Was du zusätzlich zum Lohn zahlst
Die Arbeitgeberbeiträge hängen an drei Dingen: am Kanton (Familienzulagen), an deiner Branche und deinem Betriebsrisiko (Unfallversicherung) und am Alter der Person (Pensionskasse). Darum gibt es keine Zahl, die für alle stimmt. Was für alle gleich ist, sind AHV, IV, EO und ALV.
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmende | Bemessung |
|---|---|---|---|
| AHV, IV, EO | 5.3 % | 5.3 % | Ganzer massgebender Lohn, keine Obergrenze |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | bis 5 % der Beitragssumme | keine | Satz je Ausgleichskasse, steht auf deiner Abrechnung |
| ALV | 1.1 % | 1.1 % | Bis CHF 148'200.00 Jahreslohn, darüber nichts mehr |
| Familienzulagen (FAK) | 0.8 bis 3.8 % | nur im Kanton Wallis (0.42 %) | Satz je Kanton und Kasse, im BSV-Ratgeber mit Stand 2023 |
| Pensionskasse (BVG) | mindestens die Hälfte | höchstens die Hälfte | Koordinierter Lohn, 2026 der Teil zwischen CHF 26'460.00 und CHF 90'720.00 |
| Berufsunfall (UVG) | ganze Prämie | keine | Bis CHF 148'200.00, Satz nach Branche und Betriebsrisiko |
| Nichtberufsunfall (UVG) | keine | ganze Prämie | Obligatorisch ab acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber |
| Krankentaggeld | frei vereinbart | frei vereinbart | Gesetzlich nicht vorgeschrieben, viele GAV verlangen es |
Zwei Zeilen werden im Alltag oft falsch gelesen. Die Nichtberufsunfallprämie trägt die angestellte Person, nicht du: Du schuldest der Versicherung zwar den ganzen Betrag, ziehst den Anteil aber vom Lohn ab. Und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse zahlst du allein, ohne Abzug beim Lohn. Der Betrag ist klein, er kommt aber zum Beitrag dazu und fehlt in jeder Faustregel.
Die Pensionskasse macht den Unterschied nach Alter
Der Pensionskassenbeitrag wird nicht vom Bruttolohn gerechnet, sondern vom versicherten Lohn. Das ist der Teil des Jahreslohns zwischen dem Koordinationsabzug von CHF 26'460.00 und der oberen Limite von CHF 90'720.00 (Stand 2026). Auf diesen Betrag kommt die Altersgutschrift, und die steigt mit dem Alter.
| Alter | Altersgutschrift in Prozent des versicherten Lohns |
|---|---|
| 25 bis 34 Jahre | 7 % |
| 35 bis 44 Jahre | 10 % |
| 45 bis 54 Jahre | 15 % |
| 55 bis 65 Jahre | 18 % |
Bei gleichem Lohn von CHF 78'000.00 kostet dich die Pensionskasse für eine dreissigjährige Person rund CHF 2'705.85 im Jahr und für eine achtundfünfzigjährige rund CHF 5'540.55, gerechnet mit dem gesetzlichen Minimum und 3.5 Prozent Risikobeitrag, hälftig geteilt. Das sind CHF 2'834.70 Unterschied im Jahr oder gut zwei Franken pro verrechnete Stunde.
Rechenbeispiel: Monteur mit CHF 78'000.00 Bruttolohn
Angenommen wird ein achtunddreissigjähriger Monteur mit einem Bruttojahreslohn von CHF 78'000.00 inklusive 13. Monatslohn, ein Kanton mit 1.5 Prozent FAK-Beitrag, eine Berufsunfallprämie von 1.2 Prozent, ein Krankentaggeld mit 2.0 Prozent Prämie zur Hälfte vom Betrieb, ein Verwaltungskostenbeitrag von 2 Prozent auf der Beitragssumme und die Pensionskasse nach dem gesetzlichen Minimum. Die Prozentsätze für FAK, Unfall und Krankentaggeld sind Annahmen. Deine eigenen stehen auf der Abrechnung der Ausgleichskasse und auf deinen Policen.
- Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn
- CHF 78'000.00
- AHV, IV, EO 5.3 %
- CHF 4'134.00
- Verwaltungskosten 2 % auf der Beitragssumme von CHF 8'268.00
- CHF 165.36
- ALV 1.1 %
- CHF 858.00
- Familienzulagen 1.5 %
- CHF 1'170.00
- Berufsunfall 1.2 %
- CHF 936.00
- Krankentaggeld, Hälfte des Betriebs, 1.0 %
- CHF 780.00
- Pensionskasse, Hälfte des Betriebs
- CHF 3'478.95
- Jahreskosten dieses Mitarbeiters
- CHF 89'522.31
Die Pensionskassenzeile entsteht so: Jahreslohn CHF 78'000.00 minus Koordinationsabzug CHF 26'460.00 ergibt einen versicherten Lohn von CHF 51'540.00. Darauf 10 Prozent Altersgutschrift sind CHF 5'154.00, dazu 3.5 Prozent für Risiko und Verwaltung CHF 1'803.90, zusammen CHF 6'957.90. Davon trägt der Betrieb die Hälfte. Die Nebenkosten machen hier CHF 11'522.31 aus, also 14.8 Prozent des Bruttolohns. Mit einer älteren Person, einem teureren Vorsorgeplan, einem hohen FAK-Satz und einem risikoreichen Gewerk werden daraus schnell über 20 Prozent.
Die Stunden, die du wirklich verrechnest
Hier entsteht der grössere Fehler. Ferien und Feiertage sind bezahlt, aber nicht verkauft. Das Jahr 2026 hat 261 Tage von Montag bis Freitag. Im Beispiel unten sind sieben Feiertage abgezogen, die 2026 auf einen Arbeitstag fallen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag und Weihnachten. Der 1. August und der Stephanstag fallen auf einen Samstag. Welche Tage bei dir wirklich zählen, bestimmt dein Kanton, und die Liste ist nicht überall gleich: Der 1. Mai ist nur in einem Teil der Kantone ein Feiertag, der Karfreitag nicht in allen. Der Bundesfeiertag ist von Bundesrechts wegen den Sonntagen gleichgestellt, höchstens acht weitere Tage dürfen die Kantone gleichstellen (ArG Art. 20a Abs. 1). Zähl deine eigenen und setz die Zahl ein.
- Tage von Montag bis Freitag im Jahr 2026
- 261
- Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen
- -7
- Ferien, 5 Wochen (gesetzlich mindestens 4)
- -25
- Krankheit, Unfall, Weiterbildung (Annahme)
- -6
- Anwesenheitstage
- 223
- Tagesarbeitszeit bei 42 Stunden pro Woche
- 8.4 Stunden
- Anwesenheitsstunden
- 1'873.2
- davon verrechenbar, Annahme 75 Prozent
- 1'404.9
- Verrechenbare Stunden im Jahr
- 1'404.9
Die 25 Prozent, die zwischen Anwesenheit und Verrechnung verschwinden, sind kein Leerlauf. Es sind Fahrten zwischen den Baustellen, Material holen, Rüsten und Aufräumen, Werkstattarbeit, Sitzungen, Instruktion und Garantiearbeit. Wie gross der Anteil bei dir ist, weisst du erst, wenn deine Leute die Stunden auf Aufträge buchen und du am Jahresende vergleichst.
Die Stunde kostet fast doppelt so viel wie der Lohn
- Jahreskosten des Mitarbeiters
- CHF 89'522.31
- geteilt durch verrechenbare Stunden
- 1'404.9
- Zum Vergleich: Bruttolohn geteilt durch 2'192.4 Sollstunden
- CHF 35.58
- Vollkosten je verrechenbare Stunde
- CHF 63.72
Wo du am schnellsten nachrechnest
- Abrechnung der Ausgleichskasse: Dort stehen dein FAK-Satz und der Verwaltungskostenbeitrag in Prozent, für deinen Kanton und deine Kasse.
- Police der Unfallversicherung: Dort steht die Nettoprämie für Berufsunfall und Nichtberufsunfall, getrennt nach Betriebsteilen.
- Vorsorgeausweis oder Offerte der Pensionskasse: Dort steht, welche Sparbeiträge dein Plan vorsieht und wie hoch der Anteil des Betriebs ist.
- Dein GAV, falls einer gilt: Er kann Ferien, 13. Monatslohn, Krankentaggeld und Zuschläge vorschreiben, und alle vier erhöhen die Kosten pro Stunde.
- Deine Stundenauswertung: Nur sie sagt dir, wie viele Stunden wirklich auf Aufträgen gelandet sind.
So macht es KIDESK
KIDESK führt keine Lohnbuchhaltung und rechnet keine Sozialversicherungsbeiträge. Was es liefert, ist die zweite Hälfte dieser Rechnung: Deine Leute erfassen Stunden mit Datum, von, bis und Pause auf den Auftrag, du gibst sie frei, und im Stundenbericht siehst du, wie viele Stunden im Jahr auf Aufträgen gelandet sind. Diese Zahl setzt du hier als verrechenbare Stunden ein, statt sie zu schätzen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Lohnnebenkosten soll ich pauschal rechnen?
Eine Pauschale führt in die Irre, weil die Spanne gross ist. Rechne die Sätze einmal für deinen Betrieb aus: AHV, IV, EO und ALV sind fix, FAK, Unfall und Pensionskasse nicht. Im Beispiel oben sind es 14.8 Prozent, bei älteren Mitarbeitenden, hohem Unfallrisiko und einem guten Vorsorgeplan können es über 20 Prozent sein.
Zählt der 13. Monatslohn zu den Lohnkosten?
Ja, sofern er geschuldet ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht, er ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem GAV. Ist er vereinbart, gehört er zum Bruttojahreslohn und trägt dieselben Beiträge wie der übrige Lohn. Rechne ihn darum in die Jahreskosten ein und nicht als Sonderposten am Jahresende.
Muss ich Ferien und Feiertage wirklich von den Stunden abziehen?
Ja. Der Lohn läuft in diesen Tagen weiter, die Stunden kannst du aber niemandem verrechnen. Vier Wochen Ferien sind gesetzlich das Minimum (OR Art. 329a), bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Viele GAV sehen mehr vor. Wer mit 52 mal 42 Stunden rechnet, rechnet mit Stunden, die es nicht gibt.
Wie hoch ist der Ferienzuschlag im Stundenlohn?
Er folgt aus einer einfachen Rechnung: Vier Wochen Ferien auf 48 Arbeitswochen sind 4 geteilt durch 48, also 8.33 Prozent. Fünf Wochen auf 47 Arbeitswochen sind 10.64 Prozent. Diese beiden Sätze sind darum die üblichen Zuschläge. Ob ein solcher Zuschlag den Ferienanspruch überhaupt abgelten darf und wie er auf Vertrag und Lohnabrechnung auszuweisen ist, hängt an Bedingungen. Kläre das mit deiner Treuhandstelle, bevor du im Stundenlohn abrechnest.
Sind die Vollkosten dasselbe wie mein Stundensatz?
Nein. Die Vollkosten sagen, was dich die Stunde kostet. Der Stundensatz sagt, was du dafür verlangst. Dazwischen liegen die Gemeinkosten des Betriebs und der Gewinnzuschlag. Halte die beiden Zahlen getrennt: Der Kostensatz ist deine interne Zahl, auf die Offerte und auf die Rechnung gehört nur der Verrechnungssatz.
Quellen
- BSV: Ratgeber «Sozialversicherungen für KMU» 2026 (Beitragssätze, BVG-Altersgutschriften)
- BSV: Beträge in der AHV, IV und EO, gültig ab 1. Januar 2026
- AHV/IV Merkblatt 2.01: Beiträge an die AHV, die IV und die EO
- AHV/IV Merkblatt 2.08: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Obligationenrecht (OR), Art. 329a: Ferien
- Arbeitsgesetz (ArG), Art. 20a: Bundesfeiertag und kantonale Feiertage
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
