Kostendach, Pauschale, Kostenvoranschlag: wer trägt was
Die drei Wörter werden im Alltag durcheinandergebracht, und der Unterschied kostet Geld. Er lässt sich an einer einzigen Frage festmachen: Wer zahlt, wenn es mehr wird, und wer profitiert, wenn es weniger wird?
| Preisart | Der Kunde zahlt | Wer trägt die Mehrkosten | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pauschalpreis | Den vereinbarten Betrag, unabhängig vom Aufwand | Du. Dafür bleibt dir der Überschuss, wenn es schneller geht | OR Art. 373 Abs. 1 und 3 |
| Kostendach | Den tatsächlichen Aufwand, höchstens den Deckel | Du, alles über dem Deckel | Vertrag, OR Art. 19 Abs. 1, Abrechnung nach OR Art. 374 |
| Kostenvoranschlag, ungefährer Ansatz | Den tatsächlichen Aufwand | Der Kunde, bis die Überschreitung unverhältnismässig wird | OR Art. 374 und 375 |
| Regie ohne Zahl | Den tatsächlichen Aufwand | Der Kunde | OR Art. 374 |
Für deinen Kunden löst der Deckel dasselbe Problem wie die Pauschale, nämlich die Angst vor der offenen Rechnung. Für dich ist er die ehrlichere Variante, weil du nur verrechnest, was du wirklich gemacht hast. Rechnen musst du ihn deshalb wie eine Pauschale: Der Deckel gehört mit einem Zuschlag für das Risiko kalkuliert und nicht auf den Betrag gesetzt, der bei perfektem Verlauf herauskäme.
Vier Angaben, ohne die das Dach zur Falle wird
- Was darunterfällt. Nenne die Positionen, für die der Deckel gilt. Alles, was dein Kunde zusätzlich bestellt, fällt nicht darunter und wird separat offeriert, sonst zahlst du jede Zusatzbestellung selbst.
- Was passiert, wenn er erreicht wird. Zwei saubere Varianten: Die Arbeit wird unterbrochen und ihr entscheidet gemeinsam, oder du führst zu Ende und trägst den Rest. Ohne diesen Satz streitet ihr später genau darüber.
- Ab wann du dich meldest. Eine Schwelle, zum Beispiel 80 Prozent des Deckels. Eine Meldung, die am Tag des Erreichens kommt, ist keine Meldung, sondern eine Rechnung.
- Mit oder ohne Mehrwertsteuer. Schreib es hin. Bei einem Deckel von CHF 20'000.00 sind 8.1 Prozent CHF 1'620.00, und um diesen Betrag wird sonst gestritten.
- Monteur, 42.5 Stunden zu CHF 110.00
- CHF 4'675.00
- Lernender, 12.0 Stunden zu CHF 55.00
- CHF 660.00
- Material nach Beleg
- CHF 980.00
- Tatsächlicher Aufwand
- CHF 6'315.00
- Vereinbartes Kostendach
- CHF 6'000.00
- Verrechenbar CHF 6'000.00, nicht verrechenbar
- CHF 315.00
Wäre derselbe Auftrag mit 34.0 Monteurstunden ausgekommen, stünden auf der Rechnung CHF 3'740.00 plus CHF 660.00 plus CHF 980.00, also CHF 5'380.00, und genau das zahlt dein Kunde. Das ist der Unterschied zur Pauschale: Dort hätte er die vollen CHF 6'000.00 bezahlt, weil der Besteller auch dann den vollen Preis schuldet, wenn die Fertigstellung weniger Arbeit verursacht hat (OR Art. 373 Abs. 3).
Die Meldung, die den Streit verhindert
Die Schwelle ist nur so viel wert wie die Nachricht, die dann rausgeht. Sie braucht drei Angaben: den Stand heute, die Schätzung bis zum Schluss und die Frage, wie weitergemacht wird. Schriftlich, mit Datum.
Guten Tag [NAME] Für die Arbeiten an [OBJEKT] haben wir ein Kostendach von CHF [BETRAG] vereinbart. Mit den Leistungen bis und mit [DATUM] sind davon CHF [BETRAG] aufgelaufen, also rund [ANZAHL] Prozent. Die Rapporte liegen bei. Nach heutiger Einschätzung brauchen wir für den vereinbarten Umfang noch rund [ANZAHL] Stunden, das sind etwa CHF [BETRAG]. Damit würde das Kostendach um rund CHF [BETRAG] überschritten. Wir schlagen vor: [Variante A: Wir führen den vereinbarten Umfang zu Ende, verrechnet werden höchstens CHF [BETRAG] gemäss Kostendach.] [Variante B: Wir unterbrechen am [DATUM] und besprechen mit Ihnen, welche Positionen noch ausgeführt werden sollen.] Bitte geben Sie uns bis am [DATUM] Bescheid. Ohne Ihre Zustimmung arbeiten wir nicht über das Kostendach hinaus. Freundliche Grüsse [FIRMA]
Häufige Fragen
Darf ich über dem Kostendach weiterarbeiten und den Rest verrechnen?
Nicht für den Umfang, der unter dem Deckel vereinbart war: Genau das ist seine Funktion. Verrechenbar bleibt, was dein Kunde zusätzlich bestellt hat, wenn ihr vereinbart habt, dass Zusatzbestellungen nicht unter das Dach fallen. Hol dir diese Zustimmung schriftlich, bevor du die Arbeit machst.
Ist ein Kostendach gültig, wenn es nur in einer Mail steht?
Ja. Verträge brauchen nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt, und für Werkverträge und Aufträge im Handwerk tut es das nicht (OR Art. 11). Die Mail ist also gültig und erst noch ein brauchbarer Beweis, weil Text und Zeitpunkt festgehalten sind.
Gilt das Kostendach mit oder ohne Mehrwertsteuer?
So, wie ihr es vereinbart habt. Steht nichts dabei, ist das eine Auslegungsfrage, und die kostet dich bei einem Deckel von CHF 20'000.00 im schlechten Fall CHF 1'620.00. Schreib deshalb «CHF [Betrag] exklusive Mehrwertsteuer» oder «inklusive» direkt neben den Betrag.
Was ist der Unterschied zwischen Kostendach und Pauschalpreis?
Beim Kostendach rechnest du nach Aufwand ab und verrechnest höchstens den vereinbarten Betrag, bei weniger Aufwand zahlt dein Kunde weniger. Beim Pauschalpreis zahlt er den vollen Betrag, auch wenn weniger Arbeit anfällt (OR Art. 373 Abs. 3). Welche Preisart wann passt, steht unter Pauschalpreis oder nach Aufwand.
Muss ich meine Rapporte offenlegen, wenn ein Kostendach vereinbart ist?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, aber die Abrede lebt davon: Dein Kunde zahlt nach Aufwand und muss nachvollziehen können, wie die Stunden zustande kommen. Leg die Rapporte laufend vor und lass sie unterschreiben, statt am Schluss eine Zahl zu behaupten.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 19: Bestimmung des Vertragsinhalts
- Obligationenrecht (OR), Art. 373: feste Übernahme der Vergütung
- Obligationenrecht (OR), Art. 374: Festsetzung nach dem Wert der Arbeit
- Obligationenrecht (OR), Art. 375: Rücktritt wegen Überschreitung des Kostenansatzes
- Obligationenrecht (OR), Art. 11: Form der Verträge
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