Begriff

Allgemeinverbindlicherklärung: der GAV gilt auch für dich.

Kurz gesagt

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist ein behördlicher Entscheid, der den Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) auf alle Unternehmen und Angestellten eines Wirtschaftszweigs ausdehnt, auch auf die, die am Vertrag gar nicht beteiligt sind (AVEG Art. 1 Abs. 1). Verlangen können sie nur alle Vertragsparteien gemeinsam. Ist ein GAV allgemeinverbindlich, gelten seine Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Zuschläge für deinen Betrieb, ohne dass du je einem Verband beigetreten bist.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist zuerst ein Vertrag zwischen Verbänden. Er bindet nur, wer beteiligt ist. Die AVE löst dieses Problem: Der Bundesrat oder eine kantonale Behörde erklärt die Bestimmungen für verbindlich, und ab diesem Moment gelten sie für die ganze Branche. Der Sinn dahinter ist der Wettbewerb. Ohne AVE könnte ein Betrieb, der keinem Verband angehört, die Mindestlöhne unterbieten und so die Unternehmen bestrafen, die sich an den Vertrag halten.

Was die AVE bewirkt

  • Sie gilt ohne Beitritt. Die allgemeinverbindlichen Bestimmungen gelten auch für die am Vertrag nicht beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (AVEG Art. 4 Abs. 1).
  • Sie geht vor. Die Bestimmungen eines allgemeinverbindlichen GAV gehen denen eines nicht allgemeinverbindlichen vor (AVEG Art. 4 Abs. 2).
  • Sie ist zwingend nach unten, offen nach oben. Abreden, die gegen die unabdingbaren Bestimmungen verstossen, sind nichtig und werden durch den GAV ersetzt; abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben möglich (OR Art. 357 Abs. 2).
  • Sie erfasst nicht alles. Allgemeinverbindlich erklärt werden nur Bestimmungen, die unmittelbar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Schiedsgerichtsklauseln sind ausdrücklich ausgenommen (AVEG Art. 1 Abs. 2 und 3).

Die Voraussetzungen

AVEG Art. 2 stellt sieben Bedingungen auf. Drei davon entscheiden in der Praxis fast immer.

BedingungWas dahintersteckt
NotwendigkeitOhne die AVE müssten die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Nachteile erwarten (Ziff. 1)
QuorumMehr als die Hälfte aller Arbeitgeber und mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden im künftigen Geltungsbereich müssen am GAV beteiligt sein, und die beteiligten Arbeitgeber müssen mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden beschäftigen (Ziff. 3)
Kein Widerspruch zu zwingendem RechtDer GAV darf die Rechtsgleichheit nicht verletzen und dem zwingenden Recht von Bund und Kantonen nicht widersprechen (Ziff. 4)
VerbandsfreiheitNiemand darf gezwungen werden, einem Verband beizutreten oder fernzubleiben (Ziff. 5)
Offener BeitrittAussenstehende Verbände und einzelne Unternehmen müssen beitreten können (Ziff. 6 und 7)
Dazu kommt Ziffer 2: Die AVE darf dem Gesamtinteresse nicht zuwiderlaufen und muss auf regionale und betriebliche Minderheitsinteressen angemessen Rücksicht nehmen. Beim Quorum gibt es eine Hintertür: «Ausnahmsweise kann bei besondern Verhältnissen vom Erfordernis der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmer abgesehen werden» (AVEG Art. 2 Ziff. 3).

Wer sie anordnet und wie du davon erfährst

Reicht der Geltungsbereich über mehrere Kantone, ordnet der Bundesrat die AVE an; bleibt sie auf einen Kanton oder einen Teil davon beschränkt, entscheidet die vom Kanton bezeichnete Behörde (AVEG Art. 7). Bevor entschieden wird, wird der Antrag mit den fraglichen Bestimmungen veröffentlicht, mit einer Einsprachefrist von 14 bis 30 Tagen (AVEG Art. 9). Anträge des Bundes erscheinen im Schweizerischen Handelsamtsblatt, kantonale im jeweiligen Amtsblatt. Wer ein Interesse glaubhaft macht, kann Einsprache erheben, und Kosten werden den Einsprechenden nicht auferlegt (AVEG Art. 10).

Eine AVE gilt nicht ewig. Sie wird befristet, in der Praxis regelmässig verlängert, und die zuständige Behörde setzt sie ausser Kraft, wenn alle Vertragsparteien es verlangen oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (AVEG Art. 18). Prüfe darum vor jeder Anstellung das aktuelle Datum, nicht ein altes PDF im eigenen Ordner.

So prüfst du, ob es deinen Betrieb betrifft

  1. Liste des Bundes durchsehen. Das SECO führt die Liste der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge mit Geltungsdauer und den Kontakten der paritätischen Kommissionen.
  2. Kantonale Liste nicht vergessen. Für Verträge, die nur in einem Kanton gelten, führt der Kanton die Liste. Gerade im Gärtner- und im Autogewerbe ist das der Regelfall.
  3. Den Geltungsbereich lesen, nicht den Titel. Jeder GAV umschreibt den örtlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich. Massgebend ist, welche Arbeiten dein Betrieb tatsächlich ausführt, nicht wie er im Handelsregister heisst.
  4. Bei der paritätischen Kommission nachfragen. Sie sagt dir verbindlich, ob dein Betrieb unterstellt ist, und schickt dir den geltenden Vertragstext.

Kontrolliert wird die Einhaltung durch die paritätischen Organe des Vertrags. Wer sich als nicht beteiligter Betrieb einer solchen Kontrolle nicht unterziehen will, kann bei der zuständigen Behörde ein besonderes, von den Vertragsparteien unabhängiges Kontrollorgan verlangen; die Kosten trägt dann in der Regel, wer die Sonderkontrolle verlangt oder sich der paritätischen Kontrolle verweigert hat (AVEG Art. 6).

Häufige Fragen

Gilt ein allgemeinverbindlicher GAV auch, wenn ich keinem Verband angehöre?

Ja, genau das ist der Zweck der AVE. Die Bestimmungen gelten auch für die am Vertrag nicht beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, auf die der Geltungsbereich ausgedehnt wird (AVEG Art. 4 Abs. 1). Eine Mitgliedschaft brauchst du dafür nicht, und ein Austritt hilft dir nicht.

Was gilt, wenn mein Arbeitsvertrag bessere Bedingungen vorsieht?

Dann gilt dein Vertrag. Abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben möglich (OR Art. 357 Abs. 2, AVEG Art. 4 Abs. 2). Der GAV ist eine Untergrenze, keine Obergrenze. Schlechtere Abreden sind dagegen nichtig und werden automatisch durch die Bestimmung des GAV ersetzt.

Wie finde ich heraus, ob für mein Gewerk ein allgemeinverbindlicher GAV gilt?

Beginne bei der Liste des SECO für die Verträge des Bundes und prüfe zusätzlich die kantonale Liste, denn manche AVE gelten nur regional. Lies dann im Vertragstext den Geltungsbereich und vergleiche ihn mit den Arbeiten, die dein Betrieb wirklich ausführt. Im Zweifel fragst du die paritätische Kommission.

Kann eine Allgemeinverbindlicherklärung wieder wegfallen?

Ja. Die zuständige Behörde setzt sie auf Antrag aller Vertragsparteien ausser Kraft und ebenso von Amtes wegen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (AVEG Art. 18). Auch das blosse Auslaufen der Befristung beendet sie, wenn keine Verlängerung beschlossen wird.

Gilt der GAV auch für Temporärangestellte in meinem Betrieb?

Untersteht dein Betrieb als Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlichen GAV, so muss das Verleihunternehmen gegenüber der verliehenen Person die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen dieses GAV einhalten (Arbeitsvermittlungsgesetz Art. 20 Abs. 1). Für alles Übrige gilt der GAV Personalverleih. Welche Ansätze konkret gelten, sagt dir das Verleihunternehmen oder die zuständige paritätische Kommission.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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