Begriff

Sondersatz für Beherbergung

Kurz gesagt

Der Sondersatz ist der Mehrwertsteuersatz von 3.8 Prozent auf Beherbergungsleistungen (MWSTG Art. 25 Abs. 4). Als Beherbergungsleistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, auch wenn dieses separat berechnet wird. Alles Weitere, etwa Mittag- und Abendessen oder Getränke, ist eine gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz von 8.1 Prozent. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2024 (vorher 3.7 Prozent) und ist im Gesetz bis längstens 31. Dezember 2027 befristet.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was unter den Sondersatz fällt und was nicht

Die Grenze verläuft beim Frühstück. Es gehört zur Beherbergung, auch wenn du es auf der Rechnung als eigene Position führst. Jede weitere Verpflegung ist eine gastgewerbliche Leistung und trägt den Normalsatz.

LeistungSatzGrundlage
Übernachtung3.8 %MWSTG Art. 25 Abs. 4
Frühstück, auch separat berechnet3.8 %MWSTG Art. 25 Abs. 4
Mittag- und Abendessen, Getränke8.1 %MWSTG Art. 25 Abs. 1 und Abs. 3
Ferienwohnung oder Zimmer an Gäste3.8 %MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a in Verbindung mit Art. 25 Abs. 4
Dauermiete einer WohnungVon der Steuer ausgenommenMWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21
Die Überlassung von Grundstücken ist grundsätzlich von der Steuer ausgenommen. Steuerbar ist aber ausdrücklich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen.

Eine Rechnung mit beiden Sätzen

Pension: 3 Nächte mit Frühstück zu CHF 145.00, dazu zwei Abendessen zu CHF 38.00
Beherbergung inklusive Frühstück, 3 × 145.00
CHF 435.00
Darin enthaltene Steuer: 435.00 × 3.8 ÷ 103.8
CHF 15.92
Abendessen, 2 × 38.00
CHF 76.00
Darin enthaltene Steuer: 76.00 × 8.1 ÷ 108.1
CHF 5.69
Geschuldete Steuer auf einer Rechnung von CHF 511.00
CHF 21.61

Würdest du die ganze Rechnung zum Normalsatz abrechnen, wären es CHF 38.29. Die Aufteilung ist also kein Papierkram, sondern CHF 16.68 auf einem einzigen Aufenthalt. Wie Halb- und Vollpensionsarrangements aufzuteilen sind, wenn der Gast einen Pauschalpreis zahlt, regelt die MWST-Branchen-Info 08 in Ziffer 6.4.

Befristet: was nach 2027 gilt, ist offen

Der Sondersatz steht im Gesetz nur befristet, aktuell bis längstens 31. Dezember 2027 (MWSTG Art. 25 Abs. 4). Der Bundesrat hat am 15. April 2026 die Botschaft zur Verlängerung bis Ende 2035 verabschiedet, verzichtet aber selbst auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage. Im Parlament ist der Entscheid am 21. September 2026 nicht gefallen: Der Nationalrat ist am 16. Juni 2026 nicht auf die Vorlage eingetreten, der Ständerat hat am 17. September 2026 abweichend entschieden, und das Geschäft liegt wieder bei der Kommission des Nationalrats.

Achtung: Plane keine Preise über 2027 hinaus mit 3.8 Prozent. Solange das Parlament nicht entschieden hat, weiss niemand, welcher Satz am 1. Januar 2028 gilt. Bei einer Satzänderung ist der Zeitpunkt der Leistung massgebend, nicht das Datum der Rechnung oder der Zahlung: Leistungen, die teilweise vor und teilweise nach dem Stichtag erbracht werden, sind für jeden Teil nach dem dann geltenden Recht zu versteuern (MWSTG Art. 115 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 112 Abs. 2 und 3).

So macht es KIDESK

In KIDESK wählst du den Satz je Position, 8.1, 2.6 oder 3.8 Prozent. Übernachtung und Abendessen stehen damit mit verschiedenen Sätzen auf derselben Rechnung, und die MwSt-Auswertung weist sie je Satz getrennt aus. KIDESK nimmt nur Sätze an, die am Datum des Belegs gültig waren.

Rechnungen in KIDESK Berichte und MwSt-Auswertung

Häufige Fragen

Gilt der Sondersatz auch für eine Ferienwohnung?

Ja, wenn du sie an Gäste zur Beherbergung vermietest. Die Überlassung von Grundstücken ist zwar grundsätzlich von der Steuer ausgenommen, die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen aber ausdrücklich steuerbar (MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a). Voraussetzung bleibt, dass du überhaupt steuerpflichtig bist. Die Einzelheiten für Ferienwohnungen stehen in der MWST-Branchen-Info 08 der ESTV.

Muss ich das Frühstück separat ausweisen?

Nein. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass das Frühstück auch dann zur Beherbergungsleistung gehört, wenn es separat berechnet wird. Du darfst es also zeigen oder im Zimmerpreis lassen, der Satz bleibt 3.8 Prozent.

Steigt der Sondersatz 2028 auf 4.0 Prozent?

Das ist noch nicht entschieden. Das Parlament hat am 19. Juni 2026 für die Finanzierung der 13. AHV-Rente beschlossen, den Normalsatz ab 2028 auf 8.5 Prozent und den Sondersatz auf 4.0 Prozent zu erhöhen. Diese Verfassungsänderung braucht die Zustimmung von Volk und Ständen am 29. November 2026. Dazu kommt die offene Frage, ob es den Sondersatz nach 2027 überhaupt noch gibt.

Mein Hotel rechnet nach Saldosteuersatz ab. Was gilt dann?

Auf der Gästerechnung stehen weiterhin die gesetzlichen Sätze, also 3.8 und 8.1 Prozent. Abgeliefert wird der von der ESTV bewilligte Saldosteuersatz auf dem Bruttoumsatz. Mehr dazu steht unter Saldosteuersatz.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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