KIDESK

Vorlage

Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, als Word und Excel.

Kurz gesagt

Das Abnahmeprotokoll hält fest, wann das Werk gemeinsam geprüft und übernommen wurde, welche Mängel dabei aufgefallen sind und bis wann du sie behebst. Das ist deine wichtigste Urkunde nach dem Werkvertrag: Ab der Abnahme läuft die Verjährung der Mängelansprüche, fünf Jahre am Bau und zwei Jahre beim beweglichen Werk (OR Art. 371). Hier gibt es die Vorlage als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung. Vorgeschrieben ist ein Protokoll nicht. Es ist ein Beweismittel, und ohne dieses Beweismittel weisst du in vier Jahren nicht, wann deine Haftung endet.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Vorlage herunterladen

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

So sieht die Vorlage aus

Abnahmeprotokoll

  • Objekt, Bauvorhaben
  • Auftrag Nr.
  • Bauherrschaft, Kunde
  • Unternehmer
  • Werkvertrag vom
  • SIA 118 vereinbart
  • Abnahme am, Uhrzeit
  • Anwesend
Nr.OrtMangelBehebung bisErledigt am
1Bad EG, DuscheSilikonfuge an der Randfuge offen02.10.2026
2KücheAbdeckung der Steckdose fehlt25.09.2026
3TreppenhausFarbabweichung an der Wand beim Fensternach Absprache

Die kursive Zeile ist ein Beispiel. Darunter folgen 12 leere Zeilen zum Ausfüllen.

Umfang: Gesamtabnahme oder Teilabnahme (Umfang beschreiben)

Ergebnis: Abnahme erfolgt oder Abnahme verweigert (Gründe nennen)

Restarbeiten, Bemerkungen, Feststellungen

Übergeben: Unterlagen, Schlüssel, Einweisung, Wartungsangaben

  • Ort, Datum und Unterschrift: Bauherrschaft oder Kunde, Ort und Datum
  • Ort, Datum und Unterschrift: Unternehmer, Ort und Datum

Was die Abnahme auslöst

Die Abnahme ist die gemeinsame Prüfung des fertigen Werks durch Bauherrschaft und Unternehmer. Drei Dinge hängen daran: Ab diesem Datum laufen die fünf beziehungsweise zwei Jahre bis zur Verjährung der Mängelansprüche (OR Art. 371), mit der Ablieferung und Prüfung läuft die Frist für die Rüge erkennbarer Mängel, am unbeweglichen Werk 60 Tage bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 (OR Art. 367 Abs. 1bis), und ab diesem Datum ist der Stand des Werks festgehalten. Wie die Abnahme abläuft, wann sie verweigert werden darf und was die SIA 118 dazu sagt, steht im Ratgeber Die Abnahme nach SIA 118. Diese Seite liefert das Formular dazu.

Die SIA 118 ist eine private Norm und gilt nur, wenn ihr sie im Werkvertrag vereinbart habt. Darum steht auf dem Protokoll ein Feld dafür. Ohne diese Angabe beginnt jede spätere Diskussion mit der Frage, welche Regeln überhaupt gelten.

Was auf das Protokoll gehört und warum

AngabeWarum sie dasteht
Objekt und AuftragsnummerOrdnet das Protokoll eindeutig einem Werkvertrag zu. Ohne Zuordnung ist es in zwei Jahren ein Blatt ohne Zusammenhang.
Werkvertrag vom, SIA 118 vereinbartEntscheidet darüber, welche Regeln für Rüge, Rügefrist und Rückbehalt gelten. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 gilt ausserdem zwingendes neues Recht.
Datum und Uhrzeit der AbnahmeStartpunkt der Verjährung nach OR Art. 371 und Bezugspunkt für jede spätere Rügefrist.
Anwesende PersonenZeigt, wer geprüft hat. Eine Abnahme durch jemanden ohne Vollmacht führt später zu Streit.
Umfang: Gesamt- oder TeilabnahmeBei einer Teilabnahme beginnen die Fristen nur für diesen Teil. Der Umfang muss deshalb beschrieben sein.
Abnahme erfolgt oder verweigertDie Verjährung nach OR Art. 371 läuft ab der Abnahme. Wird sie verweigert, ist genau dieser Startpunkt offen. Lass dir darum schriftlich geben, welche Mängel dazu führen, sonst kannst du nichts beheben.
Mängelliste mit Frist je MangelHält den Stand fest und macht aus «wird noch erledigt» einen Termin.
Unterschriften beider SeitenOhne Unterschrift ist das Protokoll deine eigene Notiz. Mit Unterschrift ist es ein gemeinsamer Befund.

Die Mängelliste: vier Spalten reichen

Ort, Mangel, Behebung bis, Erledigt am. Alles andere ist Beiwerk. Wichtig ist, dass jeder Punkt so beschrieben ist, dass ein Monteur ihn ohne Rückfrage findet: «Bad EG, Dusche, Silikonfuge an der Randfuge offen» statt «Fugen nachschauen». Zu jedem Mangel gehört ein Datum. Ein Datum erzeugt einen Termin, «wird noch erledigt» erzeugt Telefonate.

Die Spalte «Erledigt am» füllst du erst bei der Behebung aus, und du lässt sie quittieren. Sonst steht derselbe Punkt in zwei Jahren immer noch offen, und du beweist nicht mehr, dass er erledigt ist.

Drei Fehler, die immer wieder passieren

  1. Das Protokoll wird am Abend im Büro geschrieben. Was du aus dem Kopf notierst, ist keine gemeinsame Feststellung. Schreib vor Ort und lass vor Ort unterschreiben.
  2. Die eigenen Restarbeiten stehen in der Mängelliste. Was du selbst noch machst, ist eine Restarbeit und gehört ins Feld für Bemerkungen. Ein Mangel ist etwas, das der Kunde beanstandet. Die Vermischung kostet dich in der Diskussion über den Rückbehalt bares Geld.
  3. Bei einer Verweigerung fehlen die Gründe. Verweigert die Bauherrschaft die Abnahme, lass dir schriftlich geben, welche Mängel dazu führen. Ohne diese Liste kannst du nichts beheben und keinen neuen Termin ansetzen.

So benutzt du die Vorlage

  1. 01

    Vorher selbst durchgehen

    Was du selbst findest und vor dem Termin behebst, ist eine Restarbeit. Was der Kunde findet, ist ein Mangel im Protokoll.

  2. 02

    Kopf ausfüllen, bevor du losfährst

    Objekt, Auftragsnummer, Datum des Werkvertrags und die Angabe, ob die SIA 118 vereinbart ist. Am Termin hat niemand Lust, den Vertrag zu suchen.

  3. 03

    Gemeinsam begehen und sofort notieren

    Jeden Punkt beim Rundgang aufschreiben, nicht danach. Fotos von allem, was strittig ist, mit Datum.

  4. 04

    Umfang und Ergebnis ankreuzen

    Gesamtabnahme oder Teilabnahme, erfolgt oder verweigert. Dieses Feld ist der Kern des Protokolls.

  5. 05

    Unterschreiben lassen und Kopie abgeben

    Beide Seiten unterschreiben mit Ort und Datum. Der Kunde bekommt sofort eine Kopie, du legst deine zum Auftrag.

  6. 06

    Fristen eintragen

    Trag die Behebungstermine in deinen Kalender ein und das Abnahmedatum dorthin, wo du es in vier Jahren wiederfindest.

Achtung: Die Vorlage ist ein Formular, kein Rechtsrat. Ob in deinem Fall die SIA 118, das Obligationenrecht oder beides zusammen gilt, steht in deinem Werkvertrag. Bei grossen Bausummen oder einer verweigerten Abnahme lohnt sich eine Fachperson, bevor du unterschreibst.

So macht es KIDESK

In KIDESK gehört die Abnahme zum Auftrag. Der Kunde unterschreibt Rapport und Abnahme auf dem Gerät, die Mängelliste mit Fotos hängt am selben Auftrag. Am Beleg steht, wer was wann geändert hat. Aus dem Auftrag wird danach die Rechnung, ohne dass du eine Zahl zweimal tippst.

Aufträge, Rapporte und Abnahme Vom Auftrag zur Rechnung

Häufige Fragen

Ist ein Abnahmeprotokoll Pflicht?

Nein. Das Obligationenrecht schreibt weder eine förmliche Abnahme noch ein Protokoll vor. Beides ist ein Beweismittel. Weil aber die Verjährung der Mängelansprüche ab der Abnahme läuft (OR Art. 371), liegt das Protokoll in deinem eigenen Interesse: Ohne Datum kannst du nicht belegen, wann deine Haftung endet.

Was mache ich, wenn der Kunde nicht unterschreiben will?

Halte fest, dass der Termin stattgefunden hat, wer anwesend war und was festgestellt wurde, und vermerke die Verweigerung der Unterschrift. Schick das Protokoll gleich per E-Mail und bitte um Rückmeldung innert einer Frist. Das ersetzt keine Unterschrift, ist aber deutlich mehr als nichts.

Gilt das Protokoll auch für kleine Aufträge ohne SIA 118?

Ja, und gerade dort lohnt es sich. Bei einem Auftrag ohne Norm und ohne schriftlichen Vertrag ist das Protokoll oft das einzige Papier, das ein Datum trägt. Streich das Feld zur SIA 118 oder schreib «nicht vereinbart» hinein.

Kann ich die Schlussrechnung an die Abnahme knüpfen?

Die Vergütung ist bei der Ablieferung des Werks zu zahlen. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, wird sie für jeden Teil bei dessen Ablieferung fällig (OR Art. 372). In der Praxis schreiben viele Betriebe die Schlussrechnung direkt nach der Abnahme, mit dem Protokoll als Beilage. Ein vereinbarter Rückbehalt bleibt davon unberührt.

Muss ich Mängel beheben, die erst nach der Abnahme auftauchen?

Ja, wenn es verdeckte Mängel sind, die bei der Abnahme und ordnungsmässigen Prüfung nicht erkennbar waren, und der Kunde sie rechtzeitig rügt. Am Bau hat er dafür bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 sechzig Tage ab Entdeckung (OR Art. 370 Abs. 4). Für erkennbare Mängel läuft die Rügefrist ab der Ablieferung und Prüfung, am unbeweglichen Werk ebenfalls 60 Tage. Danach gilt das Werk insoweit als genehmigt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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