Begriff

Stundenrapport: wer wann wie lange gearbeitet hat.

Kurz gesagt

Ein Stundenrapport hält je Person und Tag fest, wann die Arbeit begann, wann sie endete, wie lang die Pause war und wie viele Stunden daraus werden, dazu das Total der Woche. Er beantwortet die Frage «wer hat wie lange gearbeitet», während der Arbeitsrapport beantwortet, was auf einem Auftrag gemacht wurde. Für Angestellte ist er zugleich ein Stück Pflicht: Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verlangt in Art. 73 die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage, die Ruhetage und die Pausen ab einer halben Stunde. Aufbewahren musst du diese Unterlagen mindestens fünf Jahre.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was auf einen Stundenrapport gehört

Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Papier, Excel-Tabelle oder Handy sind gleichwertig, solange die Angaben da sind und fünf Jahre lesbar bleiben. Die Liste in ArGV 1 Art. 73 ist der Massstab.

AngabeWarum sie dasteht
Name der PersonArGV 1 Art. 73 Abs. 1 Bst. a: die Personalien müssen ersichtlich sein
DatumOhne Datum gibt es keine Lage der Arbeitszeit
Beginn und Ende der ArbeitBst. c verlangt die geleistete tägliche Arbeitszeit «sowie ihre Lage». Ein blosses Total genügt dafür nicht
Pause, sobald sie eine halbe Stunde erreichtBst. e: Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr
Stunden als DezimalzahlFür Lohn und Verrechnung. 07:15 bis 12:00 Uhr sind 4.75 Stunden, nicht 4.45
Total der WocheBst. c verlangt neben der täglichen auch die wöchentliche Arbeitszeit
Überstunden und ZuschlägeBst. c nennt Ausgleichs- und Überzeitarbeit, Bst. h die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und Zeitzuschläge
Auftrag, Objekt oder KostenstelleNicht vom Arbeitsgesetz verlangt. Erst damit wird aus dem Stundenrapport eine Grundlage für Rechnung und Nachkalkulation

Derselbe Zettel, drei verschiedene Zwecke

  • Stundenrapport: Person und Zeit. Grundlage für Lohn, Ferien- und Überstundensaldo und für die Vollzugs- und Aufsichtsorgane des Arbeitsgesetzes, die Einsicht verlangen können.
  • Arbeitsrapport: Auftrag und Leistung. Was wurde gemacht, welches Material wurde verbraucht, welche Geräte kamen zum Einsatz. Diesen unterschreibt der Kunde.
  • Regierapport: Abrechnung nach Aufwand. Stunden je Funktion, Material, Zuschläge, unterschrieben von der Person, die die Regiearbeit bestellt hat.

In kleinen Unternehmen ist das oft ein einziges Blatt, und das ist erlaubt, solange alle Pflichtangaben darauf stehen. Getrennt werden die drei in dem Moment, in dem interne Zahlen auf dem Papier stehen, das der Kunde sieht: Pausen, Absenzen, Kostensätze und Überstundensaldi gehen ihn nichts an. Mehr dazu in den Ratgebern Arbeitsrapport richtig führen und Regiearbeiten sauber abrechnen.

Fünf Jahre oder zehn Jahre?

Beides, je nachdem, wofür du den Rapport brauchst. Als Unterlage nach Arbeitsgesetz sind Verzeichnisse und Unterlagen nach Ablauf ihrer Gültigkeit mindestens fünf Jahre aufzubewahren (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2). Sobald der Rapport zugleich die Grundlage einer Rechnung ist, wird er zum Buchungsbeleg: Als solcher gelten alle Aufzeichnungen, die nötig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall nachvollziehen zu können (OR Art. 957a Abs. 3). Dann gilt die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren ab dem Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). Wer nicht sortieren will, bewahrt alles zehn Jahre auf.

Zwei Erleichterungen kennt die Verordnung, und beide sind eng. Beim Verzicht müssen die Angaben zu Arbeitszeit, Ruhetagen, Pausen und Zuschlägen nicht mehr im Verzeichnis stehen. Das setzt drei Dinge zusammen voraus: grosse Autonomie mit mehrheitlich selbst festgesetzter Arbeitszeit, ein Bruttojahreseinkommen samt Boni von mehr als CHF 120'000.00 und eine schriftliche individuelle Vereinbarung, alles gestützt auf einen Gesamtarbeitsvertrag (ArGV 1 Art. 73a). Bei der vereinfachten Erfassung genügt die geleistete tägliche Arbeitszeit, bei Nacht- und Sonntagsarbeit zusätzlich Anfang und Ende des Einsatzes; sie braucht eine Vereinbarung und gilt für Leute, die ihre Zeit zu einem namhaften Teil selbst festsetzen. In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kann sie auch individuell vereinbart werden (Art. 73b). Im Handwerk trifft beides selten zu.

Minuten in Dezimalstunden

Gerechnet wird mit Dezimalstunden, nicht mit Minuten: 15 Minuten sind 0.25, 20 Minuten sind 0.33, 45 Minuten sind 0.75. Wer 7.45 schreibt und 7 Stunden 45 Minuten meint, verschenkt oder verrechnet bei jedem Eintrag ein paar Minuten. Die Umrechnung Zeile für Zeile steht unter Minuten in Dezimalstunden umrechnen, eine fertige Vorlage unter Stundenrapport Vorlage.

So macht es KIDESK

Stunden trägst du in KIDESK am Auftrag ein: Datum, von, bis, Pause, die Reisezeit in einem eigenen Feld. Einen Live-Timer gibt es bewusst nicht, und Einträge lassen sich nachtragen, auch für Mitarbeitende ohne eigenen Zugang. Freigegebene Stunden sind gesperrt, und aus denselben Zahlen entsteht die Rechnung. Ob dein Verzeichnis alle Angaben nach ArGV 1 Art. 73 enthält, prüft KIDESK nicht, und eine Lohnbuchhaltung ist es nicht.

Aufträge und Zeiterfassung Stunden erfassen und freigeben

Häufige Fragen

Ist ein Stundenrapport in der Schweiz Pflicht?

Für Angestellte im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ja, der Form nach aber frei. Verlangt wird ein Verzeichnis mit den Angaben aus ArGV 1 Art. 73, gestützt auf ArG Art. 46. Für dich selbst als Inhaber einer Einzelfirma verlangt das Arbeitsgesetz nichts; für die Nachkalkulation brauchst du die Zahl trotzdem.

Muss der Kunde den Stundenrapport unterschreiben?

Nein. Der Stundenrapport ist ein internes Blatt für Lohn und Zeitkontrolle. Unterschrieben wird der Arbeits- oder Regierapport, also das Blatt, das die geleistete Arbeit gegenüber dem Kunden ausweist. Dort hat die Unterschrift Beweiswert, im Stundenrapport hätte sie keinen Adressaten.

Darf ich einen Stundenrapport nachträglich korrigieren?

Ja, Korrekturen sind erlaubt und im Alltag normal. Wichtig ist, dass nachvollziehbar bleibt, was geändert wurde und warum. Ein überschriebener Wert ohne Spur weckt bei einer Kontrolle und im Streit mit dem Kunden dieselbe Frage: Welche Fassung galt zuerst?

Reicht eine Excel-Tabelle als Stundenrapport?

Ja. Das Gesetz schreibt keine Form vor, nur einen Inhalt. Die Tabelle muss Beginn, Ende, Pausen ab einer halben Stunde und die Totale enthalten und fünf Jahre lang lesbar bleiben. Heikel wird es erst, wenn eine Datei am Monatsende überschrieben wird und die einzelnen Tage verschwinden.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

Alles erledigt, als Illustration im Markengrün

Oder du lässt das ab jetzt KIDESK erledigen.

Offerten, Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein und Mahnungen kommen aus KIDESK fertig formuliert und gerechnet heraus. Die ersten 14 Tage kosten nichts und du musst keine Kreditkarte hinterlegen.