Woran AGB gemessen werden
Weil das Schweizer Recht kein eigenes AGB-Gesetz kennt, gelten für sie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts, ergänzt um eine einzige besondere Norm. Drei Prüfungen entscheiden, ob eine Klausel im Streitfall trägt.
- Einbezug: Konnte die Gegenseite die AGB kennen, bevor sie zugestimmt hat? Ein Hinweis in der Offerte mit den AGB als Beilage genügt. Ein erster Hinweis auf der Rechnung kommt zu spät.
- Ungewöhnliche Klauseln: Was nach den Umständen überrascht, gilt nur mit besonderem Hinweis. Das steht in keinem Gesetzesartikel, sondern folgt aus der Rechtsprechung.
- Inhalt: Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten handelt unlauter, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zu ihrem Nachteil ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen (UWG Art. 8). Zwischen zwei Unternehmen gilt diese Inhaltskontrolle nicht.
Was AGB nicht können
AGB stehen unter dem zwingenden Recht. Eine Klausel, die die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Voraus ausschliesst, ist nichtig (OR Art. 100 Abs. 1). Bei Bauverträgen ab dem 1. Januar 2026 ist eine im Voraus getroffene Abrede ungültig, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt (OR Art. 368 Abs. 2bis), und beim unbeweglichen Werk ist die Vereinbarung einer kürzeren Rügefrist als 60 Tage unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). An die Stelle solcher Sätze tritt im Streit das Gesetz, die übrigen Klauseln bleiben in der Regel gültig (OR Art. 20 Abs. 2).
AGB stehen ausserdem neben der Abmachung zum einzelnen Auftrag. Was Offerte und Auftragsbestätigung im Einzelfall festhalten, ist die konkretere Abrede und geht einer allgemeinen Klausel im Zweifel vor. Deshalb ersetzen AGB die Offerte nie: Preis, Umfang, Termin und Zahlungsplan gehören in das Dokument, das die Kundschaft annimmt.
Fertige Klauseltexte stehen unter AGB-Bausteine für Handwerksbetriebe. Ob sich AGB für deinen Betrieb überhaupt lohnen, klärt die Frage Brauche ich AGB?.
Häufige Fragen
Sind AGB in der Schweiz Pflicht?
Nein. Kein Gesetz verlangt von einem Betrieb Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie sind ein Werkzeug, um wiederkehrende Bedingungen nicht jedes Mal neu zu schreiben. Ohne AGB gilt das Gesetz, und das regelt den Handwerksalltag weitgehend.
Gelten AGB auch gegenüber anderen Firmen?
Ja, mit einem Unterschied: Die Inhaltskontrolle nach UWG Art. 8 schützt nur Konsumentinnen und Konsumenten. Die Regeln zum Einbezug und zu ungewöhnlichen Klauseln gelten für beide, und zwingendes Recht gilt ohnehin für alle.
Kann ich meine AGB einseitig ändern?
Für neue Verträge ja, für laufende nicht. Ein bestehender Vertrag lässt sich nicht einseitig ändern. Darum trägt jede Fassung ein Datum, und alte Fassungen bewahrst du auf, solange Ansprüche aus jener Zeit möglich sind.
Was ist der Unterschied zwischen AGB und einem Vertrag?
Der Vertrag regelt den einzelnen Fall: diese Leistung, dieser Preis, dieser Termin. Die AGB regeln, was für alle Fälle gleich gilt. Widersprechen sie einander, ist die individuelle Abrede im Zweifel die stärkere.
Quellen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
