Begriff

Ausgleichskasse: deine erste Adresse als Arbeitgeber.

Kurz gesagt

Die Ausgleichskasse ist die Stelle, die AHV, IV und EO durchführt. Sie setzt deine Beiträge fest, zieht sie ein, führt für jede versicherte Person das individuelle Konto und zahlt später die Renten aus (AHVG Art. 63). Zuständig ist die Verbandsausgleichskasse deines Berufsverbands, wenn du Mitglied bist, sonst die kantonale Ausgleichskasse deines Betriebsstandorts (AHVG Art. 64). Wer Personal anstellt und von keiner Kasse erfasst ist, muss sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse melden.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die AHV wird nicht von einem einzigen Amt durchgeführt, sondern von kantonalen Ausgleichskassen und den Ausgleichskassen der Berufsverbände. Für dich als Betrieb ist genau eine davon zuständig, und diese eine Kasse begleitet dich durch das ganze Jahr: Sie stellt die Akontorechnungen, nimmt die Lohndeklaration entgegen, schreibt die Schlussabrechnung und meldet sich, wenn etwas fehlt.

Was die Kasse tut

Aufgabe nach AHVG Art. 63Was das im Alltag heisst
Beiträge festsetzen und beziehenDu bekommst Akontorechnungen auf Basis der gemeldeten Lohnsumme, quartalsweise oder monatlich
Abrechnen mit den angeschlossenen ArbeitgebernNach der Lohndeklaration bis zum 30. Januar folgt die Schlussabrechnung mit Gutschrift oder Rechnung
Individuelle Konten führenJeder gemeldete Lohn landet im Konto der Person und bestimmt später ihre Rente
Veranlagungsverfügungen, Mahn- und VollstreckungsverfahrenZu spät bezahlte Beiträge werden gemahnt und notfalls betrieben, mit 5 Prozent Verzugszins
Verwaltungskostenbeiträge beziehenFür ihre Arbeit verlangt die Kasse einen Zuschlag, den der Betrieb allein trägt
Renten und Hilflosenentschädigungen auszahlenDie Kasse ist auch die Stelle, bei der deine Angestellten später die Rente anmelden
Den kantonalen Ausgleichskassen obliegt zusätzlich die Kontrolle über die Erfassung aller Beitragspflichtigen (AHVG Art. 63 Abs. 2). Deshalb melden sie sich früher oder später von selbst.

Welche Kasse für dich zuständig ist

  • Verbandsausgleichskasse: Gehörst du einem Gründerverband an, etwa einem Berufsverband deines Gewerks, wirst du dessen Kasse angeschlossen (AHVG Art. 64 Abs. 1).
  • Kantonale Ausgleichskasse: Alle übrigen Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden gehören der kantonalen Kasse an (AHVG Art. 64 Abs. 2).
  • Eine Kasse für alle: Die Kassenzugehörigkeit erstreckt sich auf alle Angestellten, für die du den Arbeitgeberbeitrag zahlst (AHVG Art. 64 Abs. 3). Du kannst nicht einzelne Personen bei einer anderen Kasse abrechnen.
  • Meldepflicht: Wer von keiner Kasse erfasst wurde, meldet sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHVG Art. 64 Abs. 5). Auf diese Meldung zu warten, ist keine gute Idee.
Achtung: Die Ausgleichskasse prüft auch, ob du einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen bist. Fehlt der Anschluss, fordert sie dich auf, ihn innert zwei Monaten nachzuholen; tust du das nicht, meldet sie dich rückwirkend der Auffangeinrichtung an, und den Verwaltungsaufwand stellt sie dir in Rechnung (BVG Art. 11 Abs. 4 bis 7). Wer die Pensionskasse vergisst, wird also über die AHV daran erinnert, und zwar mit Nachzahlung.

Mehr als AHV: was sonst noch über die Kasse läuft

Die meisten Ausgleichskassen führen auch eine Familienausgleichskasse (FAK). Über sie laufen die Familienzulagen. Die Mindestansätze des Bundes betragen 2026 CHF 215.00 Kinderzulage und CHF 268.00 Ausbildungszulage pro Kind und Monat; die Kantone dürfen höhere Ansätze festlegen, und viele tun das. Anspruch haben Angestellte ab einem AHV-pflichtigen Lohn von CHF 630.00 im Monat oder CHF 7'560.00 im Jahr. Die Beiträge an die FAK trägt in allen Kantonen der Betrieb, einzig im Wallis zahlen auch die Angestellten einen Anteil.

Über dieselbe Kasse läuft in der Regel auch der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung, und sie ist die Stelle, bei der du das vereinfachte Abrechnungsverfahren für kleine Löhne anmeldest. Für die Unfallversicherung ist sie nicht zuständig: Die schliesst du bei der Suva oder bei einem privaten Versicherer ab. Was das alles zusammen kostet, rechnet der Ratgeber zu den Sozialversicherungen 2026 durch.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welche Ausgleichskasse für mich zuständig ist?

Bist du Mitglied eines Berufsverbands, frag dort nach: Viele Verbände führen eine eigene Ausgleichskasse, und dann ist sie zuständig. Ohne Verbandsmitgliedschaft ist es die kantonale Ausgleichskasse deines Betriebsstandorts. Melde dich dort, sobald du die erste Person anstellst, nicht erst mit der ersten Lohnzahlung.

Was kostet die Ausgleichskasse?

Neben den Beiträgen verlangt sie einen Verwaltungskostenbeitrag, der allein zulasten des Betriebs geht. Er wird in Prozent der Beitragssumme berechnet und ist je nach Kasse verschieden; nach dem Ratgeber des Bundesamts für Sozialversicherungen beträgt er bis zu 5 Prozent der Beitragssumme. Auf der Abrechnung steht er als eigene Position.

Was passiert, wenn ich mich nie gemeldet habe?

Die Beiträge sind trotzdem geschuldet und werden nachgefordert, mit 5 Prozent Verzugszins ab dem 1. Januar nach dem Kalenderjahr, für das die Beiträge geschuldet sind (AHVV Art. 41bis Abs. 1 Bst. b und Art. 42 Abs. 2). Wer es als Arbeitgeber unterlässt, sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen und die Löhne fristgerecht abzurechnen, macht sich zudem strafbar (AHVG Art. 87).

Kann ich die Kasse wechseln?

Nur, wenn sich die Grundlage ändert. Die Zugehörigkeit richtet sich nach AHVG Art. 64 und nicht nach deiner Wahl: Ein Verbandsbeitritt oder ein Austritt verschiebt sie, ein blosser Wunsch nicht. Wer mehreren Berufsverbänden angehört, hat in den vom Gesetz genannten Fällen eine Wahl.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

Alles erledigt, als Illustration im Markengrün

Oder du lässt das ab jetzt KIDESK erledigen.

Offerten, Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein und Mahnungen kommen aus KIDESK fertig formuliert und gerechnet heraus. Die ersten 14 Tage kosten nichts und du musst keine Kreditkarte hinterlegen.