Begriff

Vorausmass: die Menge vor der Arbeit.

Kurz gesagt

Das Vorausmass ist die Menge, die im Leistungsverzeichnis steht, bevor gearbeitet wurde: aus den Plänen ermittelt und darum eine Schätzung. Die ETH Zürich beschreibt es in ihrer Lehrdokumentation zum Bauprozess so: «Jede Position wird approximativ bemessen, das sogenannte Vorausmass.» Abgerechnet wird bei Einheitspreisen nicht das Vorausmass, sondern das Ausmass, also die Menge, die am fertigen Werk gemessen wird. Deine Offertsumme ist damit eine Rechnung mit fremden Mengen und deinen Preisen.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Wer die Menge liefert und wer sie verantwortet

Bei einer Ausschreibung nach Positionen kommen die Mengen nicht von dir. Der Planer ermittelt sie aus den Plänen und schreibt sie in das Leistungsverzeichnis, du setzt deine Einheitspreise daneben. Die Summe unten auf der Offerte ist darum kein Versprechen über die Menge, sondern über den Preis je Einheit. Die Verantwortung für das Ausmass liegt laut der Lehrdokumentation der ETH Zürich bei den jeweiligen Planenden.

BegriffWann er entstehtWozu er dient
VorausmassVor der Ausführung, aus den PlänenVergleichbare Offerten, Kostenvoranschlag des Bauherrn
AusmassWährend oder nach der Ausführung, am BauwerkGrundlage der Abrechnung bei Einheitspreisen
Theoretisches AusmassAus dem Plan, statt am Bauwerk gemessenEigener Fall in der Norm: «Bestimmung nach dem plangemässen theoretischen Ausmass» (SIA 118 Art. 143)
Die Norm SIA 118 behandelt das Ausmass bei Arbeiten zu Einheitspreisen in ihrem Kapitel 5 1: Grundsatz (Art. 141), Massurkunde (Art. 142), Bestimmung nach dem plangemässen theoretischen Ausmass (Art. 143). Sie gilt nur, wenn ihr sie als Vertragsbestandteil bezeichnet.
Das Wort «Vorausmass» selbst steht weder im Obligationenrecht noch in den Artikelüberschriften der SIA 118. Es ist ein Wort aus der Praxis und aus der Bausoftware. Rechtlich zählt, was ihr vereinbart habt: Einheitspreise mit Abrechnung nach Ausmass oder ein Gesamtpreis für die beschriebene Leistung.

Warum das für deine Marge entscheidend ist

Bei Einheitspreisen trägt der Bauherr das Mengenrisiko: Werden es mehr Quadratmeter, verdienst du mehr, werden es weniger, weniger. Der Preis je Einheit bleibt dagegen fest, auch wenn dein Einkauf teurer wird. Genau hier liegt der Unterschied zum Globalpreis und zum Pauschalpreis: Dort ist die Menge dein Risiko, weil du eine Summe für das Ganze zugesagt hast. Wer ein Vorausmass ungeprüft übernimmt und pauschaliert, verschenkt beides.

Gipserarbeiten, Vorausmass gegen Ausmass, Beträge ohne Mehrwertsteuer
Vorausmass im Leistungsverzeichnis, 620.0 m² zu CHF 34.50
CHF 21'390.00
Gemessenes Ausmass nach der Ausführung, 548.0 m² zu CHF 34.50
CHF 18'906.00
Mengenabweichung
72.0 m² weniger
Differenz zur Offertsumme
CHF 2'484.00

Nachrechnen: 620.0 mal CHF 34.50 ergibt CHF 21'390.00, 548.0 mal CHF 34.50 ergibt CHF 18'906.00, die Differenz sind CHF 2'484.00. Die Fläche ist um 72.0 m² kleiner geworden, und trotzdem hat niemand einen Fehler gemacht: Das Vorausmass war eine Schätzung aus dem Plan. Deine Rüstzeit, die Einrichtung und die Anfahrt sind dagegen gleich geblieben. Darum gehören fixe Aufwände in eigene Positionen und nicht in den Quadratmeterpreis.

Was du beim Offerieren damit machst

  1. Das Vorausmass grob prüfen, bevor du Preise setzt. Eine Fläche, die im Plan offensichtlich nicht aufgeht, meldest du vor der Eingabe. Später ist es eine Diskussion, vorher ist es Fachkompetenz.
  2. Fixe Aufwände sichtbar machen: Einrichtung, Gerüst, Anfahrt, Schutzmassnahmen. Sonst bezahlt dir eine kleinere Menge deine Rüstzeit nicht.
  3. Das Vorausmass in der Offerte festhalten. Es ist der Vergleichswert, an dem du beim Abrechnen die Abweichung erklärst.
  4. Beim Messen mitgehen. Die SIA 118 sieht dafür die Massurkunde vor (Art. 142). Wer die Mengen gemeinsam aufnimmt und unterschreibt, streitet später nicht darüber.
  5. Die Herleitung der Menge dokumentieren, also die Rechnung hinter der Zahl. Sie macht deine Schlussrechnung prüfbar.

Wie du das Ausmass Schritt für Schritt aufnimmst und dokumentierst, steht unter Ausmass erstellen. Eine leere Vorlage dafür findest du unter Ausmass Vorlage.

So macht es KIDESK

In KIDESK leitest du die Menge an der Position Zeile für Zeile her, zum Beispiel «11.150 * 0.220 // Treppenaufgang». Erlaubt sind Plus, Minus, Mal, Geteilt und Klammern, dazu Textzeilen und ein Datum je Zeile, und der Server rechnet jede Zeile nach. Der Knopf «+ Ausmass» über der Tabelle hält die offerierten Mengen als Vorausmass fest und setzt die Mengen auf null; er steht in den Gewerken zur Verfügung, die nach Ausmass abrechnen, und bei jedem Beleg aus einer eingelesenen Ausschreibung. Auf dem PDF steht die Herleitung unter der Position und darunter das Vorausmass, sodass die Bauleitung jede Zeile nachrechnen kann.

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Häufige Fragen

Bin ich an das Vorausmass gebunden?

Bei Einheitspreisen nicht. Gebunden bist du an den Preis je Einheit, abgerechnet wird nach dem gemessenen Ausmass. Hast du dagegen einen Gesamtpreis zugesagt, gilt dieser Preis für die beschriebene Leistung, auch wenn die Mengen anders herauskommen (OR Art. 373 Abs. 1).

Was ist, wenn das Vorausmass des Planers falsch ist?

Dann wird nach der wirklichen Menge abgerechnet, solange Einheitspreise vereinbart sind. Ist die SIA 118 vereinbart, behandelt sie veränderte Mengen eigens (Art. 86), der Einheitspreis selbst kann dann zur Diskussion stehen. Fällt dir der Fehler vor der Eingabe auf, melde ihn: Eine Position mit einer offensichtlich falschen Menge verfälscht den Vergleich aller Offerten. Fällt er dir während der Arbeit auf, gehört die Meldung sofort an die Bauleitung und nicht erst in die Schlussrechnung.

Heisst Aufmass dasselbe?

Im Ergebnis ja, es ist aber das deutsche Wort. In der Schweiz sagt man Ausmass, und die Norm SIA 118 verwendet ebenfalls Ausmass. Wenn in Unterlagen aus Deutschland «Aufmass» steht, ist die Messung am fertigen Werk gemeint.

Wie halte ich die Menge fest, damit sie später nicht bestritten wird?

Mit einer Aufnahme, die beide Seiten unterschreiben, dazu Fotos und der Rechnung hinter jeder Zahl. Die SIA 118 sieht für die Aufnahme die Massurkunde vor (Art. 142). Auch ohne Norm gilt: Wer eine Menge behauptet, muss sie beweisen (ZGB Art. 8).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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