Die drei Kürzel und ihre neuen Codes
SHA, OUR und BEN sind die alten Bezeichnungen aus der Zeit der Swift-Formulare. Im heutigen Zahlungsauftrag heisst das Feld «Charge Bearer», und die Codes sehen anders aus. Die Schweizer Vorgaben führen die alten Kürzel ausdrücklich in Klammern mit, damit niemand durcheinanderkommt.
| Alt | Heutiger Code | Wer zahlt was | Wo es geht |
|---|---|---|---|
| SHA | SHAR (Shared) | Dein Kunde zahlt seine Bank, du zahlst deine | überall zulässig, auch bei SEPA |
| OUR | DEBT (Borne by Debtor) | Dein Kunde zahlt alle Spesen, auch die auf deiner Seite | zulässig, nur nicht bei SEPA |
| BEN | CRED (Borne by Creditor) | Alle Spesen werden vom überwiesenen Betrag abgezogen | zulässig, nur nicht bei SEPA |
| keine | SLEV (Service Level) | Es gelten die Regeln des gewählten Verfahrens | SEPA, dort neben SHAR der einzige zulässige Code |
Bei SEPA gibt es die Wahl gar nicht
Zum SEPA-Raum gehören die 27 Staaten der Europäischen Union, die drei weiteren Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und elf Staaten ausserhalb davon: die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, Andorra, San Marino, der Vatikanstaat, Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die verbindliche Liste führt der European Payments Council, sie wächst weiter. Eine SEPA-Zahlung ist eine Euro-Zahlung auf eine IBAN innerhalb dieses Raums. Für sie halten die Schweizer Vorgaben fest: Wird das Spesenfeld überhaupt verwendet, «muss SLEV oder SHAR verwendet werden». OUR und BEN sind also ausgeschlossen. Praktisch heisst das: Jede Seite trägt die Kosten ihrer eigenen Bank, und niemand kann die Spesen der Gegenseite auf sie abwälzen.
Ausserhalb von SEPA kommen Zwischenbanken dazu
Zahlt ein Kunde aus den Vereinigten Staaten, aus Asien oder in einer Drittwährung, läuft die Zahlung meist über eine oder zwei Korrespondenzbanken. Jede dieser Banken kann eine Gebühr nehmen. Bei BEN werden sämtliche Spesen vom überwiesenen Betrag abgezogen, das ist die Definition des Codes. Bei SHA kann es ebenfalls dazu kommen, weil eine Zwischenbank ihren Anteil direkt einbehält, bevor das Geld bei dir ankommt. Auf deinem Konto liegt dann weniger, als auf der Rechnung stand, und du siehst nicht einmal, wer wie viel genommen hat. Nur bei OUR trägt dein Kunde auch diese Kosten.
- Rechnungsbetrag
- CHF 4'800.00
- Abzug einer Korrespondenzbank, Spesenregel SHA
- CHF 18.50
- Gutschrift auf deinem Konto
- CHF 4'781.50
- Gebühr deiner eigenen Bank für den Zahlungseingang
- CHF 5.00
- Tatsächlicher Ertrag nach allen Bankspesen
- CHF 4'776.50
- Rest, den dein Kunde noch schuldet
- CHF 18.50
Die beiden Beträge im Beispiel sind gewählte Zahlen und keine üblichen Sätze: Was eine Korrespondenzbank nimmt, sagt dir niemand im Voraus, und was deine eigene Bank für einen Eingang verrechnet, steht in deinem Kontomodell. Entscheidend ist der Mechanismus. Die CHF 5.00 deiner eigenen Bank sind deine Kosten. Die CHF 18.50, die unterwegs abgezogen wurden, hat dein Kunde nicht bezahlt, und darum schuldet er sie weiterhin.
Was rechtlich gilt: der volle Betrag an deinem Sitz
Das Obligationenrecht (OR) regelt, wo eine Geldschuld zu erfüllen ist. Geldschulden sind «an dem Orte zu zahlen, wo der Gläubiger zur Zeit der Erfüllung seinen Wohnsitz hat» (OR Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1). Für dich heisst das: Dein Kunde schuldet nicht, das Geld abzuschicken, sondern es bei dir ankommen zu lassen. Kosten und Risiko des Wegs trägt er. Kommt weniger an, ist die Forderung nicht vollständig getilgt, und der Rest bleibt offen.
Wichtig ist das «wo nichts anderes bestimmt ist» im Gesetzestext: Die Regel gilt nur, solange ihr nichts anderes vereinbart habt. Genau deshalb gehört die Spesenfrage in deine Zahlungsbedingungen, und zwar bevor der Auftrag erteilt ist. Eine Zeile, die erst auf der Rechnung auftaucht, ist keine Vereinbarung, sondern ein Wunsch. Wie du Zahlungsbedingungen aufbaust, die halten, steht im Ratgeber Zahlungsbedingungen formulieren.
Klausel für Offerte, Vertrag und AGB
Diese Formulierung kannst du übernehmen. Sie gehört dorthin, wo dein Kunde sie vor dem Auftrag sieht, also in die Offerte oder in die AGB, auf die du vor Vertragsschluss hinweist.
Zahlungen aus dem Ausland: Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug auf unserem Konto gutzuschreiben. Sämtliche Spesen der beauftragten Bank, allfälliger Korrespondenzbanken und der Empfängerbank gehen zulasten des Auftraggebers. Die Zahlung ist mit der Spesenregelung «OUR» (Code DEBT) zu erteilen. Bei Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums in Euro gilt die dort vorgeschriebene geteilte Spesenregelung; die Spesen der Empfängerbank trägt in diesem Fall der Zahlungsempfänger. Geht auf unserem Konto ein geringerer Betrag ein als in Rechnung gestellt, bleibt die Differenz offen und wird nachbelastet. Währung: Die Rechnung ist effektiv in der ausgewiesenen Währung zu begleichen.
Was du sonst noch tun kannst
- IBAN und BIC gross und vollständig auf die Rechnung. Eine unvollständige Angabe erzwingt Handarbeit bei der Bank deines Kunden, und Handarbeit kostet dort Gebühren.
- Ein Euro-Konto bei deiner Bank eröffnen, wenn du regelmässig im Euro-Raum verrechnest. Dann wird aus einer Auslandzahlung eine SEPA-Zahlung.
- Den Rechnungsbetrag aufrunden oder eine Bearbeitungspauschale vereinbaren, statt jeder Differenz von CHF 18.50 nachzurennen. Vereinbart gehört sie trotzdem, sonst ist sie nicht geschuldet.
- Bei kleinen Beträgen die Zahlungsart wechseln. Bei einer Rechnung über CHF 180.00 frisst eine Auslandüberweisung schnell mehrere Prozent deines Ertrags. Was genau, steht im Preisblatt deiner Bank.
- Den Eingang mit der [CAMT-Datei](/glossar/camt-datei) abgleichen. Dort stehen Gutschrift und Währung genau so, wie sie angekommen sind, und die Differenz fällt sofort auf.
So macht es KIDESK
In KIDESK hinterlegst du je Kunde die Währung, und die Rechnung geht in dieser Währung raus. Ist es weder Franken noch Euro, druckt KIDESK statt des QR-Einzahlungsscheins IBAN und BIC im Klartext. Kommt weniger an als fakturiert, erfasst du den Zahlungseingang als Teilzahlung: Die Rechnung bleibt mit dem Restbetrag offen, bis du sie ausgleichst oder den Rest bewusst ausbuchst.
Häufige Fragen
Kann ich meinem Kunden vorschreiben, OUR zu wählen?
Vorschreiben kannst du es nur über den Vertrag: Steht die Spesenregelung in der Offerte oder in den AGB, die dein Kunde vor Auftragserteilung angenommen hat, ist sie vereinbart. Technisch erzwingen kannst du sie nicht, die Auswahl trifft dein Kunde in seinem E-Banking. Bei SEPA-Zahlungen in Euro ist OUR ohnehin nicht zulässig.
Mein Kunde hat überwiesen, aber es kam weniger an. Was jetzt?
Die Differenz bleibt rechtlich offen, weil Geldschulden an deinem Sitz zu erfüllen sind (OR Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1). Praktisch schreibst du deinem Kunden, dass unterwegs Spesen abgezogen wurden, nennst den genauen Restbetrag und bittest um Ausgleich mit der nächsten Zahlung. Bei einem zweistelligen Betrag ist das oft die letzte vernünftige Stufe.
Was kostet mich der Empfang einer Auslandzahlung?
Das legt dein Finanzinstitut fest, es gibt dafür keine gesetzliche Vorgabe. Üblich ist eine Gebühr je Eingang, je nach Kontomodell und Währung unterschiedlich. Steht in deinem Preisblatt, und es lohnt sich, das einmal nachzulesen, bevor du deine Zahlungsbedingungen schreibst.
Gilt das auch für Zahlungen aus Liechtenstein?
Nicht ganz. Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum und damit zum SEPA-Raum, und auf dem QR-Einzahlungsschein sind IBAN mit Ländercode LI ausdrücklich zulässig. Eine Zahlung von dort verhält sich darum meist wie eine Inlandzahlung, nicht wie eine Zahlung aus einem Drittstaat.
Darf ich die Bankspesen einfach auf die nächste Rechnung schlagen?
Nur, wenn es vereinbart ist. Eine Position «Bankspesen» ohne vertragliche Grundlage muss dein Kunde nicht zahlen. Mit einer Klausel in Offerte oder AGB dagegen ist sie geschuldet, und dann verrechnest du sie als eigene Position mit dem Satz der zugrunde liegenden Leistung.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 74: Ort der Erfüllung
- Obligationenrecht (OR), Art. 84: Zahlung in Landeswährung
- SIX, Schweizer Implementation Guidelines Customer Credit Transfer Initiation (pain.001), SPS 2026 Version 2.3, Element «Charge Bearer» und Kap. 1.3.2 und 3.15
- SIX, Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung 2.3: zulässige Währungen und Konten
- European Payments Council, EPC409-09 «EPC List of Countries in the SEPA Schemes' Geographical Scope», Version 8.0 vom 24.12.2025
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