Ratgeber

Nachtrag: Mehrkosten anmelden, bevor sie entstehen.

Kurz gesagt

Melde Mehrkosten, bevor du sie verursachst, und lass sie schriftlich bestätigen. Bei einem fest vereinbarten Preis ist das Werk um diese Summe fertigzustellen, und eine Erhöhung ist ausgeschlossen, «selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war» (OR Art. 373 Abs. 1). Mehr Geld bekommst du darum fast immer nur über eine neue Bestellung: Der Kunde bestellt die Änderung, du führst sie aus. Nur ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände öffnen einen zweiten Weg, und der führt über ein Gericht.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Drei Arten von Mehrkosten, drei verschiedene Antworten

Im Alltag heisst alles «Nachtrag», rechtlich sind es drei verschiedene Dinge. Welches davon vorliegt, entscheidet darüber, ob du Geld bekommst. Der erste Fall ist der einzige, der zuverlässig zu einer höheren Rechnung führt.

Was passiert istBeispielWas du verlangen kannst
Der Kunde will etwas anderes oder mehr (Bestellungsänderung)Statt zwei Anstrichen drei, dazu die Decke im KorridorVergütung für die zusätzliche Leistung, sobald sie bestellt ist. Zum vereinbarten Preis, sonst «nach Massgabe des Wertes der Arbeit» (OR Art. 374)
Der Umfang bleibt gleich, der Aufwand wird grösser (Mehraufwand)Der alte Untergrund zieht deutlich mehr Farbe als kalkuliertBei festem Preis nichts (OR Art. 373 Abs. 1). Bei einem ungefähren Ansatz die tatsächliche Arbeit (OR Art. 374)
Ausserordentliche, nicht voraussehbare UmständeHinter der Verkleidung liegt eine Konstruktion, mit der nach dem Vertrag niemand rechnen mussteHindern oder erschweren diese Umstände die Fertigstellung übermässig, kann ein Gericht «eine Erhöhung des Preises oder die Auflösung des Vertrages bewilligen» (OR Art. 373 Abs. 2)
Massgebend ist, was ihr vereinbart habt: fester Preis, ungefährer Ansatz oder Arbeit nach Aufwand. Wie weit eine Rechnung von einem ungefähren Ansatz abweichen darf, steht unter Richtofferte und Abweichung.

Melden ist deine Aufgabe, nicht die des Kunden

Das Gesetz kennt eine ausdrückliche Anzeigepflicht des Unternehmers. Zeigen sich Mängel an dem vom Besteller gelieferten Stoff oder am angewiesenen Baugrund, «oder ergeben sich sonst Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung des Werkes gefährden, so hat der Unternehmer dem Besteller ohne Verzug davon Anzeige zu machen, widrigenfalls die nachteiligen Folgen ihm selbst zur Last fallen» (OR Art. 365 Abs. 3).

Reine Mehrkosten sind in diesem Artikel nicht ausdrücklich genannt. Praktisch läuft es trotzdem auf dasselbe hinaus: Wer erst mit der Schlussrechnung meldet, hat kein Argument mehr. Der Kunde konnte nicht entscheiden, ob er die Mehrleistung überhaupt will, und genau diese Entscheidung ist der Grund, weshalb du überhaupt Geld verlangen kannst. Eine unangenehme Nachricht heute kostet weniger als eine Kürzung in drei Monaten.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Anhalten, bevor du weitermachst

    Sobald klar ist, dass etwas anderes oder mehr nötig wird, hältst du an dieser Stelle inne. Weiterarbeiten und hoffen ist die teuerste Variante, weil du die fertige Leistung nicht mehr zurücknehmen kannst.

  2. Ursache und Menge festhalten

    Zwei Fotos, ein Mass, ein Satz zum Grund. Das dauert drei Minuten und ist später dein einziger Beleg dafür, dass die Mehrleistung nötig war und wie gross sie ausfiel.

  3. Nachtrag rechnen und schreiben

    Eine eigene Offerte mit Bezug zum Hauptauftrag: was zusätzlich gemacht wird, welche Menge, welcher Preis oder welcher Ansatz, und was das für den Termin bedeutet. Der Preis des Hauptauftrags bleibt unverändert.

  4. Bestätigung einholen

    Warte auf ein Ja, bevor du ausführst. Die Form ist frei, eine Mail oder eine Unterschrift auf dem Rapport genügt. Was nicht genügt, ist ein Nicken auf der Baustelle, an das sich in drei Monaten niemand erinnert.

  5. Getrennt ausweisen

    Auf der Schlussrechnung steht der Nachtrag als eigener Block mit eigener Nummer, nicht als erhöhter Posten im Hauptauftrag. So sieht dein Kunde, dass du dich an den vereinbarten Preis gehalten hast.

Was in einen Nachtrag gehört

  • Bezug zum Hauptauftrag: Offerten- oder Auftragsnummer und Datum. Ohne diesen Bezug ist der Nachtrag ein loses Blatt.
  • Der Grund: eine Zeile, warum es die Leistung braucht. «Auf Wunsch des Bauherrn» ist ein guter Grund, «wegen Mehraufwand» ist keiner.
  • Leistung und Menge: was, wie viel, in welcher Einheit. Bei Mehrmengen die neue Menge und die Menge aus der Offerte nebeneinander.
  • Preis oder Ansatz: entweder ein fester Betrag oder der Stundenansatz plus Material mit Zuschlag. Beides ist zulässig, nur nicht beides gleichzeitig unklar.
  • Auswirkung auf den Termin: wenn die Änderung die Fertigstellung verschiebt, steht das hier und nicht erst im Streit.
  • Gültigkeit und Rest: bis wann der Nachtragspreis gilt und dass die übrigen Bedingungen des Hauptauftrags unverändert weitergelten.

Vorlage: Nachtrag per Mail

Diesen Text kannst du übernehmen und anpassen. Er ist bewusst kurz: Je länger die Erklärung, desto mehr sieht sie nach Entschuldigung aus.

Mail: Nachtrag zur Bestätigung
Betreff: Nachtrag 1 zu Auftrag [Nummer], [Objekt]

Guten Tag [Name]

Bei den Arbeiten an [Objekt] hat sich Folgendes gezeigt: [Grund in einem Satz].

Damit wir wie besprochen weiterarbeiten können, brauchen wir Ihre Freigabe für:
[Leistung], [Menge] [Einheit], zu CHF [Ansatz] je [Einheit]
Total Nachtrag: CHF [Betrag] zuzüglich MwSt

Der Preis des Hauptauftrags bleibt unverändert. Die Fertigstellung verschiebt sich dadurch um [Anzahl] Arbeitstage auf [Datum].

Bitte antworten Sie kurz mit «einverstanden», dann führen wir die Arbeiten am [Datum] aus. Bis zu Ihrer Antwort ruhen die betroffenen Arbeiten.

Freundliche Grüsse
[Name]

Ein Nachtrag zum Nachrechnen

Ein Malerbetrieb hat eine Wohnung pauschal für CHF 12'400.00 offeriert. Während der Arbeiten bestellt die Eigentümerin zusätzlich die Decken in zwei Zimmern. Die Beispielpreise sind Beispiele: Setz deine eigenen Ansätze ein.

Nachtrag 1: Decken in zwei Zimmern
Deckenfläche, gemessen
38 m2
Decke streichen, zwei Anstriche, je m2
CHF 21.50
38 mal 21.50
CHF 817.00
Zusätzliches Abdecken und Reinigen, pauschal
CHF 180.00
Nachtrag ohne MwSt
CHF 997.00
MwSt 8.1 Prozent
CHF 80.76
Nachtrag 1, Total
CHF 1'077.76

Auf der Schlussrechnung stehen danach zwei Blöcke: der Pauschalpreis von CHF 12'400.00 unverändert und darunter der Nachtrag von CHF 997.00. Zusammen ergibt das CHF 13'397.00 ohne MwSt. Diese Darstellung ist wichtiger, als sie aussieht: Damit zeigst du, dass du die Pauschale eingehalten hast, und der Nachtrag bleibt für deinen Kunden prüfbar.

Wenn du ohne Bestellung weitergearbeitet hast

Das kommt vor, und die Lage ist dann unangenehm, aber nicht hoffnungslos. Entscheidend ist, ob du zeigen kannst, dass dein Kunde die Mehrleistung wollte. Ein unterschriebener Rapport, eine Mail, eine Nachricht auf dem Handy, ein Zeuge. Fehlt das alles und war ein fester Preis vereinbart, bleibt es bei OR Art. 373 Abs. 1, und die Mehrarbeit ist dein Beitrag. Wie du Regiearbeiten so dokumentierst, dass sie später halten, steht unter Rapport und Regie.

Achtung: Ein unterschriebener Arbeitsrapport mit Betrag kann in einer Betreibung als Schuldanerkennung dienen, eine blosse Rechnung nicht (SchKG Art. 82). Das ist der eigentliche Grund, weshalb sich die Unterschrift auf dem Bauplatz lohnt: nicht des Papiers wegen, sondern weil du damit später etwas in der Hand hast.

Und wenn die SIA 118 vereinbart ist?

Die SIA 118 ist eine private Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, kein Gesetz. Verbindlich wird sie nur, wenn ihr sie im Vertrag vereinbart habt, und dann mit ihren eigenen Regeln zu Fristen, Regiearbeiten und Abrechnung, soweit ihr im Vertrag nichts anderes abgemacht habt. Schau in diesem Fall in den Vertrag und in den Normtext, den du beim SIA beziehst. Verlass dich nicht auf das, was auf der Baustelle über die Norm erzählt wird: Vieles davon stammt aus einer älteren Ausgabe.

So macht es KIDESK

Einen Nachtrag machst du in KIDESK als zweite Offerte zum selben Kunden. Der Kunde unterschreibt sie über einen Link am Handy, und beide Seiten bekommen die Annahmebestätigung als PDF, mit Name und Zeitpunkt. Aus der angenommenen Offerte wird danach der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl zweimal tippst. Rapport und Abnahme unterschreibt der Kunde direkt auf dem Gerät.

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Häufige Fragen

Muss ein Nachtrag schriftlich sein?

Rechtlich nicht. Ein Werkvertrag und seine Änderung sind formfrei gültig, eine mündliche Abmachung bindet also. Beweisen musst du sie aber, und im Streit steht dann Aussage gegen Aussage. Zwei Zeilen in einer Mail oder eine Unterschrift auf dem Rapport lösen dieses Problem in einer Minute.

Darf ich einen Nachtrag einfach auf die Schlussrechnung setzen?

Setzen darfst du ihn, durchsetzen wirst du ihn ohne Bestellung kaum. Bei festem Preis darf keine Erhöhung gefordert werden, auch wenn die Arbeit grösser war als gedacht. Ohne Beleg dafür, dass dein Kunde die Mehrleistung bestellt hat, bleibt dir nur die Kulanz der Gegenseite.

Wie rechne ich den Preis eines Nachtrags?

Am besten wie im Hauptauftrag, mit denselben Ansätzen und demselben Materialzuschlag. Ist für die zusätzliche Leistung kein Preis abgemacht, wird er «nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers» festgesetzt (OR Art. 374). Genau deshalb lohnt sich ein Stundenansatz, der schon in der Offerte steht.

Was ist der Unterschied zwischen Nachtrag und Regiearbeit?

Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Bestellung mit eigenem Umfang und eigenem Preis. Regiearbeit ist eine Abrechnungsart: Arbeit nach Aufwand, belegt mit Rapporten. Ein Nachtrag kann pauschal oder in Regie abgerechnet werden, das sind zwei verschiedene Fragen.

Der Kunde lehnt den Nachtrag ab. Was nun?

Dann führst du die zusätzliche Leistung nicht aus und hältst den ursprünglichen Umfang ein. Schreib ihm kurz, was das bedeutet, zum Beispiel dass eine Fläche unbehandelt bleibt oder eine Garantie dafür entfällt. Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller ausserdem jederzeit zurücktreten, dann schuldet er dir die geleistete Arbeit und volle Schadloshaltung (OR Art. 377).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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