Begriff

ePortal der ESTV

Kurz gesagt

Das ePortal der ESTV, heute meist ESTV-Portal genannt, ist der Online-Schalter der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Abrechnung, Korrekturen und die jährliche Abrechnung laufen dort über den Service «MWST-Abrechnung pro», die Anmeldung als steuerpflichtige Person über den eigenen Service «MWST Anmeldung». Seit dem 1. Januar 2025 ist dieser Weg vorgeschrieben, Papierabrechnungen gibt es nicht mehr, auch nicht für zurückliegende Perioden (MWSTV Art. 123). Angemeldet wird man mit AGOV, dem Behörden-Login der Schweiz. Die Nutzung ist kostenlos.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was du im Portal erledigst

AufgabeWie es läuft
Abrechnung einreichenFormular ausfüllen oder eine Datei hochladen, innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (MWSTG Art. 71 Abs. 1)
Zahlen aus der Buchhaltung übernehmenXML-Upload, ausschliesslich im Format eCH-0217 Spezifikation E-MWST Version 2.0.0. Betrieb und Periode erkennt das Portal selbst
Fristen verlängernAuch als Massenfristgesuch für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen auf einmal
KorrekturenNachträgliche Korrekturen der Abrechnung laufen ebenfalls elektronisch (MWSTV Art. 123 Abs. 2 Bst. h)
ErinnerungenE-Mail oder SMS, sobald eine Abrechnung bereitsteht. Im Profil unter den Benachrichtigungen einstellbar
Treuhandstelle berechtigenÜber Rollen und einen Einladungscode, siehe unten

Drei Daten, die viele verpasst haben

  • 1. Januar 2025: Die elektronische Einreichung wurde Pflicht. Seither können keine Papierabrechnungen mehr bestellt werden, auch nicht für rückwirkende Abrechnungsperioden, und es gibt kein Bestellformular mehr.
  • 11. Mai 2026: Seither steht für die Einreichung ausschliesslich «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung. Der alte Dienst «MWST-Abrechnung easy» nahm bis zum 8. Mai 2026 Abrechnungen mit dem zugestellten Abrechnungscode entgegen, danach verloren diese Codes ihre Gültigkeit.
  • 1. Januar 2027: Die Portalpflicht wird auf die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, die Gruppenbesteuerung und die Abmeldung als steuerpflichtige Person ausgeweitet.

Die Treuhandstelle berechtigen

Die ESTV empfiehlt, dass zuerst der Betrieb selbst eine oder mehrere Personen für die Rolle «Ausfüller» oder «Einreicher» berechtigt. Eine berechtigte Person schickt der Treuhandstelle danach einen Einladungscode, den diese in ihrem eigenen Login einlöst. Der Treuhänder sieht dann sämtliche Abrechnungen und reicht sie ein oder legt sie dem Betrieb zur Prüfung vor, je nach Rolle.

Achtung: Der andere Weg dauert. Beantragt die Treuhandstelle die Berechtigung selbst über den Service «myESTV», geht der Aktivierungscode für die erste Berechtigung immer per Post an die Sitzadresse des Betriebs. Wer drei Tage vor Fristablauf damit anfängt, kommt zu spät. Die ESTV empfiehlt ausserdem, dass auch Mitarbeitende des Betriebs berechtigt bleiben, damit ein späterer Wechsel der Treuhandstelle keinen Zugang blockiert.

AGOV: Login ohne Passwort

AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz und wird für Online-Dienste von Bund, Kantonen und Gemeinden verwendet. Es kommt ohne Benutzernamen und ohne Passwort aus. Als Anmeldefaktor nimmt AGOV zurzeit zwei Dinge an: die App «AGOV access» auf dem Mobiltelefon oder einen FIDO-Sicherheitsschlüssel, also einen kleinen Stick, den du am Computer einsteckst. Ein Mobiltelefon ist damit nicht zwingend. Nimmst du die App, spielt es laut ESTV keine Rolle, ob das Gerät privat oder geschäftlich ist.

So macht es KIDESK

KIDESK reicht nichts bei der ESTV ein und ist nicht mit dem Portal verbunden. Was KIDESK liefert, ist die Grundlage: die MwSt-Auswertung je Quartal, getrennt nach Sätzen, mit Vorsteuer aus den erfassten Belegen, als CSV-Datei zum Ausdrucken oder Weitergeben. Die Zahlen überträgst du oder deine Treuhandstelle von Hand ins Portal.

Berichte und MwSt-Auswertung Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle

Häufige Fragen

Kostet das Portal etwas?

Nein. Die ESTV hält auf ihrer Seite zum Online-Abrechnen ausdrücklich fest, dass diese Dienstleistungen kostenfrei sind. Bezahlt wird nur die Steuer selbst, innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (MWSTG Art. 86 Abs. 1).

Kann ich noch Papierabrechnungen bestellen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Online-Pflicht, auch für rückwirkende Abrechnungsperioden. Ein Bestellformular für Papierabrechnungen gibt es nicht mehr.

Kann ich die Zahlen aus meiner Software hochladen?

Nur als eCH-0217-XML in der Spezifikation E-MWST Version 2.0.0. Andere Versionen oder abweichende Strukturen nimmt das Portal nicht mehr an. Die meisten kleinen Unternehmen tippen die wenigen Zahlen von Hand ein, das ist schneller als die Suche nach einer passenden Exportdatei.

Ich habe den Abrechnungscode auf dem Brief. Reicht der?

Nicht mehr. Die mit «MWST-Abrechnung easy» zugestellten Abrechnungscodes haben am 8. Mai 2026 ihre Gültigkeit verloren. Seit dem 11. Mai 2026 führt der Weg über eine Registrierung für «MWST-Abrechnung pro» im Portal.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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