Begriff

Sperrfrist: eine Kündigung zur Unzeit ist nichtig.

Kurz gesagt

Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit nicht kündigen darf (OR Art. 336c). Bei Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden dauert sie 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage ab dem zweiten bis und mit dem fünften und 180 Tage ab dem sechsten. Weitere Sperrfristen gelten bei Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt sowie während Militär-, Schutz- und Zivildienst. Eine Kündigung, die in der Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig: Sie entfaltet keine Wirkung und muss später wiederholt werden.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die Sperrfristen im Überblick

GrundDauer der SperrfristWo es steht
Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden, im ersten Dienstjahr30 TageOR Art. 336c Abs. 1 Bst. b
Krankheit oder Unfall, ab dem zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr90 TageOR Art. 336c Abs. 1 Bst. b
Krankheit oder Unfall, ab dem sechsten Dienstjahr180 TageOR Art. 336c Abs. 1 Bst. b
Schwangerschaft und nach der Niederkunftwährend der ganzen Schwangerschaft und 16 Wochen danachOR Art. 336c Abs. 1 Bst. c
Militär-, Schutz- oder Zivildienstwährend des Diensts; dauert er mehr als elf Tage, zusätzlich vier Wochen davor und danachOR Art. 336c Abs. 1 Bst. a
Betreuungsurlaub für ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kindsolange der Anspruch besteht, längstens sechs Monate ab Beginn der RahmenfristOR Art. 336c Abs. 1 Bst. cquater
Das Gesetz kennt weitere Fälle, etwa den verlängerten Mutterschaftsurlaub und den Urlaub des andern Elternteils nach dem Tod der Mutter. Massgebend ist immer der Wortlaut von OR Art. 336c.

Zwei Wirkungen, je nach Zeitpunkt

  • Kündigung während der Sperrfrist: nichtig. Sie gilt schlicht nicht, auch wenn die Person sie angenommen hat. Willst du dich trennen, musst du nach dem Ende der Sperrfrist neu kündigen (OR Art. 336c Abs. 2).
  • Kündigung vor der Sperrfrist: unterbrochen. War die Kündigung gültig und beginnt die Sperrfrist erst danach, läuft die Kündigungsfrist nicht weiter, solange die Sperrfrist dauert. Danach läuft der Rest ab (OR Art. 336c Abs. 2).
  • Endtermin: verlängert. Gilt für die Beendigung ein Endtermin, etwa das Monatsende, und fällt der neue Ablauf nicht darauf, verlängert sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächstfolgenden Endtermin (OR Art. 336c Abs. 3).
Maler im dritten Dienstjahr, Kündigungsfrist zwei Monate
Kündigung am 28. Februar, ordentlich auf
30. April
Krank ab 15. März, arbeitsunfähig während
20 Tagen
Sperrfrist im dritten Dienstjahr
90 Tage, hier nicht ausgeschöpft
Kündigungsfrist steht still während
20 Tagen
Neuer Ablauf der Kündigungsfrist
20. Mai
Arbeitsverhältnis endet am nächsten Endtermin
31. Mai

Wo die Sperrfrist nicht greift

  • In der Probezeit. OR Art. 336c gilt erst nach Ablauf der Probezeit. Während der Probezeit darfst du auch einem kranken Mitarbeiter kündigen.
  • Bei Kündigung durch die angestellte Person. Sie darf jederzeit kündigen. Nur ein enger Sonderfall ist gesperrt: wenn sie die Funktion einer vorgesetzten Person oder des Arbeitgebers während dessen Militär- oder Zivildienst übernehmen muss (OR Art. 336d).
  • Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund. Liegt ein wichtiger Grund nach OR Art. 337 vor, steht die Sperrfrist der Auflösung nicht entgegen.
  • Bei einem befristeten Vertrag, der von selbst ausläuft, und bei einer Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen.
Achtung: Sperrfrist und Lohnfortzahlung sind zwei getrennte Fragen. Die Sperrfrist sagt, ob du kündigen darfst; die Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a sagt, wie lange du den Lohn weiterzahlen musst. Die Zeiträume sind unterschiedlich lang. Es kann also sein, dass die Lohnfortzahlung längst endet, die Sperrfrist aber noch läuft, und umgekehrt.
Eine Kündigung in der Sperrfrist ist etwas anderes als eine missbräuchliche Kündigung. Nichtig heisst: Die Kündigung ist nie geschehen, das Arbeitsverhältnis läuft unverändert weiter. Missbräuchlich heisst: Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem, der Betrieb schuldet aber eine Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen (OR Art. 336a). Wer die beiden verwechselt, verhandelt über den falschen Punkt.

Häufige Fragen

Darf ich einem kranken Mitarbeiter kündigen?

Nach der Probezeit nicht, solange die Sperrfrist läuft: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 ab dem zweiten bis fünften, 180 ab dem sechsten (OR Art. 336c Abs. 1 Bst. b). Ist die Sperrfrist abgelaufen, darfst du kündigen, auch wenn die Person noch krank ist.

Was passiert, wenn ich trotzdem in der Sperrfrist kündige?

Die Kündigung ist nichtig (OR Art. 336c Abs. 2). Sie entfaltet keine Wirkung, das Arbeitsverhältnis läuft unverändert weiter, und du schuldest weiterhin Lohn, soweit ein Anspruch besteht. Willst du dich trennen, musst du nach dem Ende der Sperrfrist neu kündigen.

Wie lange ist eine Schwangere geschützt?

Während der ganzen Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft (OR Art. 336c Abs. 1 Bst. c). Der Schutz gilt unabhängig vom Dienstjahr und unabhängig davon, ob du von der Schwangerschaft wusstest. Nimmt die Mutter einen verlängerten Mutterschaftsurlaub, dauert der Schutz bis zu dessen Ende.

Die Person wird nach meiner Kündigung krank. Gilt die Kündigung?

Ja, sie bleibt gültig. Aber die Kündigungsfrist steht still, solange die Sperrfrist läuft, und geht danach weiter (OR Art. 336c Abs. 2). Fällt das neue Ende nicht auf den vereinbarten Endtermin, etwa das Monatsende, verlängert sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten (Abs. 3).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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