Tagesrapport, Arbeitsrapport, Regierapport
Die drei Blätter beantworten drei verschiedene Fragen. Der Arbeitsrapport beantwortet: Was wurde bei diesem Kunden an diesem Einsatz gemacht, und wie viel Zeit und Material ist dafür angefallen. Der Regierapport beantwortet: Was wurde zusätzlich nach Aufwand ausgeführt, und wer hat es bestellt. Der Tagesrapport beantwortet: Was ist heute auf dieser Baustelle passiert. Er ist das Bautagebuch des ausführenden Betriebs.
Deshalb steht auf ihm auch, was nicht gearbeitet wurde. Zwei Stunden Regen, ein Lift, der nicht läuft, eine Fremdfirma, die den Zugang blockiert: Das sind die Zeilen, die Monate später zählen, wenn über Termine und Mehrkosten gesprochen wird.
Wofür du ihn im Ernstfall brauchst
| Situation | Welche Zeile dich rettet | Grundlage |
|---|---|---|
| Die Bauherrschaft bestreitet eine Zusatzforderung | Anordnung mit Name, Uhrzeit und Inhalt, dazu die Stunden des Tages | Wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, muss sie beweisen (ZGB Art. 8) |
| Der Preis war nicht genau bestimmt | Stunden je Person und Gerät, Tag für Tag | Der Preis wird nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374) |
| Der Baugrund oder gelieferter Stoff ist mangelhaft | Feststellung mit Datum, dazu die Anzeige an die Bauherrschaft | Der Unternehmer hat solche Verhältnisse ohne Verzug anzuzeigen, sonst fallen die Folgen ihm zur Last (OR Art. 365 Abs. 3) |
| Ausserordentliche Umstände behindern die Fertigstellung | Behinderung mit Grund, von und bis, über alle betroffenen Tage | Nur solche Umstände öffnen beim festen Preis den Weg zum Gericht (OR Art. 373 Abs. 2) |
| Der Streit landet vor Gericht | Das vollständige, fortlaufend geführte Blatt | Rapporte sind Urkunden (ZPO Art. 177), das Gericht würdigt sie frei (ZPO Art. 157) |
Ein Tagesrapport, der erst im Nachhinein entsteht, weil man ihn braucht, sieht auch so aus. Ein Blatt, das seit dem ersten Tag jeden Tag gleich geführt wurde, wirkt anders, selbst wenn an einzelnen Tagen wenig darauf steht.
Wetter gehört aufs Blatt, und zwar in Zahlen
«Schlechtes Wetter» ist keine Angabe. «Regen ab 13:30, Betonieren eingestellt, 3 Mann 2.5 Stunden Leerlauf, Abzug der Schalung auf morgen verschoben» ist eine. Schreib Temperatur am Morgen, Witterung am Vormittag und am Nachmittag und die Folge für die Arbeit. Temperaturen um den Gefrierpunkt, Wind über der Grenze für den Kran, Dauerregen: Das sind die Tatsachen, aus denen später eine Bauzeitverlängerung oder ein Nachtrag begründet wird. Ob dir daraus ein Anspruch erwächst, hängt vom Vertrag ab. Ohne Aufzeichnung stellt sich die Frage gar nicht erst.
Was öffentliche Bauherren zusätzlich verlangen
Die Norm SIA 118 ist eine private Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins und gilt nur, wenn ihr sie im Vertrag vereinbart habt. Ihr Text ist kostenpflichtig, wir zitieren ihn hier nicht. Wie streng öffentliche Bauherren darauf aufbauen, lässt sich dagegen an ihren eigenen, veröffentlichten Vertragsbedingungen zeigen.
- Das Tiefbauamt der Stadt Luzern schreibt in seinen Werkverträgen zu Art. 47 der SIA 118: «Die Rapportpflicht gilt für alle Arten der Arbeiten unabhängig der Abgeltung (Akkord-, Regie- Pauschalarbeiten). Es ist täglich ein Tagesrapport zu erstellen und der Bauleitung abzugeben.»
- Für Regiearbeiten verlangt dieselbe Stelle: täglich erstellen, von der Firma unterzeichnet der Bauleitung innert fünf Tagen vorlegen. Später vorgelegte oder von der Bauleitung nicht unterzeichnete Rapporte werden nicht anerkannt und nicht vergütet.
- Zur Wirkung der Unterschrift hält dasselbe Papier fest, dass die Unterzeichnung der Regierapporte durch die Bauleitung eine natürliche Vermutung für deren Richtigkeit begründet, aber keine Schuldanerkennung des Bauherrn darstellt.
So füllst du die Vorlage aus
- 01
Kopf am Morgen
Baustelle, Bauherrschaft, Vertrags- oder Auftragsnummer, laufende Rapportnummer, Datum mit Wochentag, Wetter und Temperatur. Die Rapportnummer lückenlos führen: Eine Lücke ist die erste Frage der Gegenseite.
- 02
Personal und Geräte in dieselbe Tabelle
Je Zeile eine Person oder ein Gerät, mit Funktion oder Typ, Stunden und der Arbeit samt Bauteil oder Abschnitt. Die Excel-Datei summiert die Spalte «Stunden» selbst. Geräte gehören dazu, sonst arbeitet der Bagger in der Nachkalkulation gratis.
- 03
Anordnungen wörtlich festhalten
Wer hat wann was angeordnet, und ist es Regie oder im Vertrag enthalten. Dieser Block ist der wertvollste auf dem ganzen Blatt. Für Regiearbeiten führst du zusätzlich den Regierapport.
- 04
Behinderungen mit Uhrzeit
Grund, von wann bis wann, wie viele Leute betroffen. Ein Satz genügt, aber er braucht Zahlen. Was den Bauablauf gefährdet, meldest du der Bauherrschaft zusätzlich schriftlich und ohne Verzug (OR Art. 365 Abs. 3).
- 05
Abgeben, kopieren, ablegen
Verlangt dein Vertrag die Abgabe an die Bauleitung, gib das Blatt am selben oder am nächsten Tag ab und behalte eine Kopie. Ein Foto des unterschriebenen Blatts im Auftragsordner reicht als Kopie.
Drei Fehler, die den Rapport wertlos machen
- Am Freitag für die ganze Woche. Was fünf Tage später aus dem Gedächtnis entsteht, ist ungenau, und Ungenauigkeiten gehen zu deinen Lasten. Zehn Minuten am Ende des Arbeitstags genügen.
- Nur die guten Tage. Ein Tagebuch mit Lücken beweist nichts. Auch der Tag, an dem niemand auf der Baustelle war, bekommt seine Zeile, mit dem Grund.
- Stunden ohne Bezug. «8 Stunden Maurerarbeiten» hilft niemandem. Mit Bauteil, Achse oder Abschnitt wird aus der Zeile eine Grundlage für Ausmass, Nachkalkulation und Nachtrag.
Aufbewahren musst du das Blatt doppelt gedacht: Enthält es Arbeitszeiten deiner Angestellten, gilt die Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2). Dient es als Beleg zu einer Rechnung, sind es zehn Jahre (OR Art. 958f). In der Praxis heisst das zehn Jahre. Wie ein Rapport aufgebaut wird und wie du Reisezeit und Werkstattarbeit trennst, steht im Ratgeber Rapport und Regie.
So macht es KIDESK
In KIDESK hängen Stunden, Material und Fotos am Auftrag. Zeiten trägst du mit Datum, von, bis und Pause ein, dazu die Reisezeit als eigenes Feld; eine Stoppuhr gibt es bewusst nicht, und der Chef darf für jemanden buchen, der gar keinen Zugang hat. Fotos vom Tag kommen vom Handy direkt an den Auftrag. Rapport und Abnahme unterschreibt der Kunde auf dem Gerät. Arbeitest du in einem Bau-Gewerk mit Projekten, führt KIDESK am Projekt ein Bautagebuch: je Tag ein Eintrag mit Datum, Wetter, Anwesenden und Text. Eigene Felder für Geräte, Lieferungen, Anordnungen und Behinderungen und eine Unterschrift der Bauleitung hat es nicht: Dafür nimmst du dieses Blatt.
Häufige Fragen
Ist ein Bautagebuch in der Schweiz Pflicht?
Ein allgemeines Gesetz, das jedem Betrieb ein Bautagebuch vorschreibt, gibt es nicht. Pflicht wird es durch den Vertrag, etwa wenn die Bauherrschaft es in ihren Bedingungen verlangt. Unabhängig davon musst du die Arbeitszeit deiner Angestellten aufzeichnen (ArGV 1 Art. 73), und ohne Aufzeichnungen kannst du Zusatzforderungen nicht beweisen.
Wer schreibt den Tagesrapport, Polier oder Bauführer?
Wer den Tag gesehen hat. In kleinen Betrieben ist das der Polier oder der Vorarbeiter auf der Baustelle, im grösseren Betrieb der Bauführer anhand der Meldungen. Entscheidend ist, dass es täglich dieselbe Person nach demselben Muster tut.
Was ist der Unterschied zum Bautagebuch der Bauleitung?
Die Bauleitung führt ihr eigenes Tagebuch aus Sicht der Bauherrschaft. Deins ist das Tagebuch deines Betriebs und gehört dir. Bei Streit stehen beide Fassungen nebeneinander, und die genauere mit Uhrzeiten und Namen überzeugt eher.
Muss die Bauleitung den Tagesrapport unterschreiben?
Das Gesetz verlangt es nicht. Viele Bauherren verlangen es im Vertrag, und für Regierapporte hängt die Vergütung oft daran. Ohne Unterschrift bleibt der Rapport eine einseitige Aufzeichnung. Mehr dazu steht unter Muss der Kunde den Rapport unterschreiben?
Reicht ein Foto oder eine Sprachnotiz statt des Formulars?
Als Ergänzung ja, als Ersatz nein. Fotos mit Datum sind starke Belege für den Zustand, beantworten aber nicht, wer wie lange gearbeitet hat und was angeordnet wurde. Nimm beides: das Blatt für die Zahlen, Fotos für den Zustand.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 365 Abs. 3: Anzeigepflicht bei gefährdeter Ausführung
- Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: fester Preis und Festsetzung nach dem Wert der Arbeit
- Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 157 und 177: freie Beweiswürdigung und Begriff der Urkunde
- Tiefbauamt Stadt Luzern: Abweichungen und Ergänzungen zur SIA-Norm 118 (2131_W13, Version 2019.10)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73: Verzeichnisse und Aufbewahrung
- Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Buchungsbelege
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
