Begriff

Proforma-Rechnung: Rechnungsform ohne Forderung.

Kurz gesagt

Die Proforma-Rechnung ist ein Beleg in Rechnungsform, mit dem nicht abgerechnet wird. Sie nennt Ware oder Leistung, Menge und Wert, begründet aber keine Zahlungsforderung. Gebraucht wird sie an zwei Stellen: als Wertnachweis für den Zoll, wenn Ware ohne Verkauf über die Grenze geht, und als Vorschau auf die Kosten, bevor ein Auftrag steht. Die Falle liegt im Gesetz: Als Rechnung gilt «jedes Dokument, mit dem gegenüber einer Drittperson über das Entgelt für eine Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird» (MWSTG Art. 3 Bst. k). Wer eine Proforma verschickt und Geld dafür bekommt, hat eine Rechnung gestellt.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die zwei echten Anwendungsfälle

FallWozu der Beleg dientWas draufsteht
Ware ohne Verkauf über die Grenze: Muster, Reparaturgut, Messegut, GarantieersatzBegleitdokument für die Zollanmeldung: Der Zoll braucht Angaben zu Inhalt und Wert der SendungBezeichnung, Menge, Wert je Position, Grund der Sendung, Hinweis «ohne Handelswert, nur für Zollzwecke»
Kostenvorschau vor dem Auftrag, etwa für die Budgetfreigabe beim KundenDer Kunde soll wissen, was kommt, ohne dass schon etwas geschuldet istPositionen und Beträge, deutlich als «Proforma» und ohne Zahlungsfrist
Mit der Ausfuhrzollanmeldung sind die Begleitdokumente einzureichen, die für die Zollveranlagung von Bedeutung sind; als solche gelten namentlich Handelsrechnungen und Lieferscheine (Richtlinie 10-10 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, Ziffer 1.3.8 «Andere Begleitdokumente»). Die Proforma-Rechnung nennt die Richtlinie nicht eigens. Dass sie ohne Verkauf an die Stelle der Handelsrechnung tritt, ist Praxis: Kläre bei regelmässigen Sendungen mit deinem Spediteur, was deine Zieldestination verlangt.

Für die Vorauszahlung ist sie der falsche Beleg

In der Praxis wird die Proforma am häufigsten für etwas benutzt, wofür sie nicht gedacht ist: um Geld im Voraus zu verlangen. Sobald dein Kunde darauf zahlt, wird über das Entgelt abgerechnet, und damit ist der Beleg nach MWSTG Art. 3 Bst. k eine Rechnung. Bei Vorauszahlungen für nicht von der Steuer befreite Leistungen entsteht die Umsatzsteuerschuld mit der Vereinnahmung des Entgelts (Art. 40 Abs. 1 Bst. c). Du schuldest die Steuer also ab dem Geldeingang, ganz gleich, was auf dem Papier steht.

Der saubere Weg heisst darum nicht Proforma, sondern Vorauszahlungsrechnung oder Akontorechnung: ein richtiger Beleg mit Nummer, Pflichtangaben nach MWSTG Art. 26, Zahlungsfrist und QR-Einzahlungsschein, der später in der Schlussrechnung angerechnet wird. Wie das gerechnet wird, steht unter Anzahlung und Vorauszahlung und Akonto- und Schlussrechnung.

Achtung: Weist du auf einer Proforma einen Steuerbetrag aus und stellst später für dieselbe Leistung die richtige Rechnung, steht die Steuer zweimal auf Papier. Wer «für eine Leistung eine zu hohe Steuer ausweist, schuldet die ausgewiesene Steuer», ausser die Rechnung wird nach Art. 27 Abs. 4 korrigiert oder es wird glaubhaft gemacht, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist (MWSTG Art. 27 Abs. 2). Der einfache Schutz: auf der Proforma keinen Steuerbetrag ausweisen, sondern nur den Satz erwähnen, und den Beleg deutlich als Proforma kennzeichnen.

Was die Proforma nicht kann

  • Keine Forderung begründen. Sie ist keine Zahlungsaufforderung, also gerät niemand dadurch in Verzug, und mahnen kannst du darauf nicht.
  • Keinen Vorsteuerabzug auslösen. Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zeitpunkt des Empfangs der Rechnung (MWSTG Art. 40 Abs. 1). Ein Beleg, mit dem nicht abgerechnet wird, ist keine.
  • Keine Buchung tragen. Sie ist kein Buchungsbeleg, solange ihr kein Geschäftsvorfall zugrunde liegt (OR Art. 957a Abs. 3). Ins Archiv gehört sie trotzdem, zusammen mit den Zollpapieren.
  • Keine Nummer aus dem Rechnungskreis verbrauchen. Führ dafür eine eigene Reihe, sonst reisst du Lücken in deine Rechnungsnummern.

Proforma, Offerte oder Kostenvoranschlag?

Für eine Kostenvorschau ist die Proforma selten das richtige Papier. Der übliche Beleg dafür ist die Offerte: ein Antrag, der den Kunden zur Annahme einlädt und dich bis zum Ablauf der Gültigkeit bindet. Der Kostenvoranschlag ist die Schätzung mit dem Risiko der Überschreitung (OR Art. 375). Die Proforma ist beides nicht, sondern nennt bloss, was etwas kosten würde. Wer eine Freigabe braucht, schickt eine Offerte; wer Zollpapiere braucht, eine Proforma. Mehr zur Unterscheidung unter Kostenvoranschlag oder Offerte.

So macht es KIDESK

KIDESK kennt die Rechnungsart «Pro forma» neben Akonto, Schlussrechnung, Gutschrift und Wartung. Der Beleg trägt damit den richtigen Titel und lässt sich von den echten Rechnungen trennen. Willst du Geld im Voraus, ist die Akontorechnung der passende Weg: Sie bekommt einen QR-Einzahlungsschein, und auf der Schlussrechnung steht sie als Abzugszeile «Akontorechnung Nr. …», sodass der Kunde sieht, was schon verrechnet ist.

Rechnungen in KIDESK Akonto und Schlussrechnung

Häufige Fragen

Darf ich eine Proforma-Rechnung nummerieren?

Ja, und du solltest es tun, damit du sie wiederfindest. Nimm dafür aber eine eigene Reihe mit eigenem Präfix und nicht den Nummernkreis deiner Rechnungen. Sonst entstehen dort Lücken für Belege, die nie zu einer Forderung geführt haben. Mehr dazu unter Belegnummer.

Wie viel Mehrwertsteuer gehört auf eine Proforma für den Zoll?

Für eine Ausfuhr gar keine: Die Lieferung von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden, ist von der Steuer befreit (MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1), und du brauchst dafür den Ausfuhrnachweis. Auf dem Beleg steht der Warenwert, nicht deine Inlandsteuer. Welche Abgaben bei der Einfuhr im Zielland anfallen, entscheidet dortiges Recht. Bei regelmässigen Sendungen ins Ausland klärst du das einmal mit deinem Spediteur oder mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Der Kunde hat auf meine Proforma gezahlt. Was jetzt?

Dann stell für denselben Betrag eine richtige Rechnung oder eine Akontorechnung aus, mit Nummer und Pflichtangaben, und verweise auf die Zahlung. Die Umsatzsteuerschuld ist mit der Vereinnahmung entstanden (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. c), du meldest sie also in dieser Periode, nicht erst mit der Schlussrechnung.

Schreibt man Proforma-Rechnung oder Pro-forma-Rechnung?

Beides ist im Gebrauch, auch «Pro forma Rechnung». Eine rechtliche Bedeutung hat die Schreibweise nicht. Wichtig ist nur, dass das Wort gross und deutlich auf dem Beleg steht, damit niemand ihn für eine Zahlungsaufforderung hält und die Buchhaltung ihn nicht in die Kreditorenliste nimmt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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