Zuerst: Lieferung oder Dienstleistung?
Das Gesetz kennt zwei Ortsregeln, und welche gilt, hängt an der Art der Leistung. Eine Lieferung ist nicht nur der Verkauf einer Ware, sondern auch das Abliefern eines Gegenstands, an dem Arbeiten besorgt worden sind (MWSTG Art. 3 Bst. d). Eine gestrichene Wand, eine reparierte Maschine, eine montierte Küche: alles Lieferungen. Eine Dienstleistung ist jede Leistung, die keine Lieferung ist (Art. 3 Bst. e), also Beratung, Planung, Programmierung, Buchhaltung.
| Art der Leistung | Ort | Grundlage |
|---|---|---|
| Lieferung ohne Transport | Wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung, Ablieferung oder Überlassung befindet | Art. 7 Abs. 1 Bst. a |
| Lieferung mit Beförderung oder Versand | Wo die Beförderung oder Versendung beginnt | Art. 7 Abs. 1 Bst. b |
| Dienstleistung, Grundregel | Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder Betriebsstätte des Empfängers, sonst dessen Wohnort | Art. 8 Abs. 1 |
Die Ausnahmen, die ein Kleinbetrieb kennen muss
| Dienstleistung | Ort | Grundlage |
|---|---|---|
| Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück: Verwaltung, Begutachtung, Schätzung, Architektur, Ingenieurleistungen, Bauaufsicht, Überwachung, Beherbergung | Wo das Grundstück liegt | Art. 8 Abs. 2 Bst. f |
| Leistungen an physisch anwesenden Personen, etwa Heilbehandlungen, Therapien, Körperpflege | Sitz oder Ort, von dem aus die dienstleistende Person tätig wird | Art. 8 Abs. 2 Bst. a |
| Gastgewerbliche Leistungen | Wo die Leistung tatsächlich erbracht wird | Art. 8 Abs. 2 Bst. d |
| Kultur, Kunst, Sport, Unterricht, Unterhaltung vor Ort | Wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird | Art. 8 Abs. 2 Bst. c |
| Personenbeförderung | Wo die Beförderung nach zurückgelegter Strecke stattfindet | Art. 8 Abs. 2 Bst. e |
Warum der Ort über deine Rechnung entscheidet
- Ort im Inland: Du rechnest Schweizer Mehrwertsteuer ab, sofern du steuerpflichtig bist und keine Ausnahme greift.
- Ort im Ausland: Keine Schweizer Inlandsteuer. Den Vorsteuerabzug behältst du im selben Umfang, wie wenn die Leistung im Inland erbracht worden wäre und du dafür hättest optieren können (MWSTG Art. 29 Abs. 1bis). Bei Versicherungen und beim Geld- und Kapitalverkehr, wo die Option ausgeschlossen ist, bleibt der Abzug also auch im Auslandgeschäft weg.
- Umgekehrt beim Einkauf: Bezieht dein Betrieb eine Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmen, liegt der Ort wegen des Empfängerortsprinzips in der Schweiz. Dann kommt die Bezugsteuer ins Spiel.
Häufige Fragen
Was bedeutet Empfängerortsprinzip?
Dass eine Dienstleistung dort als erbracht gilt, wo der Empfänger seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat (MWSTG Art. 8 Abs. 1). Sitzt dein Kunde im Ausland, liegt der Ort im Ausland und es fällt keine Schweizer Inlandsteuer an. Das Gegenstück ist das Erbringerortsprinzip, das für die Ausnahmen in Absatz 2 gilt.
Ich renoviere eine Wohnung in der Schweiz für einen Kunden mit Sitz in Deutschland. Wo ist der Ort?
In der Schweiz. Handwerkerarbeiten an einem Gebäude sind mehrwertsteuerlich eine Lieferung, und dort zählt der Ort, an dem sich der Gegenstand befindet (MWSTG Art. 7 Abs. 1 Bst. a). Der Sitz des Kunden ändert daran nichts.
Gilt der Ort der Leistung auch für die Umsatzgrenze von CHF 100'000.00?
Für die Steuerpflicht zählt der Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland zusammen (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Auslandumsätze bleiben in der Schweiz unversteuert, treiben dich aber trotzdem über die Grenze.
Quellen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
