Ratgeber

Versicherungen für Selbständige: Pflicht und Kür.

Kurz gesagt

Zwingend sind nur zwei Dinge: AHV, IV und EO mit höchstens 10.0 Prozent des Erwerbseinkommens und der Anschluss an eine Familienausgleichskasse (FamZG Art. 11 Abs. 1 Bst. c). Die Krankenversicherung hast du als Privatperson ohnehin. Pensionskasse und Unfallversicherung sind freiwillig: Als selbständigerwerbende Person fällst du nicht unter das BVG-Obligatorium und bist nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich gar nicht versichern. Alles Weitere, von der Betriebshaftpflicht bis zum Krankentaggeld, entscheidest du selbst.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Pflicht, freiwillig, unmöglich

Der Wechsel in die Selbständigkeit ist versicherungstechnisch ein Absturz, den kaum jemand kommen sieht. Als angestellte Person warst du über den Betrieb gegen Unfall gedeckt, in der Pensionskasse versichert und gegen Arbeitslosigkeit geschützt, ohne je ein Formular auszufüllen. Vom ersten Tag der Selbständigkeit an fällt das weg. Die folgende Tabelle zeigt, was bleibt, was du selbst einrichten musst und was es gar nicht gibt.

ZweigFür SelbständigeGrundlage
AHV, IV, EOPflicht, höchstens 10.0 Prozent des ErwerbseinkommensAHV-Merkblatt 2.02
Familienzulagen (FAK)Pflicht, Anschluss an eine FamilienausgleichskasseFamZG Art. 11 Abs. 1 Bst. c
Krankenversicherung (Grundversicherung)Pflicht als Person, nicht als BetriebKVG
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)Freiwillig, drei Wege stehen offenBVG Art. 4 und 44
Unfallversicherung (UVG)Freiwillig, Abschluss bei Suva oder einem UVG-VersichererUVG Art. 4 Abs. 1
KrankentaggeldFreiwillig, über die Krankenkasse oder privatKVG Art. 67 Abs. 1
ArbeitslosenversicherungNicht möglich, auch nicht freiwilligAHV-Merkblatt 2.09, Ziffer 11
MutterschaftsentschädigungGilt auch für Selbständige, nach denselben GrundsätzenAHV-Merkblatt 2.09, Ziffer 4
BetriebshaftpflichtFreiwillig, kein allgemeines ObligatoriumVertragssache
Motorfahrzeug-HaftpflichtPflicht für jedes Fahrzeug im öffentlichen VerkehrSVG Art. 63 Abs. 1
Einzelne Berufe und einzelne Kantone kennen zusätzliche Versicherungspflichten, etwa bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten. Was für dein Gewerk gilt, sagen dir der Berufsverband und die kantonale Amtsstelle.

Was die AHV wirklich kostet

Als selbständigerwerbende Person zahlst du die ganzen Beiträge selbst: 8.1 Prozent AHV, 1.4 Prozent IV und 0.5 Prozent EO, zusammen 10.0 Prozent. Unter einem Jahreseinkommen von CHF 60'500.00 greift die sinkende Beitragsskala, der Satz wird also kleiner. Wer weniger als CHF 10'100.00 verdient, zahlt den Mindestbeitrag von CHF 530.00 im Jahr. Dazu erheben die Ausgleichskassen einen Verwaltungskostenbeitrag von höchstens 5 Prozent der Beiträge.

Beitragspflichtiges EinkommenSatzAHV, IV und EO im Jahr
unter CHF 10'100.00MindestbeitragCHF 530.00
CHF 20'000.005.494 %CHF 1'098.80
CHF 40'000.006.728 %CHF 2'691.20
CHF 60'500.0010.000 %CHF 6'050.00
CHF 90'000.0010.000 %CHF 9'000.00
Sätze der sinkenden Skala nach AHV-Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026. Der Verwaltungskostenbeitrag ist nicht enthalten.
Gärtner im zweiten Jahr, beitragspflichtiges Einkommen CHF 40'000.00
Einkommen in der Stufe CHF 38'000.00 bis CHF 40'500.00
Satz 6.728 %
AHV, IV und EO
CHF 2'691.20
Verwaltungskostenbeitrag, höchstens 5 Prozent der Beiträge
bis CHF 134.56
Jahresbeitrag an die Ausgleichskasse
bis CHF 2'825.76
Die Kasse stellt zuerst Akontobeiträge nach dem voraussichtlichen Einkommen und rechnet später anhand der Steuerveranlagung definitiv ab. Die Akontobeiträge zahlst du vierteljährlich, spätestens am 10. Tag nach Quartalsende. Läuft das Jahr besser als geplant, melde das sofort: Auf zu tief angesetzten Beiträgen läuft Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.

Die grösste Lücke: Unfall und Erwerbsausfall

Deine Heilungskosten nach einem Unfall zahlt die obligatorische Krankenversicherung, sofern die Unfalldeckung dort eingeschlossen ist. Was fehlt, ist das Geld, das nicht mehr hereinkommt, solange du nicht arbeiten kannst. Genau dafür ist die freiwillige Unfallversicherung nach UVG Art. 4 da: Sie zahlt Taggeld, Invalidenrente, Integritätsentschädigung und Hinterlassenenrente, also dieselben Leistungen wie die obligatorische Versicherung deiner Angestellten.

  • Versicherter Verdienst: Für Selbständigerwerbende darf er nicht weniger als 45 Prozent des Höchstbetrags betragen. Der Höchstbetrag liegt bei CHF 148'200.00, die Untergrenze also bei CHF 66'690.00. Für mitarbeitende Familienmitglieder sind es mindestens 30 Prozent.
  • Wer versichert: Beschäftigst du Personal, übernimmt in der Regel derjenige Versicherer auch dich, der dein Betriebspersonal versichert. Ohne Personal und in einem Wirtschaftszweig, der in die Zuständigkeit der Suva fällt, wie das Bau- und Installationsgewerbe, versicherst du dich ausschliesslich bei der Suva.
  • Kein Kontrahierungszwang: Ausserhalb des Suva-Bereichs kannst du unter den Versicherern nach UVG Art. 68 wählen, aber keiner von ihnen ist verpflichtet, dich aufzunehmen.
Achtung: Der gefährlichste Moment ist der Übergang. Die Unfalldeckung aus der alten Anstellung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (UVG Art. 3 Abs. 2). Der Versicherer muss dir anbieten, sie durch besondere Abrede um bis zu sechs Monate zu verlängern (Abs. 3). Danach brauchst du entweder die freiwillige UVG-Versicherung oder die Unfalldeckung in der Krankenkasse. Sistieren lässt sich die Unfalldeckung in der Grundversicherung nur, solange du nach UVG voll gedeckt bist (KVG Art. 8 Abs. 1). Fällt diese Deckung weg, musst du sie in der Krankenkasse wieder einschliessen.

Für den Verdienstausfall bei Krankheit gibt es keine gesetzliche Deckung. Eine Taggeldversicherung kannst du bei einem Krankenversicherer abschliessen, wenn du in der Schweiz Wohnsitz hast oder erwerbstätig bist und zwischen 15 und 65 Jahre alt bist (KVG Art. 67 Abs. 1). Du darfst dafür einen anderen Versicherer wählen als für die Grundversicherung, und viele Berufsverbände bieten Kollektivverträge an (Abs. 2 und 3). Die Höhe des Taggelds und die Wartefrist bestimmen den Preis: Je länger du selbst überbrücken kannst, desto tiefer die Prämie.

Die zweite Säule: freiwillig, mit drei Türen

Selbständigerwerbende, die der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind, können sich freiwillig versichern lassen (BVG Art. 4 Abs. 1). Drei Wege stehen offen, und der dritte erst, wenn die ersten zwei nicht gehen.

  1. Die Vorsorgeeinrichtung deines Berufs. Viele Berufs- und Branchenverbände führen eigene Kassen für ihre Mitglieder (BVG Art. 44 Abs. 1). Das ist für die meisten Gewerbe der einfachste Weg.
  2. Die Kasse deines eigenen Personals. Hast du Angestellte, kannst du dich bei derselben Vorsorgeeinrichtung versichern lassen (BVG Art. 44 Abs. 1). Ein Vorteil: Du hast dieselben Leistungen wie dein Team.
  3. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Wer sich nirgends versichern lassen kann, ist berechtigt, sich bei der Auffangeinrichtung zu versichern (BVG Art. 44 Abs. 2). Versichert wird dort der koordinierte Lohn, also der Teil des Jahreseinkommens von CHF 26'460.00 bis CHF 90'720.00. Auf Wunsch lässt sich der Teil zwischen CHF 90'720.00 und CHF 148'200.00 zusätzlich versichern.

Wenn du Personal beschäftigst, das obligatorisch zu versichern ist, hast du keine Wahl mehr: Dann musst du dich einer eingetragenen Vorsorgeeinrichtung anschliessen, und der Anschluss erfolgt rückwirkend (BVG Art. 11 Abs. 1 und 3). Was das kostet und welche Schwellen gelten, steht im Ratgeber Sozialversicherungen 2026.

Wer sich gegen die Pensionskasse entscheidet, hat in der Säule 3a einen grösseren Spielraum: Ohne Anschluss an eine Einrichtung der zweiten Säule kannst du jährlich bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens abziehen, höchstens CHF 36'288.00. Mit Pensionskasse sind es CHF 7'258.00. Beides sind Werte für 2026, und beides ist Steuerabzug, nicht Versicherungsschutz: Die Säule 3a spart für das Alter, deckt aber weder Unfall noch Krankheit, solange du keine Versicherungslösung wählst.

Familienzulagen: die Pflicht, die viele übersehen

Seit 2013 unterstehen auch Selbständigerwerbende dem Familienzulagengesetz. Du musst dich einer Familienausgleichskasse anschliessen; meist führt sie deine Ausgleichskasse gleich mit. Beiträge zahlst du nur auf dem Teil des Einkommens, der dem in der obligatorischen Unfallversicherung höchstens versicherten Verdienst entspricht, also bis CHF 148'200.00 (FamZG Art. 16 Abs. 4). Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden.

Dafür hast du Anspruch auf Familienzulagen: mindestens CHF 215.00 Kinderzulage und mindestens CHF 268.00 Ausbildungszulage pro Kind und Monat. Einige Kantone zahlen mehr und kennen zusätzliche Leistungen wie Geburts- und Adoptionszulagen.

Ohne Arbeitslosenversicherung planen

Das ist der Punkt, den man nicht wegversichern kann: Selbständigerwerbende können sich der Arbeitslosenversicherung nicht anschliessen und sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Fällt dein grösster Kunde weg, gibt es kein Taggeld. Die einzige Antwort darauf ist betriebswirtschaftlich und nicht versicherungstechnisch: mehrere Kunden statt einem, und eine Reserve auf dem Konto, die einige Monate ohne Auftrag überbrückt. Wie viel das in deinem Fall ist, rechnest du am besten über die Liquiditätsplanung.

Das wirkt auch nach hinten: Die Beitragszeit erfüllt nur, wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat (AVIG Art. 13 Abs. 1). Selbständige Arbeit ist keine solche Beschäftigung, die Monate in der eigenen Firma zählen dafür also nicht. Wer daneben angestellt bleibt, baut über diese Anstellung weiterhin Beitragszeit auf. Das ist ein starkes Argument für den nebenberuflichen Einstieg.

Die Versicherungen für den Betrieb

Neben den Sozialversicherungen gibt es die Deckungen für das Geschäft selbst. Eine allgemeine Pflicht zur Betriebshaftpflicht kennt das Bundesrecht nicht. In der Praxis verlangen sie aber viele Auftraggeber, Generalunternehmen und Verwaltungen im Vertrag, und ohne sie zahlt jeder Wasserschaden aus der eigenen Tasche. Wirklich obligatorisch ist die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge: Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (SVG Art. 63 Abs. 1).

Ob du darüber hinaus eine Sachversicherung für Werkstatt, Maschinen und Werkzeug, eine Rechtsschutz- oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung brauchst, hängt am Gewerk und an deinen Werten. Die Frage, die weiterhilft, ist immer dieselbe: Welchen Schaden könnte ich aus eigener Kasse nicht tragen? Alles darunter ist Kür. Produkte und Prämien vergleichst du am besten mit zwei, drei Offerten und mit deinem Berufsverband, der für Mitglieder oft Kollektivverträge führt.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind für Selbständige wirklich Pflicht?

Aus der Erwerbstätigkeit heraus nur zwei: die Beiträge an AHV, IV und EO sowie der Anschluss an eine Familienausgleichskasse. Dazu kommt die Krankenversicherung, die du als Privatperson in der Schweiz ohnehin haben musst, und die Motorfahrzeug-Haftpflicht für jedes Geschäftsfahrzeug.

Muss ich als Selbständiger in die Pensionskasse?

Nein, du bist dem Obligatorium der beruflichen Vorsorge nicht unterstellt. Du kannst dich aber freiwillig versichern lassen, bei der Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands, bei der Kasse deines eigenen Personals oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (BVG Art. 4 und 44).

Bin ich als Selbständiger gegen Unfall versichert?

Nicht automatisch. Die Heilungskosten trägt die obligatorische Krankenversicherung, sofern die Unfalldeckung dort eingeschlossen ist. Taggeld und Rente bei einem Unfall gibt es nur mit der freiwilligen Versicherung nach UVG Art. 4 oder einer privaten Deckung.

Ist eine Betriebshaftpflicht vorgeschrieben?

Ein allgemeines Obligatorium gibt es im Bundesrecht nicht. Viele Auftraggeber verlangen sie aber vertraglich, und einzelne bewilligungspflichtige Berufe kennen eigene Vorgaben. Prüfe die Anforderungen bei deinem Berufsverband und bei der zuständigen kantonalen Stelle.

Was passiert mit meiner Unfallversicherung, wenn ich kündige?

Sie endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (UVG Art. 3 Abs. 2). Der Versicherer muss dir anbieten, die Deckung per Abredeversicherung um bis zu sechs Monate zu verlängern. Danach schliesst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse wieder ein oder versicherst dich freiwillig nach UVG.

Bekomme ich als Selbständige Mutterschaftsentschädigung?

Ja. Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungs- und Adoptionsentschädigung werden für Selbstständigerwerbende nach denselben Grundsätzen berechnet wie für Arbeitnehmende. Grundlage ist das Einkommen vor der Geburt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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