Empfangen ist Pflicht, senden nicht
Die Einführung läuft in zwei Schritten, und der Unterschied ist für dich wichtig. Beim Empfang gibt es einen Fahrplan: Seit August 2024 müssen die grössten Finanzinstitute Instant-Zahlungen entgegennehmen können, bis Ende 2026 folgen alle übrigen Institute im Schweizer Kundenzahlungsverkehr. Beim Versand gibt es keinen solchen Zwang. Ob dein Kunde die schnelle Variante überhaupt anwählen kann, bis zu welchem Betrag und zu welchem Preis, bestimmt seine Bank.
Für dich als Rechnungsstellerin heisst das: Du kannst eine Instant-Zahlung nicht verlangen und nicht auslösen. Du kannst nur dafür sorgen, dass deine Kontoangaben stimmen, und dich freuen, wenn das Geld am Sonntagabend eintrifft.
Die Regeln in Kürze
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie schnell? | Unter zehn Sekunden von Konto zu Konto |
| Wann? | An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen |
| In welcher Währung? | Nur in Franken |
| Auf welches Konto? | Nur zugunsten einer IBAN |
| Bis zu welchem Betrag? | Das legt jede Bank selbst fest. Eine allgemein geltende Limite ist nicht veröffentlicht |
| Was kostet es? | Auch das bestimmt jede Bank für ihre Kundschaft |
Was passiert, wenn es nicht klappt
In der Zahlungsdatei wird eine Instant-Zahlung eigens gekennzeichnet. Kann der Auftrag nicht als Instant-Zahlung ausgeführt werden, weist ihn die Bank zurück und quittiert das mit einem Statusbericht. Die Institute können zusätzlich anbieten, einen abgelehnten Auftrag stattdessen als normale Zahlung auszuführen. Dein Kunde merkt davon je nach Bank wenig: Die Zahlung geht dann einfach am nächsten Bankwerktag raus.
Nicht verwechseln
- Nicht dasselbe wie [TWINT](/glossar/twint). TWINT ist eine Bezahl-App mit eigenen Abläufen und eigenen Gebühren. Eine Instant-Zahlung ist eine gewöhnliche Überweisung, nur schnell.
- Nicht dasselbe wie die SEPA-Sofortzahlung. Die läuft in Euro im europäischen Raum und folgt anderen Regeln: SEPA.
- Kein Ersatz für die Referenz. Auch eine Instant-Zahlung landet nur dann automatisch bei der richtigen Rechnung, wenn deine Referenz mitkommt, in der Regel weil dein Kunde den QR-Einzahlungsschein benutzt hat. Welche Angaben zum Zahlungszweck bei Instant-Zahlungen überhaupt zugelassen sind, regeln die Zahlungsstandards eigens.
- Keine Garantie für den Abgleich in Echtzeit. Die Gutschrift ist sofort auf deinem Konto. In deiner Software steht sie, sobald du die Kontodatei einliest.
Häufige Fragen
Kostet mich der Empfang einer Instant-Zahlung etwas?
Was der Empfang kostet, legt deine Bank fest, eine allgemeine Regel gibt es nicht. Frag dein Institut, bevor du mit Zahlen rechnest. Was rund um die QR-Rechnung an Gebühren anfällt, steht unter Kostet der Empfang von QR-Zahlungen Gebühren?
Kann ich eine Instant-Zahlung zurückholen?
Nicht über das Zahlungssystem. Zahlungen im Schweizer Interbankensystem werden einzeln, unwiderruflich und endgültig abgewickelt. Hat jemand versehentlich zu viel oder an die falsche Firma gezahlt, bleibt die Bitte um Rückerstattung. Der Anspruch darauf steht nicht im Zahlungssystem, sondern im Gesetz: Wer ungerechtfertigt bereichert ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten (OR Art. 62).
Nützt mir Instant Payment im Handwerk überhaupt?
Am ehesten bei Arbeiten, die du beim Verlassen der Baustelle kassieren willst, und bei Kunden, denen du erst nach Zahlungseingang liefern möchtest. Erzwingen kannst du es nicht. Wer sicher sein will, verlangt eine Anzahlung, bevor er anfängt.
Sieht mein Kunde, ob ich Instant-Zahlungen empfangen kann?
In der Regel merkt es seine Bank beim Erfassen der Zahlung und zeigt ihm die Option an oder eben nicht. Bis Ende 2026 sollen alle Institute im Schweizer Kundenzahlungsverkehr empfangen können, danach erübrigt sich die Frage.
Quellen
- SIX: Instant-Zahlung in der Schweiz (SIC5 seit 17.11.2023, unter zehn Sekunden, 24x7x365, Pflicht zum Empfang ab August 2024 und bis Ende 2026)
- SIX, Business Rules für Zahlungen und Cash Management 3.3, Kap. 2.1.3 und 2.1.10: Instant-Zahlungen in der Schweiz und Liechtenstein
- Schweizerische Nationalbank: Das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC)
- Obligationenrecht (OR), Art. 62: Rückerstattung einer ungerechtfertigten Bereicherung
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
