Was SEPA ist und wo die Schweiz darin steht
SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsraum. Das Verfahren dahinter heisst SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) und wird vom European Payments Council betrieben, dem Verband der europäischen Zahlungsdienstleister. Sein Regelwerk hält in Kapitel 2.2 fest, dass es um die Ausführung von Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb von SEPA geht. Franken kennt das Verfahren nicht.
Die Schweiz steht auf der Länderliste des European Payments Council, und zwar in der Spalte der Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, dort zusammen mit unter anderem Monaco, San Marino, Andorra und dem Vereinigten Königreich. Die Aufnahme geht auf Beschlüsse zwischen 2006 und 2013 zurück. Dieselbe Liste sagt aber auch, wo die Grenze verläuft: Es werde angenommen, dass die für den Europäischen Wirtschaftsraum erlassene Gesetzgebung, darunter die Verordnung (EU) Nr. 260/2012, nur auf Zahlungen zwischen Instituten innerhalb der EU und des Wirtschaftsraums voll und direkt anwendbar sei.
| Frage | Innerhalb der EU | Für eine Zahlung in die Schweiz |
|---|---|---|
| Genügt die IBAN allein? | Ja | Nicht immer: Die Bank des Zahlers darf den BIC des Empfängerinstituts verlangen, sobald eines der beiden Institute ausserhalb des Wirtschaftsraums liegt |
| Muss die Adresse des Zahlers in der Meldung zwischen den Banken mitgeliefert werden? | Nein | Ja, sobald eine Seite ausserhalb des Wirtschaftsraums liegt. Ab 15.11.2026 nur noch strukturiert oder hybrid |
| Gelten die EU-Vorschriften für Euro-Zahlungen? | Ja, voll und direkt | Nur eingeschränkt: Die EPC-Liste hält fest, dass die EWR-Gesetzgebung voll und direkt nur zwischen Instituten in der EU und im EWR gilt |
| Wie werden die Spesen aufgeteilt? | Geteilt (SHA) | Geteilt (SHA), das ist eine Regel des Verfahrens und nicht des EU-Rechts |
Ein Punkt beruhigt: Ein Teilnehmer, der nicht der EU-Zahlungsdiensterichtlinie untersteht, verpflichtet sich im Regelwerk gegenüber den anderen Teilnehmern und gegenüber seinen Kunden, Pflichten zu erfüllen, die den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie im Wesentlichen gleichwertig sind, soweit das nationale Recht das zulässt (Kapitel 5.14). Eine Schweizer Bank, die am Verfahren teilnimmt, spielt also nach denselben Regeln. Ob deine Bank teilnimmt, steht im Teilnehmerverzeichnis des European Payments Council; im Zweifel fragst du sie.
Was dein Kunde braucht, damit die Zahlung ankommt
- Deine IBAN. Sie identifiziert das Konto, auch grenzüberschreitend.
- Deinen BIC. Für Zahlungen, bei denen eine Seite ausserhalb des Wirtschaftsraums liegt, kann die Bank des Zahlers den BIC des Empfängerinstituts verlangen. Setz ihn darum immer auf die Rechnung, dann stellt sich die Frage nicht.
- Den Namen, unter dem dein Konto geführt wird. Nicht die Marke, nicht die Kurzform. Weicht der Name ab, bleibt die Zahlung hängen oder kommt zurück.
- Den Betrag in Euro. Wer in Franken überweist, löst eine andere Art von Zahlung aus, und dann gelten andere Regeln und andere Preise.
- Eine Mitteilung oder eine Referenz. Im Verfahren stehen dafür 140 Zeichen zur Verfügung, strukturiert oder als freier Text. Für den automatischen Abgleich empfiehlt das Regelwerk die strukturierte Referenz nach ISO 11649, die du als SCOR-Referenz kennst und die mit RF beginnt.
Guten Tag [Name] Gerne sende ich Ihnen die Angaben für die Zahlung in Euro. Empfänger [Dein Betrieb], [Strasse Nr.], [PLZ Ort], Schweiz IBAN [CH.. .... .... .... ....] BIC [BIC deiner Bank] Bank [Name der Bank], [Ort] Währung EUR Betrag EUR [Betrag] Referenz [RF-Referenz oder Rechnungsnummer] Spesen SHA, jede Seite trägt die Gebühren ihrer eigenen Bank Bitte überweisen Sie als SEPA-Überweisung in Euro. Tragen Sie die Referenz unverändert ein, dann ist Ihre Zahlung bei uns sofort der Rechnung zugeordnet. Freundliche Grüsse [Name]
Spesen: wer zahlt was
Das Regelwerk regelt die Spesen in Kapitel 4.2.4 eindeutig: Die Kosten folgen dem geteilten Prinzip, Auftraggeber und Begünstigter werden je von ihrer eigenen Bank getrennt belastet. Höhe und Grundlage der Gebühren bestimmt jedes Institut selbst. Unter den Pflichten der Bank des Begünstigten steht dazu, dass sie dem Konto den vollen Betrag der Zahlung gutschreibt, oder einen kleineren Betrag, wenn sie mit dem Begünstigten vereinbart hat, dass sie ihre eigene Gebühr vorher abziehen darf (Kapitel 5.8). Ein Abzug durch eine fremde Zwischenbank, wie er bei gewöhnlichen Auslandzahlungen vorkommt, ist im Verfahren nicht vorgesehen.
| Weg der Zahlung | Was mit dem Betrag passiert | Woran du es erkennst |
|---|---|---|
| SEPA-Überweisung in Euro | Voller Betrag, Spesen trägt jede Seite bei der eigenen Bank | Der Betrag auf dem Auszug stimmt auf den Cent mit der Rechnung überein |
| Gewöhnliche Auslandüberweisung | Je nach Spesenregel des Auftraggebers kann abgezogen werden | Es fehlt ein kleiner Betrag, der zu keiner Abmachung und keinem Skonto passt |
| Zahlung in Franken aus dem Ausland | Umrechnung beim Zahler, dazu dessen Marge | Der Franken-Betrag passt zu keiner deiner Rechnungen |
Euro auf ein Franken-Konto: wer rechnet um
Alle Zahlungen im Verfahren laufen in Euro. Die Konten von Auftraggeber und Begünstigtem dürfen aber in Euro oder in jeder anderen Währung geführt sein; eine Umrechnung nimmt die Bank des Auftraggebers oder die Bank des Begünstigten vor, und sie ist nicht Teil des Verfahrens (Regelwerk, Kapitel 2.4). Auf Deutsch: Kommt Euro auf dein Franken-Konto, rechnet deine Bank um, zu ihrem Kurs und mit ihrer Marge. Niemand schreibt ihr vor, wie hoch die ist.
- Selten Euro, kleine Beträge: Franken-Konto genügt. Du zahlst einmal Umrechnung und hast kein zweites Konto zu verwalten.
- Regelmässig Euro-Eingänge und Euro-Ausgaben: Ein Euro-Konto lohnt sich, sobald du mit den Euro auch wieder einkaufst. Sonst rechnest du zweimal um, einmal hin und einmal zurück.
- Buchhaltung: Geführt wird sie in Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung (OR Art. 957a Abs. 4). Für die allermeisten Kleinbetriebe heisst das: Franken, und das Euro-Konto wird zum Stichtag umgerechnet.
Der Kurs für die Mehrwertsteuer: eine Wahl, dann Ruhe
Entgelte in ausländischer Währung rechnest du für die Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Franken um. Die Umrechnung erfolgt nach dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Wechselkurs, wobei wahlweise der Monatsmittelkurs oder der Tageskurs für den Verkauf von Devisen verwendet werden kann. Das gewählte Vorgehen ist während mindestens einer Steuerperiode beizubehalten (MWSTV Art. 45). Du entscheidest also einmal und bleibst mindestens ein Jahr dabei, statt je nach Fall den günstigeren Kurs zu nehmen.
- Rechnungsbetrag
- EUR 6'480.00
- Kurs am Rechnungsdatum (Beispielwert, setz deinen eigenen ein)
- 0.94
- Verbucht als Forderung
- CHF 6'091.20
- Kurs am Tag des Zahlungseingangs (Beispielwert)
- 0.92
- Gutschrift auf dem Franken-Konto
- CHF 5'961.60
- Differenz als Kursverlust, nicht als offener Rest
- CHF 129.60
Der Kunde hat vollständig bezahlt. Wer die Differenz als Restforderung stehen lässt, mahnt irgendwann für CHF 129.60, die niemand schuldet. Kursgewinne und Kursverluste gehören darum auf ein eigenes Konto und nicht an die Rechnung. Wie du solche Eingänge im Wochenlauf behandelst, steht unter Zahlungseingänge abgleichen.
QR-Rechnung in Euro: was sich im November 2026 ändert
Der QR-Einzahlungsschein ist für Franken und Euro zugelassen, der Betrag liegt zwischen 0.01 und 999'999'999.99. Nur nützt er einem Kunden nichts, dessen Bank in Deutschland oder Frankreich sitzt: Dort liest keine Software den Code, er tippt ab. Für ihn zählen die Kontoangaben im Klartext. Mehr dazu steht im Ratgeber Rechnung ins Ausland.
Wenn die Zahlung nicht ankommt
Kontoauszug prüfen, nicht das Bildschirmfoto
Eine Zahlungsbestätigung des Kunden ist kein Zahlungseingang. Massgebend ist die Gutschrift auf deinem Konto. Die Bank des Auftraggebers muss dafür sorgen, dass der Betrag innert eines Bankgeschäftstags nach Eingang des Zahlungsauftrags dem Konto der Bank des Begünstigten gutgeschrieben ist (Regelwerk, Kapitel 4.2.3). Warte den nächsten Bankarbeitstag ab, bevor du nachfragst.
Angaben vergleichen
Lass dir vom Kunden vorlesen, was er eingetragen hat: IBAN, BIC, Name, Währung. In dieser Reihenfolge findest du den Fehler fast immer. Ein vertauschtes Zeichen in der IBAN führt zur Rückweisung, ein falscher Name zu einer Rückfrage seiner Bank.
Nach dem Verfahren fragen
Hat er in Euro als SEPA-Überweisung gezahlt oder in Franken als Auslandzahlung? Das erklärt fehlende Beträge und lange Laufzeiten. Rückweisungen und Rückgaben sind im Verfahren geregelt und laufen nach festen Regeln zum Zahler zurück, sie verschwinden nicht.
Bei deiner Bank nachfassen
Kommt die Zahlung nicht an, kann die Bank des Auftraggebers eine Nachforschung starten. Dafür braucht sie Datum, Betrag und die Referenz des Auftrags. Diese Nachforschung löst dein Kunde aus, nicht du.
Und wenn die Zahlung da ist, aber niemand weiss, wozu sie gehört: Der Weg dorthin steht unter Zahlung ohne Referenz zuordnen.
So macht es KIDESK
Am Kunden hinterlegst du die Währung, in der du ihm Rechnung stellst: Franken, Euro, Dollar oder Pfund. Steht dort Euro, geht der ganze Beleg in Euro raus, und weil der QR-Einzahlungsschein Franken und Euro zulässt, druckt KIDESK ihn weiterhin. Erst bei Dollar und Pfund, oder wenn dein Konto nicht in der Schweiz oder in Liechtenstein liegt, fällt der Einzahlungsschein weg: Dann stehen Kontoinhaber, IBAN, BIC und Referenz im Klartext auf der Rechnung, damit eine Bank im Ausland etwas damit anfangen kann. Den BIC nimmt KIDESK aus dem hinterlegten Bankkonto, das Firmenprofil kennt dieses Feld nicht. Ein Beleg in Euro bleibt als Euro-Beleg sichtbar, gebucht wird in Franken zum Tageskurs. Wiederkehrende Rechnungen gehen in der Währung raus, die beim Kunden hinterlegt ist. Eine direkte Verbindung zu deiner Bank gibt es nicht: Den Kontoauszug lädst du als Datei hoch, KIDESK ordnet die Zahlungen zu.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine SEPA-Überweisung in die Schweiz?
Das Regelwerk verpflichtet die Bank des Auftraggebers, den Betrag der Bank des Begünstigten innert eines Bankgeschäftstags nach Eingang des Zahlungsauftrags gutzuschreiben. In der Praxis heisst das: Auftrag am Montag, Gutschrift am Dienstag oder Mittwoch. Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit, und die Annahmezeit deiner Bank verschiebt den Start.
Brauche ich ein Euro-Konto?
Nein. Euro kommt auch auf einem Franken-Konto an, deine Bank rechnet dann um. Ein Euro-Konto lohnt sich, sobald du die Euro auch wieder ausgibst, etwa für Material aus dem EU-Raum. Sonst zahlst du zweimal eine Umrechnung, hin und zurück.
Darf ich einem deutschen Kunden eine QR-Rechnung schicken?
Technisch ja, der QR-Einzahlungsschein lässt Euro zu. Nur kann seine Bank den Code nicht lesen, er tippt die Angaben ab. Sinnvoller sind Kontoangaben im Klartext mit IBAN und BIC. Ab dem 14. November 2026 sind für Euro ohnehin nur noch IBAN mit SCOR-Referenz oder IBAN mit unstrukturierter Mitteilung vorgesehen.
Kann ich Euro in bar annehmen?
Rechtlich spricht nichts dagegen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Nur trägst du dann das Kursrisiko, den Weg zur Bank und die Wechselgebühr. Halte den Kurs fest, zu dem du die Note angenommen hast, und behandle die Einnahme im Kassenbuch wie jede andere.
Gilt für meine Rechnung an einen EU-Kunden Schweizer Mehrwertsteuer?
Das hängt nicht vom Wohnort deines Kunden ab, sondern davon, welche Leistung du erbringst und wo sie als erbracht gilt. Eine Montage an einem Gebäude im Ausland wird anders behandelt als eine Beratung oder eine Warenlieferung. Kläre den Fall einmal mit deiner Treuhänderin und halte das Ergebnis schriftlich fest.
Quellen
- European Payments Council, EPC409-09: EPC list of Countries in the SEPA Schemes' Geographical Scope, Version 8.0 vom 24.12.2025
- European Payments Council, EPC125-05: SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook 2025 Version 1.1, in Kraft seit 05.10.2025 (Kapitel 2.2, 2.4, 2.7, 4.2.3, 4.2.4, 5.8, 5.14, AT-P005, AT-C002)
- SIX, Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.4, gültig ab 14.11.2026
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 45: Entgelte in ausländischer Währung
- Obligationenrecht (OR), Art. 957a: Buchführung, mit Abs. 4 zur Währung
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
