung (DBG Art. 18 Abs. 2).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Warum sie den Gewinn nicht senkt

In der Einzelfirma gibt es keinen Inhaberlohn. Du bist nicht angestellt, du bist der Betrieb. Was du entnimmst, ist deshalb keine Lohnzahlung, sondern eine Rückzahlung aus deinem eigenen Kapital. Gebucht wird die Entnahme auf einem Privatkonto, das am Jahresende gegen das Kapitalkonto abgeschlossen wird. Die Erfolgsrechnung sieht davon nichts.

Diese Trennung ist der Grund für die häufigste Enttäuschung im ersten Geschäftsjahr: Du hast das ganze Jahr sparsam gelebt und im Dezember trotzdem eine hohe Steuerrechnung. Besteuert wird der Gewinn, nicht das, was du dir ausbezahlt hast.

Gartenbaubetrieb als Einzelfirma, ein Geschäftsjahr
Kapitalkonto am 1. Januar
CHF 64'000.00
plus Jahresgewinn
CHF 92'000.00
minus Privatentnahmen über das Jahr, im Schnitt CHF 6'500.00 im Monat
CHF 78'000.00
plus Privateinlage aus einem privaten Sparkonto
CHF 10'000.00
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, steuer- und AHV-pflichtig
CHF 92'000.00
Kapitalkonto am 31. Dezember
CHF 88'000.00

Versteuert werden die CHF 92'000.00, nicht die CHF 78'000.00. Auf demselben Gewinn rechnet auch die Ausgleichskasse die AHV-Beiträge ab: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Erwerbseinkommen nach Abzug der Gewinnungskosten, der Abschreibungen, der Rückstellungen und der Geschäftsverluste (AHVG Art. 9 Abs. 1 und 2). Die Entnahme kommt in dieser Rechnung nicht vor.

Vier Arten von Entnahmen

Was du entnimmstWie es gebucht wirdWas steuerlich passiert
Geld vom GeschäftskontoPrivatkonto an BankNichts. Besteuert wird der Gewinn.
Material für das eigene HausPrivatkonto an Materialaufwand, zu EinstandspreisenDer Aufwand wird neutralisiert, der Gewinn steigt entsprechend.
Nutzung des Geschäftsfahrzeugs privatPrivatanteil als Ertrag oder als Minderung des FahrzeugaufwandsBei überwiegend geschäftlicher Nutzung pauschal 0.9 Prozent des Kaufpreises ohne MwSt pro Monat, mindestens CHF 150.00
Ein Gegenstand wandert ins Privatvermögen, etwa der abgeschriebene LieferwagenPrivatkonto an Anlagevermögen, zum VerkehrswertDer Überführung ins Privatvermögen ist die Veräusserung gleichgestellt: Die stille Reserve wird zu Einkommen (DBG Art. 18 Abs. 2).
Der Pauschalansatz von 0.9 Prozent steht in der Wegleitung zum Lohnausweis, Randziffer 21, gültig ab 1. Januar 2026. Dort gilt er für Angestellte. Für Selbständigerwerbende rechnen die Steuerverwaltungen gleich, wenn das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird; so ausdrücklich die Weisung des kantonalen Steueramtes Zürich (ZStB 17.1). Wird das Fahrzeug überwiegend privat genutzt, rechnest du mit den effektiven Kosten. Die Praxis deines Sitzkantons kann abweichen. Einzelheiten unter Kilometerentschädigung.

Mehrwertsteuer: Eigenverbrauch

Bist du mehrwertsteuerpflichtig und hast auf dem Material die Vorsteuer abgezogen, fällt diese Voraussetzung nachträglich weg, sobald du es privat verwendest. Das Gesetz nennt das Eigenverbrauch: Der Vorsteuerabzug ist im Zeitpunkt zu korrigieren, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind (MWSTG Art. 31 Abs. 1 und 2). Bei einem bereits gebrauchten Gegenstand wird nur der Zeitwert korrigiert, linear um einen Fünftel je abgelaufenes Jahr bei beweglichen Sachen (Abs. 3). Wer nach Saldosteuersatz abrechnet, rechnet anders: Dort ist die Vorsteuer pauschal im Satz enthalten.

Wie viel darfst du entnehmen?

Rechtlich gibt es für die Einzelfirma keine Grenze. Praktisch gibt es zwei. Die erste ist das Geld: Was du entnimmst, fehlt für Löhne, Material und die Mehrwertsteuer. Die zweite ist das Kapital: Entnimmst du Jahr für Jahr mehr, als der Betrieb verdient, sinkt das Eigenkapital, bis es negativ wird. Eine Anzeigepflicht ans Gericht gibt es dann zwar nicht, aber du haftest mit deinem Privatvermögen, und jede Bank sieht die Entwicklung im Kapitalkonto sofort.

Achtung: Leg für AHV und Steuern zurück, bevor du entnimmst. Die Ausgleichskasse stellt Akontobeiträge und rechnet später definitiv ab, die Steuerbehörde tut dasselbe. Beide Schlussrechnungen kommen, wenn das Geld des guten Jahres längst ausgegeben ist. Ein zweites Konto, auf das ein fester Anteil jeder Zahlung fliesst, löst dieses Problem dauerhaft.

GmbH und AG kennen keine Privatentnahme

Bei der GmbH und der AG gehört das Geld der Gesellschaft, nicht dir. Es gibt genau zwei saubere Wege heraus: Lohn, mit Lohnausweis und Sozialversicherungen, und Dividende, nach einem Beschluss der Gesellschafter- oder Generalversammlung. Wer einfach etwas bezieht, schafft entweder ein Darlehen der Gesellschaft an sich selbst oder eine geldwerte Leistung, die nachträglich als Lohn oder Gewinnausschüttung aufgerechnet wird. Mehr dazu unter Geschäftskonto und Privatkonto trennen.

Häufige Fragen

Muss ich auf Privatentnahmen AHV-Beiträge zahlen?

Nein. Die Ausgleichskasse knüpft am Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit an, also am Gewinn nach Gewinnungskosten, Abschreibungen und Rückstellungen (AHVG Art. 9 Abs. 1 und 2). Ob du viel oder wenig entnommen hast, spielt keine Rolle.

Darf ich mir als Einzelfirma einen Lohn auszahlen?

Du kannst dir monatlich einen festen Betrag überweisen, und das ist auch sinnvoll für die Planung. Steuerlich und in der Buchhaltung bleibt es eine Privatentnahme: kein Lohnaufwand, kein Lohnausweis, keine Quellensteuer. Ein echter Lohn ist erst in einer GmbH oder AG möglich.

Was passiert, wenn ich mehr entnehme, als der Betrieb verdient?

Das Kapitalkonto sinkt und kann negativ werden. Rechtlich folgt daraus bei der Einzelfirma nichts, weil es kein Mindestkapital gibt. Praktisch heisst negatives Eigenkapital, dass der Betrieb mehr schuldet, als er besitzt, und dafür haftest du persönlich mit deinem Privatvermögen.

Wie buche ich Material, das ich für mein eigenes Haus verwende?

Als Privatentnahme zu Einstandspreisen, gegen den Materialaufwand. Damit belastet das Material nicht mehr den Betrieb. Bist du mehrwertsteuerpflichtig und hast die Vorsteuer abgezogen, kommt eine Korrektur wegen Eigenverbrauch dazu (MWSTG Art. 31).

Gehört das private Konto in die Bilanz der Einzelfirma?

Nein. In die Bilanz gehört nur, was dem Betrieb dient. Das Privatkonto in der Buchhaltung ist kein Bankkonto, sondern ein Verrechnungskonto zwischen dir und deinem Betrieb; es wird am Jahresende gegen das Kapitalkonto abgeschlossen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

Alles erledigt, als Illustration im Markengrün

Oder du lässt das ab jetzt KIDESK erledigen.

Offerten, Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein und Mahnungen kommen aus KIDESK fertig formuliert und gerechnet heraus. Die ersten 14 Tage kosten nichts und du musst keine Kreditkarte hinterlegen.