Frage

Brauche ich als Handwerker AGB?

Kurz gesagt

Nein, Pflicht sind AGB nicht. Kein Schweizer Gesetz verlangt von einem Handwerksbetrieb Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das meiste, wofür AGB gemacht werden, gilt ohnehin: Mängelrechte, Rügefristen, Verjährung und der Verzugszins von 5 Prozent stehen im Obligationenrecht. Nur eine Handvoll Punkte gilt ausschliesslich, wenn ihr sie vor dem Vertragsschluss vereinbart habt, allen voran die Mahngebühr, Annullationskosten und der Gerichtsstand. Für die wichtigsten davon reichen bei wenigen Aufträgen im Jahr sechs Zeilen im Fuss der Offerte.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was auch ohne AGB gilt

Viele Unternehmen schreiben AGB, weil sie glauben, ohne sie stünden sie rechtlos da. Das Gegenteil ist der Fall: Das Werkvertragsrecht des Obligationenrechts regelt den Handwerksalltag ziemlich vollständig, und zwar unabhängig davon, ob jemand etwas unterschrieben hat. Diese Tabelle zeigt, was du geschenkt bekommst und was du dir holen musst.

PunktGilt ohne Vereinbarung?Grundlage
Verzugszins von 5 Prozent pro JahrJaOR Art. 104 Abs. 1, sobald Verzug eingetreten ist (OR Art. 102)
Der Werklohn wird bei der Ablieferung fälligJaOR Art. 372 Abs. 1
Mängelrechte der Kundschaft: Verbesserung, Minderung, AnnahmeverweigerungJaOR Art. 368
Rügefrist von 60 Tagen beim unbeweglichen WerkJa, bei Verträgen ab 1. Januar 2026, und kürzere Fristen sind unwirksamOR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 370 Abs. 4
Verjährung der Mängelansprüche: zwei Jahre, am Bau fünfJaOR Art. 371
MahngebührNeinVereinbarung nötig, sonst nicht geschuldet
Annullationskosten bei kurzfristiger AbsageNeinVereinbarung nötig
Verzug schon mit Ablauf der Zahlungsfrist, ohne MahnungNeinNur mit verabredetem Verfalltag (OR Art. 102 Abs. 2), sonst erst nach der Mahnung
Gerichtsstand an deinem SitzNeinZPO Art. 32 und 35: Bei einem Konsumentenvertrag kann die Kundschaft nicht zum Voraus verzichten
Eigentumsvorbehalt an geliefertem MaterialNein, und auch mit Klausel nur mit RegistereintragZGB Art. 715
Die Nein-Zeilen sind der Hauptgrund, warum es AGB gibt. Der zweite: gesetzliche Regeln anpassen, wo das erlaubt ist, etwa die Haftung für leichte Fahrlässigkeit begrenzen (OR Art. 100).

Die ehrliche Entscheidungshilfe

Entscheidend ist nicht die Grösse deines Betriebs, sondern wie oft du dieselben Bedingungen brauchst. Wer vier grosse Werkverträge im Jahr aushandelt, schreibt die Punkte direkt in den Vertrag. Wer dreihundert Serviceeinsätze abrechnet, will sie nicht dreihundertmal tippen. Dazwischen liegt der Bereich, in dem ein Bedingungsblock am Fuss der Offerte genügt.

  • Ohne AGB kommst du aus, wenn du wenige, einzeln verhandelte Aufträge hast und Preis, Termin, Zahlungsplan und Mahngebühr in jede Offerte schreibst.
  • AGB lohnen sich, sobald du regelmässig kleine Aufträge, Serviceeinsätze oder Regiearbeiten abwickelst und immer wieder dieselben sechs bis zwölf Punkte brauchst.
  • AGB reichen nicht, wenn du Daueraufträge betreust. Unterhaltsreinigung, Hauswartung und Gartenpflege brauchen einen eigenen Vertrag mit Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung.
  • AGB sind faktisch nötig, wenn du online verkaufst oder als Subunternehmerin für Generalunternehmen arbeitest: Dort begegnest du fremden Bedingungen und brauchst eigene, um ihnen etwas entgegenzusetzen.

Die kleine Lösung: sechs Zeilen im Fuss der Offerte

Dieser Block deckt die Punkte ab, die ohne Vereinbarung nicht gelten und im Alltag am meisten Geld kosten: Mahngebühr, Annullationskosten und den Verzug ab Ablauf der Zahlungsfrist. Er steht am Schluss der Offerte, auf demselben Blatt, das die Kundschaft annimmt. Damit ist der Einbezug erledigt, über den bei AGB die meisten Streitigkeiten entstehen. Der Text ist als Geschäftsbrief formuliert und siezt deshalb.

Bedingungen am Fuss der Offerte
Bedingungen zu dieser Offerte

Gültigkeit: Diese Offerte gilt bis zum [Datum].
Preise: in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer. Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Umfang. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand zu CHF [Ansatz] je Stunde verrechnet und vorher angekündigt.
Mitwirkung: Sie stellen den Zugang zum Arbeitsort sowie Strom und Wasser sicher und weisen uns vor Beginn auf verdeckte Leitungen und Schadstoffe hin.
Termine: Vereinbarte Termine gelten, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Sagen Sie einen fest vereinbarten Termin später als [48] Stunden vorher ab, verrechnen wir CHF [Betrag] für die reservierte Zeit.
Zahlung: 30 Tage netto. Nach Ablauf der Frist läuft ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos, ab der zweiten Mahnung verrechnen wir CHF [20.00].
Mängel: Mängel melden Sie bitte an [E-Mail-Adresse]. Wir besichtigen den beanstandeten Teil, bevor ein Dritter daran arbeitet.

Mit der Annahme dieser Offerte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Achtung: Egal ob AGB oder Bedingungsblock: Beides muss vor oder bei dem Vertragsschluss beim Kunden sein. Ein erster Hinweis auf der Rechnung oder auf der Mahnung kommt zu spät, weil beide Papiere nach dem Vertragsschluss folgen. Genau daran scheitert die Mahngebühr in der Praxis am häufigsten.

Wenn du AGB schreibst: der Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden

Gegenüber Privatkundschaft gilt eine Inhaltskontrolle: Unlauter handelt, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen (UWG Art. 8). Gegenüber einem anderen Betrieb gilt diese Kontrolle nicht. Das heisst aber nicht, dass gegenüber Geschäftskunden alles erlaubt wäre: Zwingende Bestimmungen des Obligationenrechts gelten für beide Seiten, etwa das Verbot, die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit im Voraus auszuschliessen (OR Art. 100 Abs. 1).

Fertige Klauseltexte für die zwölf üblichen Ziffern stehen unter AGB-Bausteine für Handwerksbetriebe. Wie AGB gültig einbezogen werden und welche Klauseln nichts nützen, steht im Ratgeber AGB für Kleinbetriebe.

Häufige Fragen

Muss ich AGB auf meiner Website veröffentlichen?

Nur wenn du dort wirklich Verträge abschliesst, also einen Shop oder ein Bestellformular betreibst. Für einen reinen Firmenauftritt braucht es keine AGB. Eine Datenschutzerklärung dagegen brauchst du, sobald du über die Website Personendaten beschaffst, etwa über ein Kontaktformular (DSG Art. 19).

Reicht es, wenn ich die AGB auf die Rückseite der Offerte drucke?

Ja, das ist sogar einer der sichersten Wege, solange auf der Vorderseite darauf hingewiesen wird und die Kundschaft die Offerte mit der Rückseite erhält. Entscheidend ist nur, dass sie den Text vor ihrem Ja lesen konnte.

Kann ich die AGB eines anderen Betriebs übernehmen?

Nicht ohne Weiteres: Hat ein AGB-Text individuellen Charakter, ist er urheberrechtlich geschützt (URG Art. 2 Abs. 1). Sinnvoll ist es ohnehin selten. Fremde AGB passen auf fremde Abläufe, und Muster aus Deutschland zitieren Paragrafen, die es in der Schweiz nicht gibt. Nimm Bausteine als Gerüst und lass den fertigen Text einmal prüfen.

Gelten meine AGB, wenn der Kunde am Telefon Ja sagt?

Nur, wenn er sie vorher kannte, etwa weil sie der Offerte beilagen, auf die er sich bezieht. Kommt der Vertrag am Telefon zustande und schickst du die AGB erst mit der Auftragsbestätigung nach, ändert das den bereits geschlossenen Vertrag nicht einseitig.

Brauche ich AGB, damit ich eine Mahngebühr verlangen darf?

Nicht zwingend AGB, aber eine Vereinbarung. Der Satz kann ebenso gut in der Offerte oder im Vertrag stehen. Ohne Vereinbarung schuldet die Kundschaft keine Mahngebühr; geschuldet ist dann nur der Verzugszins nach OR Art. 104. Mehr dazu unter Darf ich Mahngebühren verlangen?

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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