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Rechner

Auf 5 Rappen runden, ohne Rätselraten.

Kurz gesagt

Die Rundung auf 5 Rappen geht kaufmännisch: Betrag ÷ 0.05, auf eine ganze Zahl runden, × 0.05. Alles ab der halben Stufe geht nach oben. CHF 1'837.68 wird zu CHF 1'837.70, CHF 1'837.67 wird zu CHF 1'837.65. Die Differenz beträgt höchstens zwei Rappen. Eine gesetzliche Pflicht zur Rundung gibt es nicht. Gerundet wird aus Gewohnheit, weil das 5-Rappen-Stück seit 2007 die kleinste Münze im Umlauf ist.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Eingegeben
CHF 1'837.68
Differenz
+0.02 CHF
Richtung
aufgerundet
Auf 5 Rappen gerundet
CHF 1'837.70

Rechenweg

CHF 1'837.68 ÷ 0.05 = 36753.6

kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet = 36754

× 0.05 = CHF 1'837.70

Die Differenz ist höchstens zwei Rappen. Gerundet wird nur das Total, nie die einzelne Position und nie der Steuerbetrag für sich: Sonst stimmt die Summe der Positionen nicht mehr mit dem Total überein.

So wird gerundet

Teile den Betrag durch 0.05, runde auf eine ganze Zahl und multipliziere wieder mit 0.05. Kaufmännisch heisst: genau in der Mitte geht es nach oben. Für einen Betrag mit zwei Nachkommastellen lässt sich das auch als Tabelle lesen.

Letzte Ziffer in RappenWird zuDifferenz
0 oder 5bleibt0 Rappen
1 oder 60 oder 5-1 Rappen
2 oder 70 oder 5-2 Rappen
3 oder 85 oder 10+2 Rappen
4 oder 95 oder 10+1 Rappen
CHF 12.32 wird zu CHF 12.30, CHF 12.33 wird zu CHF 12.35. Die Differenz ist nie grösser als zwei Rappen.
Rechnung einer Reinigungsfirma
Arbeit 14.5 Stunden zu CHF 58.00
CHF 841.00
Material
CHF 58.60
Total ohne MwSt
CHF 899.60
MwSt 8.1 % (899.60 × 8.1 ÷ 100)
CHF 72.87
Total mit MwSt
CHF 972.47
972.47 ÷ 0.05 = 19'449.4, gerundet 19'449, × 0.05
CHF 972.45
Rundungsdifferenz
-CHF 0.02

Nur das Total, nie die einzelne Zeile

Gerundet wird der Schlussbetrag, nicht jede Position und nicht der Steuerbetrag für sich. Wer jede Zeile rundet, bekommt eine Summe, die von der Summe der ungerundeten Zeilen abweicht. Auf einer Rechnung mit dreissig Positionen sind das schnell zwanzig Rappen, und in der Mehrwertsteuer-Abrechnung fällt die Differenz erst auf, wenn niemand mehr weiss, woher sie kommt. Die saubere Darstellung zeigt die Rundung als eigene Zeile unter dem Total.

Pflicht oder Praxis?

Eine Vorschrift, die zur Rundung auf 5 Rappen zwingt, gibt es nicht. Was es gibt, ist ein praktischer Grund: Die kleinste Münze im Umlauf ist das 5-Rappen-Stück. Das Einrappenstück ist laut der Eidgenössischen Münzstätte seit Januar 2007 nicht mehr kursgültig, das Zweirappenstück schon seit Januar 1978. Ein Betrag auf den Rappen genau lässt sich in bar also gar nicht bezahlen. Welche Münzen der Bund prägt, regelt die Münzverordnung.

  • Bei Barzahlung ist die Rundung praktisch zwingend, weil es die Münzen nicht gibt.
  • Bei Überweisung, Karte und TWINT funktionieren Rappenbeträge problemlos. Wer nicht rundet, macht nichts falsch.
  • In der Buchhaltung ist wichtig, dass der Betrag auf der Rechnung, der Betrag im QR-Zahlteil und der Betrag in deinen Büchern derselbe sind. Runde also entweder überall oder nirgends.
  • Bei Fremdwährungen wird nicht auf 5 Rappen gerundet, sondern auf den Cent. Die Rundung auf 5 Rappen ist eine Eigenheit des Frankens.
Wenn du rundest, runde immer das Total mit Mehrwertsteuer und lass Nettobetrag und Steuerbetrag stehen, wie sie gerechnet wurden. So bleibt die Steuerzeile nachvollziehbar, und die Differenz von ein bis zwei Rappen steht sichtbar als Rundung da.

Preise runden ist etwas anderes

Ein Preis von CHF 95.00 statt CHF 95.24 ist keine Rappenrundung, sondern eine Preisentscheidung. Runde Preise sind leichter zu merken und wirken bewusst gesetzt. Rechne trotzdem zuerst sauber und runde danach: Wer mit dem gerundeten Preis kalkuliert, verschenkt bei jeder Stunde ein paar Rappen. Wie der Satz zustande kommt, zeigt der Stundensatz-Rechner.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungsbeträge auf 5 Rappen runden?

Nein, eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Bei Barzahlung ist die Rundung praktisch nötig, weil die kleinste Münze 5 Rappen beträgt. Bei Überweisung, Karte oder TWINT funktioniert jeder Rappenbetrag. Wichtig ist nur, dass du es einheitlich handhabst.

Wird CHF 12.325 auf 12.30 oder auf 12.35 gerundet?

Auf CHF 12.35. Kaufmännisch gerundet geht die genaue Mitte nach oben. Halbe Rappen kommen in der Praxis allerdings nur als Zwischenergebnis vor; der Betrag auf der Rechnung hat zwei Nachkommastellen.

Darf ich die Mehrwertsteuer auf 5 Rappen runden?

Besser nicht. Runde das Total mit Steuer und lass Nettobetrag und Steuerbetrag so stehen, wie sie gerechnet wurden. Wer den Steuerbetrag separat rundet, bekommt eine Zusammenstellung, deren Zeilen nicht mehr zum Total passen.

Wie zeige ich die Rundung auf der Rechnung?

Als eigene Zeile unter dem Total mit Steuer, zum Beispiel «Rundung -0.02». Dann sieht dein Kunde, woher der Unterschied kommt, und deine Buchhaltung kann die Differenz einem Konto zuordnen, statt sie zu suchen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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