Begriff

Konventionalstrafe: Geld ohne Schadensnachweis.

Kurz gesagt

Die Konventionalstrafe ist ein Betrag, den eine Partei im Voraus für den Fall verspricht, dass sie den Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt (OR Art. 160). Der Vorteil: Die Strafe ist verfallen, auch wenn kein Schaden entstanden ist (OR Art. 161 Abs. 1). Die Höhe dürfen die Parteien frei bestimmen, doch das Gericht setzt eine übermässig hohe Strafe nach seinem Ermessen herab (OR Art. 163). Ohne andere Abrede musst du wählen: entweder Erfüllung des Vertrags oder die Strafe, nicht beides.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Entweder Erfüllung oder Strafe, ausser bei Verspätung

Ist eine Konventionalstrafe für den Fall der Nichterfüllung versprochen, kannst du mangels anderer Abrede nur eines von beidem fordern: die Erfüllung oder die Strafe (OR Art. 160 Abs. 1). Anders ist es, wenn die Strafe für die Nichteinhaltung der Erfüllungszeit oder des Erfüllungsortes versprochen wurde. Dann kannst du sie neben der Erfüllung fordern, solange du nicht ausdrücklich darauf verzichtest oder die Erfüllung vorbehaltlos annimmst (Abs. 2).

Achtung: Genau hier verlieren Bauherrschaften und Unternehmen die Strafe: Wer das verspätete Werk bei der Abnahme vorbehaltlos entgegennimmt, hat die Verspätungsstrafe verwirkt. Der Vorbehalt gehört ins Abnahmeprotokoll, am selben Tag und schriftlich.

Kein Schaden nötig, mehr Schaden nur mit Verschulden

Die Konventionalstrafe verfällt unabhängig davon, ob dir ein Schaden entstanden ist. Das ist ihr eigentlicher Zweck: Du musst nicht beweisen, was dich die Verspätung gekostet hat. Übersteigt dein Schaden die Strafe, kannst du den Mehrbetrag nur fordern, wenn du ein Verschulden der Gegenseite nachweist (OR Art. 161 Abs. 2).

Eine Abrede, dass Teilzahlungen bei einem Rücktritt beim Empfänger bleiben, wird nach denselben Vorschriften beurteilt (OR Art. 162 Abs. 1). Wer in seiner Offerte schreibt, die Anzahlung verfalle bei einer Absage, vereinbart also eine Konventionalstrafe und muss sich an deren Regeln messen lassen.

Grenzen: Höhe, Unmöglichkeit, Herabsetzung

  • Die Höhe ist frei (OR Art. 163 Abs. 1). Halte am Bau den Satz je Tag oder Woche und eine Obergrenze in Prozent der Vertragssumme fest. Fehlt eines von beidem, streitet ihr später darüber.
  • Übermässig hohe Strafen setzt der Richter herab (Abs. 3). Das Gesetz verpflichtet ihn dazu, eure Klausel hält ihn nicht davon ab. Je weiter die Strafe vom denkbaren Schaden entfernt ist, desto eher wird gekürzt.
  • Keine Strafe bei unverschuldeter Unmöglichkeit. Mangels anderer Abrede kann sie nicht gefordert werden, wenn die Erfüllung durch einen Umstand unmöglich wurde, den die Schuldnerin nicht zu vertreten hat (Abs. 2).
  • Keine Strafe für Unerlaubtes. Soll sie ein widerrechtliches oder unsittliches Versprechen bekräftigen, ist sie nicht geschuldet (Abs. 2).

Im Arbeitsvertrag hat die Konventionalstrafe eine eigene Wirkung: Ist sie für die Übertretung eines Konkurrenzverbots vereinbart und nichts anderes abgemacht, kann sich die angestellte Person durch ihre Bezahlung vom Verbot befreien (OR Art. 340b Abs. 2). Wer das nicht will, muss die Beseitigung des vertragswidrigen Zustands besonders schriftlich verabreden (Abs. 3).

Die Norm SIA 118 regelt den Umgang mit Konventionalstrafen und Prämien selbst, ohne Vorgaben zur Höhe. Sie ist eine private Norm und gilt nur, wenn ihr sie im Vertrag vereinbart habt, siehe SIA 118 kurz erklärt.

Häufige Fragen

Muss ich einen Schaden beweisen, um die Konventionalstrafe zu bekommen?

Nein. Die Strafe ist verfallen, auch wenn dir kein Schaden erwachsen ist (OR Art. 161 Abs. 1). Beweisen musst du nur, dass die Strafe vereinbart wurde und der Fall eingetreten ist, für den sie versprochen war. Erst für einen Mehrbetrag über die Strafe hinaus brauchst du den Nachweis eines Verschuldens.

Wie hoch darf eine Konventionalstrafe sein?

Das Gesetz nennt keine Obergrenze: Die Parteien bestimmen die Höhe frei (OR Art. 163 Abs. 1). Ist sie übermässig hoch, setzt das Gericht sie nach seinem Ermessen herab (Abs. 3). Damit die Klausel im Streitfall standhält, vereinbare am Bau einen Satz je Verzugstag und dazu eine Obergrenze, die sich am denkbaren Schaden messen lässt.

Verliere ich die Strafe, wenn ich die verspätete Arbeit trotzdem annehme?

Bei einer Strafe für Terminüberschreitung ja, wenn du die Erfüllung vorbehaltlos annimmst (OR Art. 160 Abs. 2). Halte den Vorbehalt darum bei der Abnahme schriftlich fest, zum Beispiel im Abnahmeprotokoll, und nenne die Strafe ausdrücklich.

Darf ich in die Offerte schreiben, dass die Anzahlung bei einer Absage verfällt?

Vereinbaren darfst du das. Es ist rechtlich eine Konventionalstrafe und wird nach OR Art. 160 bis 163 beurteilt (OR Art. 162 Abs. 1). Ist der einbehaltene Betrag im Verhältnis zum Aufwand übermässig, kann er herabgesetzt werden. Sauberer ist, den tatsächlich geleisteten Aufwand abzurechnen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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