Begriff

Regierapport: der Nachweis für Arbeit nach Aufwand.

Kurz gesagt

Ein Regierapport ist das Blatt, mit dem ein Betrieb nachweist, was bei einer nach Aufwand abgerechneten Arbeit angefallen ist: Stunden je Person und Funktion, Material, Geräte, Fremdleistungen und Zuschläge. Er ist die Grundlage der Rechnung, wenn der Preis nicht zum Voraus bestimmt wurde: Dann wird er nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (OR Art. 374). Unterschrieben wird er möglichst vor Ort von der Person, welche die Regiearbeit bestellt hat.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

«In Regie» heisst: der Aufwand ist der Preis

Regie ist der Gegensatz zum festen Preis. Ist die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, musst du das Werk um diese Summe fertigstellen und darfst keine Erhöhung fordern, auch bei mehr Arbeit (OR Art. 373 Abs. 1). Ist der Preis gar nicht oder nur ungefähr bestimmt, richtet er sich nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen (OR Art. 374). Regie ist der Normalfall bei Störungen, Reparaturen, Servicearbeiten und bei allem, was auf einer Baustelle zusätzlich angeordnet wird. Der Preis für diese Freiheit ist der Nachweis, und dieser Nachweis heisst Regierapport.

Was darauf steht

  • Kunde, Objekt, Auftrags- und Rapportnummer, Datum.
  • Regie bestellt durch, mit Name, Funktion und Uhrzeit. Das ist die Angabe, um die im Streitfall zuerst gestritten wird.
  • Stunden je Person mit von, bis und Pause, dazu die Funktion: Vorarbeiter, Monteur, Hilfskraft. In Regie hängt der Ansatz an der Funktion.
  • Material mit Menge und Einheit, Geräte und Maschinen mit Einsatzdauer, Fremdleistungen mit Firma.
  • Zuschläge für Nacht, Samstag, Sonntag oder Feiertag als eigene Zeile.
  • Kurz, weshalb die Arbeit nicht im Auftrag enthalten war, und die Unterschrift des Bestellers.

Regierapport, Arbeitsrapport, Stundenrapport

BlattBeantwortetWer unterschreibt
RegierapportWas wurde nach Aufwand ausgeführt, und wer hat es bestellt?Besteller oder Bauleitung
ArbeitsrapportWas wurde bei diesem Einsatz gemacht, mit welcher Zeit und welchem Material?Kunde vor Ort
StundenrapportWie lange hat diese Person diese Woche gearbeitet?Mitarbeiterin und vorgesetzte Person
TagesrapportWas ist heute auf dieser Baustelle passiert?Polier oder Bauführer, oft die Bauleitung
In kleinen Unternehmen erledigt ein einziges Blatt oft zwei Aufgaben. Das ist in Ordnung, solange alle nötigen Felder darauf sind.

Eine gesetzliche Pflicht, den Regierapport zu unterschreiben, gibt es nicht. Ohne Unterschrift musst du Stunden, Material und die Bestellung selbst beweisen, denn wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, hat sie zu beweisen (ZGB Art. 8). Eine Frist für das Vorlegen kennt das Gesetz ebenfalls nicht; sie kann aber im Vertrag stehen, etwa wenn die Norm SIA 118 vereinbart ist oder der Bauherr eigene Bedingungen stellt. Mehr dazu unter Muss der Kunde den Rapport unterschreiben? Das fertige Blatt als Word- und Excel-Datei gibt es unter Regierapport Vorlage.

Häufige Fragen

Ist ein Regierapport dasselbe wie ein Rapportzettel?

«Rapportzettel» ist das Alltagswort für jedes Rapportblatt, egal welcher Art. Ein Regierapport ist die Form davon, die eine nach Aufwand abgerechnete Arbeit belegt. Er braucht deshalb Angaben, die auf einem gewöhnlichen Rapport fehlen dürfen, vor allem die Bestellung der Regie.

Gehören Preise auf den Regierapport?

Beides ist möglich. Stehen nur Stunden und Mengen darauf, bestätigt die Unterschrift den Aufwand. Stehen Ansätze und Beträge darauf, bestätigt sie die Summe, dafür wird auf der Baustelle über Preise geredet. Entscheide dich einmal für den ganzen Betrieb.

Was ist ein Regieansatz?

Der Stundenansatz, zu dem Regiearbeiten verrechnet werden, oft gestaffelt nach Funktion. Er ist frei vereinbar und gehört in die Offerte, bevor die erste Regiestunde anfällt. Einen amtlichen Ansatz für Handwerksarbeit gibt es in der Schweiz nicht.

Wie lange muss ich Regierapporte aufbewahren?

Als Beleg zu einer Rechnung zehn Jahre (OR Art. 958f). Enthält das Blatt Arbeitszeiten von Angestellten, gilt zusätzlich die Aufbewahrung von mindestens fünf Jahren nach ArGV 1 Art. 73 Abs. 2. In der Praxis heisst das: zehn Jahre, als Scan oder auf Papier.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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