Begriff

Submission: das alte Wort für die Vergabe.

Kurz gesagt

Submission ist das ältere Wort für das öffentliche Beschaffungswesen, also für die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Der Kanton St. Gallen schreibt dazu: «Der Begriff Submission ist allerdings ungenau und wird für Ausschreibung und Auftragsvergabe (Zuschlag), wie auch für Angebot oder gar Angebotsöffnung verwendet.» Nach derselben Kursdokumentation steht er nur noch in wenigen kantonalen Erlassen. Auf der Baustelle ist mit Submission meist die Ausschreibung gemeint, auf die du deine Offerte eingibst. Welches Verfahren gilt, hängt am Auftragswert.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Zwei Welten, die dasselbe Wort benutzen

Schreibt eine Gemeinde, ein Kanton oder der Bund aus, gilt das Vergaberecht: für den Bund das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), für Kantone und Gemeinden die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dann ist vorgeschrieben, wie ausgeschrieben, geprüft und zugeschlagen wird, und du kannst dich wehren. Schreibt dagegen ein privater Bauherr aus, ist er frei: Er darf einladen, wen er will, und vergeben, an wen er will. Wenn ihr die Norm SIA 118 vereinbart habt, regelt sie in ihrem Kapitel 1 2 die Ausschreibung, die Ausschreibungsunterlagen, das «Angebot des Unternehmers» samt Dauer der Bindung (Art. 17), die Prüfung (Art. 18) und die Annahme durch den Bauherrn (Art. 19).

Vier Verfahrensarten

VerfahrenWie es läuftBund, Bauleistungen
Freihändiges Verfahren (Art. 21 BöB)Direkte Vergabe ohne Ausschreibung; Vergleichsofferten und Verhandlungen sind erlaubtunter CHF 300'000
Einladungsverfahren (Art. 20 BöB)Die Auftraggeberin bestimmt, wen sie einlädt; wenn möglich werden mindestens drei Offerten eingeholtab CHF 300'000
Offenes Verfahren (Art. 18 BöB)Öffentliche Ausschreibung, alle Anbieterinnen dürfen eingebenab CHF 2 Mio.
Selektives Verfahren (Art. 19 BöB)Öffentliche Ausschreibung, zuerst Antrag auf Teilnahme, dann Auswahl nach Eignung; wenn möglich mindestens drei Zugelasseneab CHF 2 Mio.
Werte für Bauleistungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Anhang 4 BöB, Fassung in Kraft seit dem 01.01.2026. Der Anhang sagt selbst: Die Schwellenwerte in Schweizerfranken gelten für die Jahre 2026 und 2027. Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs (CHF 8'700'000, für die Auftraggeberinnen nach dem Abkommen mit der EU CHF 8'000'000), gelten die strengeren Regeln dieses Bereichs. Ausgenommen sind einzelne Leistungen unter CHF 2 Mio., die zusammengerechnet nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtwerts ausmachen: Für sie bleibt es beim Bereich ausserhalb der Staatsverträge (Bagatellklausel, Art. 16 Abs. 4 BöB).

Kantone und Gemeinden rechnen anders, und zwar getrennt nach Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Das interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (INÖB) veröffentlicht die Werte als Anhang 2 zur IVöB.

VerfahrenBauhauptgewerbeBaunebengewerbe
Freihändige Vergabeunter CHF 300'000unter CHF 150'000
EinladungsverfahrenCHF 300'000 bis unter CHF 500'000CHF 150'000 bis unter CHF 250'000
Offenes oder selektives Verfahrenab CHF 500'000ab CHF 250'000
Anhang 2 IVöB, Bereich ausserhalb der Staatsverträge. Für Dienstleistungen liegt die Grenze der freihändigen Vergabe bei CHF 150'000, für Lieferungen bei CHF 100'000, in Kantonen mit Beitritt zur revidierten IVöB (IVöB 2019) bei CHF 150'000. Ein Auftrag des Baunebengewerbes über CHF 120'000 darf also freihändig vergeben werden, derselbe Auftrag über CHF 180'000 geht ins Einladungsverfahren; im Bauhauptgewerbe wären CHF 180'000 noch freihändig möglich, ein Auftrag über CHF 600'000 nicht. Welches Gewerk als Bauhaupt- und welches als Baunebengewerbe gilt und welches Recht die Vergabestelle anwendet, steht in der Ausschreibung: Die IVöB gilt in jedem Kanton erst mit seinem Beitritt.

Wo die Ausschreibungen stehen

Im offenen und im selektiven Verfahren werden Vorankündigung, Ausschreibung, Zuschlag und Abbruch auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform veröffentlicht (Art. 48 Abs. 1 BöB). Diese Plattform ist simap.ch. Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfügung gestellt, und der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich (Abs. 2). Veröffentlicht werden auch die Zuschläge. Du siehst dort also, wer den Auftrag bekommen hat, und das ist für die Kalkulation der nächsten Eingabe mehr wert als jede Vermutung.

Fristen, die du im Kalender brauchst

  • Eingabefrist im Staatsvertragsbereich: im offenen Verfahren mindestens 40 Tage ab Veröffentlichung der Ausschreibung (Art. 46 Abs. 2 BöB). Bei nachgewiesener Dringlichkeit darf die Auftraggeberin auf nicht weniger als 10 Tage verkürzen, und auch elektronische Ausschreibung, Vorankündigung oder wiederkehrende Leistungen erlauben eine Verkürzung (Art. 47 BöB).
  • Eingabefrist ausserhalb: in der Regel mindestens 20 Tage, bei weitgehend standardisierten Leistungen nicht weniger als 5 Tage (Art. 46 Abs. 4 BöB).
  • Beschwerdefrist: 20 Tage seit Eröffnung der Verfügung, schriftlich und begründet (Art. 56 Abs. 1 BöB). Der Fristenstillstand des Verwaltungsverfahrensgesetzes, also die Gerichtsferien, gilt hier nicht (Abs. 2).
  • Rechtsschutz erst ab einer Grenze: Bei Aufträgen des Bundes ist die Beschwerde bei Bauleistungen erst ab dem Schwellenwert des offenen oder selektiven Verfahrens zulässig (Art. 52 Abs. 1 Bst. b BöB). Bei Kantonen und Gemeinden liegt die Grenze tiefer: Dort steht die Beschwerde ans Verwaltungsgericht offen, sobald der Auftragswert für das Einladungsverfahren erreicht ist (Kanton St. Gallen, Kursdokumentation, Ziffer 11.5, zu Art. 53 IVöB).

Der Zuschlag geht nicht automatisch an den billigsten

Das Gesetz sagt in einem einzigen Satz: «Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag» (Art. 41 BöB). Geprüft wird anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien, und neben Preis und Qualität nennt das Gesetz ausdrücklich Kriterien wie Termine, technischen Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Plausibilität, Kundendienst, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik (Art. 29 Abs. 1). Die Kriterien und ihre Gewichtung gibt die Auftraggeberin in der Ausschreibung oder in den Unterlagen bekannt; sind Lösungen oder Vorgehensweisen der Gegenstand, darf sie die Gewichtung offenlassen (Abs. 3). Allein der niedrigste Gesamtpreis darf nur bei standardisierten Leistungen entscheiden, und nur wenn die technische Spezifikation hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit sicherstellt (Abs. 4). Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs darf zusätzlich berücksichtigt werden, ob du Ausbildungsplätze für Lernende, Arbeitsplätze für ältere Mitarbeitende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietest (Abs. 2).

Achtung: Ausgeschlossen wird man nicht nur wegen des Preises. Die Auftraggeberin kann eine Anbieterin ausschliessen, wenn die Eingabe wesentliche Formfehler aufweist oder wesentlich von den verbindlichen Anforderungen der Ausschreibung abweicht, wenn fällige Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt sind oder wenn frühere öffentliche Aufträge mangelhaft erfüllt wurden (Art. 44 BöB). Lies die verlangten Nachweise darum zuerst und rechne danach.

Und rechne die Eingabe selbst als Aufwand ein. Eine Submission mit mehreren Hundert Positionen kostet dich Bürozeit, auch wenn du sie nicht gewinnst. Halte fest, wie lange du je Eingabe brauchst und wie viele du gewinnst: Dieser Aufwand muss in deinem Stundensatz Platz haben.

So macht es KIDESK

Für die Eingabe liest KIDESK das Leistungsverzeichnis ein und erkennt Kapitel, Positionsnummern, Beschreibungen, Mengen und Einheiten. Hochladen kannst du das PDF, eine Excel- oder CSV-Tabelle oder die CRBX-Datei aus dem Ausschreibungsprogramm. Die Codes des Bauherrn bleiben als Positionsnummern stehen, und der Wortlaut der Ausschreibung wird nicht umformuliert. Deine Preise setzt KIDESK aus dem Katalog an die passenden Positionen, mit dem NPK-Code als Artikelnummer, und zeigt «zuletzt CHF …» mit der Belegnummer. Danach kürzt oder erhöhst du alle Preise oder nur einen Teil um einen Prozentsatz, mit Vorschau der Zwischensumme und Rückgängig.

Ausschreibungen in KIDESK Ausschreibung einlesen

Häufige Fragen

Heisst Submission dasselbe wie Ausschreibung?

Nicht genau. Ausschreibung ist der Aufruf zur Eingabe, Submission ist ein Sammelwort, das je nach Gegend auch die Vergabe, die Offerte oder die Öffnung der Offerten meint. Deshalb verwenden Gesetz und Verwaltung den Begriff kaum mehr und sprechen vom öffentlichen Beschaffungswesen. Im Gespräch auf der Baustelle bleibt das Wort trotzdem.

Muss eine Gemeinde jeden Auftrag ausschreiben?

Nein, es hängt am Auftragswert. Im Bereich ausserhalb der Staatsverträge darf sie im Bauhauptgewerbe unter CHF 300'000 und im Baunebengewerbe unter CHF 150'000 freihändig vergeben, also direkt an den Betrieb ihrer Wahl (Anhang 2 IVöB). Darüber folgt das Einladungsverfahren, und ab CHF 500'000 bzw. CHF 250'000 wird öffentlich ausgeschrieben.

Was kann ich tun, wenn der Zuschlag an einen anderen geht?

Du kannst innert 20 Tagen seit Eröffnung der Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde führen (Art. 56 Abs. 1 BöB). Bei Aufträgen des Bundes ist das für Bauleistungen erst ab dem Schwellenwert des offenen oder selektiven Verfahrens möglich (Art. 52 Abs. 1 Bst. b), bei Kantonen und Gemeinden bereits ab dem Wert des Einladungsverfahrens. Darunter lohnt sich der einfachere Weg: Frag nach der Auswertung deiner Eingabe und schau, an welchem Kriterium du Punkte verloren hast.

Darf ich meinen Preis nachträglich anpassen?

Im öffentlichen Verfahren nicht nach Belieben: Wesentliche Abweichungen von den verbindlichen Anforderungen der Ausschreibung können zum Ausschluss führen (Art. 44 Abs. 1 Bst. b BöB). Beim freihändigen Verfahren ist die Auftraggeberin dagegen berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen zu führen (Art. 21 Abs. 1). Rechne deine Eingabe also so, dass du sie halten kannst.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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