Frage

Kostet der Empfang von QR-Zahlungen Gebühren?

Kurz gesagt

Kommt darauf an, wie dein Kunde zahlt und was deine Bank verlangt. Für den Standard selbst zahlst du nichts: Einen QR-Einzahlungsschein zu erzeugen kostet nur das, was deine Software kostet. Gebühren entstehen bei der Bank, und zwar an drei Stellen: bei der Kontoführung samt Buchungen, allenfalls für die QR-IBAN und vor allem bei Einzahlungen am Schalter. Die sind für den Einzahler gratis und werden dir als Empfänger belastet. Elektronische Gutschriften können in der Kontoführung inbegriffen sein; am Schalter kostet jede Zahlung einen Franken und mehr.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Drei Stellen, an denen Kosten entstehen

StelleWer verlangt GeldGrössenordnung
Einzahlungsschein erzeugen und druckenniemand, ausser deiner Softwareim Preis deines Programms enthalten
Konto und elektronische Gutschriftendeine Bankje nach Institut in der Kontoführung inbegriffen, ab einer Menge mit Zuschlag
QR-IBAN für das Verfahren mit Referenzdeine Bankje Institut verschieden, steht im Preisblatt
Einzahlung am Schalter einer Postfilialedeine Bank, belastet dem Empfängerje Zahlung ein Franken und mehr, abhängig vom Betrag
Eine allgemeingültige Preisliste gibt es nicht. Jedes Finanzinstitut legt seine Konditionen selbst fest.

Der teure Fall: bar am Schalter

Hier liegt die Antwort, die viele überrascht. Zahlt jemand deine Rechnung bar am Schalter einer Postfiliale, kostet ihn das nichts, dich aber schon. PostFinance schreibt es auf der eigenen Seite zur QR-Rechnung ausdrücklich: «Einzahlungen am Schalter sind für Rechnungszahler:innen kostenlos.» In der Preistabelle daneben stehen die Beträge, die dem Zahlungsempfänger belastet werden.

Betrag der EinzahlungBelastung beim Empfänger
bis CHF 50.00CHF 1.20 je Zahlung
bis CHF 100.00CHF 1.60 je Zahlung
bis CHF 1'000.00CHF 2.35 je Zahlung
bis CHF 10'000.00CHF 3.95 je Zahlung
je weitere CHF 10'000.00 oder BruchteilCHF 1.25 je Zahlung
Angaben von PostFinance für Geschäftskunden, abgerufen am 21. September 2026. Bei deiner eigenen Bank gelten andere Zahlen; hol dir ihr Preisblatt.

Für elektronische Gutschriften nennt PostFinance auf derselben Seite bis 60'000 Überweisungen pro Jahr keine zusätzlichen Kosten, sie sind in der Kontoführungsgebühr inbegriffen. Der Unterschied zwischen einer gescannten und einer am Schalter einbezahlten Rechnung ist damit gross: Die eine kostet dich nichts, die andere ein paar Franken.

Achtung: Rechne das einmal auf deinen Kundenstamm hoch. Zwanzig Kunden, die monatlich eine Rechnung über CHF 800.00 am Schalter einzahlen, kosten dich bei CHF 2.35 je Zahlung rund CHF 564.00 im Jahr. Das ist kein Drama, aber es ist Geld, das niemand budgetiert hat.

Was du deine Bank fragst

  • Was kostet eine Gutschrift? Frag getrennt nach elektronischen Zahlungseingängen und nach Einzahlungen am Schalter.
  • Was kostet die QR-IBAN? Sie ist Voraussetzung für die QR-Referenz. Ob dein Institut dafür etwas verlangt, steht in seinem Preisblatt.
  • Ist der elektronische Kontoauszug dabei? Ohne die camt-Datei bringt dir der automatische Abgleich nichts, und manche Institute schalten sie erst auf Wunsch frei.
  • Gibt es Mengenstufen? Bei manchen Instituten sind Gutschriften bis zu einer Zahl im Jahr in der Kontoführung enthalten und kosten erst darüber.

So kommen weniger Zahlungen über den Schalter

  1. Rechnungen elektronisch verschicken

    Wer die Rechnung als PDF bekommt, scannt den Code meist im E-Banking oder in der Banking-App. Wer Papier bekommt, geht eher an den Schalter. Frag bei bestehenden Kunden einmal nach der Mailadresse.

  2. Den Einzahlungsschein sauber drucken

    Ein Einzahlungsschein, den die App nicht liest, schickt deinen Kunden an den Schalter. Prüf das Layout einmal mit deiner eigenen App, bevor hundert Rechnungen hinausgehen.

  3. Kunden ohne E-Banking anders abholen

    Für ältere Kunden ohne Onlinezugang ist der Schalter der einzige Weg, und daran ist nichts falsch. Rechne die Kosten ein, statt zu diskutieren, oder biete bei wiederkehrenden Beträgen einen Dauerauftrag an.

  4. Die Belastungen kontrollieren

    Die Schaltergebühren stehen als eigene Buchungen im Kontoauszug. Schau sie einmal im Quartal an: Sie zeigen dir genau, wie viele Kunden noch an den Schalter gehen.

Was nichts kostet

  • Der Standard selbst. Die Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung sind bei SIX frei herunterladbar.
  • Die Referenz. Sie ist Teil des Einzahlungsscheins, kein eigenes Produkt. Verrechnet wird die Gutschrift; was die QR-IBAN kostet, steht im Preisblatt deiner Bank.
  • Das Scannen selbst. Ein Zahlungsauftrag aus dem QR-Code kostet deinen Kunden nicht mehr als jeder andere Zahlungsauftrag. Was seine Bank ihm dafür verrechnet, steht in ihrem Preisblatt.

So macht es KIDESK

Der QR-Einzahlungsschein ist in KIDESK auf jeder Rechnung dabei und kostet nichts zusätzlich, er gehört zum Preis von CHF 39.00 pro Monat für die erste Person. Was deine Bank für Buchungen, QR-IBAN und Schaltereinzahlungen verlangt, liegt ausserhalb: Das steht in ihrem Preisblatt, und KIDESK hat auf diese Kosten keinen Einfluss.

Rechnungen in KIDESK Was KIDESK kostet

Häufige Fragen

Zahlt mein Kunde etwas, wenn er die QR-Rechnung scannt?

Für die QR-Rechnung selbst nicht. Was seine Bank ihm für Zahlungsaufträge verrechnet, ist seine Sache und steht in ihrem Preisblatt. Fest steht das andere: Die Einzahlung am Postschalter ist für ihn kostenlos, belastet wird sie dir als Empfänger.

Kostet eine QR-IBAN Geld?

Das legt jedes Finanzinstitut selbst fest, eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Frag nach dem Preisblatt, bevor du umstellst. Wenn du keine QR-IBAN willst, bleibt dir die Creditor Reference: Sie funktioniert mit deiner normalen IBAN und bringt denselben automatischen Abgleich, siehe SCOR-Referenz.

Kann ich die Schaltergebühr dem Kunden weiterverrechnen?

Ein Zuschlag für eine Zahlungsart wäre Vereinbarungssache, müsste also vor dem Auftrag abgemacht und auf der Rechnung ausgewiesen sein. Üblich ist das nicht, und bei Privatkunden kostet es mehr Goodwill, als es einbringt. Rechne die Gebühren besser in deine Preise ein.

Sind Gebühren meiner Bank Vorsteuer-berechtigt?

Das hängt davon ab, wie die Leistung mehrwertsteuerlich eingeordnet wird, und Leistungen im Zahlungsverkehr sind nicht alle gleich zu behandeln. Schau auf die Belastungsanzeige deiner Bank: Steht dort keine Mehrwertsteuer, gibt es auch keine Vorsteuer abzuziehen. Im Zweifel fragst du einmal deine Treuhänderin.

Und wenn ich gar keine QR-Rechnung stelle?

Dann brauchst du trotzdem ein Konto, und die Kosten dafür bleiben. Die roten und orangen Einzahlungsscheine gibt es seit dem 30. September 2022 nicht mehr; ohne QR-Einzahlungsschein bleibt dir, IBAN und Betrag als Text auf die Rechnung zu schreiben. Der Nachteil ist nicht der Preis, sondern die fehlende Referenz und damit Handarbeit beim Abgleich.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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