Die drei Sätze, die seit dem 1. Januar 2024 gelten
| Satz | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | alles, was nicht ausdrücklich anders geregelt ist: Handwerk, Reinigung, Beratung, Informatik, Transport |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (ausser im Restaurant serviert), Medikamente, Bücher, Zeitungen, Saatgut, Futtermittel |
| Sondersatz Beherbergung | 3.8 % | Übernachtung mit Frühstück in Hotel, Pension und Ferienwohnung |
| Ausgenommen (MWSTG Art. 21) | keine MwSt | zum Beispiel Vermietung von Wohnraum, Heilbehandlung, Bildung. Auf den Einkäufen dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug |
| Befreit (MWSTG Art. 23) | keine MwSt | zum Beispiel Export von Waren. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten |
Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum. Wer im Dezember arbeitet und im Januar fakturiert, rechnet mit dem Satz des Dezembers ab.
Vom Netto zum Brutto: die Steuer kommt dazu
Ein Nettobetrag ist ein Betrag ohne Steuer. So rechnest du: MwSt = Netto × Satz ÷ 100, danach Brutto = Netto + MwSt. Mit einem Kurzweg geht es in einem Schritt: Brutto = Netto × 1.081 beim Normalsatz.
- Arbeit 18 Stunden zu CHF 95.00
- CHF 1'710.00
- Material
- CHF 640.00
- Total ohne MwSt
- CHF 2'350.00
- MwSt 8.1 % (2'350.00 × 8.1 ÷ 100)
- CHF 190.35
- Rechnungsbetrag
- CHF 2'540.35
Vom Brutto zum Netto: die Steuer herausrechnen
Steht auf einem Beleg nur der Endbetrag, rechnest du die Steuer heraus: Netto = Brutto × 100 ÷ (100 + Satz). Die Steuer ist dann die Differenz zum Bruttobetrag. Ein häufiger Fehler dabei: 8.1 Prozent vom Bruttobetrag abziehen. Das ergibt zu wenig Netto, weil die Steuer auf dem Nettobetrag berechnet wurde und nicht auf dem Endbetrag.
- Betrag auf dem Beleg
- CHF 108.10
- Netto = 108.10 × 100 ÷ 108.1
- CHF 100.00
- MwSt = 108.10 − 100.00
- CHF 8.10
- Falsch wäre: 108.10 × 8.1 ÷ 100
- CHF 8.76
- Vorsteuer, die du geltend machen kannst
- CHF 8.10
Rundung: auf den Rappen, das Total auf 5 Rappen
Gerechnet wird auf den Rappen genau. Viele Betriebe runden nur den Schlussbetrag einer Rechnung in Franken auf 5 Rappen, weil das 5-Rappen-Stück die kleinste Münze im Umlauf ist. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Wichtig ist, dass du nicht jede Position einzeln rundest: Sonst stimmt die Summe der Positionen nicht mehr mit dem Total überein. Mehr dazu im Rappenrundungs-Rechner.
Was auf der Rechnung stehen muss
- Deine MwSt-Nummer in der Form CHE-123.456.789 MWST. Ohne den Zusatz MWST ist es nur die Unternehmens-Identifikationsnummer und kein Nachweis der Steuerpflicht.
- Der Steuersatz und der Steuerbetrag. Ist die Steuer im Preis enthalten, genügt der Steuersatz (MWSTG Art. 26 Abs. 2).
- Kommen mehrere Sätze vor, muss aus der Rechnung hervorgehen, welcher Betrag zu welchem Satz gehört. Am klarsten ist je Satz eine eigene Zeile in der Zusammenstellung. Ein Gartenbauer, der Pflanzen gesondert in Rechnung stellt, zeigt die Pflanzen zu 2.6 Prozent und die Arbeit zu 8.1 Prozent getrennt (MWSTG Art. 25 Abs. 2).
- Bist du nicht im MwSt-Register eingetragen, weist du keine MwSt aus. Einen Steuerbetrag, den du trotzdem ausweist, schuldest du grundsätzlich der Steuerverwaltung (MWSTG Art. 27 Abs. 2).
Häufige Fehler
- Die Steuer zweimal aufschlagen. Ein Einkaufspreis im Grosshandel ist meist netto, ein Preis im Detailhandel meist brutto. Vor dem Kalkulieren klären, welcher von beiden vorliegt.
- Prozent vom falschen Betrag. 8.1 Prozent vom Bruttobetrag sind nicht die enthaltene Steuer, sondern 8.1 Prozent zu viel: CHF 8.76 statt CHF 8.10 auf einem Beleg über CHF 108.10.
- Alter Satz auf neuer Leistung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt 8.1 Prozent. Vorlagen und Katalogpreise, die noch mit dem alten Satz rechnen, fallen erst bei der Abrechnung auf.
- Rundung je Position. Runde Zwischenbeträge summieren sich zu einem Total, das von der Steuerabrechnung abweicht.
So macht es KIDESK
KIDESK rechnet die Mehrwertsteuer je Position, auf den Rappen gerundet. Das Offerten-PDF druckt denselben Betrag, der gespeichert ist. Für die Abrechnung gibt es die MwSt-Auswertung je Quartal als CSV-Datei, als Grundlage für dich oder deine Treuhandstelle. Die Abrechnung bei der Steuerverwaltung reichst du selbst ein: KIDESK übermittelt nichts an die ESTV.
Häufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt für Handwerksarbeiten?
Der Normalsatz von 8.1 Prozent. Das gilt für Maler, Elektriker, Sanitär, Schreinerei, Gartenbau, Reinigung und alle übrigen Arbeiten am Bau oder am Haus. Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent betrifft vor allem Waren wie Lebensmittel, Bücher und Pflanzen, nicht die Handwerksarbeit. Liefert ein Gartenbauer Pflanzen und stellt sie gesondert in Rechnung, gilt für die Pflanzen der reduzierte Satz (MWSTG Art. 25 Abs. 2).
Wie rechne ich die MwSt aus einem Betrag heraus?
Multipliziere den Bruttobetrag mit 100 und teile durch 108.1 beim Normalsatz, durch 102.6 beim reduzierten Satz oder durch 103.8 bei Beherbergung. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz zum Ausgangsbetrag ist die Steuer.
Ab welchem Umsatz muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?
Ab CHF 100'000.00 steuerbarem Umsatz im Jahr wirst du steuerpflichtig. Darunter kannst du dich freiwillig unterstellen. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden selbst steuerpflichtig sind und du viel Material oder Werkzeug einkaufst, dessen Vorsteuer du sonst nicht zurückholen kannst.
Welcher Satz gilt, wenn die Arbeit über den Jahreswechsel geht?
Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Datum der Rechnung und nicht das Datum der Zahlung. Zieht sich ein Auftrag über einen Satzwechsel hin, teilst du die Positionen nach dem Zeitraum auf, in dem gearbeitet wurde. Trennst du auf der Rechnung nicht, gilt laut Steuerverwaltung für alles der neue Satz (MWST-Info 19, Ziffer 2.1).
Muss ich den Steuerbetrag auf der Rechnung ausweisen?
Verlangt dein Kunde eine Rechnung, nennst du entweder den Steuersatz und den Steuerbetrag oder den Satz mit dem Hinweis, dass die Steuer im Preis enthalten ist (MWSTG Art. 26). Ein steuerpflichtiger Kunde braucht diese Angabe, um die Vorsteuer abziehen zu können.
Quellen
- ESTV: Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2024
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25: Steuersätze
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 21 und 23: ausgenommene und befreite Leistungen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26 und 27: Rechnung und Steuerausweis
- ESTV, MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024, Ziffer 2.1: massgebender Zeitpunkt
- ESTV: Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
