Die zwei Zahlen
Der Kostensatz oder Selbstkostensatz ist eine interne Zahl. Er enthält Lohn, Arbeitgeberbeiträge, Fahrzeug, Werkzeug, Kleider und den Anteil an Miete, Versicherung, Büro und Verwaltung, alles verteilt auf die Stunden, die sich verrechnen lassen. Er gehört auf kein Kundendokument, weder in eine Offerte noch in eine Rechnung noch in eine Mail.
Der Verrechnungssatz oder Stundenansatz ist der Preis, den der Kunde liest. Er entsteht aus dem Kostensatz plus Gewinnzuschlag, gerundet auf einen sauberen Betrag. Wer beide Zahlen im selben Feld führt, druckt irgendwann seine Lohnkosten auf eine Kundenrechnung. Diesen Fehler macht man genau einmal.
- Kosten des Jahres ohne Material und Fremdleistungen
- CHF 142'000.00
- Verrechenbare Stunden im Jahr
- 1'250 h
- Kostensatz: CHF 142'000.00 geteilt durch 1'250
- CHF 113.60
- Gewinnzuschlag 12 Prozent
- CHF 13.63
- Verrechnungssatz, gerundet, ohne Mehrwertsteuer
- CHF 128.00
In den CHF 142'000.00 steckt bei einer Einzelfirma auch der eigene Lohn, sonst fehlt er in der Rechnung und der Satz fällt zu tief aus. Wie du auf die verrechenbaren Stunden kommst, steht unter Produktive Stunden; den vollständigen Rechenweg mit den Zahlen des letzten Geschäftsjahres zeigt der Stundenansatz für Handwerker.
Verwandte Begriffe, die nicht dasselbe meinen
| Begriff | Was gemeint ist |
|---|---|
| Regieansatz | Der Verrechnungssatz für Arbeiten nach Aufwand. Er liegt in vielen Unternehmen über dem Ansatz im Pauschalvertrag, weil Regie kurzfristig anfällt und mehr Schreibarbeit verursacht |
| Mittlerer Stundensatz | Ein Mischsatz über alle Funktionen. Bequem für die Offerte, gefährlich für die Nachkalkulation, weil der Lernende den Vorarbeiter quersubventioniert |
| Richtpreis oder Tarif eines Verbands | Eine Kalkulationshilfe, keine Vorschrift. Verbindlich wird sie nur, wenn der Vertrag sie zur Grundlage erklärt |
| Mindestlohn aus GAV oder Kanton | Eine Untergrenze für das, was du zahlen musst, nicht für das, was du verlangen darfst |
Ohne Abrede zählt der Wert der Arbeit
Ein vereinbarter Satz geht allem vor. Ist der Preis zum Voraus gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (OR Art. 374). Das ist kein Freipass: Im Streit entscheidet das Gericht, und beweisen musst du deinen Aufwand. Darum gehört der Satz in die Offerte, je Funktion getrennt, und nicht erst in die Schlussrechnung.
Prüfe den Satz einmal im Jahr neu, am besten direkt nach dem Abschluss mit der Treuhandstelle. Löhne, Prämien und Fahrzeugkosten steigen über die Jahre; ein Satz, der fünf Jahre unverändert steht, deckt seine Kosten irgendwann nicht mehr. Ob er im Alltag gehalten hat, zeigt die Nachkalkulation.
So macht es KIDESK
In KIDESK hinterlegst du je Mitarbeiter zwei Zahlen: den Verrechnungssatz und den internen Kostensatz. Der Kostensatz ist nur für Inhaber und Administration sichtbar und landet auf keinem Beleg. Beim Verrechnen löst KIDESK den Satz in einer festen Reihenfolge auf: Kondition des Kunden, dann Satz der Person, dann Satz der Katalogleistung, dann Satz des Betriebs. Deine Betriebskosten kennt KIDESK nicht, die stehen in deiner Buchhaltung.
Häufige Fragen
Gibt es einen offiziellen Stundensatz für mein Gewerk?
Nein. In der Schweiz sind Mindestlöhne geregelt, nicht Verkaufspreise. Tarife von Berufsverbänden sind Kalkulationshilfen und binden dich nur, wenn der Vertrag sie zur Grundlage erklärt. Dein Satz entsteht aus deinen Kosten und deinen verrechenbaren Stunden.
Brauche ich mehrere Stundensätze?
Sobald mehr als eine Person arbeitet, ja. Üblich sind Sätze je Funktion, also Lernender, Monteur, Vorarbeiter, Chef, dazu eigene Sätze für Regie und Notfalleinsätze. Ein einziger Mischsatz verdeckt, welche Arbeit sich rechnet und welche nicht.
Gehören Zuschläge in den Stundensatz?
Nein. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag kommen auf den vereinbarten Ansatz obendrauf und müssen vereinbart sein. Rechnest du sie in den Grundsatz ein, ist dein Tagesansatz zu teuer und dein Nachtansatz zu billig.
Mein gerechneter Satz liegt über dem, was Kunden zahlen. Was nun?
Der gerechnete Satz ist die Wahrheit über deine Kosten, nicht über den Markt. Prüfe zuerst die beiden Grössen dahinter: Sind die verrechenbaren Stunden zu tief angesetzt, oder trägt der Betrieb Kosten, die kein Auftrag deckt? Erst danach ist es eine Preisfrage.
Quellen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
