KIDESK

Vorlage

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vorlage für Word und Excel.

Kurz gesagt

Diese Vorlage deckt ab, was OR Art. 957 Abs. 2 von einer Einzelfirma unter CHF 500'000.00 Umsatzerlös verlangt: eine Aufzeichnung über Einnahmen und Ausgaben und eine über die Vermögenslage. Dazu kommt die dritte Aufstellung, die das Steuerrecht als Beilage zur Steuererklärung will: Privatentnahmen und Privateinlagen (DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b). Es gibt sie hier als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung. Die Excel-Datei zählt Einnahmen und Ausgaben selbst zusammen.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Vorlage herunterladen

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst.

So sieht die Vorlage aus

Einnahmen- und Ausgabenrechnung

  • Betrieb
  • Geschäftsjahr
  • Inhaberin oder Inhaber
  • Erstellt am
DatumBeleg-Nr.Text / GeschäftsvorfallKategorieBetrag EinnahmeBetrag Ausgabe
04.01.2026E-2026-001Rechnung 2026-0001, Malerarbeiten HuberErlös Arbeiten4'860.00
09.01.2026A-2026-003Farben und Abdeckmaterial, BaumarktMaterialaufwand612.45
31.01.2026A-2026-011Miete Werkstatt und Büro, JanuarRaumaufwand1'200.00

Die kursive Zeile ist ein Beispiel. Darunter folgen 24 leere Zeilen zum Ausfüllen.

Vermögenslage am Ende des Geschäftsjahres: Bank, Kasse, offene Kundenrechnungen, Fahrzeuge und Werkzeuge, offene Lieferantenrechnungen, Darlehen

Privatentnahmen und Privateinlagen der Steuerperiode, je Vorgang mit Datum und Betrag

  • Ort, Datum und Unterschrift: Ort und Datum
  • Ort, Datum und Unterschrift: Unterschrift Inhaberin oder Inhaber

Für wen diese Vorlage gedacht ist

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr sowie für Vereine und Stiftungen ohne Pflicht zum Handelsregistereintrag. Diese Betriebe müssen «lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage» Buch führen (OR Art. 957 Abs. 2). Eine GmbH oder AG kann die Vorlage nicht verwenden: Juristische Personen brauchen immer Bilanz und Erfolgsrechnung. Ob das auf dich zutrifft, klärt die Seite Muss ich eine doppelte Buchhaltung führen?.

Die drei Aufstellungen

AufstellungWas hineingehörtVerlangt von
Einnahmen und AusgabenJeder Geldfluss mit Datum, Beleg-Nummer, Text, Kategorie und BetragOR Art. 957 Abs. 2
Vermögenslage am Ende des GeschäftsjahresBank, Kasse, offene Kundenrechnungen, Fahrzeuge und Werkzeuge, offene Lieferantenrechnungen, DarlehenOR Art. 957 Abs. 2
Privatentnahmen und PrivateinlagenWas du dem Betrieb entnimmst und was du einlegst, je VorgangDBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b
Die dritte Aufstellung steht nicht im Obligationenrecht, sondern im Steuerrecht: Bei vereinfachter Buchführung legst du der Steuererklärung genau diese drei Aufstellungen bei.

In der Vorlage ist die erste Aufstellung die Tabelle, die zweite und die dritte sind Felder darunter. So bleibt alles auf einem Dokument, und am Jahresende fehlt nichts.

Die Spalten und warum sie dastehen

SpalteWas du einträgst
DatumDer Tag, an dem das Geld geflossen ist, nicht das Rechnungsdatum.
Beleg-Nr.Deine eigene Nummer, zum Beispiel E-2026-001 für Einnahmen und A-2026-001 für Ausgaben. Dieselbe Nummer steht auf dem Papier oder im Dateinamen.
Text / GeschäftsvorfallWer, was und wofür. «Rechnung 2026-0001, Malerarbeiten Huber» ist brauchbar, «Einnahme» nicht. Das Steuerbuch des Kantons Solothurn verlangt bei jeder Zeile die Namen der Leistenden und der Empfänger und bei Ausgaben zusätzlich den Zahlungsgrund.
KategorieErlös, Materialaufwand, Raumaufwand, Fahrzeug, Versicherungen, Sozialbeiträge. Zehn bis fünfzehn Kategorien genügen einem Kleinbetrieb.
Betrag EinnahmeWas hereingekommen ist, in Franken und Rappen.
Betrag AusgabeWas hinausgegangen ist. Nie beides in derselben Zeile.
In der Excel-Datei stehen unter den beiden Betragsspalten Summenformeln. In der Word-Datei rechnest du von Hand.
Achtung: Die Beleg-Nummer ist die wichtigste Spalte, auch wenn sie am langweiligsten aussieht. OR Art. 957a Abs. 2 verlangt den Belegnachweis für jeden einzelnen Buchungsvorgang, und diese Grundsätze gelten bei der vereinfachten Buchführung sinngemäss weiter (Art. 957 Abs. 3). Die Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt es in der MWST-Info 16 ausdrücklich: Die Grundsätze sind auch von Unternehmen einzuhalten, für welche lediglich eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt wird.

So arbeitest du damit

  1. 01

    Kopf einmal ausfüllen

    Betrieb, Geschäftsjahr, Inhaberin oder Inhaber. Den Absender oben ersetzt du durch deine Angaben und speicherst die Datei als deine eigene Vorlage.

  2. 02

    Jeden Monat eine halbe Stunde

    Kontoauszug öffnen, jede Bewegung eintragen, Beleg dazu ablegen. Eine Stunde im Monat ist weniger als zwei Tage im Februar, und im Januar weisst du noch, wofür die Quittung vom Januar war.

  3. 03

    Kategorien knapp halten

    Lieber zwölf Kategorien, die du konsequent benutzt, als vierzig, bei denen du jedes Mal überlegst. Deine Treuhandstelle ordnet daraus die Konten zu.

  4. 04

    Am Jahresende die zwei Felder ausfüllen

    Vermögenslage per Stichtag und Privatentnahmen. Für die Vermögenslage brauchst du den Bankauszug vom 31. Dezember, den Kassenbestand, die Liste der offenen Kundenrechnungen und die der offenen Lieferantenrechnungen.

  5. 05

    Zehn Jahre ablegen

    Die Aufstellungen und alle Belege bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1, DBG Art. 126 Abs. 3). Elektronisch ist erlaubt, siehe Belege digital aufbewahren.

Ein Monat im Malerbetrieb, durchgerechnet

Januar 2026
Rechnung 2026-0001, Malerarbeiten Huber
Einnahme CHF 4'860.00
Rechnung 2025-0148, Zahlung eingegangen
Einnahme CHF 2'310.00
Farben und Material, Baumarkt
Ausgabe CHF 612.45
Miete Werkstatt und Büro
Ausgabe CHF 1'200.00
Lohn Hilfskraft
Ausgabe CHF 1'480.00
Fahrzeug: Treibstoff und Service
Ausgabe CHF 268.90
Einnahmenüberschuss Januar
CHF 3'608.65

Nachgerechnet: CHF 4'860.00 plus CHF 2'310.00 ergibt CHF 7'170.00 Einnahmen. Die vier Ausgaben ergeben zusammen CHF 3'561.35. Bleiben CHF 3'608.65.

Dieser Überschuss ist nicht dein Gewinn. Die Rechnung vom 20. Dezember, die erst im Februar bezahlt wird, fehlt im alten Jahr. Abschreibungen auf Fahrzeug und Werkzeug kommen in der reinen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gar nicht vor, angefangene Arbeiten auf der Baustelle ebenfalls nicht. Genau hier rechnet die Treuhandstelle um. Sprich darum vor dem ersten Abschluss mit ihr, nicht danach.

Die drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen

  • Nachträglich erstellt. Eine Aufzeichnung, die im März für das ganze Vorjahr entsteht, ist nicht zeitnah. Die Steuerverwaltung des Kantons Solothurn hält in ihrem Steuerbuch fest, dass Einnahmen und Ausgaben fortlaufend, lückenlos und wahrheitsgetreu gestützt auf Belege aufzuzeichnen sind und dass Bleistifteintragungen unzulässig sind
  • Privates und Geschäftliches gemischt. Jede private Belastung vom Geschäftskonto muss später erklärt werden. Einfacher wird es mit getrennten Konten, siehe Geschäftskonto und Privatkonto trennen
  • Bargeld nur im Kopf. Wer intensiven Barverkehr hat, führt zusätzlich ein Kassabuch. Dafür gibt es die Kassenbuch Vorlage

Was du zusätzlich brauchst, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist

An der Aufzeichnung selbst ändert sich nichts, an den Angaben schon. Für die Abrechnung brauchst du die Umsätze nach Steuersatz getrennt und, bei der effektiven Methode, die Vorsteuer je Beleg. Ergänze dafür zwei Spalten oder führe eine zweite Liste. Welche Methode für dich günstiger ist, steht im Ratgeber Saldosteuersatz oder effektiv.

So macht es KIDESK

Wer lieber nicht in einer Tabelle tippt: KIDESK führt Rechnungen, Belege und Zahlungen an einem Ort und liefert daraus den Bericht über Einnahmen und Ausgaben. Belege fotografierst du ab, KIDESK liest Betrag, Datum und Mehrwertsteuer aus und schlägt Konto und Steuercode vor; du prüfst und gibst frei. Eine Finanzbuchhaltung ist KIDESK nicht: kein Hauptbuch, keine Bilanz, keinen Jahresabschluss. Für den Abschluss gibt es das Treuhand-Paket als ZIP mit Buchungsliste und allen Belegdateien.

Berichte und Auswertungen Belege erfassen Treuhand-Zugang und Export

Häufige Fragen

Reicht eine Excel-Tabelle als Buchhaltung?

Für die vereinfachte Buchführung ja. Die Form ist frei, die Anforderungen sind es nicht: vollständig, wahrheitsgetreu, systematisch, mit einem Beleg zu jedem Vorgang und nachprüfbar (OR Art. 957 Abs. 3 und Art. 957a Abs. 2). Heikel ist weniger das Werkzeug als die Nachprüfbarkeit: Eine Datei, die jederzeit spurlos überschrieben werden kann, erfüllt diesen Punkt schlecht. Lege darum am Jahresende eine unveränderbare Fassung ab.

Trage ich das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum ein?

Das Zahlungsdatum. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeigt Geldflüsse. Die Rechnung vom Dezember, die im Februar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr und im alten Jahr in die Aufstellung über die Vermögenslage als offene Kundenrechnung.

Gehören Privatbezüge in die Ausgabenliste?

Nein. Was du dir aus dem Betrieb auszahlst, ist kein Aufwand und mindert deinen Gewinn nicht. Als Inhaberin einer Einzelfirma beziehst du keinen Lohn, sondern versteuerst den Gewinn. Privatentnahmen und Privateinlagen gehören in die eigene Aufstellung, die DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b verlangt.

Wie lange muss ich die Aufstellungen aufbewahren?

Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Für Selbstständigerwerbende nennt das Steuerrecht dieselbe Frist und schliesst die Aufstellungen der vereinfachten Buchführung ausdrücklich ein (DBG Art. 126 Abs. 3). Elektronisch ist erlaubt, solange alles jederzeit wieder lesbar gemacht werden kann.

Ab wann reicht diese Vorlage nicht mehr?

Sobald dein Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr CHF 500'000.00 erreicht hat. Dann bist du ab dem folgenden Geschäftsjahr zu Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet und brauchst Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung (OR Art. 957 Abs. 1). Gerechnet wird der Umsatzerlös ohne Mehrwertsteuer.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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