Der Unterschied zu den anderen Rapporten
Alle Rapporte im Gewerbe halten Zeit fest, aber jeder aus einem anderen Blickwinkel. Der Arbeitsrapport beantwortet, was bei einem Einsatz gemacht wurde, und der Kunde unterschreibt ihn. Der Regierapport beantwortet, was nach Aufwand ausgeführt und von wem es bestellt wurde. Der Stundenrapport beantwortet, wie lange eine Person gearbeitet hat. Der Tagesrapport beantwortet als einziger: Was ist an diesem Tag auf dieser Baustelle geschehen?
Daraus folgt seine Eigenheit: Auf ihm steht auch, was nicht gearbeitet wurde. Zwei Stunden Regen, ein blockierter Zugang, eine fehlende Lieferung. Diese Zeilen interessieren im Moment des Schreibens niemanden und entscheiden Monate später über Termine und Mehrkosten.
Was darauf gehört
- Baustelle, Bauherrschaft, Vertrags- oder Auftragsnummer, laufende Rapportnummer, Datum mit Wochentag.
- Wetter und Temperatur, am Vormittag und am Nachmittag, mit der Folge für die Arbeit.
- Personal und Geräte je Zeile, mit Funktion oder Typ, Stunden und der ausgeführten Arbeit samt Bauteil oder Abschnitt.
- Lieferungen mit Menge, Lieferant und Uhrzeit, dazu die Fremdfirmen, die an diesem Tag auf dem Platz waren.
- Anordnungen der Bauleitung mit Name, Uhrzeit und Inhalt, und ob sie als Regie gelten sollen.
- Behinderungen und Unterbrüche mit Grund, von, bis und den betroffenen Personen.
Beweiswert: das Datum zählt mehr als die Schönschrift
Vor Gericht ist ein Tagesrapport eine Urkunde: ein Schriftstück, das geeignet ist, rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen (ZPO Art. 177). Das Gericht würdigt Beweismittel nach freier Überzeugung (Art. 157), und beweisen muss, wer aus der behaupteten Tatsache Rechte ableitet, bei einer Forderung also dein Betrieb (ZGB Art. 8). Ein Blatt, das seit dem ersten Tag jeden Tag gleich geführt wurde, überzeugt darum anders als eines, das nachträglich entstanden ist, weil man es brauchte.
Aufbewahren: fünf oder zehn Jahre
Enthält der Rapport Arbeitszeiten deiner Angestellten, gilt die Frist von mindestens fünf Jahren nach Ablauf der Gültigkeit (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2). Dient er als Beleg zu einer Rechnung, wird er zum Buchungsbeleg, und dann sind es zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). In der Praxis heisst das zehn Jahre. Das fertige Blatt als Word- und Excel-Datei gibt es unter Tagesrapport Baustelle.
Häufige Fragen
Ist ein Tagesrapport in der Schweiz Pflicht?
Ein Gesetz, das jedem Betrieb ein Bautagebuch vorschreibt, gibt es nicht. Zur Pflicht wird der Tagesrapport durch den Werkvertrag: Viele Bauherrschaften verlangen ihn in ihren Bedingungen, oft täglich und innert weniger Tage vorgelegt. Lies vor dem ersten Arbeitstag nach, was dein Vertrag dazu sagt.
Was ist der Unterschied zwischen Tagesrapport und Arbeitsrapport?
Der Arbeitsrapport gehört zu einem Einsatz und wird vom Kunden unterschrieben. Der Tagesrapport gehört zu einem Tag auf einer Baustelle und hält auch fest, was den Fortschritt gestört hat. In kleinen Unternehmen erledigt ein Blatt manchmal beides, solange alle nötigen Felder darauf sind.
Muss die Bauleitung den Tagesrapport unterschreiben?
Das Gesetz verlangt es nicht. Viele Werkverträge verlangen es, und bei Regiearbeiten hängt die Vergütung oft daran. Ohne Unterschrift bleibt der Rapport eine einseitige Aufzeichnung: Er beweist, was du festgehalten hast, nicht, dass die Gegenseite es anerkennt.
Reicht der Tagesrapport als Arbeitszeiterfassung?
In der Regel nicht. Die Verordnung verlangt die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage und die Pausen ab einer halben Stunde (ArGV 1 Art. 73). Eine blosse Stundenzahl je Person genügt dafür nicht, ausser es besteht eine schriftliche Vereinbarung über die vereinfachte Erfassung (Art. 73b). Führe die Zeiterfassung darum getrennt.
Quellen
- Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 157 und 177: freie Beweiswürdigung und Begriff der Urkunde
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73 und 73b: Verzeichnisse, Aufbewahrung, vereinfachte Arbeitszeiterfassung
- Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Buchungsbelege
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