Ratgeber

Instant-Zahlungen: das Geld ist in zehn Sekunden da.

Kurz gesagt

Eine Instant-Zahlung wird innerhalb von höchstens zehn Sekunden gutgeschrieben, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Sie läuft in Franken und nur zwischen Finanzinstituten, die am Schweizer Interbank-Zahlungssystem teilnehmen. Seit dem 20. August 2024 können die grössten Institute solche Zahlungen empfangen und verarbeiten; alle übrigen müssen spätestens bis Ende 2026 nachziehen. Das Regelwerk sah nach der letzten öffentlichen Angabe von SIX (Stand Mai 2024) einen Maximalbetrag von CHF 20'000 je Zahlung vor; frag deine Bank, was heute für dein Konto gilt. Ob deine Kunden Instant-Zahlungen auslösen können, hängt davon ab, ob ihre eigene Bank das anbietet.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was eine Instant-Zahlung von einer gewöhnlichen Überweisung unterscheidet

Bei einer gewöhnlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld eine Weile unterwegs: Es wird nach ein paar Stunden gutgeschrieben, am nächsten Tag oder später, je nachdem, ob der Auftrag tagsüber oder nachts, am Wochenende, an einem Werktag oder an einem Feiertag ausgelöst wurde. So beschreibt es SIX, die Betreiberin des Zahlungssystems, selbst. Bei einer Instant-Zahlung spielt der Zeitpunkt keine Rolle, sie wird in zehn Sekunden oder weniger verarbeitet.

MerkmalGewöhnliche ÜberweisungInstant-Zahlung
GutschriftStunden bis Tage, abhängig von Wochentag und UhrzeitHöchstens zehn Sekunden nach Auslösen des Auftrags
BetriebszeitBankarbeitstage24 Stunden, 7 Tage, 365 Tage im Jahr
WährungFranken und FremdwährungenNur Franken
BetragslimiteJe nach BankCHF 20'000 je Zahlung nach der Angabe von SIX mit Stand Mai 2024, Institute können unter sich höhere Limiten vereinbaren
Wirkung auf dem KontoBelastung und Gutschrift fallen auseinanderBelastung und Gutschrift praktisch gleichzeitig, endgültig
Quelle: SIX, Fragen und Antworten zu Instant-Zahlung, Mai 2024, und die Seite zu Instant-Zahlung in der Schweiz. Die Limite kann sich seither geändert haben, und deine Bank kann eine tiefere setzen.

Seit wann es das gibt und wer mitmachen muss

Die technische Grundlage ist die Zahlungsplattform SIC5, die seit dem 17. November 2023 in Betrieb ist. Der Marktstart für Kundenzahlungen war der 20. August 2024. An diesem Tag konnten rund 60 Finanzinstitute Instant-Zahlungen empfangen und verarbeiten, zusammen mehr als 95 Prozent der Schweizer Retail-Zahlungen. Auf ihrer Produktseite nennt SIX heute über 100 Institute. Alle übrigen müssen bis Ende 2026 erreichbar sein.

  • Empfangen müssen die grössten Institute seit Ende August 2024, alle anderen spätestens bis Ende 2026.
  • Senden ist freiwillig: Welche Bank ihren Kunden das Auslösen von Instant-Zahlungen ermöglicht und unter welchen Bedingungen, ist von Institut zu Institut verschieden.
  • Gewöhnliche Überweisungen bleiben. Für sie gibt es auf der Ebene der Infrastruktur kein Enddatum.
  • Ins Ausland war dieser Weg im Mai 2024 laut SIX noch nicht verfügbar. Für Euro-Zahlungen gilt der eigene europäische Weg, beschrieben unter Euro-Zahlungen empfangen.

Die Limite von CHF 20'000

SIX hält fest: «Das Regelwerk sieht zurzeit einen Maximalbetrag von CHF 20'000 vor. Je nach Bankangebot der zahlenden Partei können andere Betragslimiten gelten.» An anderer Stelle im selben Dokument steht, dass Finanzinstitute untereinander höhere Limiten vereinbaren können. Für den Alltag eines Kleinbetriebs heisst das: Die Schlussrechnung über CHF 38'000 kommt nicht in zehn Sekunden, die Servicerechnung über CHF 1'240 kann es. Verlass dich bei grossen Beträgen nicht darauf, und frag deine Bank nach der Limite, die für dein Konto gilt.

Diese Angabe stammt aus dem Fragenkatalog von SIX mit Stand Mai 2024. Auf ihrer Produktseite nennt SIX heute keine Limite mehr, und Limiten im Zahlungsverkehr werden angepasst, sobald sich ein Verfahren eingespielt hat. Verlass dich deshalb nicht auf die Zahl: Bevor du eine Zahlung über CHF 20'000 als Instant-Zahlung einplanst, frag nach dem aktuellen Stand bei deiner Bank.

Was du als Empfänger tun musst

Nichts. Empfangen können ist eine Pflicht deiner Bank, nicht eine Einstellung in deinem Konto. Du brauchst keine neue Kontonummer, keinen neuen Einzahlungsschein und keine andere Rechnung. Ob eine Zahlung sofort ankommt oder am übernächsten Tag, entscheidet die Bank deines Kunden zusammen mit ihm, nicht dein Beleg.

  • Deine Rechnung bleibt, wie sie ist. Dieselbe IBAN, derselbe QR-Einzahlungsschein, dieselbe Referenz. Die Referenz reist mit und ordnet die Zahlung zu wie bisher.
  • Die Gutschrift ist endgültig. SIX beschreibt die sofortige und endgültige Wirkung auf den Konten ausdrücklich als Vorteil: Sie beseitigt die Unsicherheit und das Kreditrisiko für alle Beteiligten.
  • Auf dem Konto siehst du es sofort, in deinem Programm nicht. Der Kontoauszug als camt.053-Datei bleibt ein Tagesabschluss. Wie oft deine Bank Einzelmeldungen als camt.054 liefert, ist von Bank zu Bank verschieden. Mehr dazu unter camt.053 und camt.054.
  • Gebühren bestimmt jedes Institut selbst, für Instant-Zahlungen wie für alles andere. Die Verarbeitung zwischen den Instituten im Zahlungssystem wird laut SIX gleich bepreist.

Drei Stellen, an denen es deinen Alltag wirklich ändert

  1. Vor der Betreibung: zuerst das Konto anschauen

    Wer am letzten Tag der Frist mahnt oder betreibt, schaut vorher ins E-Banking und nicht in den Auszug von gestern. Eine Zahlung, die um 17:40 Uhr ausgelöst wurde, ist um 17:41 Uhr da. Eine Mahnung für eine bezahlte Rechnung kostet dich mehr als die Minute, die das Nachsehen braucht.

  2. Bei Neukunden ohne Bonität: Vorkasse wird zumutbar

    Vorauszahlung scheiterte oft daran, dass niemand zwei Tage auf die Gutschrift warten wollte. Bei einem Betrag unter der Limite ist das Geld da, bevor das Material im Lieferwagen liegt. Halte in der Offerte fest, dass die Ausführung mit dem Zahlungseingang beginnt.

  3. Am Freitagnachmittag: Liquidität ohne Wochenende

    Löhne, Lieferantenrechnungen und Steuerraten fallen oft auf denselben Tag. Eine Kundenzahlung, die am Freitag um 16:30 Uhr eintrifft, steht am Freitag zur Verfügung und nicht am Dienstag. Das ist kein Ersatz für Planung, aber es entschärft den einzelnen engen Tag.

Was sich rechtlich nicht ändert

Die Geldschuld bleibt eine Bringschuld: Sie ist dort zu zahlen, wo der Gläubiger zur Zeit der Erfüllung seinen Wohnsitz hat (OR Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1). Massgebend ist also weiterhin der Eingang bei dir, nicht das Auslösen beim Kunden. Neu ist bloss, dass beides jetzt im selben Moment passieren kann. In Verzug gerät dein Kunde unverändert durch deine Mahnung oder, wenn ein bestimmter Verfalltag verabredet war, mit dessen Ablauf (OR Art. 102). Und der gesetzliche Verzugszins beträgt weiterhin fünf Prozent pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1).

Achtung: Endgültig heisst endgültig. Eine Instant-Zahlung, die auf ein falsches Konto geht, holt keine Stornotaste zurück. Wer Kontoangaben per E-Mail bekommt und sie geändert vorfindet, ruft vorher an, unter der Nummer aus dem Vertrag und nicht unter der aus der Mail. Diese Vorsicht gilt für dich als Zahler genauso wie für deine Kunden.

Muss ich meine Kunden darauf hinweisen?

Nötig ist es nicht, hilfreich manchmal schon. Zwei Sätze auf der Rechnung oder in der Begleitmail genügen, wenn du auf eine schnelle Zahlung angewiesen bist. Bedingung ist nur, dass die Bank deines Kunden das Auslösen anbietet; die Antwort darauf kennt er selbst am besten.

Satz für die Begleitmail zur Rechnung
Wenn es pressiert: Viele Schweizer Banken bieten im E-Banking die sofortige
Zahlung an. Damit ist der Betrag innert Sekunden bei uns, auch am Wochenende.
Die Angaben auf dem Einzahlungsschein bleiben dieselben, Sie wählen lediglich diese Zahlungsart.

So macht es KIDESK

Für KIDESK ist eine Instant-Zahlung eine Zahlung wie jede andere. Weil es keine direkte Verbindung zu deiner Bank gibt, erscheint sie hier nicht in zehn Sekunden, sondern dann, wenn du den Kontoauszug als Datei hochlädst. Siehst du das Geld im E-Banking und willst die Rechnung sofort schliessen, erfasst du den Zahlungseingang von Hand. Doppelt verbucht wird dadurch nichts: Beim späteren Import ordnet KIDESK nur Rechnungen zu, die noch offen sind.

Zahlungen in KIDESK Kontoauszug einlesen

Häufige Fragen

Kann jede Schweizer Bank Instant-Zahlungen empfangen?

Noch nicht alle. Die grössten Institute im Retail-Zahlungsverkehr können es seit Ende August 2024, alle übrigen müssen bis Ende 2026 nachziehen. Bereits am Starttag deckten die beteiligten Institute mehr als 95 Prozent der Schweizer Retail-Zahlungen ab.

Kostet mich der Empfang einer Instant-Zahlung etwas?

Das bestimmt deine Bank. SIX hält fest, dass jedes Finanzinstitut die Gebühren für seine Leistungen selbst festlegt und dass sich diese je nach Institut und Kontomodell unterscheiden. Die Verarbeitung zwischen den Instituten im Zahlungssystem wird gleich bepreist. Frag nach, bevor du es voraussetzt.

Gibt es Instant-Zahlungen auch in Euro?

Nicht über dieses Verfahren. Instant-Zahlungen über die SIX Interbank Clearing AG sind laut SIX zurzeit nur in Schweizer Franken möglich. Im Euro-Raum gibt es ein eigenes Verfahren für Sofortzahlungen; für Zahlungen aus der EU an dich gilt, was unter Euro-Zahlungen empfangen steht.

Ändert sich etwas an meiner QR-Rechnung?

Nein. Der Einzahlungsschein bleibt gleich, die Referenz reist mit, und der Abgleich funktioniert wie bisher. Instant ist eine Eigenschaft der Ausführung, nicht des Belegs. Dein Kunde wählt im E-Banking, ob er die Zahlung sofort ausführen lässt.

Kann ich eine Instant-Zahlung zurückholen?

Die Wirkung auf den Konten ist sofort und endgültig, genau darin liegt der Nutzen des Verfahrens. Eine falsch adressierte Zahlung holst du deshalb nicht selbst zurück. Melde dich sofort bei deiner Bank und frag, was sie in einem solchen Fall unternehmen kann, und bitte parallel den Empfänger um Rückzahlung: Wer ohne gültigen Grund Geld erhalten hat, muss es zurückerstatten (OR Art. 62).

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

Alles erledigt, als Illustration im Markengrün

Oder du lässt das ab jetzt KIDESK erledigen.

Offerten, Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein und Mahnungen kommen aus KIDESK fertig formuliert und gerechnet heraus. Die ersten 14 Tage kosten nichts und du musst keine Kreditkarte hinterlegen.