Begriff

Sicherheitsnachweis: ein Formular, zwei Anlässe.

Kurz gesagt

Der Sicherheitsnachweis, kurz SiNa, ist das Formular, in dem das Ergebnis einer Kontrolle an einer elektrischen Installation festgehalten wird. Er fällt in zwei Fällen an: nach jeder Installationsarbeit, wenn der ausführende Betrieb die betriebsinterne Schlusskontrolle durchführt und das Ergebnis im Nachweis festhält (NIV Art. 24), und am Ende der Kontrollperiode, wenn die Netzbetreiberin den Eigentümer zur periodischen Kontrolle auffordert (NIV Art. 36). Verantwortlich für den Nachweis ist der Eigentümer der Installation, nicht der Elektrobetrieb (NIV Art. 5).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was darin stehen muss

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) zählt in Art. 37 auf, was der Sicherheitsnachweis mindestens enthält: Adresse der Installation und des Eigentümers, Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten, die Kontrollperiode, Name und Adresse des Installateurs, die Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle und, bei Abnahme- und periodischen Kontrollen, Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung samt Ergebnis seiner Kontrolle.

Unterschreiben müssen ihn zwei Seiten: die Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben, und eine der kontrollberechtigten Personen, die in der Installationsbewilligung aufgeführt sind (Art. 37 Abs. 2). Den technischen Inhalt legt das UVEK fest; das Formular stellt das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) zur Verfügung.

Die zwei Anlässe

AnlassWer kontrolliertWannGrundlage
Neue Installation oder ÄnderungDer ausführende Betrieb selbst, durch eine fachkundige oder kontrollberechtigte PersonVor der Übergabe an den EigentümerNIV Art. 24
Abnahmekontrolle bei Kontrollperiode unter 20 JahrenEin vom Ersteller unabhängiges KontrollorganInnerhalb von sechs Monaten nach der ÜbernahmeNIV Art. 35 Abs. 3
Periodische KontrolleEin unabhängiges Kontrollorgan im Auftrag des EigentümersBis zum Ende der Kontrollperiode, Aufforderung mindestens sechs Monate vorherNIV Art. 32 und 36
Nach der Schlusskontrolle meldet der Eigentümer der Netzbetreiberin den Abschluss der Installationsarbeiten und stellt ihr den Sicherheitsnachweis zu (NIV Art. 24 Abs. 6). Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, ab dem ein Teil oder die ganze Installation bestimmungsgemäss genutzt wird (Abs. 3).
Achtung: Die Abnahmekontrolle darf nicht derselbe Betrieb machen, der die Installation erstellt hat: Verlangt ist ein vom Ersteller unabhängiges Kontrollorgan. Wer eine Ladestation im öffentlichen Raum, einen Gastrobetrieb oder eine Baustelleninstallation baut, hat es mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren zu tun und damit mit dieser zweiten Kontrolle. Schreib sie in die Offerte, sonst diskutierst du nachher über die Rechnung eines Dritten.

Kontrollperioden in Stichworten

  • 1 Jahr: Baustellen und Märkte.
  • 5 Jahre: unter anderem Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes, Hotels und Gaststätten, Kleingastrobetriebe, öffentliche Ladestationen.
  • 10 Jahre: unter anderem gewerbliche Werkstätten, Verkaufslokale, Bürogebäude, landwirtschaftliche Unternehmen.
  • 20 Jahre: alle übrigen Installationen, in der Praxis vor allem Wohnbauten.
  • Bei jeder Handänderung: zusätzlich bei zehn- und zwanzigjähriger Periode, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Die vollständige Liste steht im Anhang der NIV. Den Ablauf mit Fristen, Mahnungen und dem Weg über das ESTI beschreibt der Ratgeber Sicherheitsnachweis nach NIV.

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Häufige Fragen

Wer ist für den Sicherheitsnachweis verantwortlich?

Der Eigentümer der Installation. Er sorgt dafür, dass sie ständig den Anforderungen entspricht, muss den Nachweis auf Verlangen erbringen und Mängel beheben lassen (NIV Art. 5). Für dich heisst das: Der SiNa ist Teil deiner Leistung und gehört dem Kunden übergeben, verantwortlich bleibt aber er.

Braucht jede kleine Arbeit einen Sicherheitsnachweis?

Vor der Übergabe einer Installation oder von Teilen davon ist eine Schlusskontrolle durchzuführen, und ihr Ergebnis wird im Sicherheitsnachweis festgehalten (NIV Art. 24). Für Arbeiten, für die eine Ausnahme des Inspektorats nach Art. 23 vorliegt, genügt das Protokoll der baubegleitenden Erstprüfung.

Wie lange muss der Kunde den Nachweis aufbewahren?

Die technischen Unterlagen sind während der ganzen Lebensdauer der Installation aufzubewahren, die Grundlagen des Sicherheitsnachweises mindestens eine Kontrollperiode lang (NIV Art. 5). Sag das dem Kunden bei der Übergabe: Beim Verkauf der Liegenschaft wird als Erstes danach gefragt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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