Wann überhaupt abgeschrieben wird
Eine Packung Schrauben ist Aufwand im Monat des Kaufs. Ein Lieferwagen ist es nicht: Er bringt dir fünf oder acht Jahre lang Arbeit ein, also gehört ein Teil seiner Kosten in jedes dieser Jahre. Buchhalterisch geht er darum zuerst in die Bilanz (man sagt: er wird aktiviert) und verliert dort jedes Jahr an Wert. Genau diesen Wertverlust buchst du als Abschreibung in die Erfolgsrechnung.
Das Gesetz sagt es knapp: «Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust muss durch Abschreibungen ... berücksichtigt werden» (OR Art. 960a Abs. 3). Abschreiben ist also keine Kür und kein Steuertrick, sondern Pflicht. Steuerlich sind geschäftsmässig begründete Abschreibungen zulässig, soweit sie buchmässig ausgewiesen sind (DBG Art. 28 Abs. 1).
Ab welchem Betrag ein Kauf in die Bilanz gehört, steht nirgends im Bundesrecht. Massgebend sind zwei Fragen: Nutzt du den Gegenstand länger als ein Geschäftsjahr, und ist der Betrag für deinen Betrieb wesentlich? Viele kantonale Steuerverwaltungen und viele Treuhandstellen arbeiten zusätzlich mit einer eigenen Betragsgrenze, unterhalb derer sofort in den Aufwand gebucht wird. Frag einmal nach, welche Grenze bei dir gilt, und halte dich dann konsequent daran.
Degressiv oder linear: der Unterschied in Zahlen
Es gibt zwei Rechenwege. Du entscheidest dich einmal für einen und bleibst in der Regel dabei, weil die Rechnungslegung bei Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe verlangt (OR Art. 958c Abs. 1 Ziff. 6).
- Degressiv, vom Buchwert. Du rechnest den Satz jedes Jahr auf den Restwert. Im ersten Jahr ist die Abschreibung hoch, danach wird sie kleiner. Dafür gelten die Normalsätze des Merkblatts A/1995 unverändert.
- Linear, vom Anschaffungswert. Du rechnest den Satz jedes Jahr auf den ursprünglichen Kaufpreis, der Betrag bleibt also gleich. Dafür halbierst du den Satz. Das Merkblatt hält in der Fussnote fest: Für Abschreibungen auf dem Anschaffungswert sind die genannten Sätze um die Hälfte zu reduzieren.
Ein Lieferwagen für CHF 42'000.00, Satz 40 Prozent vom Buchwert oder 20 Prozent vom Anschaffungswert, über fünf Jahre gerechnet:
| Jahr | Degressiv 40 % | Buchwert Ende Jahr | Linear 20 % | Buchwert Ende Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 16'800.00 | 25'200.00 | 8'400.00 | 33'600.00 |
| 2 | 10'080.00 | 15'120.00 | 8'400.00 | 25'200.00 |
| 3 | 6'048.00 | 9'072.00 | 8'400.00 | 16'800.00 |
| 4 | 3'628.80 | 5'443.20 | 8'400.00 | 8'400.00 |
| 5 | 2'177.28 | 3'265.92 | 8'400.00 | 0.00 |
Degressiv entlastet dich in den ersten Jahren stärker, gerade dann, wenn die Anschaffung dein Konto belastet hat. Linear ist einfacher zu erklären und über die Jahre gleichmässig. Welcher Weg steuerlich günstiger ist, hängt davon ab, in welchen Jahren du Gewinn erwartest. Das ist eine Frage für deine Treuhandstelle, und sie lohnt sich vor dem Kauf, nicht danach.
Die Normalsätze der ESTV
Die folgenden Sätze stehen im Merkblatt A/1995 «Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Unternehmen». Die linke Zahl gilt, wenn du vom Buchwert rechnest, die rechte, wenn du vom Anschaffungswert rechnest.
| Anlagegut | Vom Buchwert | Vom Anschaffungswert |
|---|---|---|
| Werkzeuge, Werkgeschirr, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Gebinde, Gerüstmaterial, Paletten | 45 % | 22.5 % |
| Hotel- und Gastwirtschaftsgeschirr sowie Hotel- und Gastwirtschaftswäsche | 45 % | 22.5 % |
| Motorfahrzeuge aller Art | 40 % | 20 % |
| Büromaschinen | 40 % | 20 % |
| Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) | 40 % | 20 % |
| Sicherheitseinrichtungen, elektronische Mess- und Prüfgeräte | 40 % | 20 % |
| Immaterielle Werte wie Patent-, Lizenz- und Nutzungsrechte, Goodwill | 40 % | 20 % |
| Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken | 30 % | 15 % |
| Transportmittel ohne Motorfahrzeuge, insbesondere Anhänger | 30 % | 15 % |
| Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter | 25 % | 12.5 % |
| Tanks und Container | 20 % | 10 % |
| Fahrnisbauten auf fremdem Grund und Boden | 20 % | 10 % |
| Fabrik- und Lagergebäude, gewerbliche Bauten, Gebäude allein | 8 % | 4 % |
| Gebäude des Gastwirtschaftsgewerbes und der Hotellerie, Gebäude allein | 6 % | 3 % |
| Geschäftshäuser, Büro- und Bankgebäude, Warenhäuser, Gebäude allein | 4 % | 2 % |
Ein Handwerksbetrieb, durchgerechnet
Ein Malerbetrieb kauft im Januar drei Dinge und schreibt degressiv vom Buchwert ab. Das ist die Abschreibung des ersten Jahres:
- Lieferwagen, Kaufpreis CHF 42'000.00, 40 Prozent
- CHF 16'800.00
- Gerüstmaterial und Werkzeug, CHF 12'000.00, 45 Prozent
- CHF 5'400.00
- Notebook und Bürosoftware, CHF 3'400.00, 40 Prozent
- CHF 1'360.00
- Büromöbel, CHF 5'200.00, 25 Prozent
- CHF 1'300.00
- Abschreibungen im ersten Jahr
- CHF 24'860.00
Nachgerechnet: CHF 16'800.00 plus CHF 5'400.00 plus CHF 1'360.00 plus CHF 1'300.00 ergibt CHF 24'860.00. Diese CHF 24'860.00 mindern den Gewinn des ersten Jahres, ohne dass in diesem Jahr Geld abfliesst. Das Geld ist beim Kauf geflossen, in voller Höhe von CHF 62'600.00. Genau deshalb sind Gewinn und Liquidität zwei verschiedene Dinge, und genau deshalb braucht es neben der Buchhaltung eine Liquiditätsplanung.
Vereinfachte Buchführung: die Abschreibungstabelle
Führst du als Einzelfirma nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, weil dein Umsatzerlös unter CHF 500'000.00 liegt, hast du gar keine Bilanz, in der ein Buchwert stehen könnte. Das Steuerrecht hat dafür eine eigene Regel: Abschreibungen sind zulässig, wenn sie «bei vereinfachter Buchführung nach Artikel 957 Absatz 2 OR in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind» (DBG Art. 28 Abs. 1).
Diese Tabelle ist kein Formular, sondern eine schlichte Liste, die du fortlaufend führst. Eine Zeile je Anlagegut, und pro Jahr eine Spalte für die Abschreibung und eine für den Restwert. Sie gehört zu den Unterlagen, die du mit der Steuererklärung einreichst, und sie ist die einzige Stelle, an der dein Lieferwagen über die Jahre nachvollziehbar bleibt. Wie die übrige Buchhaltung der Einzelfirma darf sie eine Tabellendatei sein.
| Anlagegut | Anschaffung | Kaufpreis | Satz | Abschreibung 2026 | Restwert 31.12.2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Lieferwagen, Kontrollschild ZH 000000 | 14.01.2026 | 42'000.00 | 40 % | 16'800.00 | 25'200.00 |
| Gerüstmaterial und Werkzeug | 20.01.2026 | 12'000.00 | 45 % | 5'400.00 | 6'600.00 |
| Notebook und Bürosoftware | 03.02.2026 | 3'400.00 | 40 % | 1'360.00 | 2'040.00 |
Sonderfälle: Energie und Umwelt
Für zwei Arten von Investitionen erlaubt das Merkblatt mehr als den Normalsatz. Wärmeisolierungen, die Umstellung des Heizungssystems und Anlagen zur Nutzbarmachung der Sonnenenergie dürfen im ersten und im zweiten Jahr bis zu 50 Prozent vom Buchwert abgeschrieben werden, danach zu den üblichen Sätzen. Dasselbe gilt für Gewässer- und Lärmschutzanlagen sowie Abluftreinigungsanlagen. Wer eine Wärmepumpe oder eine Fotovoltaikanlage ins Geschäftsgebäude baut, sollte das vorher wissen.
Nachholen geht nur unter einer Bedingung
In einem schlechten Jahr wird oft zu wenig abgeschrieben, damit der Gewinn nicht in den Minusbereich rutscht. Das später nachzuholen, ist nur in Fällen zulässig, in denen der Betrieb wegen schlechten Geschäftsgangs keine genügenden Abschreibungen vornehmen konnte (Merkblatt A/1995, Ziffer 3). Wer nachholen will, muss die Begründetheit nachweisen. Das heisst in der Praxis: Ein bewusstes Aufsparen von Abschreibungen für ein gutes Jahr funktioniert nicht.
Die vier Fehler, die im Kleinbetrieb am häufigsten passieren
- Den ganzen Kaufpreis im Kaufjahr als Aufwand buchen. Das drückt den Gewinn genau einmal und danach nie wieder. Die Steuerverwaltung rechnet auf, und im Jahr des Verkaufs fehlt der Buchwert, mit dem du den Erlös verrechnen könntest.
- Auf dem Land abschreiben. Boden verliert nicht durch Nutzung an Wert. Abgeschrieben wird das Gebäude, nicht das Grundstück.
- Den Privatanteil vergessen. Ein Fahrzeug, das du überwiegend geschäftlich nutzt, bleibt ganz im Geschäftsvermögen und wird dort abgeschrieben (DBG Art. 18 Abs. 2). Für die private Nutzung rechnest du einen Privatanteil ab. Wie der gerechnet wird, steht im Ratgeber zum Privatanteil am Geschäftsfahrzeug.
- Methode und Satz jedes Jahr wechseln. Die Rechnungslegung verlangt, dass du bei Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe verwendest (OR Art. 958c Abs. 1 Ziff. 6). Weniger abschreiben als den Normalsatz ist erlaubt, ein Wechsel der Methode braucht dagegen einen Grund und gehört mit der Treuhandstelle besprochen.
Was beim Verkauf passiert
Verkaufst du den Lieferwagen im vierten Jahr für CHF 9'000.00 und steht er noch mit CHF 5'443.20 in den Büchern, machst du einen Buchgewinn von CHF 3'556.80. Der ist steuerbar: Zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit zählen auch Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen (DBG Art. 18 Abs. 2). Liegt der Verkaufspreis unter dem Buchwert, entsteht spiegelbildlich ein Buchverlust. Wer zu schnell abschreibt, verschiebt Steuern also nur, er spart sie nicht.
Häufige Fragen
Muss ich abschreiben oder darf ich?
Du musst. OR Art. 960a Abs. 3 verlangt, dass der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust durch Abschreibungen berücksichtigt wird. Ein Fahrzeug jahrelang zum Kaufpreis in der Bilanz stehen zu lassen, wäre eine Überbewertung. Wie viel du abschreibst, ist innerhalb der anerkannten Sätze dagegen dein Spielraum.
Gilt eine Betragsgrenze, ab der ich aktivieren muss?
Im Bundesrecht steht keine Franken-Grenze. Entscheidend ist, ob du den Gegenstand länger als ein Geschäftsjahr nutzt und ob der Betrag für deinen Betrieb wesentlich ist. Viele Kantone und Treuhandstellen arbeiten zusätzlich mit einer eigenen Grenze, unterhalb derer sofort in den Aufwand gebucht wird. Kläre sie einmal ab und wende sie dann immer gleich an.
Darf ich ein Werkzeug im Kaufjahr ganz abschreiben?
Der Normalsatz für Werkzeuge, Geräte und Gerüstmaterial beträgt 45 Prozent vom Buchwert. Mehr ist nur über ein besonderes kantonales Verfahren möglich, etwa eine Sofortabschreibung, sofern der Kanton sie kennt (Merkblatt A/1995, Ziffer 4). Ohne ein solches Verfahren wird die Steuerverwaltung den Überschuss aufrechnen.
Was ist mit Leasing?
Ein geleastes Fahrzeug gehört dir nicht, du kannst es also nicht abschreiben. Die Leasingraten sind laufender Aufwand. Anders ist es beim Kauf auf Kredit: Da gehört das Fahrzeug dir, du schreibst es ab und buchst die Zinsen zusätzlich als Aufwand. Wie ein konkreter Vertrag einzuordnen ist, klärst du mit deiner Treuhandstelle.
Wo trage ich die Abschreibung ein, wenn ich nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führe?
In einer besonderen Abschreibungstabelle. DBG Art. 28 Abs. 1 lässt Abschreibungen bei vereinfachter Buchführung ausdrücklich zu, wenn sie dort ausgewiesen sind. Eine Zeile je Anlagegut mit Kaufdatum, Kaufpreis, Satz, Abschreibung und Restwert genügt. Die Tabelle legst du der Steuererklärung bei und führst sie Jahr für Jahr weiter.
Quellen
- ESTV, Merkblatt A/1995: Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Unternehmen
- ESTV: Merkblätter zur direkten Bundessteuer (Übersicht)
- Obligationenrecht (OR), Art. 960a: Bewertung der Aktiven, Abschreibungen
- OR Art. 958c: Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 28: Abschreibungen
- DBG Art. 18: Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Geschäftsvermögen
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