Wie hoch der ALV-Beitrag 2026 ist
Der ALV-Beitrag wird auf dem massgebenden Lohn der AHV berechnet, also auf demselben Lohn wie die AHV-Beiträge. Der Satz ist national gleich und ändert sich nicht von Kanton zu Kanton.
| Lohnteil | Satz gesamt | Betrieb | Mitarbeitende |
|---|---|---|---|
| bis CHF 148'200.00 im Jahr (CHF 12'350.00 im Monat) | 2.2 % | 1.1 % | 1.1 % |
| der Teil darüber | 0 % | 0 % | 0 % |
Du ziehst den Anteil der mitarbeitenden Person bei jeder Lohnzahlung ab und überweist ihn zusammen mit deinem eigenen Anteil an die AHV-Ausgleichskasse (AVIG Art. 5 Abs. 1). Eine eigene Rechnung gibt es dafür nicht: Die Ausgleichskasse stellt AHV, IV, EO und ALV in einem zu.
- Bruttolohn pro Monat
- CHF 6'200.00
- Abzug beim Mitarbeiter, 1.1 %
- CHF 68.20
- Anteil des Betriebs, 1.1 %
- CHF 68.20
- Jahreslohn
- CHF 74'400.00
- Anteil des Betriebs pro Jahr
- CHF 818.40
- ALV-Beitrag pro Jahr, beide Anteile
- CHF 1'636.80
Was die ALV bezahlt
- Arbeitslosenentschädigung. Das volle Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Es sinkt auf 70 Prozent, wenn alle drei Bedingungen zutreffen: keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren, volles Taggeld über CHF 140.00 und keine Invalidenrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent (AVIG Art. 22).
- Kurzarbeitsentschädigung. 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls, wenn dein Betrieb wirtschaftlich bedingt weniger arbeitet. Mehr dazu unter Kurzarbeit.
- Schlechtwetterentschädigung. Für Unternehmen, in denen das Wetter die Arbeit verunmöglicht, etwa im Bauhauptgewerbe.
- Insolvenzentschädigung. Deckt offene Löhne, wenn über den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird.
- Arbeitsmarktliche Massnahmen. Kurse, Einarbeitungszuschüsse und Programme zur vorübergehenden Beschäftigung.
Wie lange jemand Taggelder bekommt, hängt an der Beitragszeit innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist: 12 Beitragsmonate ergeben höchstens 260 Taggelder, 18 Monate höchstens 400 und ab 22 Monaten höchstens 520, sofern die Person das 55. Altersjahr zurückgelegt hat oder eine Invalidenrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent bezieht (AVIG Art. 9 und 27).
Wer keine Beiträge zahlt
- Selbständigerwerbende. Wer eine Einzelfirma führt, zahlt auf dem Geschäftseinkommen keine ALV-Beiträge und ist gegen Arbeitslosigkeit nicht versichert. Beitragspflichtig sind nur Arbeitnehmende und ihre Arbeitgeber (AVIG Art. 2 Abs. 1).
- Mitarbeitende ab dem Referenzalter. Ab Ende des Monats, in dem jemand das AHV-Referenzalter erreicht, fällt die Beitragspflicht weg, auch für den Arbeitgeberanteil (AVIG Art. 2 Abs. 2 Bst. c und d).
- Jugendliche vor der AHV-Beitragspflicht. Wer noch nicht AHV-beitragspflichtig ist, zahlt auch keine ALV-Beiträge.
Häufige Fragen
Wofür steht ALV auf der Lohnabrechnung?
Für die obligatorische Arbeitslosenversicherung. Der Abzug beträgt 1.1 Prozent des Bruttolohns, denselben Betrag legt der Betrieb dazu. Er erscheint meist direkt unter den Abzügen für AHV, IV und EO, weil beides über dieselbe Ausgleichskasse abgerechnet wird.
Wird der ALV-Beitrag auf dem ganzen Lohn abgezogen?
Nein. Der Beitrag fällt nur auf dem Lohn bis CHF 148'200.00 pro Jahr an, also bis CHF 12'350.00 pro Monat (AVIG Art. 3 Abs. 2). Der frühere Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem Lohnteil darüber wurde per 1. Januar 2023 aufgehoben.
Zahle ich als Einzelfirma ALV für mich selbst?
Nein. Selbständigerwerbende sind in der ALV nicht versichert und zahlen auf dem Geschäftseinkommen keine Beiträge. Wer diese Absicherung will, muss sie privat aufbauen, etwa über Reserven oder eine Erwerbsausfallversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen ALV und Kurzarbeit?
Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Leistung der ALV. Statt Menschen zu entlassen, reduziert der Betrieb die Arbeitszeit, und die Arbeitslosenkasse ersetzt 80 Prozent des Verdienstausfalls. Finanziert wird sie aus denselben 2.2 Prozent Lohnbeitrag.
Quellen
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 2, 3 und 5: Beitragspflicht, Beitragssatz und Beitragszahlung
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 9, 22 und 27: Rahmenfristen, Höhe und Höchstzahl der Taggelder
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22 Abs. 1: Höchstbetrag des versicherten Verdienstes
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.08: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
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