Begriff

Bilanz: was der Betrieb hat und schuldet.

Kurz gesagt

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzierungslage eines Betriebs am Bilanzstichtag dar und gliedert sich in Aktiven und Passiven (OR Art. 959 Abs. 1). Links steht, was der Betrieb hat, rechts, woher das Geld dafür kam: von den Gläubigern (Fremdkapital) und von den Eigentümern samt den Gewinnen, die im Betrieb geblieben sind (Eigenkapital). Beide Seiten sind darum immer gleich hoch. Zusammen mit der Erfolgsrechnung und dem Anhang bildet die Bilanz die Jahresrechnung (OR Art. 958 Abs. 2).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Ein Foto, kein Film

Die Bilanz gilt für einen einzigen Tag, meist den letzten des Geschäftsjahres. Am Tag danach sieht sie schon wieder anders aus, weil eine Rechnung bezahlt wurde oder Material hereinkam. Wer wissen will, wie das Jahr gelaufen ist, schaut deshalb nicht in die Bilanz, sondern in die Erfolgsrechnung. Verbunden sind die beiden über eine einzige Zahl: Der Jahresgewinn erhöht das Eigenkapital, der Jahresverlust vermindert es.

Was auf die Aktivseite darf und was nicht

Ein Vermögenswert gehört nur dann in die Bilanz, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über ihn verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und sein Wert verlässlich geschätzt werden kann. Andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden (OR Art. 959 Abs. 2). Darum steht der gute Ruf deines Betriebs nirgends in der Bilanz, und der über Jahre aufgebaute Kundenstamm ebenso wenig.

Sortiert wird nach Zeit. Als Umlaufvermögen gilt, was voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Stichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln wird; alles Übrige ist Anlagevermögen (OR Art. 959 Abs. 3). Bei den Passiven zieht dieselbe Jahresgrenze die Linie zwischen kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital (Abs. 6).

Die Bilanz eines Malerbetriebs

AktivenCHFPassivenCHF
Flüssige Mittel28'400.00Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen41'300.00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen96'500.00Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten12'900.00
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen34'000.00Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten60'000.00
Sachanlagen: Fahrzeuge, Werkzeug, Einrichtung74'600.00Eigenkapital119'300.00
Summe Aktiven233'500.00Summe Passiven233'500.00
Die Reihenfolge folgt der Mindestgliederung nach OR Art. 959a: Aktiven nach Liquiditätsgrad, Passiven nach Fälligkeit. Das Eigenkapital ist keine frei gewählte Zahl, sondern der Rest: Aktiven minus Fremdkapital, hier CHF 233'500.00 minus CHF 114'200.00.

An diesem Beispiel zeigt sich die typische Klemme eines Handwerksbetriebs. CHF 96'500.00 stecken in Rechnungen, die noch niemand bezahlt hat, während CHF 54'200.00 kurzfristig fällig werden und nur CHF 28'400.00 auf dem Konto liegen. Die Bilanz sieht solide aus, und trotzdem kann das Geld im nächsten Monat knapp werden. Deshalb gehört neben die Bilanz eine Liquiditätsplanung, und deshalb lohnt sich jede Woche, die eine Rechnung früher bezahlt wird.

Wer eine Bilanz braucht

Eine Bilanz erstellt, wer der Pflicht zu Buchführung und Rechnungslegung untersteht: die juristischen Personen sowie Einzelfirmen und Personengesellschaften ab CHF 500'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr (OR Art. 957 Abs. 1). Vereine und Stiftungen ohne Handelsregisterpflicht sind davon ausgenommen (Abs. 2). Darunter genügt die Milchbüchleinrechnung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Diese Aufstellung der Vermögenslage ist der Sache nach eine Bilanz in einfacher Form: eine Liste dessen, was der Betrieb hat und schuldet, nur ohne die vorgeschriebene Gliederung.

Achtung: Bei GmbH und AG löst die Bilanz Pflichten aus. Decken die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte aus Kapital, gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr, liegt ein Kapitalverlust vor, und die Leitung muss Massnahmen ergreifen (OR Art. 725a; über Art. 820 gilt das auch für die GmbH). Besteht begründete Besorgnis, dass die Verbindlichkeiten überhaupt nicht mehr gedeckt sind, braucht es unverzüglich je einen Zwischenabschluss zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten; auf den zweiten darf verzichtet werden, wenn die Fortführung gegeben ist und der erste keine Überschuldung zeigt (OR Art. 725b Abs. 1). Diese beiden Artikel sind der Grund, warum eine Jahresrechnung nicht erst im Juni angeschaut werden sollte.

So macht es KIDESK

Eine Bilanz erstellt KIDESK nicht. Es führt keine Finanzbuchhaltung: kein Hauptbuch, keinen Kontenplan, keinen Jahresabschluss. Was es liefert, sind Zahlen, die am Stichtag in die Bilanz einfliessen, allen voran die offenen Kundenrechnungen mit Fälligkeit und Alter. Für den Abschluss packt KIDESK ein Paket für die Treuhandstelle, als ZIP je Monat, Quartal oder Jahr, mit Buchungsliste, Belegdateien und Dateiformaten, die gängige Buchhaltungsprogramme einlesen.

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Häufige Fragen

Warum sind Aktiven und Passiven immer gleich hoch?

Weil die Passivseite nichts anderes zeigt als die Herkunft des Geldes, das auf der Aktivseite steckt. Was nach Abzug des Fremdkapitals übrig bleibt, ist das Eigenkapital. Steigt ein Aktivum, steigt auf der Gegenseite zwingend eine Schuld oder das Eigenkapital um denselben Betrag.

Steht mein Lieferwagen mit dem Kaufpreis in der Bilanz?

Nur am Anfang. Bei der Ersterfassung darf er höchstens zu den Anschaffungskosten bewertet werden (OR Art. 960a Abs. 1), danach mindern Abschreibungen den Buchwert Jahr für Jahr. Höher als die Anschaffungskosten darf er nie bewertet werden (Abs. 2), auch wenn der Marktwert einmal steigt.

Gehört mein privates Konto in die Bilanz der Einzelfirma?

Nein. In die Geschäftsbilanz gehört Geschäftsvermögen, auch wenn du als Inhaber einer Einzelfirma mit dem Privatvermögen haftest. Bewegungen zwischen beiden Seiten laufen als Privatentnahme oder Privateinlage über das Eigenkapital. Warum die Trennung im Alltag so viel Arbeit spart, steht unter Geschäfts- und Privatkonto trennen.

Muss ich meine Bilanz jemandem zeigen?

Veröffentlichen müssen sie nur Unternehmen mit ausstehenden Anleihensobligationen oder kotierten Beteiligungspapieren (OR Art. 958e Abs. 1). Alle übrigen müssen Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht in den Geschäftsbericht gewähren; im Streitfall entscheidet das Gericht (Abs. 2). Freiwillig aus der Hand gibst du die Zahlen trotzdem immer wieder, etwa wenn eine Bank einen Kredit prüft.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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