Begriff

Von der Steuer ausgenommen

Kurz gesagt

«Von der Steuer ausgenommen» heisst: Auf dieser Leistung fällt keine Mehrwertsteuer an, dafür verlierst du den Vorsteuerabzug auf allem, was du dafür eingekauft hast (MWSTG Art. 21 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1). Die Liste steht in Art. 21 Abs. 2 und umfasst unter anderem Heilbehandlungen, Unterricht, Versicherungen, den Geld- und Kapitalverkehr sowie die Vermietung von Liegenschaften. Davon zu unterscheiden ist «von der Steuer befreit» nach Art. 23, etwa der Export: keine Steuer, aber der Vorsteuerabzug bleibt.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Drei Begriffe, die dasselbe zu sagen scheinen

BegriffSteuer auf deiner RechnungVorsteuerabzugGrundlage
Von der Steuer ausgenommenKeineNein, er fällt wegArt. 21, Art. 29 Abs. 1
Von der Steuer befreitKeineJa, er bleibtArt. 23 Abs. 1
Von der Steuerpflicht befreitKeine, du bist nicht im RegisterNeinArt. 10 Abs. 2
Der dritte Fall betrifft den Betrieb, nicht die einzelne Leistung: Wer unter CHF 100'000.00 Umsatz bleibt, ist von der Steuerpflicht befreit.

Der Unterschied kostet Geld. Ein Physiotherapeut mit Berufsausübungsbewilligung erbringt ausgenommene Heilbehandlungen und kann die Steuer auf Geräten, Miete und Material nicht abziehen. Ein Schreiner, der einen Tisch nach Deutschland liefert, erbringt eine befreite Leistung und zieht die Vorsteuer auf Holz, Leim und Maschine trotzdem ab.

Was im Kleinbetrieb wirklich vorkommt

  • Vermietung von Liegenschaften: Die Überlassung von Grundstücken zum Gebrauch ist ausgenommen (Ziff. 21). Steuerbar sind jedoch unter anderem die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Gäste, von Campingplätzen, von Parkplätzen, die nicht im Gemeingebrauch stehen, und von fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen einer Betriebsanlage.
  • Verkauf von Grundstücken: Die Übertragung und die Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken sind ausgenommen (Ziff. 20).
  • Heilbehandlungen von Ärztinnen, Zahnärzten, Physiotherapeutinnen, Chiropraktoren, Hebammen und ähnlichen Berufen, soweit eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt (Ziff. 3).
  • Unterricht, Ausbildung, Weiterbildung und berufliche Umschulung (Ziff. 11).
  • Versicherungen sowie Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (Ziff. 18 und 19).
  • Gebrauchte Gegenstände, die ausschliesslich für ausgenommene Leistungen verwendet wurden (Ziff. 24).

Die Option: freiwillig versteuern und den Vorsteuerabzug retten

Du kannst fast jede ausgenommene Leistung freiwillig versteuern, indem du die Steuer offen ausweist oder sie in der Abrechnung deklarierst (MWSTG Art. 22 Abs. 1). Damit lebt der Vorsteuerabzug wieder auf. Ausgeschlossen ist die Option bei Versicherungen, beim Geld- und Kapitalverkehr und bei Geldspielen sowie dann, wenn der Gegenstand vom Empfänger ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll (Art. 22 Abs. 2).

Vermieterin einer Gewerbehalle, Umbau für CHF 120'000.00 inklusive 8.1 Prozent
Im Umbau enthaltene Steuer: 120'000.00 × 8.1 ÷ 108.1
CHF 8'991.67
Ohne Option: Vermietung ausgenommen, Vorsteuerabzug null
CHF 0.00
Mit Option: Miete mit 8.1 Prozent, Vorsteuer abziehbar
CHF 8'991.67
Unterschied für dieselbe Baustelle
CHF 8'991.67

Die Rechnung geht nur auf, wenn du selbst im Mehrwertsteuerregister eingetragen bist und deine Mieterin die Steuer als Vorsteuer abziehen kann. Bei Wohnräumen ist die Option ohnehin ausgeschlossen. Sprich den Fall mit deiner Treuhänderin durch, bevor du eine Renovation auslöst.

Achtung: Ausgenommene Umsätze zählen nicht für die Umsatzgrenze von CHF 100'000.00: Befreit von der Steuerpflicht ist, wer weniger als diesen Betrag aus Leistungen erzielt, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 ausgenommen sind (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Wer im Inland ausschliesslich ausgenommene Leistungen erbringt, ist unabhängig vom Umsatz von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 Bst. d).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ausgenommen und befreit?

Bei beiden steht auf deiner Rechnung keine Mehrwertsteuer. Bei einer ausgenommenen Leistung verlierst du zusätzlich den Vorsteuerabzug auf den zugehörigen Einkäufen (MWSTG Art. 29 Abs. 1), bei einer befreiten Leistung wie dem Export behältst du ihn (Art. 23). Darum sprechen Fachleute von unechter und echter Steuerbefreiung.

Darf ich auf einer ausgenommenen Leistung trotzdem Steuer ausweisen?

Ja, wenn du steuerpflichtig bist: Genau so übst du die Option nach MWSTG Art. 22 Abs. 1 aus, und dann schuldest du die ausgewiesene Steuer auch. Wer nicht im Register eingetragen ist, darf in Rechnungen nie auf die Steuer hinweisen und schuldet sonst den ausgewiesenen Betrag (Art. 27).

Ich vermiete eine Wohnung und arbeite daneben als Maler. Zählt die Miete für die Umsatzgrenze?

Nein. Für die Grenze von CHF 100'000.00 zählen nur Umsätze aus nicht ausgenommenen Leistungen, die Wohnungsmiete bleibt draussen (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Gerechnet wird nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer (Art. 10 Abs. 2bis).

Wie kommt die ausgenommene Leistung in die Abrechnung?

Sie gehört in den Gesamtumsatz und wird dort wieder abgezogen, getrennt von den befreiten Leistungen. Welche Ziffer wofür steht, erklärt der Ratgeber Die MwSt-Abrechnung Schritt für Schritt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

Alles erledigt, als Illustration im Markengrün

Oder du lässt das ab jetzt KIDESK erledigen.

Offerten, Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein und Mahnungen kommen aus KIDESK fertig formuliert und gerechnet heraus. Die ersten 14 Tage kosten nichts und du musst keine Kreditkarte hinterlegen.