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Ratgeber

AGB für Kleinbetriebe: nützlich, wenn sie gelten.

Kurz gesagt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für keinen Betrieb Pflicht. AGB lohnen sich, sobald du regelmässig ähnliche Aufträge abwickelst und nicht in jede Offerte dieselben zehn Klauseln tippen willst. Entscheidend ist dabei nicht der Inhalt, sondern der Einbezug: AGB gelten nur, wenn der Kunde sie vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte und angenommen hat. Ein erster Hinweis auf der Rechnung kommt zu spät. Gegenüber Privatkundschaft dürfen die Klauseln kein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten schaffen (UWG Art. 8).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Brauchst du überhaupt AGB?

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du für eine Vielzahl von Verträgen verwendest. Genau darin liegt ihr Nutzen und ihre Grenze: AGB nehmen dir Schreibarbeit ab, ersetzen aber keine Abmachung über den konkreten Auftrag. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt an der Art deiner Aufträge.

So arbeitest duWas sinnvoll ist
Wenige grosse Aufträge im Jahr, je mit ausgehandeltem WerkvertragDie wichtigen Punkte direkt in den Vertrag schreiben. AGB bringen wenig.
Viele kleine Aufträge, Serviceeinsätze, Arbeiten in RegieAGB lohnen sich. In der Offerte steht dann ein Satz, der auf sie verweist.
Daueraufträge wie Unterhaltsreinigung, Hauswartung, WartungEin Vertrag je Kunde, dazu AGB für alles, was sich wiederholt.
Verkauf über einen eigenen OnlineshopAGB und Datenschutzerklärung. Dazu kommen die Angaben, die im elektronischen Geschäftsverkehr Pflicht sind: Identität, Kontaktadresse samt E-Mail, die technischen Schritte zum Vertragsschluss, die Korrektur von Eingabefehlern und die Bestätigung der Bestellung (UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. s).

Der Einbezug entscheidet, nicht der Inhalt

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willensäusserung beider Seiten zustande (OR Art. 1). AGB sind ein Teil dieser Willensäusserung, und deshalb muss der Kunde sie kennen können, bevor er Ja sagt. Das KMU-Portal des Bundes formuliert es kurz: Damit AGB Gültigkeit erlangen, müssen sie von beiden Parteien akzeptiert werden, und sie müssen dem Kunden vor dem Bestellvorgang zur Verfügung gestellt werden.

Wie du die AGB zustellstGelten sie?Warum
Die Offerte nennt die AGB, sie liegen bei oder sind verlinkt, der Kunde nimmt die Offerte anJaDer Kunde konnte sie vor seiner Zusage lesen und hat mit der Annahme zugestimmt.
Werkvertrag mit Unterschrift, AGB als Beilage aufgeführtJaDer sicherste Weg. Nummeriere die Beilagen und nenne die Fassung mit Datum.
Auftragsbestätigung mit AGB, verschickt nach dem mündlichen JaUnsicherDer Vertrag kann am Telefon schon zustande gekommen sein. Dann ändert die Bestätigung ihn nicht einseitig.
AGB stehen auf deiner Website, in der Offerte fehlt der HinweisNeinNiemand muss von sich aus auf einer Website nach Bedingungen suchen.
Erster Hinweis auf der Rechnung oder auf dem LieferscheinNeinBeide Papiere kommen nach dem Vertragsschluss.
Dieselbe Logik gilt für die Mahngebühr: Auch sie ist nur geschuldet, wenn sie vorher vereinbart war. Mehr dazu in der Frage Darf ich Mahngebühren verlangen?.

Ungewöhnliche Klauseln muss man hervorheben

Wer AGB pauschal akzeptiert, hat sie selten gelesen. Deshalb gilt eine Einschränkung, die in keinem einzelnen Gesetzesartikel steht, sondern aus der Rechtsprechung stammt: Klauseln, mit denen der Kunde nach den Umständen nicht rechnen musste, gelten nur, wenn er besonders darauf hingewiesen wurde. Das KMU-Portal des Bundes gibt die Regel so wieder: Klauseln, die für den Konsumenten ein erhöhtes Risiko bedeuten, müssen klar hervorgehoben werden.

Praktisch heisst das: Was für deine Branche üblich ist, darf im Fliesstext stehen. Was über das Übliche hinausgeht, gehört fett markiert oder in die Offerte selbst. Beispiele aus dem Handwerk sind eine Konventionalstrafe, ein automatisch verlängerter Vertrag mit langer Kündigungsfrist, eine Vorauszahlung in voller Höhe oder ein Gerichtsstand weit weg vom Wohnort des Kunden.

Die Inhaltskontrolle nach UWG Art. 8

Unlauter handelt, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen (UWG Art. 8). Zwei Punkte dazu sagt das SECO ausdrücklich: Das Gesetz verbietet missbräuchliche AGB nur gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, und es nennt keine Beispiele. Ob eine Klausel missbräuchlich ist, entscheidet nur das zuständige Zivilgericht unter Würdigung sämtlicher Umstände.

Für Verträge zwischen zwei Betrieben gilt diese Inhaltskontrolle nicht. Das heisst nicht, dass gegenüber Geschäftskunden alles erlaubt ist: Zwingende Bestimmungen des Obligationenrechts gelten für beide, und die Regeln zum Einbezug und zu ungewöhnlichen Klauseln ebenfalls.

Was in die AGB eines Handwerksbetriebs gehört

  • Geltungsbereich: für welche Leistungen die AGB gelten und dass abweichende Bedingungen des Kunden nur mit deiner schriftlichen Zustimmung gelten.
  • Offerte und Vertragsschluss: wie lange deine Offerte gilt und wann der Vertrag zustande kommt.
  • Preise: ob die Beträge mit oder ohne Mehrwertsteuer verstanden sind, wie du Regiearbeit, Anfahrt und Kleinmaterial verrechnest.
  • Zahlungsbedingungen: Frist, Verzug, Verzugszins von 5 Prozent nach OR Art. 104 und deine Mahngebühr mit Betrag.
  • Mitwirkung des Kunden: Zugang zum Objekt, Strom und Wasser, freie Flächen, Parkplatz. Was fehlt, verzögert und kostet.
  • Termine: wie verbindlich sie sind und was bei Verschiebungen gilt.
  • Abnahme: wie und wann abgenommen wird und dass ihr ein Protokoll erstellt.
  • Mängel: an welche Adresse eine Rüge geht und dass du den beanstandeten Werkteil besichtigen darfst, bevor ein Dritter daran arbeitet.
  • Haftung: wofür du einstehst und wofür nicht, im Rahmen des Zulässigen.
  • Annullierung: was gilt, wenn der Kunde einen fixen Termin kurzfristig absagt.
  • Datenschutz: ein Verweis auf deine Datenschutzerklärung.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: dein Sitz und Schweizer Recht. Bei einem Konsumentenvertrag nützt die Klausel allerdings nichts: Auf den gesetzlichen Gerichtsstand kann die Konsumentin oder der Konsument nicht zum Voraus verzichten (ZPO Art. 32 und 35). Ein Konsumentenvertrag ist dabei eng gefasst: Leistungen des üblichen Verbrauchs für den persönlichen oder familiären Bedarf (ZPO Art. 32 Abs. 2). Ob ein Auftrag darunter fällt, entscheidet im Streitfall das Gericht.

Wie du die Zahlungsbedingungen formulierst, steht im Ratgeber Zahlungsbedingungen formulieren. Fertige Textbausteine für die einzelnen Punkte kommen auf die Seite AGB-Bausteine für Handwerker.

Klauseln, die nichts nützen

Diese Sätze stehen in vielen AGB und wirken trotzdem nicht. Wer sie stehen lässt, gewinnt keine Sicherheit, sondern verliert im Streitfall Glaubwürdigkeit.

KlauselWarum sie nicht wirkt
«Mängel sind innert 10 Tagen zu rügen» bei BauarbeitenIn Verträgen ab dem 1. Januar 2026 ist die Vereinbarung einer kürzeren Frist als 60 Tage unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 370 Abs. 4).
«Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen» bei einer BauteIn Verträgen ab dem 1. Januar 2026 ist eine im Voraus getroffene Abrede ungültig, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt (OR Art. 368 Abs. 2bis).
«Die Garantie beträgt zwei Jahre» bei BauarbeitenIn Verträgen ab dem 1. Januar 2026 lässt sich die fünfjährige Verjährung nicht zulasten des Bestellers verkürzen (OR Art. 371 Abs. 3).
«Es gilt jeweils die neueste Fassung unserer AGB»Ein laufender Vertrag lässt sich nicht einseitig ändern. Für den einzelnen Auftrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss galt.
«Wir behalten uns das Eigentum an geliefertem Material vor»Der Eigentumsvorbehalt an einer beweglichen Sache wirkt nur mit Eintrag im Register am Wohnort des Erwerbers (ZGB Art. 715). Eingebautes Material gehört ohnehin zum Grundstück.
«Mahngebühr CHF 40.00», erstmals auf der MahnungEine Gebühr ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Die Mahnung kommt dafür zu spät.

Der eine Satz, auf den es ankommt

Ohne diesen Verweis in Offerte und Auftragsbestätigung nützen die besten AGB nichts. Der Text ist als Geschäftsbrief formuliert und duzt den Kunden deshalb nicht. Ersetze die eckigen Klammern und lege die AGB wirklich bei.

Verweis auf die AGB in Offerte und Auftragsbestätigung
Für diesen Auftrag gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom [Datum]. Sie liegen dieser Offerte als Beilage bei und sind auch unter [Adresse deiner Website] abrufbar. Mit der Annahme dieser Offerte erklären Sie sich damit einverstanden.

Besonders hinweisen möchten wir auf Ziffer [Nummer]: [ungewöhnliche Bedingung in einem Satz, zum Beispiel Annullierungskosten bei Absage innert 48 Stunden vor dem Termin].

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

AGB in Betrieb nehmen: fünf Schritte

  1. 01

    Erst den Alltag aufschreiben

    Sammle die fünf Situationen, die bei dir regelmässig zu Diskussionen führen: Absagen, Zusatzarbeiten, Zahlungsverzug, Zugang zum Objekt, Mängel. Daraus entstehen deine Klauseln.

  2. 02

    Nicht abschreiben, prüfen lassen

    AGB aus dem Netz passen selten auf dein Gewerk, und Texte aus Deutschland zitieren Paragrafen, die es in der Schweiz nicht gibt. Lass deinen Entwurf einmal von einer Fachperson durchsehen. Das ist günstiger als ein Streit.

  3. 03

    Fassung und Datum aufdrucken

    «Fassung vom 1. Oktober 2026» auf jede Seite. Nur so weisst du später, welche Bedingungen für welchen Auftrag galten.

  4. 04

    In die Offertenvorlage einbauen

    Der Verweis gehört fix in jede Offerte und jede Auftragsbestätigung, mit den AGB als Beilage. Ein Hinweis, an den man denken muss, wird vergessen.

  5. 05

    Jede Fassung aufbewahren

    Alte Fassungen behältst du, solange Ansprüche aus Verträgen dieser Zeit möglich sind. Am Bau sind das fünf Jahre ab Abnahme, bei gewöhnlichen Forderungen bis zu zehn Jahre.

Achtung: AGB ersetzen die Offerte nicht. Preis, Leistungsumfang, Termin und Zahlungsplan gehören in das Dokument, das der Kunde unterschreibt. Was dort steht, geht einer abweichenden Klausel in den AGB im Zweifel vor: Die individuelle Abrede ist die stärkere.

So macht es KIDESK

In KIDESK hängst du deine AGB als Beilage an die Offerte. Im Versanddialog und im Verlauf steht, welche Beilagen wirklich mitgegangen sind. Unterschreibt der Kunde die Offerte online, erhaltet ihr beide eine Annahmebestätigung als PDF, mit Name und Zeitpunkt der Annahme. Damit kannst du Jahre später zeigen, was der Kunde angenommen hat. Die AGB selbst schreibst du oder deine Rechtsberatung: Rechtstexte liefert KIDESK nicht.

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Häufige Fragen

Reicht es, die AGB auf der Rückseite der Rechnung zu drucken?

Nein. Die Rechnung kommt nach dem Vertragsschluss und kann den Vertrag nicht nachträglich ergänzen. Der Kunde muss die Bedingungen kennen können, bevor er den Auftrag erteilt. Der richtige Ort ist die Offerte oder der Vertrag.

Gelten meine AGB auch gegenüber einer anderen Firma?

Für den Einbezug gelten dieselben Regeln: Hinweis und Zugänglichkeit vor Vertragsschluss. Die Inhaltskontrolle nach UWG Art. 8 schützt dagegen nur Konsumentinnen und Konsumenten. Schickt die Gegenseite ihre eigenen Bedingungen, entsteht Streit darüber, welche gelten. Halte die Punkte, die dir wichtig sind, darum in der Offerte selbst fest.

Kann ich meine AGB später ändern?

Für neue Verträge jederzeit, für laufende nicht einseitig. Wer einen Dauerauftrag hat, muss der neuen Fassung zustimmen oder den Vertrag ordentlich beenden können. Deshalb gehört auf jede Fassung ein Datum, und deshalb bewahrst du alte Fassungen auf.

Gelten AGB auch bei einem Auftrag am Telefon?

Nur, wenn du vor dem Ja des Kunden auf sie hingewiesen hast und er sie zur Kenntnis nehmen konnte. Am Telefon heisst das: sagen, dass deine AGB gelten, und sie sofort per E-Mail nachschicken, zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags. Wer erst beim Rechnungstellen davon spricht, hat keine AGB im Vertrag.

Brauche ich für meine Website AGB oder eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung brauchst du, sobald du Personendaten bearbeitest: Das Datenschutzgesetz verlangt, dass du die betroffenen Personen angemessen informierst (DSG Art. 19). AGB brauchst du erst, wenn über die Website Verträge zustande kommen, etwa in einem Shop. Eine reine Visitenkarten-Website kommt ohne aus.

Was ist der Unterschied zwischen AGB und einem Werkvertrag?

Der Werkvertrag regelt den einzelnen Auftrag: dieses Werk, dieser Preis, dieser Termin. Die AGB regeln das, was bei allen Aufträgen gleich ist. Beides zusammen ergibt den Vertrag, und bei einem Widerspruch geht die Abmachung zum konkreten Auftrag vor.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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