Wie du aus den Bausteinen deine AGB machst
Die zwölf Ziffern unten decken die Situationen ab, über die in Handwerksbetrieben wirklich gestritten wird: Zusatzarbeiten, Termine, Zugang zum Objekt, Mängel, Zahlungsverzug, Schäden. Du gehst sie der Reihe nach durch, füllst die eckigen Klammern und streichst, was auf deinen Betrieb nicht zutrifft. Eine Klausel, die du nicht erklären kannst, gehört raus.
| Ziffer | Was du entscheiden musst | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| 2 Offerte | Gültigkeitsdauer deiner Offerte, Frist für den Widerspruch gegen eine Auftragsbestätigung | Kurze Gültigkeit schützt dich vor alten Materialpreisen. Dreissig Tage sind üblich, bei schwankenden Preisen weniger. |
| 3 Preise | Mit oder ohne Mehrwertsteuer, Ansätze für Regiearbeit, Anfahrt und Kleinmaterial | Bist du nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen, darfst du in der Rechnung nicht auf die Steuer hinweisen (MWSTG Art. 27 Abs. 1). Dann streichst du den Zusatz «ohne Mehrwertsteuer». |
| 5 Mängelrüge | An welche Adresse eine Rüge geht | Eine Rüge an den Monteur auf der Baustelle erreicht dein Büro nie. Eine feste Adresse in den AGB gibt beiden Seiten einen Beweis. |
| 7 Zahlung | Zahlungsfrist, Grenze für Teilrechnungen, Höhe der Mahngebühr | Die Mahngebühr ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Genau dafür steht sie hier. |
| 9 Haftung | Betrag je Schadenfall, Deckungssumme deiner Betriebshaftpflicht | Ohne Zahl ist die Klausel wertlos. Frag deine Versicherung nach der Deckungssumme und schreib sie hinein. |
| 11 Gerichtsstand | Ort deines Sitzes | Bei einem Konsumentenvertrag kann die Kundschaft nicht zum Voraus auf den gesetzlichen Gerichtsstand verzichten (ZPO Art. 35 Abs. 1 Bst. a). Gegenüber Geschäftskunden wirkt die Klausel. |
Die Bausteine zum Kopieren
Derselbe Text steht in der Word-Datei oben. Er ist als Geschäftsdokument formuliert und siezt die Kundschaft deshalb. Ersetze jede eckige Klammer, und setz zuunterst ein Datum: Nur so weisst du in drei Jahren noch, welche Fassung für welchen Auftrag galt.
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Verträge und Leistungen von [Dein Betrieb], [Strasse Nr.], [PLZ Ort], nachfolgend «Unternehmerin». Sie sind Bestandteil des Vertrags, wenn in der Offerte, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag auf sie hingewiesen wurde und sie der Kundschaft vor dem Vertragsschluss zugänglich waren. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, soweit die Unternehmerin ihnen schriftlich zugestimmt hat. 2. Offerte und Vertragsschluss Offerten sind [30] Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft die Offerte innert dieser Frist annimmt oder wenn die Unternehmerin einen mündlich erteilten Auftrag schriftlich bestätigt und die Kundschaft nicht innert [3] Arbeitstagen widerspricht. Pläne, Skizzen, Muster und Berechnungen, die zu einer Offerte gehören, bleiben Eigentum der Unternehmerin und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. 3. Preise, Mehrleistungen und Kostenvoranschlag Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Ein Festpreis deckt den Umfang, der in der Offerte beschrieben ist. Arbeiten, die darüber hinausgehen, werden nach Aufwand zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Die Unternehmerin meldet absehbare Mehrkosten, bevor sie entstehen, und holt dafür die Zustimmung der Kundschaft ein. Ist statt eines Festpreises ein ungefährer Kostenansatz vereinbart, richten sich die Rechte der Kundschaft bei einer Überschreitung nach Artikel 375 OR. 4. Ausführung, Termine und Mitwirkung Termine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich festgehalten sind. Die Kundschaft sorgt für den rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zum Arbeitsort, für Strom und Wasser sowie für einen Platz, an dem Material und Geräte abgestellt werden können. Vor Beginn weist sie auf verdeckte Leitungen, Schadstoffe und andere Gefahren hin, die ihr bekannt sind. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung, auf Witterung oder auf Vorleistungen Dritter zurückgehen, verlängern die Termine angemessen; der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet. 5. Abnahme, Prüfung und Mängelrüge Nach Vollendung zeigt die Unternehmerin die Arbeit an, und die Kundschaft prüft das Werk. Bei einem unbeweglichen Werk beträgt die Frist für die Mängelrüge 60 Tage; sie läuft bei erkennbaren Mängeln ab Abnahme und ordnungsgemässer Prüfung, bei verdeckten Mängeln ab ihrer Entdeckung (Artikel 367 Absatz 1bis und Artikel 370 Absatz 4 OR). Bei beweglichen Werken sind Mängel anzuzeigen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung. Die Rüge geht an [E-Mail-Adresse für Mängelrügen] und bezeichnet den Mangel so genau, dass er auffindbar ist. Die Kundschaft gibt der Unternehmerin Gelegenheit, den gerügten Werkteil zu besichtigen, bevor ein Dritter daran arbeitet. 6. Mängelrechte und Verjährung Bei Mängeln hat die Kundschaft Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung. Die Unternehmerin erhält Gelegenheit, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben. Die Ansprüche wegen Mängel verjähren zwei Jahre nach der Abnahme. Fünf Jahre gelten bei einem unbeweglichen Werk und bei einem beweglichen Werk, das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Artikel 371 OR). Nicht als Mangel gelten übliche Abweichungen in Farbe, Struktur und Mass bei Naturprodukten sowie Schäden, die auf unsachgemässe Benutzung, fehlenden Unterhalt oder Eingriffe Dritter zurückgehen. 7. Zahlung, Verzug und Mahnkosten Rechnungen sind innert [30] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen über CHF [5'000.00] kann die Unternehmerin Teilrechnungen nach Baufortschritt stellen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr (Artikel 104 Absatz 1 OR). Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF [20.00] erhoben, ab der dritten CHF [30.00]. Bleibt eine fällige Zahlung aus, kann die Unternehmerin die weiteren Arbeiten einstellen, bis der ausstehende Betrag bezahlt ist. 8. Eigentumsvorbehalt An geliefertem, noch nicht eingebautem Material behält sich die Unternehmerin das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dieser Vorbehalt ist nur wirksam, wenn er am Wohnort der Kundschaft im Register des Betreibungsamtes eingetragen ist (Artikel 715 ZGB). Die Kundschaft wirkt bei einem solchen Eintrag mit. 9. Haftung Die Unternehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden bei der Ausführung schuldhaft verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf CHF [Betrag] je Schadenfall beschränkt. Für Absicht und grobe Fahrlässigkeit haftet die Unternehmerin unbeschränkt (Artikel 100 Absatz 1 OR). Nicht ersetzt werden Schäden, die darauf beruhen, dass die Kundschaft auf bekannte Gefahren nach Ziffer 4 nicht hingewiesen hat. Die Unternehmerin unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF [Betrag] und weist sie auf Verlangen nach. 10. Datenschutz Die Unternehmerin bearbeitet Personendaten der Kundschaft, um Offerten zu erstellen, Aufträge auszuführen, Rechnungen zu stellen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Sie gibt Daten an Dritte weiter, soweit das für die Ausführung nötig ist, namentlich an Subunternehmen, Lieferanten, die Treuhandstelle und, bei Zahlungsverzug, an das Betreibungsamt. Auskunft über die Bearbeitung erteilt [Name, E-Mail]. Weitere Angaben stehen in der Datenschutzerklärung unter [Adresse deiner Website]. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist [Ort des Sitzes]. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung vorbehalten; auf sie kann nicht zum Voraus verzichtet werden (Artikel 32 und 35 ZPO). 12. Schlussbestimmungen Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen gültig; an die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Bekanntgabe geschlossen werden. Es gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss in Kraft war. Fassung vom [Datum]
Warum die einzelnen Klauseln so formuliert sind
- Ziffer 1 nennt den Einbezug, nicht den Inhalt. AGB gelten nur, wenn die Kundschaft sie vor dem Ja kennen konnte. Der Satz in Ziffer 1 hält fest, woran du dich dafür halten musst. Wie der Einbezug in der Praxis gelingt, steht im Ratgeber AGB für Kleinbetriebe.
- Ziffer 3 verweist auf OR Art. 375 statt auf eine Prozentzahl. Die oft zitierte Grenze von zehn Prozent beim Kostenvoranschlag steht nicht im Gesetz. Sie ist eine Faustregel. Der Verweis auf den Artikel trägt, die Zahl nicht.
- Ziffer 4 macht die Mitwirkung zur Pflicht. Ohne diesen Absatz trägst du die Kosten dafür, dass am Montag niemand aufschliesst. Mit ihm hast du eine vertragliche Grundlage, den Leerlauf zu verrechnen.
- Ziffer 5 schreibt 60 Tage und nicht weniger. Bei einem unbeweglichen Werk ist die Vereinbarung einer kürzeren Rügefrist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 370 Abs. 4). Das gilt für Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden. Wer «innert 10 Tagen» schreibt, hat eine Klausel, die im Streit wegfällt; dann gelten die 60 Tage des Gesetzes.
- Ziffer 6 schliesst die Nachbesserung nicht aus. Bei einer Baute ist eine zum Voraus getroffene Abrede ungültig, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt (OR Art. 368 Abs. 2bis). Und die fünfjährige Verjährung lässt sich nicht zulasten der Bestellerin verkürzen (OR Art. 371 Abs. 3).
- Ziffer 8 sagt, was ein Eigentumsvorbehalt wert ist. Ohne Eintrag im Register am Wohnort der Kundschaft wirkt er nicht (ZGB Art. 715 Abs. 1). Und eingebautes Material wird Bestandteil des Grundstücks (ZGB Art. 671 Abs. 1), ein Vorbehalt daran geht also ohnehin ins Leere. Die ehrliche Formulierung ist besser als ein Satz, der Sicherheit vortäuscht.
- Ziffer 9 begrenzt, statt auszuschliessen. Eine zum Voraus getroffene Abrede, wonach die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre, ist nichtig (OR Art. 100 Abs. 1). Eine Begrenzung für leichtes Verschulden auf einen Betrag je Fall ist der Weg, der trägt.
- Ziffer 10 erfüllt eine Pflicht, die seit 2023 alle trifft. Wer Personendaten beschafft, informiert die betroffene Person über Identität, Bearbeitungszweck und Empfänger (DSG Art. 19 Abs. 2). Dein Kundenstamm ist genau das.
Die Klausel, die in keinen AGB steht und trotzdem Pflicht sein kann
Schliesst du beim Kunden zu Hause, an seinem Arbeitsplatz oder am Telefon ab, kann ihm ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zustehen. Es gilt für Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, wenn die Leistung des Kunden CHF 100.00 übersteigt (OR Art. 40a Abs. 1) und ihm «das Angebot» in Wohnräumen, am Arbeitsplatz, auf der Strasse oder am Telefon gemacht wurde (OR Art. 40b). Und dann kommt die Pflicht, die fast niemand kennt: Du musst den Kunden schriftlich oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über dieses Recht sowie über Form und Frist unterrichten und ihm deine Adresse bekanntgeben (OR Art. 40d Abs. 1). Die Angaben müssen datiert sein und den Vertrag erkennbar machen.
Solange du nicht belehrt hast, beginnt die Frist nicht zu laufen (OR Art. 40e Abs. 2). Der Kunde könnte also Monate später widerrufen. Widerruft er, erstattet ihr einander die empfangenen Leistungen; für bereits erbrachte Dienstleistungen ersetzt er dir Auslagen und Verwendungen nach den Regeln über den Auftrag, eine weitere Entschädigung schuldet er nicht (OR Art. 40f). Diesen Text legst du dem Vertrag bei.
Widerrufsrecht Sie haben diesen Vertrag in Ihren Wohnräumen, an Ihrem Arbeitsplatz oder am Telefon abgeschlossen. Sie können Ihren Antrag oder Ihre Annahmeerklärung deshalb widerrufen. Frist: 14 Tage. Sie beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen und diese Mitteilung erhalten haben. Form: Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie uns Ihren Widerruf am letzten Tag mitteilen oder Ihre Widerrufserklärung der Post übergeben. Adresse: [Dein Betrieb], [Strasse Nr.], [PLZ Ort], [E-Mail], [Telefon] Folgen: Haben wir auf Ihren Wunsch vor Ablauf der Frist bereits Leistungen erbracht, ersetzen Sie uns die Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag. Eine weitere Entschädigung schulden Sie nicht. Vertrag: [Bezeichnung und Nummer] Datum dieser Mitteilung: [Datum]
Was du am Text noch anpassen musst
- Maler und Gipser: Ziffer 6 um Abweichungen im Farbton ergänzen, die beim Anmischen und beim Trocknen entstehen, und um den Zustand des Untergrunds, den du vor dem Auftrag nicht prüfen konntest.
- Elektroinstallationen: Ziffer 4 um den Hinweis ergänzen, dass die Kundschaft für den Zugang zur Verteilung sorgt, und Ziffer 5 um den Sicherheitsnachweis, der nach der Arbeit erstellt wird.
- Gartenbau und Hauswartung: Für Daueraufträge reichen AGB nicht. Dort gehören Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung in einen eigenen Vertrag, zum Beispiel in den Gartenpflegevertrag oder den Winterdienst-Vertrag.
- Arbeiten an Gebäuden vor 1990: Ziffer 4 um den Satz ergänzen, dass Arbeiten sofort eingestellt werden, wenn unerwartet Asbest auftaucht, und dass die dadurch entstehenden Kosten nicht im Preis enthalten sind.
- Wenn du die SIA 118 verwendest: Sie gilt nur, wenn ihr sie vereinbart. Dann geht sie deinen AGB in den Punkten vor, die sie regelt. Siehe SIA 118 kurz erklärt.
Drei Fehler, die AGB im Alltag wertlos machen
- Die AGB liegen nur auf der Website. Niemand muss von sich aus danach suchen. In die Offerte gehört ein Satz, der auf sie verweist, und die AGB gehören als Beilage dazu.
- Die Offerte widerspricht den AGB. Steht in der Offerte «Zahlung in drei Raten» und in den AGB «30 Tage netto», gilt im Zweifel die Offerte: Die einzeln ausgehandelte Abrede ist die stärkere. Prüf beide Texte gegeneinander, wenn du die AGB änderst.
- Niemand weiss mehr, welche Fassung galt. Jede Fassung bekommt ein Datum, und alte Fassungen bewahrst du auf, solange Ansprüche aus jener Zeit möglich sind. Am Bau sind das mindestens fünf Jahre ab Abnahme (OR Art. 371 Abs. 2).
So macht es KIDESK
In KIDESK legst du die AGB einmal als Standard-Anhang ab, und sie gehen mit jeder Offerte per E-Mail mit. Der Versanddialog zeigt vor dem Abschicken, welche Beilagen mitgehen und welche nicht, und im Verlauf des Belegs steht später, was wirklich versendet wurde. Unterschreibt die Kundschaft die Offerte über den Link, bekommt ihr beide eine Annahmebestätigung als PDF mit Name und Zeitpunkt. Die Zahlungsfrist, die Mahngebühr aus Ziffer 7 und den Verzugszins stellst du im Mahnwesen einmal ein. Den Text deiner AGB schreibst du oder deine Rechtsberatung: Rechtstexte liefert KIDESK nicht.
Häufige Fragen
Darf ich AGB aus dem Internet einfach übernehmen?
Nicht ohne Weiteres: Hat ein AGB-Text individuellen Charakter, ist er urheberrechtlich geschützt (URG Art. 2 Abs. 1). Sinnvoll ist es ohnehin selten. Texte aus Deutschland zitieren Paragrafen, die es in der Schweiz nicht gibt, und Muster für Onlineshops passen nicht auf eine Baustelle. Nimm die Bausteine als Gerüst, streich, was nicht zu dir passt, und lass den fertigen Text einmal prüfen. Verantwortlich für den Inhalt bist am Ende du.
Wie lang dürfen AGB sein?
So lang wie nötig. Zwölf Ziffern auf zwei Seiten liest eine Kundin im Zweifel noch, zwölf Seiten liest niemand. Lange AGB bringen zudem ein Risiko: Je mehr Ungewöhnliches darin versteckt ist, desto eher fällt eine Klausel weg, weil niemand besonders darauf hingewiesen wurde.
Muss ich die Widerrufsbelehrung wirklich beilegen?
Nur, wenn ein Widerrufsrecht besteht: bei Verträgen für den persönlichen oder familiären Gebrauch über CHF 100.00, abgeschlossen in Wohnräumen, am Arbeitsplatz, auf der Strasse oder am Telefon, und nur, wenn die Kundschaft die Vertragsverhandlungen nicht ausdrücklich gewünscht hat. Weil diese Abgrenzung im Einzelfall heikel ist, legen viele Betriebe die Belehrung bei jedem Abschluss vor Ort bei.
Gelten meine AGB auch für Nachträge und Zusatzarbeiten?
Ja, wenn die Nachträge zum selben Vertrag gehören. Trotzdem gehört jeder Nachtrag schriftlich festgehalten, mit Umfang, Preis und Auswirkung auf den Termin. Ziffer 3 verlangt genau das von dir: Mehrkosten melden, bevor sie entstehen.
Brauche ich neben den AGB noch eine Datenschutzerklärung?
Ziffer 10 erfüllt die Informationspflicht gegenüber deiner Kundschaft im Kern (DSG Art. 19). Betreibst du eine Website mit Formular, Newsletter oder Analysewerkzeugen, brauchst du zusätzlich eine Datenschutzerklärung dort, weil du auch Daten von Besucherinnen beschaffst.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 40a bis 40f: Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen
- OR Art. 100: Wegbedingung der Haftung
- OR Art. 367, 368, 370 und 371: Mängelrüge, Mängelrechte und Verjährung beim Werkvertrag, Fassung seit 1.1.2026
- OR Art. 375: Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 715: Eigentumsvorbehalt nur mit Registereintrag
- ZGB Art. 671: eingebautes Material wird Bestandteil des Grundstücks
- Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 32 und 35: Gerichtsstand bei Konsumentenverträgen
- Datenschutzgesetz (DSG), Art. 19: Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 8: missbräuchliche Geschäftsbedingungen
- Urheberrechtsgesetz (URG), Art. 2: Werkbegriff
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