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Vorlage

Kassenbuch: Vorlage für Word und Excel.

Kurz gesagt

Ein Kassenbuch hält jede Bareinnahme und jede Barausgabe fest, in der Reihenfolge, in der sie passiert sind, mit Beleg-Nummer und laufendem Saldo. Bei intensivem Bargeldverkehr verlangen die Steuerverwaltungen, dass die Einträge fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich erfolgen und dass der Buchsaldo regelmässig mit dem gezählten Bargeld verglichen wird (Kassasturz). Diese Vorlage gibt es als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung. Die Excel-Datei zählt Einnahmen und Ausgaben selbst zusammen.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Vorlage herunterladen

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst.

So sieht die Vorlage aus

Kassenbuch

  • Betrieb
  • Monat und Jahr
  • Verantwortliche Person
  • Bestand am Monatsanfang
DatumBeleg-Nr.TextBetrag EinnahmeBetrag AusgabeSaldo
02.09.2026K-2026-088Barzahlung Kunde Meier, Rechnung 2026-0142480.001'230.00
03.09.2026K-2026-089Schrauben und Dübel, Baumarkt37.801'192.20
05.09.2026K-2026-090Bareinzahlung auf das Geschäftskonto1'000.00192.20

Die kursive Zeile ist ein Beispiel. Darunter folgen 25 leere Zeilen zum Ausfüllen.

Kassasturz: gezählter Bargeldbestand, Datum, festgestellte Differenz und wie sie gebucht wurde

  • Ort, Datum und Unterschrift: Erstellt von
  • Ort, Datum und Unterschrift: Geprüft von

Wer ein Kassenbuch führen muss

Das Obligationenrecht schreibt kein Kassenbuch vor. Es verlangt etwas Allgemeineres: die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle, einen Beleg für jeden Buchungsvorgang und Nachprüfbarkeit (OR Art. 957a Abs. 2). Bei Bargeld gibt es nur einen Weg, das zu erfüllen, und der heisst Kassenbuch.

Deutlicher werden die kantonalen Steuerverwaltungen. Das Kantonale Steueramt Zürich hält im Merkblatt zum Hilfsblatt A fest: Unabhängig davon, ob Selbstständigerwerbende der kaufmännischen oder der vereinfachten Buchführungspflicht unterliegen, ist bei intensivem Bargeldverkehr ein Kassabuch zu führen. Darin sind die Bareinnahmen und -ausgaben fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich aufzuzeichnen.

SituationWas gilt
Restaurant, Coiffeur, Markt, Hofladen, TaxiIntensiver Bargeldverkehr. Kassenbuch zwingend, tägliche Einträge, täglicher Kassasturz
Handwerksbetrieb mit gelegentlichen Barzahlungen und einer PortokasseKassenbuch sinnvoll und praktisch nötig. Wie oft abgestimmt werden muss, sagt dein Kanton: Solothurn mindestens monatlich, Aargau mindestens wöchentlich
Betrieb ganz ohne BargeldKein Kassenbuch. Der Kontoauszug ist der Nachweis
Die Pflicht hängt am Bargeld, nicht an der Rechtsform und nicht an der Umsatzgrenze von CHF 500'000.00. Auch wer nur eine Milchbüchleinrechnung führt, braucht bei intensivem Barverkehr ein Kassenbuch.

Die Spalten und warum sie dastehen

SpalteWas du einträgst
DatumDer Tag, an dem das Bargeld geflossen ist. Die Zeilen stehen in dieser Reihenfolge, ohne Lücken.
Beleg-Nr.Fortlaufende Nummer, zum Beispiel K-2026-088. Dieselbe Nummer schreibst du auf die Quittung.
TextWer, was und wofür. Bei Bareinnahmen die Rechnungsnummer, bei Barausgaben Lieferant und Zweck.
Betrag EinnahmeWas in die Kasse gekommen ist.
Betrag AusgabeWas aus der Kasse gegangen ist. Auch die Einzahlung auf das Geschäftskonto ist hier eine Ausgabe.
SaldoDer Kassenbestand nach dieser Zeile: vorheriger Saldo plus Einnahme minus Ausgabe.
In der Excel-Datei stehen unter den beiden Betragsspalten Summenformeln für den Monat. Den Saldo trägst du Zeile für Zeile ein, weil er fortläuft und nicht aufsummiert wird.

Eine Woche im Handwerksbetrieb

Kassenbestand am 1. September 2026: CHF 750.00
02.09. Barzahlung Kunde Meier, Rechnung 2026-0142
Einnahme CHF 480.00, Saldo CHF 1'230.00
03.09. Schrauben und Dübel, Baumarkt
Ausgabe CHF 37.80, Saldo CHF 1'192.20
05.09. Bareinzahlung auf das Geschäftskonto
Ausgabe CHF 1'000.00, Saldo CHF 192.20
06.09. Parkgebühren Baustelle, Quittung
Ausgabe CHF 24.00, Saldo CHF 168.20
Kassenbestand am 6. September, der im Portemonnaie liegen muss
CHF 168.20

Nachgerechnet: CHF 750.00 plus CHF 480.00 ergibt CHF 1'230.00. Minus CHF 37.80 bleiben CHF 1'192.20, minus CHF 1'000.00 bleiben CHF 192.20, minus CHF 24.00 bleiben CHF 168.20. Genau diesen Betrag musst du zählen können. Stimmt er nicht, buchst du die Differenz sofort als eigene Zeile.

Kassasturz: der Vergleich mit dem echten Geld

Ein Kassenbuch ist nur so viel wert wie der Abgleich mit dem Portemonnaie. Das Merkblatt des Kantons Zürich verlangt, das Buch regelmässig und bei intensivem Bargeldverkehr täglich zu saldieren und mit dem tatsächlichen Bargeldbestand zu vergleichen. Festgestellte Differenzen sind sofort zu buchen. Für den Normalfall ohne intensiven Barverkehr sagen die Kantone Verschiedenes: Das Steuerbuch des Kantons Solothurn nennt eine Abstimmung mindestens einmal im Monat, das Merkblatt des Kantons Aargau mindestens einmal pro Woche. Massgebend ist die Praxis deines Kantons.

Achtung: Die Folge einer schlechten Kassenbuchführung trifft nicht nur die Kasse. Das Kantonale Steueramt Zürich schreibt es so: Eine Kassabuchführung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, bewirkt die Vermutung der Unrichtigkeit der gesamten Buchhaltung. Aus einem fehlenden Kassenbuch wird damit schnell eine Einschätzung nach Ermessen für den ganzen Betrieb.

So arbeitest du damit

  1. 01

    Ein Blatt je Monat

    Oben Betrieb, Monat und Jahr, dazu der Kassenbestand am Monatsanfang. Der Schlusssaldo des Vormonats ist der Anfangsbestand des neuen Monats, ohne Ausnahme.

  2. 02

    Jede Bewegung am selben Tag eintragen

    Nicht am Wochenende, nicht am Monatsende. Benutzt du eine Registrierkasse oder einen Kassenstreifen als Vorbuch, überträgst du die Zahlen zeitnah ins Kassenbuch.

  3. 03

    Beleg-Nummer auf die Quittung schreiben

    Die Nummer verbindet Zeile und Papier. Für Ausgaben ohne Quittung, etwa Parkuhr oder Trinkgeld, schreibst du einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und deiner Unterschrift.

  4. 04

    Zählen und vergleichen

    Kasse zählen, mit dem Saldo vergleichen, Differenz sofort als eigene Zeile buchen. Das Feld unten auf dem Blatt ist dafür da.

  5. 05

    Zehn Jahre ablegen

    Das Kassenbuch ist ein Geschäftsbuch, die Quittungen sind Buchungsbelege. Beides bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1).

Die Fehler, die bei einer Kontrolle sofort auffallen

  • Negativer Saldo. Eine Kasse kann nie weniger als null Franken enthalten. Steht im Buch ein Minus, fehlt eine Einnahme oder eine Ausgabe ist zu früh eingetragen
  • Nachträglich erstellt. Das Steuerbuch des Kantons Solothurn hält fest, dass ein nachträglich erstelltes Kassabuch die Anforderungen an eine zeitnahe Aufzeichnung nicht mehr erfüllt
  • Runde Zahlen in Serie. Zwanzig Tage hintereinander glatte Hunderterbeträge sehen aus wie geschätzt, weil sie geschätzt sind
  • Privatbezüge nicht vermerkt. Was du für dich aus der Kasse nimmst, ist eine Privatentnahme und gehört als solche eingetragen, nicht als Aufwand
  • Bleistift. Die Steuerverwaltung des Kantons Solothurn hält ausdrücklich fest, dass Bleistifteintragungen unzulässig sind

Kassenbuch ist keine Registrierkasse

Die beiden werden oft verwechselt. Die Registrierkasse steht im Laden, druckt dem Kunden den Bon und zeichnet jeden einzelnen Verkauf auf. Das Kassenbuch ist die Zusammenfassung der Bargeldbewegungen deines Betriebs und der Nachweis über den Bestand. Wer eine Registrierkasse hat, braucht trotzdem ein Kassenbuch: Der Tagesumsatz aus der Kasse ist dort eine Zeile. Eine Quittung für den Kunden findest du unter Quittung Vorlage.

So macht es KIDESK

In KIDESK lässt sich ein einfaches Kassenbuch für Bargeld zuschalten, mit Tagesabschluss. Es ist standardmässig ausgeschaltet und nur für Rollen mit Finanzrechten sichtbar. Eine Registrierkasse ist KIDESK ausdrücklich nicht, und eine Finanzbuchhaltung auch nicht. Quittungen und Belege fotografierst du ab, KIDESK liest Betrag, Datum und Mehrwertsteuer aus; du prüfst und gibst frei.

Belege erfassen Zahlungen in KIDESK

Häufige Fragen

Ist ein Kassenbuch in der Schweiz Pflicht?

Das Gesetz nennt es nicht beim Namen, verlangt aber vollständige, belegte und nachprüfbare Aufzeichnungen (OR Art. 957a Abs. 2). Die kantonalen Steuerverwaltungen werden konkret: Bei intensivem Bargeldverkehr ist ein Kassabuch zu führen, unabhängig davon, ob der Betrieb kaufmännisch oder vereinfacht Buch führt. Ohne Bargeld brauchst du keines.

Muss ich das Kassenbuch wirklich täglich nachführen?

Bei intensivem Bargeldverkehr ja: fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich, so das Merkblatt des Kantonalen Steueramts Zürich. Auch der Kassasturz ist dann täglich fällig. Bei einer kleinen Portokasse verlangen die Kantone die Abstimmung unterschiedlich oft, Solothurn mindestens monatlich, Aargau mindestens wöchentlich.

Reicht Excel als Kassenbuch?

Ja, solange die Aufzeichnung fortlaufend und zeitnah entsteht und nachprüfbar bleibt. Heikel ist eine Datei, die jederzeit spurlos überschrieben werden kann. Drucke oder speichere darum jeden Monat eine Fassung, die du nicht mehr änderst, und lege die Quittungen dazu.

Was mache ich mit einer Differenz beim Zählen?

Eintragen, nicht ausgleichen. Du buchst die Differenz als eigene Zeile mit Datum und kurzer Erklärung, und der Saldo stimmt danach wieder mit dem gezählten Geld überein. Das Merkblatt des Kantons Zürich verlangt, festgestellte Differenzen sofort zu buchen. Kleine Differenzen sind normal; sie wegzurechnen ist der Fehler, sie zu dokumentieren nicht.

Was ist ein Eigenbeleg?

Eine selbst geschriebene Quittung für eine Ausgabe, für die es keinen Beleg gibt, etwa Parkuhr oder Automat. Darauf gehören Datum, Betrag, Zweck, Empfänger soweit bekannt und deine Unterschrift. Für den Vorsteuerabzug ist ein Eigenbeleg ein schwacher Nachweis: Steuersatz und Steuerbetrag des Lieferanten stehen nicht darauf, wie es MWSTG Art. 26 für eine Rechnung vorsieht.

Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?

Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Dasselbe gilt für die Quittungen, die dazugehören. Elektronisch ist erlaubt, solange die Übereinstimmung mit den Geschäftsvorfällen gewährleistet ist und alles jederzeit wieder lesbar gemacht werden kann.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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