Ratgeber

Widerrufsrecht: wenn du beim Kunden zu Hause abschliesst.

Kurz gesagt

Kommt darauf an, wer der Kunde ist und wo der Vertrag zustande kam. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt es nur bei Verträgen über bewegliche Sachen und Dienstleistungen zum persönlichen oder familiären Gebrauch, wenn du gewerblich handelst und die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt (OR Art. 40a). Es greift, wenn du ihm den Antrag bei ihm zu Hause, am Arbeitsplatz, auf der Strasse oder am Telefon unterbreitet hast (OR Art. 40b). Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat oder an einem Markt- oder Messestand unterschrieben hat (OR Art. 40c). Kauft der Kunde für seinen Betrieb, gilt es gar nicht.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Drei Bedingungen, sonst ist das Thema erledigt

OR Art. 40a öffnet die Tür nur für einen schmalen Bereich. Alle drei Punkte müssen zutreffen.

  1. Privater Gebrauch. Der Vertrag betrifft bewegliche Sachen oder Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind. Eine Firma, die für den Betrieb einkauft, fällt nicht darunter.
  2. Du handelst gewerblich. Der Anbieter hat im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt. Das trifft auf jeden Betrieb zu.
  3. Über 100 Franken. Die Leistung des Kunden muss 100 Franken übersteigen. Bei einem Kleinauftrag von CHF 90.00 gibt es kein Widerrufsrecht.

Ausgenommen sind ausserdem Versicherungsverträge, für die das Versicherungsvertragsgesetz gilt, und Geschäfte, die Banken und Finanzinstitute im Rahmen bestehender Finanzdienstleistungsverträge abschliessen.

Das Gesetz spricht von «beweglichen Sachen und Dienstleistungen». Ein Vertrag über Arbeiten am Gebäude selbst, etwa eine Badsanierung, ist damit nicht eindeutig erfasst, und diese Frage entscheidet im Streitfall das Gericht. Für den Betrieb ist die Antwort trotzdem einfach: Wer in der Zweifelszone verkauft, informiert über das Widerrufsrecht. Das kostet ein Blatt Papier und nimmt dem Streit die Grundlage.

Die Orte und Wege, die das Gesetz nennt

Wo der Antrag gemacht wurdeWiderrufsrechtBeispiel aus dem Alltag
Am Arbeitsplatz des Kunden, in Wohnräumen oder in deren unmittelbarer Umgebung (OR Art. 40b Bst. a)JaDu klingelst wegen einer Aktion und die Kundin unterschreibt am Küchentisch
In öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Bst. b)JaDu sprichst Passanten auf der Strasse an und nimmst die Bestellung gleich dort auf
An einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war (Bst. c)JaVerkaufsfahrt mit Mittagessen
Am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation (Bst. d)JaDu rufst eine Privatkundin von dir aus an und schliesst am Telefon ab
An einem Markt- oder Messestand (OR Art. 40c Bst. b)NeinDer Kunde unterschreibt an deinem Stand an der Gewerbeausstellung
In deinen eigenen GeschäftsräumenNeinDer Kunde kommt in dein Büro oder deine Ausstellung
Nur per E-Mail, Formular oder Webshop, ohne vorherigen Besuch und ohne Anruf von dirNeinDu mailst die Offerte, der Kunde nimmt sie online an
Massgebend ist der Ort, an dem dem Kunden der Antrag unterbreitet wurde, nicht der Ort seiner Unterschrift. Die Schweiz kennt kein allgemeines Widerrufsrecht beim Online-Kauf: Das ist eine Regel der Europäischen Union.

Die Ausnahme, die für Handwerksbetriebe entscheidend ist

OR Art. 40c Bst. a nimmt den Kunden aus, der die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Das ist der Normalfall im Handwerk: Die Kundin ruft an, weil die Heizung streikt oder weil sie eine Offerte für das Bad will, und bittet dich zu kommen. Dann hat sie die Verhandlungen selbst veranlasst, und es gibt kein Widerrufsrecht, auch wenn du bei ihr am Tisch sitzt.

Nach dem Wortlaut deckt die Ausnahme die Verhandlungen, die der Kunde gewünscht hat. Verkaufst du bei diesem Besuch zusätzlich etwas, das mit seinem Anliegen nichts zu tun hat, verlässt du den sicheren Bereich. Dasselbe gilt, wenn du selbst zum Termin eingeladen hast, etwa mit einem Flyer oder einem Kaltanruf, und der Kunde nur zugesagt hat. Halte darum fest, wer den Kontakt begonnen hat, am besten in der Terminbestätigung.

Die 14 Tage beginnen erst, wenn du informiert hast

Das ist der Punkt, den die meisten übersehen. Nach OR Art. 40d musst du den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm deine Adresse bekannt geben. Diese Angaben müssen datiert sein, den Vertrag erkennbar machen und ihm so übermittelt werden, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst, sobald der Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen und von diesen Angaben Kenntnis erhalten hat (OR Art. 40e Abs. 2). Ohne Belehrung fängt die Frist nach dem Wortlaut des Gesetzes gar nicht an zu laufen.

FrageWas giltWer muss es beweisen
Muss der Widerruf schriftlich sein?Nein, er ist an keine Form gebunden (OR Art. 40e Abs. 1)Der Kunde muss beweisen, dass er rechtzeitig widerrufen hat
Wann begann die Frist?Mit der Kenntnis der Angaben nach OR Art. 40dDu. Der Beweis dieses Zeitpunkts liegt beim Anbieter (OR Art. 40e Abs. 3)
Ist der letzte Tag noch rechtzeitig?Ja, wenn der Kunde am letzten Tag mitteilt oder die Erklärung der Post übergibt (OR Art. 40e Abs. 4)Der Kunde
Weil du den Zeitpunkt der Kenntnis beweisen musst, lohnt sich die Unterschrift des Kunden auf der Belehrung, mit Datum.

Was ein Widerruf kostet

OR Art. 40f regelt die Folgen: Beide Seiten erstatten empfangene Leistungen zurück. Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, schuldet er einen angemessenen Mietzins. Hast du eine Dienstleistung erbracht, muss er dir Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag ersetzen (OR Art. 402). Und dann folgt der Satz, der wehtut: Eine weitere Entschädigung schuldet der Kunde nicht. Dein Werklohn und deine Marge sind damit weg.

Entkalkungsanlage, verkauft an der Haustür, Widerruf am zwölften Tag
Vereinbarter Preis ohne Mehrwertsteuer
CHF 2'400.00
Mehrwertsteuer 8.1 Prozent
CHF 194.40
Rechnung, die du gestellt hättest
CHF 2'594.40
Eingekaufte Anlage und Montagematerial
CHF 900.00
Montagezeit 3.5 Stunden zu CHF 110.00
CHF 385.00
Was nach dem Widerruf bleibt
Die Anlage kommt zu dir zurück, die CHF 2'594.40 bekommst du nicht. Geschuldet sind nur Auslagen und Verwendungen nach OR Art. 402 und, wenn die Anlage schon in Gebrauch war, ein angemessener Mietzins (OR Art. 40f), keine weitere Entschädigung. Ob verbautes Montagematerial und die Montagezeit dazu zählen, entscheidet im Streit das Gericht
Achtung: Das Gesetz verbietet dir nicht, vor Ablauf der 14 Tage mit der Arbeit zu beginnen. Es sorgt nur dafür, dass du das Risiko trägst. In der Zweifelszone lohnt es sich, den Montagetermin nach Ablauf der Frist zu legen, oder wenigstens teures Material erst danach zu bestellen.

So schliesst du das Risiko aus

  1. Halte fest, wer angefangen hat

    Bestätige den Termin schriftlich, mit einem Satz wie «Sie haben uns am [Datum] um eine Besichtigung gebeten». Damit dokumentierst du die Ausnahme nach OR Art. 40c Bst. a, ohne dass du je darüber diskutieren musst.

  2. Informiere, wenn du den Kontakt begonnen hast

    Hast du geklingelt, einen Flyer verteilt oder kalt angerufen, gehört die Belehrung dazu. Sie muss datiert sein, den Vertrag benennen und deine Adresse enthalten.

  3. Übergib sie vor dem Abschluss

    Der Kunde muss die Angaben kennen, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt. Eine Belehrung, die du nachher per Post schickst, erfüllt den Zweck nicht sauber.

  4. Lass den Empfang bestätigen

    Eine Unterschrift mit Datum auf der Belehrung, oder eine Kopie im Vertrag mit demselben Datum. Das ist dein Beweis für den Fristbeginn, und den musst du führen.

  5. Plane die Ausführung

    Grosse Bestellungen und die Montage nach Ablauf der 14 Tage ansetzen. Drängt es, dann sprich offen darüber und halte das Einverständnis fest.

Widerrufsbelehrung zum Beilegen
Widerrufsbelehrung nach Art. 40a ff. des Obligationenrechts

Vertrag: [Bezeichnung der Leistung], Offerte Nr. [Nummer]
Datum: [Datum]

Sie können Ihren Antrag zum Vertragsabschluss oder Ihre Annahmeerklärung innert 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen und von dieser Belehrung Kenntnis erhalten haben.

Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Zum Nachweis empfehlen wir die Schriftform. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie uns Ihren Widerruf am letzten Tag mitteilen oder Ihre Widerrufserklärung an diesem Tag der Post übergeben.

Richten Sie den Widerruf an:
[Firma]
[Strasse und Nummer]
[Postleitzahl und Ort]
[E-Mail-Adresse]

Folgen des Widerrufs: Bereits empfangene Leistungen werden beidseitig zurückerstattet. Haben wir vor Ablauf der Frist bereits Leistungen erbracht, ersetzen Sie uns die Auslagen und Verwendungen nach Art. 402 OR (Art. 40f Abs. 3 OR).

Empfang bestätigt:

Ort und Datum: ______________________

Unterschrift Kundin oder Kunde: ______________________

Was oft damit verwechselt wird

  • Der Rücktritt vom Werkvertrag. Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller jederzeit zurücktreten, aber gegen Vergütung der geleisteten Arbeit und volle Schadloshaltung (OR Art. 377). Das ist für dich deutlich besser als ein Widerruf.
  • Die Kündigung des Auftrags. Ein Auftrag kann von jeder Seite jederzeit gekündigt werden (OR Art. 404). Den Unterschied erklärt Auftrag oder Werkvertrag.
  • Der Irrtum. Wer sich über einen wesentlichen Punkt geirrt hat oder absichtlich getäuscht wurde, kann den Vertrag anfechten. Das sind eigene Regeln und keine Widerrufsfrist.
  • Ein freiwilliges Rückgaberecht. Viele Unternehmen gewähren aus Kulanz eine Bedenkfrist. Das ist erlaubt, aber es ist deine Abrede und nicht das Gesetz. Schreib sie dann auch so hin.

Häufige Fragen

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Geschäftskunden?

Nein. Die Bestimmungen gelten nur für Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind. Kauft eine Firma für den Betrieb ein, fällt der Vertrag nicht unter OR Art. 40a, egal wo er unterschrieben wurde.

Ich habe die Belehrung vergessen. Wie lange kann der Kunde jetzt widerrufen?

Nach dem Wortlaut von OR Art. 40e Abs. 2 beginnt die Frist erst, wenn der Kunde von den Angaben nach OR Art. 40d Kenntnis erhalten hat. Ohne Belehrung läuft sie also nicht an. Dazu kommt, dass du den Zeitpunkt dieser Kenntnis beweisen müsstest. Wenn du es merkst, hol die Belehrung nach: Ab dann läuft die Frist.

Die Kundin hat mich angerufen und um eine Offerte gebeten. Kann sie trotzdem widerrufen?

In der Regel nicht. Wer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich wünscht, hat kein Widerrufsrecht (OR Art. 40c Bst. a). Genau darum lohnt sich die schriftliche Terminbestätigung mit dem Hinweis, dass der Kunde um den Besuch gebeten hat.

Muss der Widerruf per Einschreiben kommen?

Nein. Der Widerruf ist an keine Form gebunden, ein Anruf oder eine Nachricht genügt (OR Art. 40e Abs. 1). Beweisen muss der Kunde allerdings, dass er rechtzeitig war, und dafür ist ein Brief das bessere Mittel. Ältere Merkblätter sprechen noch von Schriftlichkeit, das Gesetz verlangt sie seit der Revision von 2016 nicht mehr.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei einem Notfall am Abend?

Meist nicht, weil der Kunde dich gerufen hat und damit die Verhandlungen gewünscht hat. Anders sieht es aus, wenn du bei diesem Einsatz zusätzlich einen längerfristigen Vertrag verkaufst, den niemand verlangt hat. Trenne darum die Störungsbehebung vom Verkauf.

Darf ich das Widerrufsrecht in meinen AGB ausschliessen?

Nein. Die Bestimmungen schützen den Kunden, und wo OR Art. 40a bis 40f greifen, kannst du sie nach herrschender Auffassung nicht zu seinem Nachteil wegbedingen. Was du tun kannst, ist die Situation so zu gestalten, dass die Bestimmungen gar nicht erst zur Anwendung kommen, etwa indem du die Offerte in deinen Geschäftsräumen machst, der Kunde an deinem Messestand unterschreibt oder er den Kontakt beginnt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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