Ratgeber

Ratenzahlung vereinbaren, ohne die Forderung zu schwächen.

Kurz gesagt

Eine Ratenzahlung ist erlaubt und meistens der schnellere Weg zum Geld als ein Verfahren. Halte sie immer schriftlich fest und lass sie unterschreiben. Drei Dinge gehören hinein: die Anerkennung der Schuld über einen genauen Betrag, ein Ratenplan mit festen Zahltagen und eine Verfallklausel, nach der bei einer versäumten Rate der ganze Rest sofort fällig wird. Unterschrieben ist die Vereinbarung eine Schuldanerkennung nach Art. 82 SchKG: Erhebt dein Kunde später Rechtsvorschlag, kommst du damit zur provisorischen Rechtsöffnung, statt einen ganzen Zivilprozess führen zu müssen.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Wann sich eine Ratenzahlung für dich lohnt

Ein Kunde, der von sich aus Raten vorschlägt, redet mit dir. Das unterscheidet ihn von dem, der gar nicht mehr antwortet. Wer nicht zahlen will, reagiert auf eine Ratenvereinbarung ohnehin nicht. Wer nicht zahlen kann, bekommt mit ihr einen Weg, der beiden dient: Du holst dein Geld gestaffelt, er behält das Gesicht. Eine Betreibung dagegen holt kein Geld aus einem leeren Konto, sie kostet dich Vorschuss und Zeit.

Rechne den Vergleich einmal für einen mittleren Auftrag durch. Die Betreibungskosten schiesst du vor, und wenn dein Kunde Rechtsvorschlag erhebt, kommt die Gerichtsgebühr für die Rechtsöffnung dazu. Den Ablauf und die Kosten im Detail zeigt der Ratgeber Betreibung einleiten.

Malerbetrieb: CHF 4'860.00 in sechs Raten statt in die Betreibung
Offener Rechnungsbetrag
CHF 4'860.00
Gebühr Zahlungsbefehl, Forderung über CHF 1'000 bis CHF 10'000
CHF 60.00
Gerichtsgebühr Rechtsöffnung, Streitwert über CHF 1'000 bis CHF 10'000
CHF 50.00 bis CHF 300.00
Ratenplan: sechs Monatsraten zu je CHF 810.00
6 × 810.00 = CHF 4'860.00
Vorschuss bei der Ratenzahlung
CHF 0.00, dafür sechs Monate Geduld

Die Gerichtsgebühr für die Rechtsöffnung ist ein Rahmen, den das Gericht ausfüllt (Art. 48 der Gebührenverordnung zum SchKG). Zusammen sind das CHF 110.00 bis CHF 360.00, also gut zwei bis gut sieben Prozent der Forderung, die du vorschiesst, bevor ein Franken zurückkommt. Dazu kommen deine eigene Zeit und, wenn du dich vertreten lässt, das Anwaltshonorar. Die Ratenzahlung kostet dich dagegen nichts ausser Wartezeit.

Die drei Bestandteile, die in jede Vereinbarung gehören

  1. Die Schuldanerkennung. Ein Satz, in dem dein Kunde den offenen Betrag in Franken als geschuldet anerkennt, mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum. Ohne diesen Satz ist das Papier nur ein Zahlplan.
  2. Der Ratenplan mit Zahltagen. Anzahl Raten, Betrag je Rate, Zahltag als konkretes Datum. «Monatlich» genügt nicht, «jeweils bis zum 25. des Monats, erstmals am 25. Oktober 2026» schon.
  3. Die Verfallklausel. Ein Satz, nach dem der gesamte Restbetrag sofort fällig wird, wenn eine Rate ausbleibt oder verspätet eingeht. Ohne sie musst du jede einzelne Rate für sich mahnen und betreiben.

Dazu kommt die Unterschrift beider Seiten und je ein Exemplar. Den fertigen Text zum Kopieren und als Word-Datei findest du unter Abzahlungsvereinbarung Vorlage.

Warum die Unterschrift den Unterschied macht

Eine Rechnung, die du selbst geschrieben hast, trägt nur deine Unterschrift. Für die provisorische Rechtsöffnung verlangt Art. 82 SchKG eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung, also ein Papier, auf dem dein Kunde selbst unterschrieben hat. Genau das ist eine unterschriebene Abzahlungsvereinbarung. Erhebt dein Kunde nach dem Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag, legst du sie dem Gericht vor und verlangst die Beseitigung des Rechtsvorschlags. Ohne solches Papier bleibt dir nur die ordentliche Klage nach Art. 79 SchKG, und die dauert Monate.

Was die unterschriebene Vereinbarung bewirktGrundlage
Das Papier taugt als Titel für die provisorische RechtsöffnungArt. 82 SchKG
Die Anerkennung unterbricht die Verjährung deiner ForderungArt. 135 Ziff. 1 OR
Nach der Unterbrechung durch eine anerkennende Urkunde beträgt die neue Verjährungsfrist zehn JahreArt. 137 Abs. 2 OR
Der Inhalt darf frei vereinbart werden, auch die VerfallklauselArt. 19 Abs. 1 OR
Ohne Anerkennung verjähren Forderungen aus Handwerksarbeit und aus dem Kleinverkauf von Waren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Wie du diese Frist berechnest, steht unter Wann verjährt eine Rechnung?.

Zins und Gebühren: bei Privatkunden Finger weg

Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) erfasst auch den Kredit «in Form eines Zahlungsaufschubs» an eine Konsumentin oder einen Konsumenten, also an eine Privatperson, die den Vertrag nicht für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit abschliesst (Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 KKG). Eine Ratenzahlung ist genau so ein Zahlungsaufschub. Das Gesetz bringt Schriftform mit Pflichtangaben (Art. 9 KKG), ein Widerrufsrecht (Art. 16 KKG) und eine Prüfung der Kreditfähigkeit (Art. 22 ff. KKG) mit sich. Nichts davon will ein Kleinbetrieb für eine einzelne Rechnung leisten.

Art. 7 Abs. 1 KKG nimmt mehrere Fälle ausdrücklich aus. Drei davon betreffen den Alltag im Kleinbetrieb: Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt werden (Bst. c), Verträge über Beträge unter CHF 500.00 oder über CHF 80'000.00 (Bst. e) und Verträge, nach denen der Kunde den Kredit innert höchstens drei Monaten zurückzahlen muss (Bst. f). Dazu kommt, dass als Kreditgeberin im Sinn des Gesetzes gilt, wer gewerbsmässig Konsumkredite gewährt (Art. 2 Bst. a KKG). Wer das nicht tut, fällt schon deshalb nicht unter die Pflichten des Gesetzes.

Daraus wird eine einfache Hausregel: Bei einer Privatperson verzichtest du für die Dauer der Vereinbarung auf Zins und Gebühren, oder du lässt in höchstens drei Monaten abzahlen. Wer regelmässig Ratenzahlungen mit Zins anbietet, klärt seine Lage einmal mit einer Anwältin ab, denn ab welcher Häufigkeit eine Tätigkeit gewerbsmässig wird, entscheidet sich im Einzelfall. Bei Geschäftskunden spielt das KKG keine Rolle, dort bist du in der Gestaltung frei.

Achtung: Schreib ausdrücklich hin, ob während der Ratenzahlung ein Zins läuft. Verzichtest du darauf, halte den Verzicht mit Bedingung fest: «solange die Raten vollständig und rechtzeitig eingehen». Fehlt jede Abrede, streitet ihr später darüber, ob für die gestundeten Beträge Verzugszins geschuldet ist. Wie hoch der Zins wäre, zeigt der Verzugszins-Rechner.

Ratenzahlung während einer laufenden Betreibung

Kommt der Vorschlag erst nach dem Zahlungsbefehl, ziehst du die Betreibung nicht zurück, bevor alles bezahlt ist. Ein Rückzug führt dazu, dass die Ämter Dritten von dieser Betreibung keine Kenntnis mehr geben (Art. 8a Abs. 3 Bst. c SchKG), und dein Druckmittel ist weg. Lass die Betreibung ruhen und halte die Frist im Auge: Das Recht, die Fortsetzung zu verlangen, erlischt ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Läuft der Ratenplan über dieses Jahr hinaus, heisst das: Danach musst du neu betreiben, mit neuem Begehren und neuem Zahlungsbefehl. Mit der unterschriebenen Vereinbarung in der Hand ist das verkraftbar, weil ein Rechtsvorschlag dich dann nicht mehr lange aufhält.

Wenn eine Rate ausbleibt

  1. Am Tag danach nachfragen

    Ein Anruf oder eine kurze Nachricht, noch am ersten Tag nach dem Zahltag. Wer eine Woche zuwartet, signalisiert, dass die Zahltage in der Vereinbarung nur Dekoration waren.

  2. Einmal nachbessern, aber schriftlich

    Passt es beim ersten Mal wirklich nicht, verschiebst du die Rate schriftlich um zwei Wochen, ohne den Rest des Plans zu ändern. Alles Weitere bleibt, wie es unterschrieben wurde.

  3. Verfallklausel auslösen

    Beim zweiten Ausfall schreibst du kurz, dass der gesamte Restbetrag nach Ziffer der Vereinbarung sofort fällig ist, nennst den Betrag und setzt eine letzte Frist mit Datum.

  4. Betreiben, jetzt mit Titel in der Hand

    Läuft die Frist ab, leitest du die Betreibung ein. Kommt ein Rechtsvorschlag, legst du dem Gericht die unterschriebene Vereinbarung vor und verlangst die provisorische Rechtsöffnung.

Die Fehler, die im Kleinbetrieb Geld kosten

  • Nur mündlich abgemacht. Ein Telefongespräch ist weder Schuldanerkennung noch Beweis. Nach dem Anruf geht die Vereinbarung raus, zum Unterschreiben.
  • Keine Verfallklausel. Ohne sie bleibt jede Rate eine eigene kleine Forderung mit eigener Fälligkeit, und du betreibst am Ende für Teilbeträge.
  • Zu viele Raten. Je länger der Plan läuft, desto grösser die Gefahr, dass er einschläft und du wieder von vorn beginnst. Drei bis sechs Raten bleiben überschaubar, die letzte Rate darf gern die grösste sein.
  • Neue Aufträge auf Kredit. Solange die alte Rechnung in Raten läuft, arbeitest du für denselben Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Akontozahlung.
  • Die Teilzahlungen nicht laufend abgezogen. Mahne und betreibe immer den Restbetrag. Ein veralteter Betrag gibt deinem Kunden einen Grund, das Schreiben beiseitezulegen.

So macht es KIDESK

In KIDESK erfasst du jede Rate als Teilzahlung zur Rechnung. Die Rechnung bleibt offen und zeigt den Restbetrag, und das Mahnwesen mahnt genau diesen Restbetrag, nicht mehr den ursprünglichen. Einen Ratenplan verwaltet KIDESK nicht: Die Vereinbarung schreibst du selbst, und an die einzelnen Zahltage erinnert dich KIDESK nicht. Was du hast, ist die Liste der offenen Posten mit dem aktuellen Stand je Kunde.

Zahlungen in KIDESK Mahnwesen in KIDESK

Häufige Fragen

Muss ich eine Ratenzahlung akzeptieren, wenn der Kunde darum bittet?

Nein. Deine Forderung ist fällig, und du entscheidest, ob du zuwartest. Eine Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen und kein Anspruch. Rechne aber nüchtern: Ein Kunde ohne Geld zahlt auch nach einem Zahlungsbefehl nicht, und die Verfahrenskosten schiesst du vor.

Darf ich für die Ratenzahlung einen Zuschlag verlangen?

Bei Geschäftskunden ja, wenn ihr es vereinbart. Bei Privatpersonen wird die Sache heikel: Ein Zahlungsaufschub gegen Zins oder Gebühr kann unter das Konsumkreditgesetz fallen, zins- und gebührenfreie Kredite sind davon ausdrücklich ausgenommen (Art. 7 Abs. 1 Bst. c KKG). Der einfache Weg ist, auf den Zuschlag zu verzichten.

Läuft der Verzugszins während der Ratenzahlung weiter?

Das hängt davon ab, was ihr abmacht. Schreib es in die Vereinbarung: entweder ein Zins auf dem jeweils offenen Rest oder ein ausdrücklicher Verzicht, solange die Raten pünktlich eingehen. Ohne Abrede ist genau dieser Punkt später strittig, und die Diskussion kostet mehr als der Zins.

Kann ich die Ratenzahlung auch per E-Mail abschliessen?

Rechtlich ist die Vereinbarung formfrei gültig, eine E-Mail genügt also für die Abmachung. Für die provisorische Rechtsöffnung verlangt Art. 82 SchKG aber eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung. Willst du diesen Weg offenhalten, lass unterschreiben, von Hand oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Was mache ich, wenn der Kunde mitten in der Ratenzahlung Konkurs geht?

Dann meldest du deine Restforderung im Konkursverfahren an. Die unterschriebene Vereinbarung hilft dir dabei, weil Betrag und Grund der Forderung darin festgehalten sind. Neue Arbeiten stellst du sofort ein und lieferst nur noch gegen Vorauszahlung.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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